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Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen - Familien stärken und Kinder fördern

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 21/6335 · Antrag · Original ↗

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Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen - Familien stärken und Kinder fördern Antrag der Abgeordneten Misbah Khan, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Katharina Beck, Timon Dzienus, Dr. Kirsten Kappert- Gonther, Ricarda Lang, Sascha Müller, Sylvia Rietenberg, Jamila Schäfer, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen – Familien stärken und Kinder fördern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Familien halten dieses Land zusammen. Sie leisten jeden Tag Arbeit, von der eine ganze Gesellschaft lebt: in der Erziehung, in der Pflege und im Beruf. Diese Leistung verdient Anerkennung und verlässliche Unterstützung. Die Bundesregierung tut aber das Gegenteil: sie plant Kürzungen bei Leistungen, auf die hunderttausende Familien angewiesen sind. Das ist ein Angriff auf den Zusammenhalt, den Familien Tag für Tag herstellen. Familienmodelle sind vielfältig: von Patchworkfamilien, über Regenbogenfamilien, alleinerziehende Familien, internationale Familien, Familien mit oder ohne eigene Kinder. Sie alle verdienen es Unterstützung und Wertschätzung zu erfahren. Investitionen in Familien und Kinder sind Investitionen in die Zukunft. Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt Teilhabechancen. Wer heute also bei Kindern kürzt, verschiebt die Kosten in die Zukunft und macht sie größer. In den letzten Wochen kursieren allerdings Kürzungsvorschläge für zentrale familienpolitische Leistungen wie den Unterhaltsvorschuss, der nur noch für Kinder bis maximal zwölf Jahre und eine maximale Bezugsdauer von sechs Jahren gelten soll (www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/ Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf). Beim Elterngeld sollen im nächsten Jahr durch eine Reform 350 Millionen Euro eingespart werden. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe soll gekürzt werden (www.der-paritaetische.de/fileadmin/ user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf). Bei der Bekämpfung von Kinderarmut zeigt sich die Bundesregierung ambitionslos und schweigt das Thema tot. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz plant die Bundesregierung grobe finanzielle Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung, die den Druck auf die ohnehin prekäre Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen weiter erhöht. Wie ernst die Lage ist, verdeutlicht die UNICEF-Studie zum Wohlbefinden von Kindern, die im Mai 2026 veröffentlicht wurde (www.unicef.org/innocenti/media/8521/- file/UNICEF-Innocenti-Report-Card-20-2026.pdf). Deutschland schneidet hier als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt erneut unterdurchschnittlich ab und landet auf Platz 25 von 37 gerankten Ländern. Die ökonomische Ungleichheit beeinträchtigt das Wohlbefinden von jungen Menschen. Einkommensungleichheit und Kinderarmut wir- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6335 21. Wahlperiode 09.06.2026 ken sich auf körperliche und mentale Gesundheit sowie schulische und soziale Kompetenzen von Kindern aus. Die Ungleichheit bei der Verteilung von Gesundheitsrisiken liegt klar auf der Hand: Vier von fünf Kindern aus dem obersten Fünftel der Einkommensverteilung sind bei sehr guter Gesundheit – bei den ärmsten Kindern ist es etwas mehr als jedes Zweite. Armut erhöht das Risiko für ein geringeres mentales Wohlbefinden von Kindern und für die Entwicklung psychischer Erkrankungen. Kinderarmut ist kein Randphänomen: die Kinderarmutsquote in Deutschland liegt laut der angeführten UNICEF-Studie bei 15,2 Prozent und sogar jedes vierte Kind ist hierzulande von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (www.destatis.de/DE/ Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/ Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/arope-geschl-alter.html?nn=641904). In Armut aufzuwachsen, prägt ganze Biografien. Sie durchzieht den gesamten Alltag von Betroffenen. Armut isoliert, macht krank und verhindert soziale wie demokratische Teilhabe. Diese Lebensrealitäten von Millionen junger Menschen – die von schlechteren Bildungschancen, beengten Wohnverhältnissen und einem erhöhten Krankheitsrisiko geprägt sind – darf es in einem reichen Land wie Deutschland nicht geben. In der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt darf kein Kind arm aufwachsen. Kinder und Jugendliche bilden gemeinsam mit jungen Erwachsenen die am stärksten von Armut bedrohte Altersgruppe. Kinder, die in Armut aufwachsen, tragen weder Schuld an ihrer Situation noch können sie diese selbst ändern. Sie sind auf Hilfe von außen angewiesen und darauf, dass Politik Bedingungen schafft, die allen Kindern Teilhabe und ein Aufwachsen in guten Lebensumständen ermöglicht. Eine wirksame Familienpolitik muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern gut aufwachsen und ihre Persönlichkeit entfalten können und damit Eltern die Ressourcen erhalten, ihre Kinder bestmöglich darin zu unterstützen. Viele Familien in Deutschland erhalten trotz bestehender Unterstützungsangebote aus der Familienbildung und -beratung, der Jugendhilfe oder im Gesundheitswesen nicht die Hilfen, die sie benötigen. Zu häufig werden Bedarfe nicht erkannt, Zugänge nicht gefunden, Angebote nicht in Anspruch genommen oder es fehlt an Vernetzung und Koordinierung sozialbuchübergreifender Unterstützung. Lotsendienste und Prävention – wie die Frühen Hilfen – sind dabei ein wirksamer und zugleich wirtschaftlicher Ansatz. Frühzeitige Unterstützung verhindert das Entstehen oder die Verfestigung von Problemlagen und erspart spätere, kostenintensivere Interventionen. Der Grundstein für ein gesundes Aufwachsen sowie gutes Lernen wird in der frühkindlichen Phase bereits gelegt. Unterstützungsangebote in dieser Lebensphase sind entscheidend für die Entwicklungschancen von Kindern und für den späteren Bildungs- und Lebensweg, einschließlich der Gesundheit. Chancengerechtigkeit muss daher von Anfang an gewährleistet werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, die alle Kinder erreicht, indem sie Leistungen zugänglicher macht und alle relevanten Lebensbereiche, die durch das Aufwachsen in Armut beeinflusst werden, mitdenkt; 2. die Regelsätze für Minderjährige armutsfest, transparent und realitätsgerecht neu zu berechnen, sodass diese echte soziokulturelle Teilhabe ermöglichen; 3. Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen von Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auszunehmen; 4. kindbezogene Leistungen zu bündeln, Familien durch einen digitalen Kinderleistungscheck wirksam zu erreichen und Leistungen möglichst antragslos auszuzahlen; 5. die EU-Kindergarantie in Deutschland konsequent umzusetzen und den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ von einer Absichtserklärung zu einer verbindlichen Strategie mit überprüfbaren, terminierten Zielen und ausfinanzierten Maßnahmen weiterzuentwickeln, um allen Kindern – insbesondere den am stärksten benachteiligten – wirksame Zugänge und Grundlagen zu sichern. Dabei sind Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie Kinder und Jugendliche aktiv zu beteiligen und Länder und Kommunen verbindlich einzubinden; 6. den Kreis der Anspruchsberechtigten beim Unterhaltsvorschuss nicht auf Kinder bis maximal zwölf Jahre zu begrenzen, sondern bei dem derzeitigen Anspruch bis maximal 18 Jahre zu bleiben und keine Begrenzung der Bezugsdauer einzuführen; 7. das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen; 8. keine Kürzungen beim Elterngeld vorzunehmen und stattdessen den Mindest- und Höchstbetrag anzuheben; 9. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Regelungen des Familienleistungsausgleichs sowie des Kindergeldes so reformiert, dass das steuerfrei zu stellende Existenzminimum eines Kindes für alle Kinder zu einer gleich hohen staatlichen Entlastungs- und Förderwirkung führt. Hierzu ist das Kindergeld auf das Niveau der maximalen Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags anzuheben und die bestehende Differenz zwischen der Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags und dem Kindergeld zu beseitigen. Ziel der Reform ist es, die staatliche Entlastung und Förderung von Kindern konsequent am Bedarf des Kindes auszurichten und bestehende einkommensabhängige Ungleichwirkungen im Familienleistungsausgleich zu beseitigen; 10. den Antrag des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (Bundestagsdrucksache 21/1379) zügig umzusetzen und die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen schrittweise auf insgesamt 96 Millionen Euro anzuheben sowie anschließend eine bedarfsgerechte Dynamisierung der Mittel sicherzustellen; 11. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Lotsendienste in Geburtskliniken bundesweit rechtlich absichert und eine verlässliche Finanzierung dieser Angebote gewährleistet, um Bildungs-, Gesundheits- und Teilhabechancen von Kindern zu stärken; 12. den Kinder- und Jugendplan des Bundes auf mindestens 300 Millionen Euro aufzustocken und anschließend zu dynamisieren, um die Kinder- und Jugendhilfe dauerhaft zu stärken und ihre Angebote zukunftsfest auszugestalten; 13. eine zielgruppenspezifische Förderung der Bekanntheit und Inanspruchnahme der Familienbildung und -beratung und eine stärkere Vernetzung dieser mit den Regelstrukturen vorzunehmen; 14. die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten deutlich zu erhöhen, damit sie für mehr Vereinbarkeit wirklich hilft; 15. ein kostenfreies, leckeres und gesundes Schul- und Kitamittagessen aus biologischen und regionalen Lebensmitteln, das die DGE-Qualitätsstandards verpflichtend erfüllt, für alle Kinder einzuführen, beginnend mit den Startchancen-Schulen und Kitas in sozial benachteiligten Lagen. Dafür muss der Bund den Rechtsrahmen schaffen und in enger Zusammenarbeit mit den Ländern sicherstellen, dass für die Kommunen keine zusätzlichen Kosten anfallen; 16. die Entwicklung und Umsetzung der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ zu priorisieren, inklusive einer Umsetzungsstrategie, die verbindliche Ziele (beispielsweise auch abgestuft über verschiedene Zeithorizonte) und Zuständigkeiten auf Bund, Landes- und Kommunalebene sowie ein Fortschrittsmonitoring festlegt; 17. die Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz für Kinder und Jugendliche abzubauen, indem umgehend eine gesetzliche Regelung mit einem Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss für die Etablierung einer separaten Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt wird, um gezielt zusätzliche Versorgungsangebot zu schaffen; 18. die Versorgung geflüchteter Kinder und Jugendlicher durch eine Stärkung und verlässliche Finanzierung der psychosozialen Zentren nachhaltig sicherzustellen; 19. Haushaltsmittel für das Programm „Mental Health Coaches“ bereitzustellen sowie die Förderung des Projekts „Mental Health First Aid“ (MHFA) aufzunehmen und des Projekts „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ wieder aufzunehmen und die Mittel für die Projekte in den kommenden Haushaltsjahren deutlich zu erhöhen; 20. Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen durch einen „Health in All Policies“-Ansatz stärker in den Fokus zu rücken; 21. sozialgesetzbuchübergreifende Unterstützung und Versorgung zu fördern (zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Jugendhilfe und Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Beratungsstellen wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen), um frühzeitig Kinder und ihre Familien zu unterstützen sowie passgenaue Unterstützung und Versorgung zu erzielen. Berlin, den 9. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Familien müssen dringend entlastet werden, denn sie geraten zunehmend unter Druck: Die Energiepreise sind explodiert und die Lebenshaltungskosten sind in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als die Löhne. Kinder und Jugendliche bilden gemeinsam mit jungen Erwachsenen eine Altersgruppe, die überproportional von Armut bedroht ist. Die Frage der Generationengerechtigkeit ist in einer alternden Gesellschaft eine zentrale – auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer in dieser Situation den Rotstift bei Familien, Kindern und Jugendlichen ansetzt verspielt Vertrauen und handelt kurzsichtig: jeder Euro, der heute bei Kindern gespart wird, muss in der Zukunft doppelt investiert werden, um entstandene Defizite wieder auszugleichen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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