Übung der Agentur für Arbeit Hamburg zur Umsetzung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
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Übung der Agentur für Arbeit Hamburg zur Umsetzung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2965
21. Wahlperiode 27.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Zada Salihović, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian
Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Lisa Schubert,
Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Übung der Agentur für Arbeit Hamburg zur Umsetzung des
Arbeitssicherstellungsgesetzes
Vom 25. bis 27. September 2025 hat die Bundeswehr in Hamburg das NATO-
Manöver „Red Storm Bravo“ durchgeführt, welches als größte
Verteidigungsübung seit Ende des Kalten Krieges gilt. Im Fokus des gesamten Manövers
stand laut Bundeswehr die „zivil-militärische Zusammenarbeit“. Neben
Hunderten Soldaten der Bundeswehr nahmen u. a. auch Polizei, Feuerwehr,
Technisches Hilfswerk, Unternehmen und Behörden teil (www.ndr.de/nachrichten/ha
mburg/manoever-red-storm-bravo-in-hamburg-beendet-demo-in-der-city,redsto
rmbravo-106.html). Damit trainieren die Teilnehmenden ihre Abläufe bei
einem Spannungsfall, insbesondere die Zusammenarbeit mit ziviler
Infrastruktur. Die Agentur für Arbeit Hamburg nahm das Manöver zum Anlass, eine
eigenständige Übung zur Umsetzung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
durchzuführen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1521). Laut Medienberichten sollte dabei geübt werden,
wie sie im Krisenfall Arbeitskräfte für wichtige Unternehmen findet (www.nd
r.de/nachrichten/hamburg/Red-Storm-Bravo-Bundeswehr-Uebung-in-Hambur
g-im-September,bundeswehr-876.html). Sie soll also dafür sorgen, dass
Beschäftigte zum Dienst in Bereiche abgestellt werden können, die für die
Kriegswirtschaft wichtig sind.
Rechtliche Grundlage dafür sind das Gesetz zur Sicherstellung von
Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der
Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)), die Verordnung über die
Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem
Arbeitssicherstellungsgesetz (ArbSV) und Artikel 12a des Grundgesetzes (GG). Den Bedarf melden
Unternehmen und andere Beschäftigungsorganisationen bei der Bundesagentur
für Arbeit (BA) an. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet gemäß
Bedarfsanzeige über die Verteilung der Arbeitskräfte nach der Dringlichkeit des
Bedarfs. Speziell für die Arbeitssicherstellung werden nach ArbSV in den
Arbeitsagenturen Arbeitskräfteausschüsse gebildet. Der Ausschuss hat
insbesondere die Aufgabe, die Arbeitsagentur planerisch zu beraten, wenn Arbeitskräfte
auf die Betriebe verteilt werden müssen, weil die Arbeitskräfte insgesamt nicht
ausreichen, um den beim Arbeitsamt angemeldeten Bedarf zu decken.
Allerdings können die zuständigen Behörden die Feststellung und Anmeldung des
Arbeitskräftebedarfs bereits vor einem Spannungs- bzw. Verteidigungsfall
empfehlen oder auf die Bedarfsfeststellung und Bearfsanmeldung hinwirken, wenn
der Arbeitskräftebedarf nach Eintritt der Voraussetzungen voraussichtlich nicht
oder nicht rechtzeitig festgestellt und angemeldet werden kann und deswegen
die Deckung des Arbeitskräftebedarfs gefährdet wird (§ 1 ArbSV).
Die Fragestellenden interessieren sich insbesondere für die konkreten Inhalte
der Übung der Bundesagentur für Arbeit, die Einschätzung der
Bundesregierung zu den gewonnenen Erkenntnissen und mögliche Konsequenzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten
Zielstellungen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Übung der
Agentur für Arbeit Hamburg, und welche Erwartungshaltung gab es vonseiten
der Bundesregierung?
2. Welche weiteren außer den in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Organisationen bzw. Behörden sind nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Durchführung der Übung beteiligt gewesen?
3. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen an der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Übung der Hamburger Agentur
für Arbeit beteiligt, und wenn ja, wie viele Unternehmen sowie welche
Unternehmen waren das, bzw. welchen Wirtschaftsbereichen können diese
zugeordnet werden?
4. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Übung der Agentur für
Arbeit Hamburg auch Organisationen wie die Transportorganisationen der
Länder (TOL) oder die Transportorganisationen des Bundes (TOB)
beteiligt?
5. Wie viel Personal der Agentur für Arbeit Hamburg nahm nach Kenntnis
der Bundesregierung an der in der Vorbemerkung der Fragesteller
benannten Übung der Agentur für Arbeit Hamburg auch teil, und wie viele
Personalstunden wurden dabei eingesetzt (inklusive Vor- und Nachbereitung;
bitte auch ausführen, ob und inwiefern verschiedene Agenturstandorte
beteiligt waren)?
6. Verfügt die Hamburger Agentur für Arbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung über die ungefähr benötigten vier befähigten Beschäftigten je
Arbeitsagentur, die zur Umsetzung des ASG benötigt werden?
7. Welche Agenturstandorte beziehungsweise welche Regionaldirektionen
verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über wie viele Beschäftigte,
die zur Umsetzung des ASG befähigt sind?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eventuelle Lücken bei
den in den Fragen 6 und 7 erfragten Beschäftigten zu schließen, und
welche Schwierigkeiten sieht sie hier?
9. Wie viele Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
laufenden bzw. in den vergangenen zehn Jahren jährlich hinsichtlich der
Umsetzung des ASG geschult?
10. Fand die Übung der Hamburger Agentur für Arbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der im Bundeshaushalt 2025 veranschlagten
Mittel von 32 000 Euro statt, und wenn ja, welche Regionaldirektionen
und welche weiteren Agenturstandorte waren beteiligt?
11. Welche Erkenntnisse aus der Übung sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Agentur für Arbeit Hamburg in reale
Verwaltungsabläufe überführt werden?
12. Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der Übung der Hamburger Agentur für Arbeit?
13. Welcher Überarbeitungs- beziehungsweise Nachholbedarf besteht nach
Kenntnis der Bundesregierung generell, um die Verwaltungsabläufe
hinsichtlich der Umsetzung der Sicherstellung von Arbeitsleistungen an die
aktuellen Gegebenheiten anzupassen?
14. Wie viele Arbeitskräfte für wie viele Organisationen sollten nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Übung durch die Agentur für Arbeit Hamburg rekrutiert
werden, und wie wäre das im Rahmen der Übung gelungen (z. B.
Kündigungen beschränken, Rekrutierung durch Verpflichtung von Arbeitslosen,
Rekrutierung über Zwangsverpflichtungen von Arbeitnehmenden
innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse bei Dritten etc.)?
15. Für welche Branchen oder gesellschaftlichen Bereiche sollten nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der genannten Übung der Hamburger
Agentur für Arbeit Arbeitskräfte rekrutiert werden?
16. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von
einer Arbeitsagentur ergriffen, wenn im Zuge der Sicherstellung der
Abschluss eines freien Arbeitsvertrages mit einer Person fehlgeschlagen ist
oder eine Person nicht rechtzeitig erreicht werden kann, und mit welchen
Behörden würden sie in diesem Fall zusammenarbeiten?
17. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit, entgegen
der bisherigen Praxis bei zukünftigen Herausforderungen (z. B.
Bündnisfall, Naturkatastrophen, Pandemien) eine Erklärung des Zustimmungsfalls
(nach Artikel 12a Absatz 5 Satz 1 GG i. V. m. Artikel 80a Absatz 1 GG)
oder des Spannungsfalls durch den Deutschen Bundestag anzustreben?
18. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020
Arbeitskräfteausschüsse
a) sich gebildet und bzw. oder ihre Arbeit aufgenommen,
b) Mitglieder persönlich benannt und bzw. oder einberufen, und wenn ja,
und möglich, bitte ausführen, wo, und wie viele?
19. Haben zuständige Bundes- oder Landesbehörden nach Kenntnis der
Bundesregierung im laufenden Jahr 2025 oder in den vergangenen fünf
Jahren, also vor einem Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung
von Arbeitsleistungen, die Feststellung und Anmeldung des
Arbeitskräftebedarfs empfohlen oder auf die Bedarfsfeststellung und
Bedarfsanmeldung hingewirkt (§ 1 ArbSV)?
20. Welche Vorbereitungsmaßnahmen haben Arbeitsagenturen sowie
beauftragte Dienststellen nach Kenntnis der Bundesregierung vor Eintritt der
Voraussetzung für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen getroffen?
21. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede bei
den in Frage 20 erfragten Vorbereitungsmaßnahmen ?
22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial in den
zivilen Bereichen (z. B. Transport bzw. Logistik, Ernährungssicherung,
Gesundheits- und Wasserversorgung), welches im Spannungsfall über das
Arbeitssicherstellungsgesetz aktiviert werden könnte (bitte nach
Bereichen und Bundesländern gliedern)?
23. Würde das in Frage 22 erfragte Personenpotenzial nach Kenntnis der
Bundesregierung den Bedürfnissen der verschiedenen Bereiche insgesamt
beziehungsweise regional den Bedarf decken?
24. Gäbe es nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Branchen,
gesellschaftliche Bereiche, Personengruppen oder Regionen, bei denen es im
Rahmen eines Spannungsfalles derzeit zu erhöhten Schwierigkeiten
kommen könnte, den benötigten Arbeitskräftebedarf zu decken?
25. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, etwaigen in
Frage 24 aufgeführten Schwierigkeiten entgegenzuwirken?
26. Welche präventiven Maßnahmen zur zivilen Personalgewinnung hat die
Bundesregierung bereits umgesetzt, welche für die Verteidigungsstrategie
Deutschlands relevant sind?
27. Sind der Bundesregierung weitere Agenturstandorte bekannt, die ähnliche
Übungen wie die der Hamburger Agentur für Arbeit im laufenden
Jahr 2025 oder in vergangenen Jahren durchgeführt haben (bitte Standort
inklusive der Jahreszahl nennen)?
28. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2026, 2027
oder darüber hinaus Pläne, ähnliche Übungen wie die der Hamburger
Agentur für Arbeit durchzuführen, und wenn ja, wo, und wann?
29. Sind für etwaige in Frage 28 aufgeführte Übungen andere Schwerpunkte
oder Herangehensweisen geplant, und wenn ja, welche?
30. Wie plant die Bundesregierung, das Konzept zur Umsetzung des ASG
weiterzuentwickeln?
31. Wie und auf welcher Grundlage bewertet die Bundesregierung die
derzeitige Bereitschaft der Bevölkerung, bei einem Spannungsfall für die
Sicherstellung eines eventuellen Arbeitskräftebedarfes zur Verfügung zu
stehen?
32. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die Bevölkerung für die
eventuelle Notwendigkeit Arbeitskräfte sicherzustellen zu sensibilisieren, und
wenn ja, welche?
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Veränderung bei der Tarifbindung
und Tarifabdeckung mit Blick auf eine mögliche Verpflichtung in
Arbeitsverhältnisse?
34. Hat die Bundesregierung Rücklagen gebildet, um etwaige Arbeitsentgelte
sowie weitere Personalkosten im Falle von Arbeitsverpflichtungen zu
finanzieren, und wenn ja, in welcher Höhe, und unter welchem
Haushaltstitel?
35. Plant die Bundesregierung, (weitere) Rücklagen zu bilden um etwaige
Arbeitsentgelte sowie weiterer Personalkosten im Falle von
Arbeitsverpflichtungen zu finanzieren, und wenn ja, in welcher Höhe, und unter
welchem Haushaltstitel?
Berlin, den 24. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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