Ermäßigte Steuersätze der Umsatzsteuer
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Ermäßigte Steuersätze der Umsatzsteuer
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2687
21. Wahlperiode 10.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ermäßigte Steuersätze der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine der zentralen Finanzierungsquellen im deutschen
Steuersystem und macht einen erheblichen Anteil am Gesamtsteueraufkommen
aus. Insgesamt betrug das Aufkommen im Jahr 2024 rund 302,1 Mrd. Euro.
Hiervon erhielt der Bund 48,1 Prozent, die Länder erhielten 49,1 Prozent und
die Gemeinden 2,8 Prozent (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberi
chte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-bundesstaatlicher-finanz
ausgleich-2024.html). Neben dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19
Prozent sieht das Umsatzsteuergesetz (UstG) einen ermäßigten Steuersatz in Höhe
von 7 Prozent vor (vgl. Umsatzsteuergesetz (UStG), Anlage 2 (zu § 12 Absatz
2 Nummer 1, 2 und 14) – Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden
Gegenstände). Diese Vielzahl an ermäßigten Steuersätzen und Sonderregelung
verkompliziert grundsätzlich das Umsatzsteuersystem und führt in der Praxis
häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten sowie als widersprüchlich
empfundenen Ergebnissen. Dazu belaufen sich die Mindereinnahmen durch die
Ausnahmen und Sonderregeln inzwischen auf ca. 35 Mrd. Euro jährlich (vgl. www.bun
desrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/reform-ermaes
sigter-umsatzsteuersatz-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Mit der
geplanten Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von
regulär 19 Prozent auf 7 Prozent zum 1. Januar 2026 (vgl. www.bundestag.de/press
e/hib/kurzmeldungen-1104876) beabsichtigt die Bundesregierung, eine weitere
Sonderregelung im Umsatzsteuerrecht zu schaffen, die nach Ansicht der
Fragestellenden nicht nur die Anzahl der Ausnahmen, sondern auch die Komplexität
des Steuersystems weiter erhöhen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Lebende Tiere“ (bitte hier und in den Folgefragen jeweils
einzeln angeben – siehe Anlage 2, UStG) eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Lebende Tiere“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Lebende
Tiere“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Lebende
Tiere“ gegenüber anderen Gegenständen?
2. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse“ (bitte
hier und in den Folgefragen jeweils einzeln angeben – siehe Anlage 2,
UStG) eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Fleisch und genießbare
Schlachtnebenerzeugnisse“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Fleisch
und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Fleisch und
genießbare Schlachtnebenerzeugnisse“ gegenüber anderen
Gegenständen?
3. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose
Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern
und Schnecken“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Fische und Krebstiere,
Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen
Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Fische und
Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere,
ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Fische und
Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere,
ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken“
gegenüber anderen Gegenständen?
4. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb,
ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb;
natürlicher Honig“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Milch und
Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare Eier ohne
Schale und ungenießbares Eigelb; natürlicher Honig“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Milch und
Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare
Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb; natürlicher Honig“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Milch und
Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare
Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb; natürlicher Honig“
gegenüber anderen Gegenständen?
5. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Andere Waren tierischen Ursprungs, und zwar Mägen von
Hausrindern und Hausgeflügel, sowie rohe Knochen“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Andere Waren tierischen
Ursprungs, und zwar Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel, sowie
rohe Knochen“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Andere
Waren tierischen Ursprungs, und zwar Mägen von Hausrindern und
Hausgeflügel, sowie rohe Knochen“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Andere
Waren tierischen Ursprungs, und zwar Mägen von Hausrindern und
Hausgeflügel, sowie rohe Knochen“ gegenüber anderen
Gegenständen?
6. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und
Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -
wurzeln“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte;
Zichorienpflanzen und -wurzeln“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Bulben,
Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im
Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Bulben,
Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im
Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln“ gegenüber
anderen Gegenständen?
7. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln,
Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Andere lebende Pflanzen
einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Andere
lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und
Pfropfreiser; Pilzmyzel“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Andere
lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und
Pfropfreiser; Pilzmyzel“ gegenüber anderen Gegenständen?
8. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu
Binde- oder Zierzwecken, frisch“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Blumen und Blüten sowie
deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Blumen
und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder
Zierzwecken, frisch“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Blumen
und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder
Zierzwecken, frisch“ gegenüber anderen Gegenständen?
9. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne
Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu
Binde- oder Zierzwecken, frisch“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Blattwerk, Blätter, Zweige
und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie
Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Blattwerk,
Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und
Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder
Zierzwecken, frisch“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Blattwerk,
Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und
Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder
Zierzwecken, frisch“ gegenüber anderen Gegenständen?
10. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu
Ernährungszwecken verwendet werden“ (bitte hier und in den Folgefragen
jeweils einzeln angeben – siehe Anlage 2, UStG) eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln
und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Gemüse,
Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet
werden“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Gemüse,
Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet
werden“ gegenüber anderen Gegenständen?
11. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Genießbare Früchte und Nüsse“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Genießbare Früchte und
Nüsse“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Genießbare Früchte und Nüsse“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Genießbare
Früchte und Nüsse“ gegenüber anderen Gegenständen?
12. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Kaffee, Tee, Mate und Gewürze“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Kaffee, Tee, Mate und
Gewürze“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Kaffee,
Tee, Mate und Gewürze“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Kaffee,
Tee, Mate und Gewürze“ gegenüber anderen Gegenständen?
13. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Getreide“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Getreide“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Getreide“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Getreide“
gegenüber anderen Gegenständen?
14. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Müllereierzeugnisse“ (bitte hier und in den Folgefragen
jeweils einzeln angeben – siehe Anlage 2, UStG) eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Müllereierzeugnisse“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Müllereierzeugnisse“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Müllereierzeugnisse“ gegenüber anderen Gegenständen?
15. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von
Kartoffeln“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Mehl, Grieß, Pulver,
Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Mehl,
Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Mehl,
Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln“
gegenüber anderen Gegenständen?
16. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten
sowie Mehl, Grieß und Pulver von genießbaren Früchten“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Mehl, Grieß und Pulver von
getrockneten Hülsenfrüchten sowie Mehl, Grieß und Pulver von
genießbaren Früchten“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Mehl,
Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten sowie Mehl, Grieß
und Pulver von genießbaren Früchten“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Mehl,
Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten sowie Mehl, Grieß
und Pulver von genießbaren Früchten“ gegenüber anderen
Gegenständen?
17. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Stärke“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Stärke“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Stärke“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Stärke“
gegenüber anderen Gegenständen?
18. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Ölsamen und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon“
eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Ölsamen und ölhaltige
Früchte sowie Mehl hiervon“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Ölsamen
und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Ölsamen
und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon“ gegenüber anderen
Gegenständen?
19. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Samen, Früchte und Sporen,
zur Aussaat“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Samen,
Früchte und Sporen, zur Aussaat“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Samen,
Früchte und Sporen, zur Aussaat“ gegenüber anderen Gegenständen?
20. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den
Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und
Haustee“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Rosmarin, Beifuß und
Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost,
Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Rosmarin,
Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch
sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Rosmarin,
Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch
sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee“ gegenüber
anderen Gegenständen?
21. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch
gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche
Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät
Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen
Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen;
ausgenommen Algen, Tange und Zuckerrohr“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Johannisbrot und
Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von
Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich
nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der
hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art,
anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen Algen, Tange und
Zuckerrohr“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Steine
und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren
(einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus
sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten
Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen Algen,
Tange und Zuckerrohr“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Steine
und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren
(einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus
sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten
Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen Algen,
Tange und Zuckerrohr“ gegenüber anderen Gegenständen?
22. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur
Fütterung verwendete Pflanzen“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Stroh und Spreu von
Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete Pflanzen“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Stroh und
Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete
Pflanzen“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Stroh und
Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete
Pflanzen“ gegenüber anderen Gegenständen?
23. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Pektinstoffe, Pektinate und Pektate“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Pektinstoffe, Pektinate und
Pektate“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Pektinstoffe, Pektinate und Pektate“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Pektinstoffe, Pektinate und Pektate“ gegenüber anderen Gegenständen?
24. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch
verarbeitet“ (bitte hier und in den Folgefragen jeweils einzeln angeben
– siehe Anlage 2, UStG) eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Genießbare tierische und
pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Genießbare
tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet“ gegenüber
anderen Gegenständen?
25. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren,
Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen
Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer,
Austern und Schnecken“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Zubereitungen von Fleisch,
Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen
Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar
gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und
anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie
zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und
Schnecken“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und
anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete
oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken“
gegenüber anderen Gegenständen?
26. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Zucker und Zuckerwaren“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Zucker und Zuckerwaren“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Zucker
und Zuckerwaren“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Zucker und
Zuckerwaren“ gegenüber anderen Gegenständen?
27. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen
Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige
Lebensmittelzubereitungen“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Kakaopulver ohne Zusatz
von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere
kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“ gegenüber
anderen Gegenständen?
28. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch;
Backwaren“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Zubereitungen aus Getreide,
Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren“ gegenüber
anderen Gegenständen?
29. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder
anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte“
eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Zubereitungen von Gemüse,
Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht-
und Gemüsesäfte“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen,
ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen,
ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte“ gegenüber anderen
Gegenständen?
30. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Verschiedene
Lebensmittelzubereitungen“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Verschiedene Lebensmittelzubereitungen“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ gegenüber anderen Gegenständen?
31. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Wasser, ausgenommen Trinkwasser, einschließlich
Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher
bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird, Heilwasser
und Wasserdampf“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Wasser, ausgenommen
Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur
Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den
Verkehr gebracht wird, Heilwasser und Wasserdampf“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Wasser,
ausgenommen Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und
Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten
Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird, Heilwasser und Wasserdampf“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Wasser,
ausgenommen Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und
Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten
Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird, Heilwasser und Wasserdampf“
gegenüber anderen Gegenständen?
32. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder
Milcherzeugnissen (z. B. Molke) von mindestens 75 Prozent des
Fertigerzeugnisses“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Milchmischgetränke mit
einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z. B. Molke) von
mindestens 75 Prozent des Fertigerzeugnisses“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen
(z. B. Molke) von mindestens 75 Prozent des Fertigerzeugnisses“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen
(z. B. Molke) von mindestens 75 Prozent des Fertigerzeugnisses“
gegenüber anderen Gegenständen?
33. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Speiseessig“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Speiseessig“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Speiseessig“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Speiseessig“ gegenüber anderen Gegenständen?
34. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie;
zubereitetes Futter“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Rückstände und Abfälle der
Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Rückstände
und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“ gegenüber
anderen Gegenständen?
35. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Speisesalz, nicht in wässriger Lösung“ (bitte hier und in
den Folgefragen jeweils einzeln angeben – siehe Anlage 2, UStG)
eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Speisesalz, nicht in
wässriger Lösung“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Speisesalz,
nicht in wässriger Lösung“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Speisesalz,
nicht in wässriger Lösung“ gegenüber anderen Gegenständen?
36. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder
dessen Salzen“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „D-Glucitol (Sorbit), auch
mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „D-Glucitol
(Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „D-Glucitol
(Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen“
gegenüber anderen Gegenständen?
37. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Essigsäure“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Essigsäure“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Essigsäure“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Essigsäure“
gegenüber anderen Gegenständen?
38. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharins“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Natriumsalz und Kaliumsalz
des Saccharins“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharins“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharins“ gegenüber anderen
Gegenständen?
39. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Tierische oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von
Guano, auch untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch
behandelt; durch Mischen von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen
gewonnene Düngemittel“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Tierische oder pflanzliche
Düngemittel mit Ausnahme von Guano, auch untereinander gemischt,
jedoch nicht chemisch behandelt; durch Mischen von tierischen oder
pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Tierische
oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von Guano, auch
untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch behandelt; durch Mischen
von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene
Düngemittel“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Tierische
oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von Guano, auch
untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch behandelt; durch Mischen
von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene
Düngemittel“ gegenüber anderen Gegenständen?
40. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Mischungen von Riechstoffen und Mischungen
(einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der Grundlage eines oder
mehrerer dieser Stoffe, in Aufmachungen für den Küchengebrauch“
eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Mischungen von
Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der
Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in Aufmachungen für
den Küchengebrauch“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer
Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in
Aufmachungen für den Küchengebrauch“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer
Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in
Aufmachungen für den Küchengebrauch“ gegenüber anderen
Gegenständen?
41. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Gelatine“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Gelatine“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Gelatine“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Gelatine“
gegenüber anderen Gegenständen?
42. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Holz“ (bitte hier und in den Folgefragen jeweils einzeln
angeben – siehe Anlage 2, UStG) eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Holz“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Holz“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Holz“
gegenüber anderen Gegenständen?
43. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen
Gewerbes“ (bitte hier und in den Folgefragen jeweils einzeln angeben
– siehe Anlage 2, UStG) eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Bücher, Zeitungen und
andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Bücher,
Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Bücher,
Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes“
gegenüber anderen Gegenständen?
44. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Platten, Bänder, nicht flüchtige
Halbleiterspeichervorrichtungen, ‚intelligente Karten (smart cards)‘ und andere Tonträger oder
ähnliche Aufzeichnungsträger, die ausschließlich die Tonaufzeichnung
der Lesung eines Buches enthalten, mit Ausnahme der Erzeugnisse,
für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw.
Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des
Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Platten, Bänder, nicht
flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, ‚intelligente Karten (smart
cards)‘ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, die
ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches
enthalten, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als
jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15
Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden
Fassung bestehen“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Platten,
Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, ‚intelligente
Karten (smart cards)‘ und andere Tonträger oder ähnliche
Aufzeichnungsträger, die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines
Buches enthalten, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die
Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten
nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der
jeweils geltenden Fassung bestehen“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Platten,
Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, ‚intelligente
Karten (smart cards)‘ und andere Tonträger oder ähnliche
Aufzeichnungsträger, die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines
Buches enthalten, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die
Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten
nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der
jeweils geltenden Fassung bestehen“ gegenüber anderen Gegenständen?
45. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit
Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung“
eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Rollstühle und andere
Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur
mechanischen Fortbewegung“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für „Rollstühle
und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer
Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für „Rollstühle
und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer
Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung“ gegenüber anderen
Gegenständen?
46. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere
orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von
Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen“ eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Körperersatzstücke,
orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie
Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen,
für Menschen“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische
Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder
Gebrechen, für Menschen“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische
Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder
Gebrechen, für Menschen“ gegenüber anderen Gegenständen?
47. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Kunstgegenstände, und zwar Gemälde und Zeichnungen,
vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche
dekorative Bildwerke, sowie Originalstiche, -schnitte und -steindrucke,
Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art“
eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Kunstgegenstände, und zwar
Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen,
Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, sowie Originalstiche,
-schnitte und -steindrucke, sowie Originalerzeugnisse der
Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Kunstgegenstände, und zwar Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der
Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke,
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke, sowie Originalerzeugnisse
der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Kunstgegenstände, und zwar Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der
Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke,
sowie Originalstiche, -schnitte und -steindrucke, Originalerzeugnisse
der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art“ gegenüber anderen
Gegenständen?
48. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Sammlungsstücke“ (bitte hier und in den Folgefragen
jeweils einzeln angeben – siehe Anlage 2, UStG) eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Sammlungsstücke“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Sammlungsstücke“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Sammlungsstücke“ gegenüber anderen Gegenständen?
49. a) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der ermäßigte
Steuersatz für „Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene“ (bitte hier
und in den Folgefragen jeweils einzeln angeben – siehe Anlage 2,
UStG) eingeführt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die
Einführung des ermäßigten Steuersatzes für „Erzeugnisse für Zwecke der
Monatshygiene“?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen des Staates aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für
„Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene“?
d) Welche Abgrenzungsprobleme gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für
„Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene“ gegenüber anderen Gegenständen?
Berlin, den 4. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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