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Personalpolitik bei der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung (Antwort zu Drs. 21/2858)

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3057 · Antwort · Original ↗

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Personalpolitik bei der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung (Antwort zu Drs. 21/2858) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3057 21. Wahlperiode 02.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2858 – Personalpolitik bei der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung (DPWS) wurde von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen und dem Land Brandenburg gegründet. Mit einem Kapitalstock von 60 Mio. Euro fördert sie deutsch- polnische Forschungskooperationen im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften. Seit der Gründung hatte CDU-Politikerin Rita Süssmuth den Vorsitz inne, ihre 2022 gewählte Nachfolgerin wurde die FDP-Politikerin Cornelia Pieper. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hatte dem Kuratorium der Stiftung den Sänger Tobias Thalhammer als neuen Vorsitzenden vorgeschlagen und sich damit gegen eine zweite Amtszeit von Cornelia Pieper entschieden. Tobias Thalhammer, ehemaliger bayerischer Landtagsabgeordneter der FDP, wechselte 2018 zur CSU. In einem Schreiben an die Kuratoriumsmitglieder lobt die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Silke Launert (CSU), die dem Kuratorium selbst angehört, Tobias Thalhammer ausdrücklich (www.faz.net/aktuell/politik/inland/schlagersaenger-als-vorsitzende r-vorschlag-fuer-stiftungsvorsitz-sorgt-fuer-kritik-accg-110751948.html). Inzwischen gab Tobias Thalhammer offiziell bekannt, dass er nicht mehr für den Vorsitz der DPWS kandidiert. Dies erfolgte nach öffentlicher Kritik und Bedenken auf deutscher wie polnischer Seite bezüglich seiner fachlichen Eignung und die Umstände der Nominierung. Nach Satzung der DPWS sind für Förderentscheidungen ausschließlich wissenschaftliche Kriterien maßgeblich, wobei sowohl die wissenschaftliche Qualität als auch der Beitrag zur Weiterentwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen zu berücksichtigen sind. Am 12. November 2025 wurde ein Bericht der Bundesregierung zu diesem Sachverhalt im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung mit Mehrheit der Fraktionen von Union und SPD abgesetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 2. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Gründe waren für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt ausschlaggebend, Cornelia Pieper nicht für eine zweite Amtszeit vorzuschlagen? Die Bestellung für den Vorstand der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung (DPWS) erfolgt durch das Kuratorium auf die Dauer von bis zu drei Jahren. Die Bestellung des derzeitigen Vorstandes endet am 1. Dezember 2025. Im Zuge der Neuausrichtung zu Beginn einer neuen Bestellungsperiode hielt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) eine Neubesetzung für erforderlich.  2. Hat die Bundesregierung eine Bewertung zu der bisherigen Amtszeit der aktuellen Vorstandsvorsitzenden Cornelia Pieper und des stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Jan Rydel vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien hatte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Tobias Thalhammer als Kandidaten für den Vorstandsvorsitz der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung vorgeschlagen?  4. Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur Rücknahme der Kandidatur von Tobias Thalhammer für den Vorstandsvorsitz der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung geführt?  5. Gab es innerhalb des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Vorbehalte gegen die Benennung des Kandidaten Tobias Thalhammer? Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Vorschläge für derartige Besetzungen werden grundsätzlich aufgrund eines besonderen sachbezogenen Wirkens sowie einer einschlägigen Qualifikation zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Stiftungssatzung unterbreitet. Tobias Thalhammer wurde ohne Vorbehalte vorgeschlagen, hat sich vor dem Hintergrund der öffentlichen Berichterstattung jedoch entschieden, seine Kandidatur zurückzuziehen. Dies geschah insbesondere zum Schutz der DPWS und des deutsch- polnischen Verhältnisses.  6. Waren der Bundesregierung Einwände polnischer Kuratoriumsmitglieder bekannt, und wenn ja, inwiefern sind diese in die Entscheidungsfindung der Bundesregierung eingeflossen? Das BMFTR hat die Mitglieder des Kuratoriums am 17. Oktober 2025 über den Nominierungsvorschlag informiert und um Rückmeldung bis zum 27. Oktober 2025 gebeten. Die Wahl des Vorstandes wurde auf Bitten der polnischen Seite verschoben.  7. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen Ablauf des Auswahlverfahrens im Hinblick auf Transparenz, fachliche Eignung und Einbindung der Mitstifterinnen? Geeignete Personen für diese verantwortungsvolle Aufgabe können nur gewonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Vertraulichkeit interner Prozesse gewahrt bleibt. Mit den relevanten Akteuren wird im Zuge der Neubesetzung eine enge Abstimmung angestrebt.  8. Welche Maßnahmen können aus Sicht der Bundesregierung sicherstellen, dass zukünftige Kandidaten und Kandidatinnen für die Leitung der DPWS den wissenschaftlichen und fachlichen Anforderungen entsprechen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 und 7 verwiesen.  9. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung alternative Kandidaturen für den Vorstandsvorsitz nach dem Rückzug von Tobias Thalhammer geprüft und ein transparentes Auswahlverfahren initiiert? Die Prüfung alternativer Kandidaturen für den Vorstandsvorsitz nach dem Rückzug der Kandidatur von Tobias Thalhammer war vor der Kuratoriumssitzung der DPWS am 3. November 2025 zeitlich nicht mehr möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Was ist der aktuelle Stand im Austausch mit den polnischen und brandenburgischen Partnern bezüglich der Neubesetzung der Vorstandsvorsitzposition, und welche Rückmeldungen liegen der Bundesregierung hierzu vor? Die Bundesregierung, das Land Brandenburg und die Republik Polen erarbeiten eine einvernehmliche Lösung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik am initialen Personalvorschlag für die Personalpolitik in bundesgeförderten Wissenschaftsstiftungen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 12. In welchem Austausch steht die Bundesregierung mit dem polnischen Wissenschaftsministerium, und wann hat zuletzt ein bilateraler Austausch auf politischer Ebene stattgefunden? Das BMFTR steht in einem engen Austausch mit dem polnischen Wissenschaftsministerium Ministerstwo Nauki i Szkolnictwa Wyższego (MNiSW) zu Fragen der deutsch-polnischen Wissenschaftszusammenarbeit. Aktuell findet eine Kommunikation insbesondere statt zu der in Vorbereitung befindlichen Konferenz „Perspektiven europäischer Wissenschaftsplattformen im Weimarer Dreieck Daten sichern – Forschende vernetzen – Europa stärken.“ vom 10. bis 12. März 2026 bei der Stiftung Genshagen (siehe auch Antwort zu Frage 19). Am 12. September 2025 hat im Rahmen des trilateralen Austauschs zwischen Polen, Ukraine und Deutschland ein Treffen zwischen Unterstaatssekretär Szeptycki und Staatssekretär Dr. Pleyer in der Polnischen Akademie der Wissenschaften in Warschau stattgefunden, um die Unterstützung des Aufbau- und Reformprozesses in der Ukraine zu diskutieren. Außerdem steht die Deutsche Botschaft Warschau im intensiven, engen Kontakt mit dem MNiSW auf Arbeitsebene. 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die Leitung einer wissenschaftlichen Stiftung dieser Bedeutung wissenschaftliche Qualifikationen und nachweisbare Expertise in den Fördergebieten der Stiftung erfordert? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass wissenschaftliche Qualifikation und nachweisliche Expertise in den Fördergebieten der Stiftung für die Leitung einer wissenschaftlichen Stiftung wichtige Aspekte darstellen. Im Falle der DPWS ist zu berücksichtigen, dass die wissenschaftliche Beratung durch einen wissenschaftlichen Beirat erfolgt, dessen Vorsitzender Mitglied des Kuratoriums ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 14. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bei der Besetzung von Leitungspositionen in bundesgeförderten Wissenschaftsstiftungen fachliche Eignung und nicht mögliche parteipolitische Erwägungen im Vordergrund stehen? Bei der Besetzung von Leitungspositionen in bundesgeförderten Wissenschaftsstiftungen steht die fachliche Eignung stets im Vordergrund. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, die dieser Personalvorschlag sowohl in Deutschland als auch in Polen hervorgerufen hat? Es wird auf die Antwort von Frage 7 verwiesen. 16. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Vorgang ein Schaden für die deutsch-polnischen Wissenschaftsbeziehungen entstanden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 17. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Vorgang ein Schaden für die DPWS entstanden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Nein. 18. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Vorgang ein Schaden für die betroffenen Personen entstanden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu einzelnen personellen Angelegenheiten. 19. Inwiefern beeinflusst dieser Vorgang die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, das Weimarer Dreieck um eine Wissenschaftsplattform zu erweitern, und was ist der aktuelle Umsetzungsstand dieses Vorhabens? Das BMFTR sieht keinen Bezug zu und keinen Einfluss auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag erwähnten Erweiterung des Weimarer Dreiecks um eine Wissenschaftsplattform. Zur Einführung der Wissenschaftsplattform wird vom 10. bis 12. März 2026 bei der Stiftung Genshagen die Konferenz „Perspektiven europäischer Wissenschaftsplattformen im Weimarer Dreieck Daten sichern – Forschende vernetzen – Europa stärken.“ stattfinden. Das BMFTR ist in der Vorbereitung und Ausgestaltung dieser hochrangigen Veranstaltung in einem engen Austausch mit dem französischen und dem polnischen Wissenschaftsministerium. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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