polradar

Pläne der Bundesregierung zur Reduzierung bzw. Erhöhung der Umsatzsteuer (Antwort zu Drs. 21/5501)

dip / drucksache 06.05.2026 · WP 21 · 21/5839 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Pläne der Bundesregierung zur Reduzierung bzw. Erhöhung der Umsatzsteuer (Antwort zu Drs. 21/5501) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5839 21. Wahlperiode 06.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5501 – Pläne der Bundesregierung zur Reduzierung bzw. Erhöhung der Umsatzsteuer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Infolge des seit Wochen anhaltenden Krieges im Nahen Osten und der damit verbundenen weitreichenden Auswirkungen auf die Weltwirtschaft werden aktuell auch in Deutschland unterschiedliche Maßnahmen diskutiert, um die Menschen im Land vor inflationsbedingten Kostensteigerungen zu schützen und sie insgesamt finanziell zu entlasten (vgl. www.handelsblatt.com/politik/d eutschland/preistreiber-iran-krieg-spd-bringt-entlastungen-bei-lebensmittelprei sen-ins-gespraech/100212405.html). Auch eine mögliche Reduzierung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel wird als eine Möglichkeit genannt, auch vonseiten der Bundesregierung und von Mitgliedern der Regierungsfraktionen. Wie stark die Umsatzsteuer auf welche Konsumgüter und für welchen Zeitraum gesenkt werden soll, wird dabei kontrovers diskutiert (vgl. www.spiege l.de/politik/mehrwertsteuer-cdu-politiker-liebaeugeln-mit-steuersenkung- fuergrundnahrungsmittel-a-dd8a7820-abc3-45af-a775-aadea98c6cd5). Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zuletzt im Deutschen Bundestag eine Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel in Aussicht gestellt, ohne jedoch die konkreten Ausgestaltungen oder das weitere Verfahren weiter zu benennen (vgl. www.zdfheute.de/politik/deutschland/mehrwertsteuer-senkung-debatte-l ebensmittel-100.html). Gleichzeitig schließt der Bundeskanzler eine Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes von aktuell 19 Prozent nicht aus (vgl. www. handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-merz-schliesst-hoehere-mehr wertsteuer-im-bundestag-nicht-aus/100211531.html). Diese unklaren Aussagen des Bundeskanzlers wie auch das vielfältige Meinungsbild innerhalb der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD werfen die Frage auf, welche Pläne die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Reduzierung bzw. Erhöhung der Umsatzsteuer verfolgt.  1. Inwieweit und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehenden Regelungen zur Umsatzsteuer anzupassen (vgl. www.tagess chau.de/wirtschaft/konjunktur/mehrwertsteuer-preise-konjunktur-inflatio n-100.html)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. a) In welcher Höhe soll eine Erhöhung des regulären Steuersatzes auf welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt? b) In welcher Höhe soll eine Reduzierung des regulären Steuersatzes auf welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt? c) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung für eine Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes? d) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung für eine Reduzierung des regulären Umsatzsteuersatzes? e) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Erhöhung des regulären Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein? f) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Reduzierung des regulären Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein? g) In welcher Höhe soll die Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes auf welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt? h) In welcher Höhe soll die Reduzierung des ermäßigten Steuersatzes auf welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt? i) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung für eine Erhöhung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes? j) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung für eine Reduzierung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes? k) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein? l) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Reduzierung des ermäßigten Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein? m) Plant die Bundesregierung weitere Anpassungen im Umsatzsteuersystem, und wenn ja, welche, und zu welchem Zeitpunkt? Die Fragen 1 bis 1m werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht neben der bereits umgesetzten Umsatzsteuersatzermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, keine Änderung der Umsatzsteuersätze vor. Die Auswirkungen im Sinne der Fragestellungen sowie weitere Auswirkungen von Steuersatzänderungen sind der in Kürze erscheinenden Ausgabe 2026 der „Datensammlung zur Steuerpolitik“ des Bundesministeriums der Finanzen (www.bmf-datensammlungen.de) zu entnehmen.  2. a) Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erhöhung der regressiv wirkenden Umsatzsteuer auf 21 Prozent auf einkommensschwache Haushalte (bitte anhand von Einkommensdezilen angeben)? Grundsätzlich wirken indirekte Steuern regressiv, da einkommensschwächere Haushalte einen größeren Teil ihres Einkommens für Konsum ausgeben. Darüber hinaus wird auf ein aktuelles Gutachten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung unter www.zew.de/fileadmin/FTP/gutachten/BMF_Umsa tzsteuersaetze_2026.pdf verwiesen. b) Inwiefern würde die Bundesregierung diese finanziell überproportional betroffenen Haushalte im Gegenzug entlasten? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  3. Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung eine vollständige Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Lebensmittel auf 0 Prozent (vgl. www.t-onli ne.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101189660/mehrwertsteu er-spahn-schlaegt-streichung-bei-grundnahrungsmitteln-vor.html) als Entlastung für einkommensschwache Haushalte wirken (bitte begründen), und wenn nein, welche alternativen Entlastungsmaßnahmen für die Bevölkerung hält die Bundesregierung für besser geeignet, und aus welchen Gründen? Die Evaluation des Gutachtens des ZEW zur Analyse und Bewertung des Systems der Umsatzsteuersätze ergibt, dass einkommensschwache Haushalte einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben als einkommensstärkere Haushalte. Außerdem weisen Studien für Deutschland daraufhin, dass die Überwälzungsrate von Umsatzsteuersatzsenkungen bei Lebensmitteln relativ hoch ist. Isoliert betrachtet sind demnach ermäßigte Umsatzsteuersätze ein Mittel, um einkommensschwächere Haushalte zu entlasten.  4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindereinnahmen, die in den vergangenen fünf Jahren durch ermäßigte Umsatzsteuersätze bedingt waren (bitte einzeln nach Jahren und Steuerarten aufschlüsseln)? Statistische Echtdaten zum Aufkommen unterteilt nach Steuersätzen liegen der Bundesregierung nicht vor. Es liegen jedoch Schätzungen zu den rein rechnerischen gesamtstaatlichen Steuermindereinnahmen der ermäßigten Besteuerung mit 7 Prozent gegenüber einer Besteuerung mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent vor. („Rechnerische Steuermindereinnahmen“ meint hier und bei den weiteren Fragen, dass von voller Überwälzung ausgegangen wird und Verhaltensanpassungen nicht berücksichtigt werden.) Diese beinhalten nicht die in dem betrachteten Zeitraum befristet geltenden Ermäßigungen für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Gas und Fernwärmelieferungen. Die Schätzungen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Entstehungsjahr rechnerische Steuermindereinnahmen in Mrd. Euro 2021 32,6 2022 36,3 2023 38,5 2024 39,2 2025 40,3  5. Wie hoch würden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz auf sämtliche Lebensmittel auf 0 Prozent gesenkt würde?  6. Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie hoch die Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz auf diejenigen Lebensmittel (Grundnahrungsmittel) auf 0 Prozent gesenkt würde, die aktuell mit dem reduzierten Satz von 7 Prozent besteuert werden, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die rein rechnerischen Mindereinnahmen eines Nullsatzes auf bereits ermäßigt besteuerte Lebensmittel inklusive Leitungswasser werden für das Entstehungsjahr 2027 auf rund 18 Mrd. Euro geschätzt. Würden zusätzlich auch bisher nicht ermäßigt besteuerte Lebensmittel wie beispielsweise Milchersatzprodukte und alkoholfreie Getränke mit einem Nullsatz besteuert, würden diese Mindereinnahmen auf bis zu 22 Mrd. Euro ansteigen.  7. Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie hoch die Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz für Gemüse, Obst und Hülsenfrüchte auf 0 Prozent gesenkt würde, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, warum nicht?  8. Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie hoch die Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz nicht nur für Gemüse, Obst und Hülsenfrüchte, sondern auch für Getreide- und Milchprodukte auf 0 Prozent gesenkt würde, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Es liegen Schätzungen zu Nahrungsmitteln vor, jedoch nicht exakt in der gefragten Abgrenzung. Diese Schätzungen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Nahrungsmittelkategorie* rechnerische Mindereinnahmen im Jahr 2027 durch Anwendung eines Nullsatzes in Mrd. Euro Brot und Getreideprodukte 2,7 Molkereiprodukte und Eier 2,6 Obst 1,5 Gemüse, Kartoffeln 2,0 * ohne Umsätze in der Außerhausgastronomie und Catering  9. Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie sich eine vollständige Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel auf 0 Prozent auf die Haushaltseinkommen der verschiedenen Einkommensdezile auswirken würde, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf das aktuelle ZEW-Gutachten verwiesen, das unter www.zew.de/file admin/FTP/gutachten/BMF_Umsatzsteuersaetze_2026.pdf abrufbar ist. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung Kenntnis über die effektive Weitergabe vergangener Umsatzsteuersenkungen an die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf folgende Maßnahmen: a) die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent, b) die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023 von 19 Prozent auf 7 Prozent, c) die temporäre Senkung der Umsatzsteuer vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 im Regelsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und im ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent? Auf die Ergebnisse von Fuest, Neumeier und Stöhlker (2025, https://doi.org/10. 1007/s10797-023-09824-7), Fedoseeva und Van Droogenbroeck (2024, https:// doi.org/10.1016/j.jretconser.2023.103693) sowie Scharnhop und Loy (2023, https://doi.org/10.1111/1746-692X.12435) wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen