Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen - Familien stärken und Kinder fördern
Text
Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen - Familien stärken und Kinder fördern
Antrag
der Abgeordneten Misbah Khan, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle
Schauws, Nyke Slawik, Katharina Beck, Timon Dzienus, Dr. Kirsten Kappert-
Gonther, Ricarda Lang, Sascha Müller, Sylvia Rietenberg, Jamila Schäfer,
Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen – Familien stärken und Kinder fördern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Familien halten dieses Land zusammen. Sie leisten jeden Tag Arbeit, von der eine
ganze Gesellschaft lebt: in der Erziehung, in der Pflege und im Beruf. Diese Leistung
verdient Anerkennung und verlässliche Unterstützung. Die Bundesregierung tut aber
das Gegenteil: sie plant Kürzungen bei Leistungen, auf die hunderttausende Familien
angewiesen sind. Das ist ein Angriff auf den Zusammenhalt, den Familien Tag für Tag
herstellen. Familienmodelle sind vielfältig: von Patchworkfamilien, über
Regenbogenfamilien, alleinerziehende Familien, internationale Familien, Familien mit oder ohne
eigene Kinder. Sie alle verdienen es Unterstützung und Wertschätzung zu erfahren.
Investitionen in Familien und Kinder sind Investitionen in die Zukunft. Wer heute bei
Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe
Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt
Teilhabechancen. Wer heute also bei Kindern kürzt, verschiebt die Kosten in die
Zukunft und macht sie größer. In den letzten Wochen kursieren allerdings
Kürzungsvorschläge für zentrale familienpolitische Leistungen wie den Unterhaltsvorschuss, der
nur noch für Kinder bis maximal zwölf Jahre und eine maximale Bezugsdauer von
sechs Jahren gelten soll (www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/
Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf). Beim Elterngeld sollen im
nächsten Jahr durch eine Reform 350 Millionen Euro eingespart werden. Auch in der
Kinder- und Jugendhilfe soll gekürzt werden (www.der-paritaetische.de/fileadmin/
user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf). Bei
der Bekämpfung von Kinderarmut zeigt sich die Bundesregierung ambitionslos und
schweigt das Thema tot. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz plant die
Bundesregierung grobe finanzielle Einschnitte bei der psychotherapeutischen
Versorgung, die den Druck auf die ohnehin prekäre Versorgungslage von Kindern und
Jugendlichen weiter erhöht.
Wie ernst die Lage ist, verdeutlicht die UNICEF-Studie zum Wohlbefinden von
Kindern, die im Mai 2026 veröffentlicht wurde (www.unicef.org/innocenti/media/8521/-
file/UNICEF-Innocenti-Report-Card-20-2026.pdf). Deutschland schneidet hier als
drittgrößte Volkswirtschaft der Welt erneut unterdurchschnittlich ab und landet auf
Platz 25 von 37 gerankten Ländern. Die ökonomische Ungleichheit beeinträchtigt das
Wohlbefinden von jungen Menschen. Einkommensungleichheit und Kinderarmut wir-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6335
21. Wahlperiode 09.06.2026
ken sich auf körperliche und mentale Gesundheit sowie schulische und soziale
Kompetenzen von Kindern aus. Die Ungleichheit bei der Verteilung von
Gesundheitsrisiken liegt klar auf der Hand: Vier von fünf Kindern aus dem obersten Fünftel der
Einkommensverteilung sind bei sehr guter Gesundheit – bei den ärmsten Kindern ist es
etwas mehr als jedes Zweite. Armut erhöht das Risiko für ein geringeres mentales
Wohlbefinden von Kindern und für die Entwicklung psychischer Erkrankungen.
Kinderarmut ist kein Randphänomen: die Kinderarmutsquote in Deutschland liegt laut der
angeführten UNICEF-Studie bei 15,2 Prozent und sogar jedes vierte Kind ist
hierzulande von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (www.destatis.de/DE/
Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/
Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/arope-geschl-alter.html?nn=641904).
In Armut aufzuwachsen, prägt ganze Biografien. Sie durchzieht den gesamten Alltag
von Betroffenen. Armut isoliert, macht krank und verhindert soziale wie
demokratische Teilhabe. Diese Lebensrealitäten von Millionen junger Menschen – die von
schlechteren Bildungschancen, beengten Wohnverhältnissen und einem erhöhten
Krankheitsrisiko geprägt sind – darf es in einem reichen Land wie Deutschland nicht
geben. In der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt darf kein Kind arm aufwachsen.
Kinder und Jugendliche bilden gemeinsam mit jungen Erwachsenen die am stärksten
von Armut bedrohte Altersgruppe. Kinder, die in Armut aufwachsen, tragen weder
Schuld an ihrer Situation noch können sie diese selbst ändern. Sie sind auf Hilfe von
außen angewiesen und darauf, dass Politik Bedingungen schafft, die allen Kindern
Teilhabe und ein Aufwachsen in guten Lebensumständen ermöglicht.
Eine wirksame Familienpolitik muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit Kinder
unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern gut aufwachsen und ihre Persönlichkeit
entfalten können und damit Eltern die Ressourcen erhalten, ihre Kinder bestmöglich darin
zu unterstützen. Viele Familien in Deutschland erhalten trotz bestehender
Unterstützungsangebote aus der Familienbildung und -beratung, der Jugendhilfe oder im
Gesundheitswesen nicht die Hilfen, die sie benötigen. Zu häufig werden Bedarfe nicht
erkannt, Zugänge nicht gefunden, Angebote nicht in Anspruch genommen oder es fehlt
an Vernetzung und Koordinierung sozialbuchübergreifender Unterstützung.
Lotsendienste und Prävention – wie die Frühen Hilfen – sind dabei ein wirksamer und
zugleich wirtschaftlicher Ansatz. Frühzeitige Unterstützung verhindert das Entstehen
oder die Verfestigung von Problemlagen und erspart spätere, kostenintensivere
Interventionen. Der Grundstein für ein gesundes Aufwachsen sowie gutes Lernen wird in
der frühkindlichen Phase bereits gelegt. Unterstützungsangebote in dieser
Lebensphase sind entscheidend für die Entwicklungschancen von Kindern und für den
späteren Bildungs- und Lebensweg, einschließlich der Gesundheit. Chancengerechtigkeit
muss daher von Anfang an gewährleistet werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, die alle Kinder erreicht,
indem sie Leistungen zugänglicher macht und alle relevanten Lebensbereiche, die
durch das Aufwachsen in Armut beeinflusst werden, mitdenkt;
2. die Regelsätze für Minderjährige armutsfest, transparent und realitätsgerecht neu
zu berechnen, sodass diese echte soziokulturelle Teilhabe ermöglichen;
3. Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen von Sanktionen nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auszunehmen;
4. kindbezogene Leistungen zu bündeln, Familien durch einen digitalen
Kinderleistungscheck wirksam zu erreichen und Leistungen möglichst antragslos
auszuzahlen;
5. die EU-Kindergarantie in Deutschland konsequent umzusetzen und den
Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ von einer
Absichtserklärung zu einer verbindlichen Strategie mit überprüfbaren, terminierten Zielen
und ausfinanzierten Maßnahmen weiterzuentwickeln, um allen Kindern –
insbesondere den am stärksten benachteiligten – wirksame Zugänge und Grundlagen
zu sichern. Dabei sind Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie Kinder und
Jugendliche aktiv zu beteiligen und Länder und Kommunen verbindlich einzubinden;
6. den Kreis der Anspruchsberechtigten beim Unterhaltsvorschuss nicht auf Kinder
bis maximal zwölf Jahre zu begrenzen, sondern bei dem derzeitigen Anspruch bis
maximal 18 Jahre zu bleiben und keine Begrenzung der Bezugsdauer
einzuführen;
7. das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen;
8. keine Kürzungen beim Elterngeld vorzunehmen und stattdessen den Mindest-
und Höchstbetrag anzuheben;
9. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Regelungen des
Familienleistungsausgleichs sowie des Kindergeldes so reformiert, dass das steuerfrei zu stellende
Existenzminimum eines Kindes für alle Kinder zu einer gleich hohen staatlichen
Entlastungs- und Förderwirkung führt. Hierzu ist das Kindergeld auf das Niveau
der maximalen Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags anzuheben und die
bestehende Differenz zwischen der Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags und
dem Kindergeld zu beseitigen. Ziel der Reform ist es, die staatliche Entlastung
und Förderung von Kindern konsequent am Bedarf des Kindes auszurichten und
bestehende einkommensabhängige Ungleichwirkungen im
Familienleistungsausgleich zu beseitigen;
10. den Antrag des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (Bundestagsdrucksache 21/1379) zügig umzusetzen
und die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen schrittweise auf insgesamt 96
Millionen Euro anzuheben sowie anschließend eine bedarfsgerechte
Dynamisierung der Mittel sicherzustellen;
11. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Lotsendienste in Geburtskliniken
bundesweit rechtlich absichert und eine verlässliche Finanzierung dieser Angebote
gewährleistet, um Bildungs-, Gesundheits- und Teilhabechancen von Kindern zu
stärken;
12. den Kinder- und Jugendplan des Bundes auf mindestens 300 Millionen Euro
aufzustocken und anschließend zu dynamisieren, um die Kinder- und Jugendhilfe
dauerhaft zu stärken und ihre Angebote zukunftsfest auszugestalten;
13. eine zielgruppenspezifische Förderung der Bekanntheit und Inanspruchnahme
der Familienbildung und -beratung und eine stärkere Vernetzung dieser mit den
Regelstrukturen vorzunehmen;
14. die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten deutlich zu
erhöhen, damit sie für mehr Vereinbarkeit wirklich hilft;
15. ein kostenfreies, leckeres und gesundes Schul- und Kitamittagessen aus
biologischen und regionalen Lebensmitteln, das die DGE-Qualitätsstandards
verpflichtend erfüllt, für alle Kinder einzuführen, beginnend mit den Startchancen-Schulen
und Kitas in sozial benachteiligten Lagen. Dafür muss der Bund den
Rechtsrahmen schaffen und in enger Zusammenarbeit mit den Ländern sicherstellen, dass
für die Kommunen keine zusätzlichen Kosten anfallen;
16. die Entwicklung und Umsetzung der Strategie „Mentale Gesundheit für junge
Menschen“ zu priorisieren, inklusive einer Umsetzungsstrategie, die verbindliche
Ziele (beispielsweise auch abgestuft über verschiedene Zeithorizonte) und
Zuständigkeiten auf Bund, Landes- und Kommunalebene sowie ein
Fortschrittsmonitoring festlegt;
17. die Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz für Kinder
und Jugendliche abzubauen, indem umgehend eine gesetzliche Regelung mit
einem Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss für die Etablierung einer
separaten Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern
und Jugendlichen vorgelegt wird, um gezielt zusätzliche Versorgungsangebot zu
schaffen;
18. die Versorgung geflüchteter Kinder und Jugendlicher durch eine Stärkung und
verlässliche Finanzierung der psychosozialen Zentren nachhaltig sicherzustellen;
19. Haushaltsmittel für das Programm „Mental Health Coaches“ bereitzustellen
sowie die Förderung des Projekts „Mental Health First Aid“ (MHFA) aufzunehmen
und des Projekts „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ wieder
aufzunehmen und die Mittel für die Projekte in den kommenden Haushaltsjahren
deutlich zu erhöhen;
20. Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen durch einen
„Health in All Policies“-Ansatz stärker in den Fokus zu rücken;
21. sozialgesetzbuchübergreifende Unterstützung und Versorgung zu fördern
(zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Jugendhilfe und Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen, Beratungsstellen wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen), um
frühzeitig Kinder und ihre Familien zu unterstützen sowie passgenaue
Unterstützung und Versorgung zu erzielen.
Berlin, den 9. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Familien müssen dringend entlastet werden, denn sie geraten zunehmend unter Druck: Die Energiepreise sind
explodiert und die Lebenshaltungskosten sind in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als die Löhne.
Kinder und Jugendliche bilden gemeinsam mit jungen Erwachsenen eine Altersgruppe, die überproportional von
Armut bedroht ist. Die Frage der Generationengerechtigkeit ist in einer alternden Gesellschaft eine zentrale –
auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer in dieser Situation den Rotstift bei Familien, Kindern und
Jugendlichen ansetzt verspielt Vertrauen und handelt kurzsichtig: jeder Euro, der heute bei Kindern gespart wird,
muss in der Zukunft doppelt investiert werden, um entstandene Defizite wieder auszugleichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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