Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Antwort zu Drs. 21/2418)
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Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Antwort zu Drs. 21/2418)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2692
21. Wahlperiode 10.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2418 –
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig
als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil
ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex
t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschlan
d%20).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/c
ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6
baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-inside
r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c
76e/).
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) trägt eine zentrale Verantwortung für die nukleare
Sicherheit in Deutschland. Dazu gehört auch die Aufsicht über den sicheren
Betrieb kerntechnischer Anlagen und die Umsetzung internationaler
Verpflichtungen. Die Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards im Bereich der
nuklearen Sicherheit umfasst nicht nur den physischen Schutz kerntechnischer
Anlagen, sondern zunehmend auch die Dimension der Cybersicherheit.
Angriffe auf kritische Infrastrukturen haben in den vergangenen Jahren
zugenommen (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Cybercrime/cybercri
me_node.html#:~:text=Aktuelle%20Trends%20und%20Entwicklungen%20de
r,Gefahren%20Warnhinweise%20und%20Sonderauswertungen%20heraus),
und auch im internationalen Kontext warnen Fachgremien wie die
Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) vor steigenden Risiken im Bereich der
IT- und Operational Technology (OT)-Sicherheit nuklearer Einrichtungen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 10. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(www.heise.de/news/Atomenergie-Organisation-baut-Trainingslager-fuer-Ka
mpf-gegen-Nuklearterrorismus-6135943.html). Neben diesem besonders
sicherheitskritischen Bereich unterliegen jedoch auch weitere Zuständigkeiten
des BMUKN – wie Umwelt- und Naturschutz – spezifischen Cyberrisiken. So
sind etwa Mess- und Überwachungssysteme im Umweltbereich, digitale
Infrastrukturen sowie Datenbanken und Verwaltungsprozesse im Naturschutz
ebenfalls potenziellen Angriffen ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
Cybersicherheitsaspekte in den Verantwortungsbereich des BMUKN integriert
sind und wie sich die personelle Ausstattung in den letzten Jahren entwickelt
hat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese
Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Das BSI beobachtet die Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung,
Angriffsfläche, Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz
den vier anderen Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/D
E/Service-Navi/Publikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. Die APT-Gruppen betrieben beispielsweise Cyberspionage und starteten
Angriffe auf Behörden der auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung und
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch Unternehmen und Institutionen,
die in diesen Bereichen tätig sind, waren betroffen. Darüber hinaus wurde die
arbeitsteilige cyberkriminelle Schattenwirtschaft weiterhin professioneller:
Sogenannte Access Broker handelten mit erbeuteten Zugangsdaten. Andere
Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-Schwachstellen (d. h. Schwachstellen,
die dem Hersteller noch nicht bekannt sind) zum Datendiebstahl.
Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden
Digitalisierung.
Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter
zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister
Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund
20 000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils
monatelange Ausfallzeiten.
Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante
„Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene
exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für
erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche
Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch
Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT
funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich
gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potenziell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen
Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund
einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit
Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein
Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen
Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal
veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung
lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig
verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT
der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und
Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe,
zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von
Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer
Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation
und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der
strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu.
Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen
Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von
Behörden unbrauchbar zu machen (vgl. u. a. oben skizzierte Angriffe auf
Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht, Hackerangriff auf den
Deutschen Bundestag).
Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen
Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer
noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt
werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten,
Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen
Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die
Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in
allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und
Schadwirkung dramatisch verschlechtern.
Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,
161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann.
Die Fragen 1, 3, in Teilen 5, 9 bis 12 und 14 und 16 können nach sorgfältiger
Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht beantwortet werden.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch
in der Zukunft bestmöglich verhindert werden.
Informationen zu sämtlichen im BMUKN eingesetzten IT-
Sicherheitsprodukten, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder
Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung
befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und
weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu
internationaler Kooperation und Krisenlagen und Softwareentwicklungen
beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von Cybergefährdungen
der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Information würde
das Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern
ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMUKN eingesetzten Schutzmaßnahmen
zu erhalten.
Unter Kenntnis der durch das BMUKN eingesetzten Produkte könnten
Angreifer Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in der
Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707 und
20/14887 ließen sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte
Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung
von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT-
Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMUKN zeigen.
Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMUKN vor
Cyberangriffen schützt. Dies würde potenziellen Angreifern wichtige Hinweise für
etwaige Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit
unmittelbar die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des
BMUKN mit anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer
Schwachstelle potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit der
gesamten Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die Gewährleistung der
Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung gefährden.
Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in
Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMUKN zum Schutz der
IKT-Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden
bzw. der Arbeit zugrunde liegen.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMUKN nicht ausreichend
Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124,
78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMUKN den Cybergefahren begegnet,
welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-
Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche
internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu einer
Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens führen, die eine
weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In diesem Fall
wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Würden potenzielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte
Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMUKN deutlich einfacher zu
gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMUKN aktuell, und wie
viele davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
2. Welche dieser Rechenzentren (vgl. Frage 1) verfügen über eine
funktionsfähige Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere
Stunden oder Tage) Krisenlagen abdecken kann?
Alle Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung.
3. An welchen Standorten des BMUKN sind kritische IT-Dienste
georedundant verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
4. Welche Investitionen hat das BMUKN in den Jahren von 2022 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, so dass Investitionen in den IT-Betrieb
grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.
5. In welchem Umfang hat das BMUKN in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige
Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Es findet eine regelmäßige Beratung mit dem BSI auf Basis seiner
Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik
des Bundes gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) sowie im Speziellen
für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen
die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Summer 2 Nummer 9
BSIG statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen, nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen
berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht überwiegt.
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMUKN (z. B. eigenes Computer Emergency Response
Team [CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Organisatorische Zuständigkeiten sind dem Organigramm des BMUKN zu
entnehmen.
7. Welche spezifischen Zuständigkeiten bestehen im Geschäftsbereich des
BMUKN für die Cybersicherheit kerntechnischer Anlagen?
Das BMUKN nimmt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die
Bundesaufsicht im Bereich der nuklearen Sicherheit gegenüber den Ländern wahr und
ist in diesem Zusammenhang mit der Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht
betraut, das schließt insbesondere die Cybersicherheit der kerntechnischen
Anlagen mit ein.
8. Welche Maßnahmen hat das BMUKN seit 2020 ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu
reagieren?
Das IT-Sicherheitsniveau im BMUKN wird durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des
Bundesrechnungshofes werden in diesem Prozess berücksichtigt.
9. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMUKN registriert, und wie
wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr, Anzahl der Zwischenfälle
und Zuständigkeitsbereichen im BMUKN aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
10. Welche Bedrohungsanalysen zu Cyberangriffen auf kerntechnische
Anlagen liegen dem BMUKN derzeit vor, und wie werden diese in die
Aufsichtspraxis integriert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
11. Welche Bedrohungsanalysen zu Cyberangriffen in den Bereichen
Umwelt- und Naturschutz, z. B. auf Messnetze, Dateninfrastrukturen oder
Steuerungssysteme, liegen dem BMUKN derzeit vor?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
12. Welche konkreten Schritte plant das BMUKN, um bis spätestens 2030
die vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanter
Systeme) sicherzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
13. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Geschäftsbereich des BMUKN (bitte nach Behörden und Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
Alle Stellen im IT-Betrieb haben auch das Ziel IT-bzw. Informationssicherheit.
In der Zusammenarbeit des IT-Betriebs mit dem
Informationssicherheitsbeauftragten wird die Informationssicherheit im BMUKN gewährleistet.
14. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMUKN seit 2020
entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
15. Wie viele Stellen mit Bezug zur IT- und Cybersicherheit waren seit 2020
im Geschäftsbereich des BMUKN vorhanden, die unmittelbar den
sicheren Betrieb kerntechnischer Anlagen betreffen (bitte jeweils nach Jahr,
Organisationseinheit und Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Stellen im Bereich IT-
Sicherheit im Geschäftsbereich des BMUKN abgebaut, umgewidmet oder
neu geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
17. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
BMUKN ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response,
Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)?
Alle für den grundsätzlich sicheren IT-Betrieb notwendigen Aufgaben werden
abgedeckt. Die Aufgabenbereiche orientieren sich dabei grundlegend an den
Vorgaben und Standards des BSI.
18. Wie viele dieser Stellen (vgl. Frage 17) sind derzeit unbesetzt, und wie
lange bleiben offene Stellen im Durchschnitt vakant?
Keine Stelle ist derzeit unbesetzt, offene Stellen bleiben nur wenige Wochen
vakant.
19. In welchen Abteilungen oder nachgeordneten Behörden des BMUKN
werden Fragen der IT- und Cybersicherheit mit Bezug zur nuklearen
Sicherheit bearbeitet?
Fragen der IT- und Cybersicherheit mit Bezug zur nuklearen Sicherheit werden
im BMUKN in der Abteilung S „Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz“ und im
BASE bearbeitet.
20. Welche spezifischen Qualifikationen im Bereich Cybersicherheit und
Leittechniksicherheit werden bei der Besetzung von Stellen in der
nuklearen Aufsicht gefordert oder bevorzugt berücksichtigt?
Spezifische Qualifikationen sind in Stellenausschreibungen öffentlich
einsehbar.
21. Welche Schulungen und Fortbildungen zur Abwehr von Cyberangriffen
auf kerntechnische Anlagen wurden seit 2018 für Beschäftigte des
BMUKN und seiner nachgeordneten Behörden durchgeführt (bitte nach
Jahr und Art der Fortbildung aufschlüsseln)?
Die Beschäftigten des BMUKN und dessen Geschäftsbereich nehmen
regelmäßig Angebote für Schulungen und Fortbildungen wahr und berücksichtigen
die Handlungsempfehlungen des BSI.
22. In welchem Umfang bestehen Kooperationen mit anderen Ressorts und
Behörden, insbesondere dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik, sowie mit internationalen Organisationen wie der
International Atomic Energy Agency [IAEO], der Organization for Economic
Co-operation and Development/Nuclear Energy Agency (OECD/NEA)
oder im Rahmen der EU im Bereich Cybersicherheit kerntechnischer
Anlagen sowie in Umwelt- und Naturschutzbereichen?
Das BMUKN steht im Rahmen seiner Aufgaben im regelmäßigen Austausch
mit dem BSI sowie etwaigen ausländischen Dienststellen und Organisationen
zu verschiedenen sicherheitspolitischen Themen.
23. Welche konkreten Vorkehrungen wurden vom BMUKN und von der
Bundesregierung getroffen, um Angriffe auf digitale Steuerungs- und
Sicherheitssysteme kerntechnischer Anlagen zu verhindern?
Das BMUKN hat die Richtlinie für den Schutz von IT-Systemen in
kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der Sicherungskategorien I und II gegen
Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD-Richtlinie IT) und
die Richtlinie für den Schutz von IT-Systemen in kerntechnischen Anlagen und
bei Tätigkeiten der Sicherungskategorie III sowie der umsichtigen
Betriebsführung gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD-
Richtlinie IT SK III) erlassen. Beide Richtlinien sind als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 und auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im Übrigen werden alle für den grundsätzlich sicheren IT-Betrieb notwendigen
Aufgaben abgedeckt. Die Aufgabenbereiche orientieren sich dabei an den
Vorgaben und Standards des BSI.
24. Welche Maßnahmen ergreift das BMUKN, um die Resilienz seiner
besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich
IT-Sicherheit sicherzustellen?
Es ist bekannt, dass die IT-Konsolidierung begonnen wurde. Maßnahmen
ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind
veröffentlicht. Im Übrigen gilt die Gemeinsame Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO).
25. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMUKN
mittelfristig auszubauen, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont?
Der Bedarf wird permanent überprüft und bei Bedarf angepasst.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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