Nutzung von kommerziell erhältlichen personenbezogenen Daten und daraus gewonnenen Informationen durch die Bundesregierung
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Nutzung von kommerziell erhältlichen personenbezogenen Daten und daraus gewonnenen Informationen durch die Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2855
21. Wahlperiode 18.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-
Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß,
Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Pascal Meiser, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Sascha Wagner, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Nutzung von kommerziell erhältlichen personenbezogenen Daten und daraus
gewonnenen Informationen durch die Bundesregierung
Data Broker sammeln personenbezogene Daten an mit dem Ziel, diese in
nativer oder aufbereiteter Form an Kunden zu veräußern, die an Betrugserkennung,
Bonitätsbewertung, dem Einsatz von personalisierter Werbung oder anderen
Motiven der Profilbildung interessiert sind (www.avenga.com/magazine/what-i
s-a-data-broker/). Die globale Marktgröße wird auf knapp 300 Mrd. US-Dollar
geschätzt, wobei der Anteil Nordamerikas daran mehr als 40 Prozent beträgt
(www.grandviewresearch.com/industry-analysis/data-broker-market-report).
Informationsquellen der Data Broker sind nicht nur öffentlich zugängliche
Informationen, sondern insbesondere persönliche Daten und Verhaltensmuster
aus Apps und Diensten, bei denen die Nutzenden in die Weitergabe der Daten
beispielsweise zum Zweck des Marketings vermeintlich eingewilligt haben.
Der Datenabfluss erfolgt dann häufig über Softwarepakete Dritter (SDKs), aber
auch beim Ausspielen personalisierter Online-Werbung selbst können
personenbezogene Daten während des „Real Time Bidding“ massenhaft in die
Hände von Werbetreibenden oder auch von Data Brokern gelangen (https://netz
politik.org/2025/databroker-files-im-dschungel-der-datenhaendler/). Wie groß
das Ausmaß dieses Datenhandels weitgehend abseits der öffentlichen
Wahrnehmung ist, zeigten Recherchen unter anderem von Netzpolitik.org in den
vergangenen Jahren: Allein die Angebotsliste des Datenmarktplatzes Xandr enthielt
im Jahr 2021 die Zuordnung einer unbekannten Anzahl einzelner Personen in
mehr als 650 000 Kategorien persönlicher Eigenschaften. 3,6 Milliarden
Standortdaten von 11 Millionen Handys aus Deutschland aus einem Zeitraum von
nur zwei Monaten erhielten BR/ARD und Netzpolitik.org während einer
gemeinsamen Recherche als Preview von einem Datenhändler, vermittelt über
Datarade im Jahr 2024. Datarade sieht sich selbst nicht als datenverarbeitender
Datenhändler, sondern als Datenmarktplatz, der lediglich als
Vermittlungsplattform zwischen Data Brokern und Interessenten operiert. Das Unternehmen
erhielt unter anderem Mittel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
im Rahmen des High-Tech-Gründerfonds (https://fragdenstaat.de/anfrage/antw
ort-des-staatssekretaers-sven-giegold-auf-eine-frage-der-abgeordneten-
martinarenner-zur-foerderung-des-unternehmens-datarade/960450/anhang/10-390-renn
er-anlageeinstufungaufgehoben.pdf).
Nach Ansicht der Fragestellenden mehren sich bereits seit den Enthüllungen
Edward Snowdens im Jahr 2013 Hinweise darauf, dass Sicherheitsbehörden
einen nachfrageseitigen Faktor beim kommerziellen Handel mit
personenbezogenen Daten darstellen. 2017 wurde von Forschenden der Begriff
„advertisingbased intelligence“ (ADINT) geschaffen, um das Phänomen zu beschreiben
(https://adint.cs.washington.edu), dass Anbieter von
Überwachungsdienstleistungen für Sicherheitsbehörden tätig sind und Material von Data Brokern für
diese Zwecke aufbereiten und analysieren. Ein direkter Erwerb der Rohdaten
durch die Interessenten ist somit nicht unbedingt erforderlich. Aus den USA ist
bekannt, dass staatliche Stellen in erheblichem Umfang auf Angebote von
Datenhändlern und Dienste von ADINT-Firmen zurückgreifen. Mindestens seit
2020 nutzen US-amerikanische Behörden für Einwanderung und Grenzschutz
Handy-Standortdaten der Werbeindustrie, bereitgestellt über den Dienstleister
Venntel (www.wsj.com/articles/federal-agencies-use-cellphone-location-data-f
or-immigration-enforcement-11581078600). Einem Medienbericht zufolge
geschieht dies auch in den Niederlanden (www.bnr.nl/nieuws/technologie/1053
7256/nederlandse-telefoons-online-stiekem-te-volgen-extreem-veiligheidsri
sico). Konkret in Deutschland geht aus der Gesetzesbegründung zu § 10a im
Entwurf des BND-Gesetzes (BND = Bundesnachrichtendienst;
Bundestagsdrucksache 20/8627) hervor, dass die Bundesregierung den Ankauf von
Werbedaten zumindest hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes als ein mögliches
Szenario erwähnt.
Indes stellt der Datenhandel gleichzeitig ein Sicherheitsrisiko für die Staaten
selbst dar. So gelang es BR/ARD und Netzpolitik.org allein anhand der über
Datarade vermittelten Vorschaudaten, Bewegungsprofile einem hohen Beamten
mit Sicherheitsaufgaben sowie einem Mitarbeiter eines deutschen
Geheimdienstes zuzuordnen und diese zu identifizieren (https://netzpolitik.org/2024/dat
abroker-files-wie-datenhaendler-deutschlands-sicherheit-gefaehrden/). Auch
für Militäreinrichtungen (www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/militaer
einrichtungen-standortdaten-sicherheitsrisiko-100.html) und kritische
Infrastruktur geht ein erhebliches Risiko von Data Brokern aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält es die Bundesregierung grundsätzlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben
für angemessen, kommerziell erwerbliche Handy-Standortdaten oder
andere personenbezogene Daten von Datenhändlern oder anderen Anbietern
zu beziehen (bitte nach Ressorts einschließlich Bundeskanzleramt und
nachgeordneter Behörden inklusive der Geheimdienste aufgeschlüsselt
beantworten)?
2. Wird systematisch erfasst und für interne Analysen aufbereitet, wie oft
und in welchem Kontext die Bundesregierung derartige Quellen
gegebenenfalls für ihre Arbeit nutzt, und wenn ja, welche Ergebnisse aus der
Erfassung kann die Bundesregierung öffentlich bekanntgeben?
3. Wie begründet die Bundesregierung, dass laut Gesetzesbegründung zu
§ 10a im Entwurf des BND-Gesetzes (Bundestagsdrucksache 20/8627)
kommerziell gehandelte personenbezogene Daten, zum Beispiel der
umfängliche Ankauf solcher Daten aus Webedatenbanken, als Informationen
aus allgemein zugänglichen Quellen einzustufen seien, und sollte sich die
Bundesregierung dieser Gesetzesbegründung nicht anschließen, aus
welchen Gründen nicht?
4. Wie prüft die Bundesregierung bei der Nutzung personenbezogener Daten
aus kommerziellen Quellen die Rechtmäßigkeit der Erhebung dieser
Daten (bitte gegebenenfalls auf behördenspezifische Unterschiede
eingehen)?
5. Bezieht oder bezog die Bundesregierung Handy-Standortdaten oder
andere personenbezogene Daten von den Unternehmen Datarade, Datastream
Group, Datasys, Gravy Analytics, Unacast, Irys, Huq Industries, Gap-
Maps, Azira, Start.io, Sovereign Intelligence, PREDIK, Quadrant, Veraset
oder anderen Unternehmen der Online-Werbeindustrie und
Datenhändlern, und wenn ja, welche Behörden
a) beziehen oder bezogen Daten welcher Unternehmen,
b) bezogen Daten in welchem Zeitraum,
c) nutzten die Daten in welchem Zeitraum und
d) wendeten welche Geldbeträge für den Bezug der Daten auf
(bitte nach Ressorts einschließlich Bundeskanzleramt und nachgeordneter
Behörden exklusive der Geheimdienste aufgeschlüsselt beantworten)?
6. Nutzt oder nutzte die Bundesregierung Angebote zur Aufbereitung von
Handy-Standortdaten oder anderen personenbezogenen Daten,
insbesondere Tangles (Penlink/Cobwebs), Webloc (Penlink/Cobwebs), Sherlock
(Insanet), Locate X (Babel Street), Cognyte (Bsightful), Echo (Rayzone),
AdHoc (Intelos), Havoc (Intelos), Horizon Investigate (ShadowDragon)
oder von anderen Unternehmen, und wenn ja, welche Behörden
a) nutzen oder nutzten derartige Angebote welcher Unternehmen,
b) nutzen Angebote in welchem Zeitraum,
c) wendeten welche Geldbeträge für Nutzung der aufbereiteten Daten auf
(bitte nach Ressorts einschließlich Bundeskanzleramt und nachgeordneter
Behörden exklusive der Geheimdienste aufgeschlüsselt beantworten)?
7. Nimmt oder nahm die Bundesregierung Dienste von Unternehmen in
Anspruch, die die Nutzung von Handy-Standortdaten oder anderen
personenbezogenen Daten ermöglichen, insbesondere von Penlink, Cobwebs,
Babel Street, ShadowDragon, Insanet, Intelos, Rayzone, Bsightful,
Anomaly 6, Venntel, X-Mode oder von anderen Unternehmen, und wenn ja,
welche Behörden
a) nutzen oder nutzten derartige Dienste welcher Unternehmen,
b) nutzen diese Dienste in welchem Zeitraum,
c) haben sich über Angebote welcher dieser Dienste informiert,
d) wendeten welche Geldbeträge für Nutzung dieser Dienste auf
(bitte nach Ressorts einschließlich Bundeskanzleramt und nachgeordneter
Behörden exklusive der Geheimdienste aufgeschlüsselt beantworten)?
8. Welche Kontakte hatte die Bundesregierung (bitte nach Ressorts
einschließlich Bundeskanzleramt und nachgeordneter Behörden exklusive
der Geheimdienste aufgeschlüsselt beantworten) zu jeweils welchem
Zeitpunkt seit der 20. Wahlperiode mit Unternehmen, die Handy-
Standortdaten oder andere personenbezogene Daten kommerziell anbieten
(bitte den Anlass des Kontaktes danach sortieren, ob es um Interesse der
Bundesregierung an Angeboten dieser Unternehmen ging oder ob es
Kontakte ohne derartige Absichten waren)?
9. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Handel mit
personenbezogenen Daten zum Selbstzweck, also deren Nutzung als Handelsware, mit
dem Datenschutzrecht unvereinbar, so wie es das Bundesministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz im Juli 2024 gegenüber Netzpolitik.org
äußerte (https://netzpolitik.org/2024/databroker-files-us-senator-schaltet-p
entagon-ein-bundesministerium-fordert-eu-gesetze/)?
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wahrung der
informationellen Selbstbestimmung hinsichtlich des Handels mit
personenbezogenen Daten zu Werbezwecken zu verbessern?
11. Welche Maßnahmen ergriff oder gedenkt die Bundesregierung zu
ergreifen seit Bekanntwerden der in der Vorbemerkung der Fragesteller
beschriebenen Recherchen von BR/ARD und Netzpolitik.org, um einer
möglichen Gefährdung der nationalen Sicherheit durch Data Broker
entgegenzuwirken?
Berlin, den 5. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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