Personalpolitik bei der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung (Antwort zu Drs. 21/2858)
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Personalpolitik bei der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung (Antwort zu Drs. 21/2858)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3057
21. Wahlperiode 02.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2858 –
Personalpolitik bei der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung (DPWS) wurde von der
Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen und dem Land Brandenburg
gegründet. Mit einem Kapitalstock von 60 Mio. Euro fördert sie deutsch-
polnische Forschungskooperationen im Bereich der Sozial- und
Geisteswissenschaften. Seit der Gründung hatte CDU-Politikerin Rita Süssmuth den Vorsitz
inne, ihre 2022 gewählte Nachfolgerin wurde die FDP-Politikerin Cornelia
Pieper. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
hatte dem Kuratorium der Stiftung den Sänger Tobias Thalhammer als neuen
Vorsitzenden vorgeschlagen und sich damit gegen eine zweite Amtszeit von
Cornelia Pieper entschieden. Tobias Thalhammer, ehemaliger bayerischer
Landtagsabgeordneter der FDP, wechselte 2018 zur CSU. In einem Schreiben
an die Kuratoriumsmitglieder lobt die Parlamentarische Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Silke
Launert (CSU), die dem Kuratorium selbst angehört, Tobias Thalhammer
ausdrücklich (www.faz.net/aktuell/politik/inland/schlagersaenger-als-vorsitzende
r-vorschlag-fuer-stiftungsvorsitz-sorgt-fuer-kritik-accg-110751948.html).
Inzwischen gab Tobias Thalhammer offiziell bekannt, dass er nicht mehr für
den Vorsitz der DPWS kandidiert. Dies erfolgte nach öffentlicher Kritik und
Bedenken auf deutscher wie polnischer Seite bezüglich seiner fachlichen
Eignung und die Umstände der Nominierung. Nach Satzung der DPWS sind für
Förderentscheidungen ausschließlich wissenschaftliche Kriterien maßgeblich,
wobei sowohl die wissenschaftliche Qualität als auch der Beitrag zur
Weiterentwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen zu berücksichtigen sind.
Am 12. November 2025 wurde ein Bericht der Bundesregierung zu diesem
Sachverhalt im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung mit Mehrheit der Fraktionen von Union und SPD
abgesetzt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 2. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Gründe waren für das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt ausschlaggebend, Cornelia Pieper nicht für eine
zweite Amtszeit vorzuschlagen?
Die Bestellung für den Vorstand der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung
(DPWS) erfolgt durch das Kuratorium auf die Dauer von bis zu drei Jahren.
Die Bestellung des derzeitigen Vorstandes endet am 1. Dezember 2025. Im
Zuge der Neuausrichtung zu Beginn einer neuen Bestellungsperiode hielt das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) eine
Neubesetzung für erforderlich.
2. Hat die Bundesregierung eine Bewertung zu der bisherigen Amtszeit der
aktuellen Vorstandsvorsitzenden Cornelia Pieper und des
stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Jan Rydel vorgenommen, und wenn ja, wie
lautet diese?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien hatte das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Tobias
Thalhammer als Kandidaten für den Vorstandsvorsitz der Deutsch-Polnischen
Wissenschaftsstiftung vorgeschlagen?
4. Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Rücknahme der Kandidatur von Tobias Thalhammer für den Vorstandsvorsitz der
Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung geführt?
5. Gab es innerhalb des Bundesministeriums für Forschung, Technologie
und Raumfahrt Vorbehalte gegen die Benennung des Kandidaten Tobias
Thalhammer?
Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Vorschläge für derartige Besetzungen werden grundsätzlich aufgrund eines
besonderen sachbezogenen Wirkens sowie einer einschlägigen Qualifikation zur
Erfüllung der Aufgaben gemäß Stiftungssatzung unterbreitet. Tobias
Thalhammer wurde ohne Vorbehalte vorgeschlagen, hat sich vor dem Hintergrund der
öffentlichen Berichterstattung jedoch entschieden, seine Kandidatur
zurückzuziehen. Dies geschah insbesondere zum Schutz der DPWS und des deutsch-
polnischen Verhältnisses.
6. Waren der Bundesregierung Einwände polnischer Kuratoriumsmitglieder
bekannt, und wenn ja, inwiefern sind diese in die Entscheidungsfindung
der Bundesregierung eingeflossen?
Das BMFTR hat die Mitglieder des Kuratoriums am 17. Oktober 2025 über den
Nominierungsvorschlag informiert und um Rückmeldung bis zum 27. Oktober
2025 gebeten. Die Wahl des Vorstandes wurde auf Bitten der polnischen Seite
verschoben.
7. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen
Ablauf des Auswahlverfahrens im Hinblick auf Transparenz, fachliche
Eignung und Einbindung der Mitstifterinnen?
Geeignete Personen für diese verantwortungsvolle Aufgabe können nur
gewonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Vertraulichkeit interner Prozesse
gewahrt bleibt. Mit den relevanten Akteuren wird im Zuge der Neubesetzung
eine enge Abstimmung angestrebt.
8. Welche Maßnahmen können aus Sicht der Bundesregierung sicherstellen,
dass zukünftige Kandidaten und Kandidatinnen für die Leitung der
DPWS den wissenschaftlichen und fachlichen Anforderungen
entsprechen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 und 7 verwiesen.
9. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung alternative
Kandidaturen für den Vorstandsvorsitz nach dem Rückzug von Tobias
Thalhammer geprüft und ein transparentes Auswahlverfahren initiiert?
Die Prüfung alternativer Kandidaturen für den Vorstandsvorsitz nach dem
Rückzug der Kandidatur von Tobias Thalhammer war vor der
Kuratoriumssitzung der DPWS am 3. November 2025 zeitlich nicht mehr möglich. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. Was ist der aktuelle Stand im Austausch mit den polnischen und
brandenburgischen Partnern bezüglich der Neubesetzung der
Vorstandsvorsitzposition, und welche Rückmeldungen liegen der Bundesregierung
hierzu vor?
Die Bundesregierung, das Land Brandenburg und die Republik Polen
erarbeiten eine einvernehmliche Lösung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik am
initialen Personalvorschlag für die Personalpolitik in bundesgeförderten
Wissenschaftsstiftungen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
12. In welchem Austausch steht die Bundesregierung mit dem polnischen
Wissenschaftsministerium, und wann hat zuletzt ein bilateraler
Austausch auf politischer Ebene stattgefunden?
Das BMFTR steht in einem engen Austausch mit dem polnischen
Wissenschaftsministerium Ministerstwo Nauki i Szkolnictwa Wyższego (MNiSW) zu
Fragen der deutsch-polnischen Wissenschaftszusammenarbeit. Aktuell findet
eine Kommunikation insbesondere statt zu der in Vorbereitung befindlichen
Konferenz „Perspektiven europäischer Wissenschaftsplattformen im Weimarer
Dreieck Daten sichern – Forschende vernetzen – Europa stärken.“ vom 10. bis
12. März 2026 bei der Stiftung Genshagen (siehe auch Antwort zu Frage 19).
Am 12. September 2025 hat im Rahmen des trilateralen Austauschs zwischen
Polen, Ukraine und Deutschland ein Treffen zwischen Unterstaatssekretär
Szeptycki und Staatssekretär Dr. Pleyer in der Polnischen Akademie der
Wissenschaften in Warschau stattgefunden, um die Unterstützung des Aufbau- und
Reformprozesses in der Ukraine zu diskutieren.
Außerdem steht die Deutsche Botschaft Warschau im intensiven, engen
Kontakt mit dem MNiSW auf Arbeitsebene.
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die
Leitung einer wissenschaftlichen Stiftung dieser Bedeutung
wissenschaftliche Qualifikationen und nachweisbare Expertise in den
Fördergebieten der Stiftung erfordert?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass wissenschaftliche Qualifikation
und nachweisliche Expertise in den Fördergebieten der Stiftung für die Leitung
einer wissenschaftlichen Stiftung wichtige Aspekte darstellen. Im Falle der
DPWS ist zu berücksichtigen, dass die wissenschaftliche Beratung durch einen
wissenschaftlichen Beirat erfolgt, dessen Vorsitzender Mitglied des
Kuratoriums ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
14. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bei
der Besetzung von Leitungspositionen in bundesgeförderten
Wissenschaftsstiftungen fachliche Eignung und nicht mögliche parteipolitische
Erwägungen im Vordergrund stehen?
Bei der Besetzung von Leitungspositionen in bundesgeförderten
Wissenschaftsstiftungen steht die fachliche Eignung stets im Vordergrund. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, die
dieser Personalvorschlag sowohl in Deutschland als auch in Polen
hervorgerufen hat?
Es wird auf die Antwort von Frage 7 verwiesen.
16. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Vorgang ein Schaden für
die deutsch-polnischen Wissenschaftsbeziehungen entstanden, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
17. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Vorgang ein Schaden für
die DPWS entstanden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
18. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Vorgang ein Schaden für
die betroffenen Personen entstanden, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu einzelnen personellen
Angelegenheiten.
19. Inwiefern beeinflusst dieser Vorgang die Umsetzung des Vorhabens aus
dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, das Weimarer
Dreieck um eine Wissenschaftsplattform zu erweitern, und was ist der
aktuelle Umsetzungsstand dieses Vorhabens?
Das BMFTR sieht keinen Bezug zu und keinen Einfluss auf die Umsetzung der
im Koalitionsvertrag erwähnten Erweiterung des Weimarer Dreiecks um eine
Wissenschaftsplattform. Zur Einführung der Wissenschaftsplattform wird vom
10. bis 12. März 2026 bei der Stiftung Genshagen die Konferenz „Perspektiven
europäischer Wissenschaftsplattformen im Weimarer Dreieck Daten sichern –
Forschende vernetzen – Europa stärken.“ stattfinden. Das BMFTR ist in der
Vorbereitung und Ausgestaltung dieser hochrangigen Veranstaltung in einem
engen Austausch mit dem französischen und dem polnischen
Wissenschaftsministerium.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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