Pläne der Bundesregierung zur Reduzierung bzw. Erhöhung der Umsatzsteuer (Antwort zu Drs. 21/5501)
Text
Pläne der Bundesregierung zur Reduzierung bzw. Erhöhung der Umsatzsteuer (Antwort zu Drs. 21/5501)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5839
21. Wahlperiode 06.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina
Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5501 –
Pläne der Bundesregierung zur Reduzierung bzw. Erhöhung der Umsatzsteuer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Infolge des seit Wochen anhaltenden Krieges im Nahen Osten und der damit
verbundenen weitreichenden Auswirkungen auf die Weltwirtschaft werden
aktuell auch in Deutschland unterschiedliche Maßnahmen diskutiert, um die
Menschen im Land vor inflationsbedingten Kostensteigerungen zu schützen
und sie insgesamt finanziell zu entlasten (vgl. www.handelsblatt.com/politik/d
eutschland/preistreiber-iran-krieg-spd-bringt-entlastungen-bei-lebensmittelprei
sen-ins-gespraech/100212405.html). Auch eine mögliche Reduzierung der
Umsatzsteuer auf Lebensmittel wird als eine Möglichkeit genannt, auch
vonseiten der Bundesregierung und von Mitgliedern der Regierungsfraktionen.
Wie stark die Umsatzsteuer auf welche Konsumgüter und für welchen
Zeitraum gesenkt werden soll, wird dabei kontrovers diskutiert (vgl. www.spiege
l.de/politik/mehrwertsteuer-cdu-politiker-liebaeugeln-mit-steuersenkung-
fuergrundnahrungsmittel-a-dd8a7820-abc3-45af-a775-aadea98c6cd5). Auch
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zuletzt im Deutschen Bundestag eine
Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel in Aussicht gestellt, ohne jedoch
die konkreten Ausgestaltungen oder das weitere Verfahren weiter zu benennen
(vgl. www.zdfheute.de/politik/deutschland/mehrwertsteuer-senkung-debatte-l
ebensmittel-100.html). Gleichzeitig schließt der Bundeskanzler eine Erhöhung
des regulären Umsatzsteuersatzes von aktuell 19 Prozent nicht aus (vgl. www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-merz-schliesst-hoehere-mehr
wertsteuer-im-bundestag-nicht-aus/100211531.html). Diese unklaren
Aussagen des Bundeskanzlers wie auch das vielfältige Meinungsbild innerhalb der
Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD werfen die Frage auf, welche Pläne
die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Reduzierung bzw.
Erhöhung der Umsatzsteuer verfolgt.
1. Inwieweit und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, die
bestehenden Regelungen zur Umsatzsteuer anzupassen (vgl. www.tagess
chau.de/wirtschaft/konjunktur/mehrwertsteuer-preise-konjunktur-inflatio
n-100.html)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 6. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
a) In welcher Höhe soll eine Erhöhung des regulären Steuersatzes auf
welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt?
b) In welcher Höhe soll eine Reduzierung des regulären Steuersatzes
auf welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt?
c) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der
Bundesregierung für eine Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes?
d) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der
Bundesregierung für eine Reduzierung des regulären Umsatzsteuersatzes?
e) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer
Erhöhung des regulären Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein?
f) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer
Reduzierung des regulären Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein?
g) In welcher Höhe soll die Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes auf
welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt?
h) In welcher Höhe soll die Reduzierung des ermäßigten Steuersatzes
auf welche Güter erfolgen, und zu welchem Zeitpunkt?
i) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der
Bundesregierung für eine Erhöhung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes?
j) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis und Meinung der
Bundesregierung für eine Reduzierung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes?
k) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer
Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein?
l) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer
Reduzierung des ermäßigten Steuersatzes auf den Bundeshaushalt ein?
m) Plant die Bundesregierung weitere Anpassungen im
Umsatzsteuersystem, und wenn ja, welche, und zu welchem Zeitpunkt?
Die Fragen 1 bis 1m werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht neben der bereits umgesetzten
Umsatzsteuersatzermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme
der Abgabe von Getränken, keine Änderung der Umsatzsteuersätze vor.
Die Auswirkungen im Sinne der Fragestellungen sowie weitere Auswirkungen
von Steuersatzänderungen sind der in Kürze erscheinenden Ausgabe 2026 der
„Datensammlung zur Steuerpolitik“ des Bundesministeriums der Finanzen
(www.bmf-datensammlungen.de) zu entnehmen.
2. a) Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Erhöhung der regressiv wirkenden Umsatzsteuer auf 21 Prozent auf
einkommensschwache Haushalte (bitte anhand von
Einkommensdezilen angeben)?
Grundsätzlich wirken indirekte Steuern regressiv, da einkommensschwächere
Haushalte einen größeren Teil ihres Einkommens für Konsum ausgeben.
Darüber hinaus wird auf ein aktuelles Gutachten des Zentrums für Europäische
Wirtschaftsforschung unter www.zew.de/fileadmin/FTP/gutachten/BMF_Umsa
tzsteuersaetze_2026.pdf verwiesen.
b) Inwiefern würde die Bundesregierung diese finanziell
überproportional betroffenen Haushalte im Gegenzug entlasten?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung eine vollständige Senkung
des Umsatzsteuersatzes auf Lebensmittel auf 0 Prozent (vgl. www.t-onli
ne.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101189660/mehrwertsteu
er-spahn-schlaegt-streichung-bei-grundnahrungsmitteln-vor.html) als
Entlastung für einkommensschwache Haushalte wirken (bitte
begründen), und wenn nein, welche alternativen Entlastungsmaßnahmen für die
Bevölkerung hält die Bundesregierung für besser geeignet, und aus
welchen Gründen?
Die Evaluation des Gutachtens des ZEW zur Analyse und Bewertung des
Systems der Umsatzsteuersätze ergibt, dass einkommensschwache Haushalte einen
deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben als
einkommensstärkere Haushalte. Außerdem weisen Studien für Deutschland
daraufhin, dass die Überwälzungsrate von Umsatzsteuersatzsenkungen bei
Lebensmitteln relativ hoch ist. Isoliert betrachtet sind demnach ermäßigte
Umsatzsteuersätze ein Mittel, um einkommensschwächere Haushalte zu entlasten.
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen, die in den vergangenen fünf Jahren durch ermäßigte
Umsatzsteuersätze bedingt waren (bitte einzeln nach Jahren und Steuerarten
aufschlüsseln)?
Statistische Echtdaten zum Aufkommen unterteilt nach Steuersätzen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Es liegen jedoch Schätzungen zu den rein
rechnerischen gesamtstaatlichen Steuermindereinnahmen der ermäßigten Besteuerung
mit 7 Prozent gegenüber einer Besteuerung mit dem Regelsteuersatz von
19 Prozent vor. („Rechnerische Steuermindereinnahmen“ meint hier und bei
den weiteren Fragen, dass von voller Überwälzung ausgegangen wird und
Verhaltensanpassungen nicht berücksichtigt werden.) Diese beinhalten nicht die in
dem betrachteten Zeitraum befristet geltenden Ermäßigungen für Restaurant-
und Verpflegungsdienstleistungen, Gas und Fernwärmelieferungen. Die
Schätzungen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Entstehungsjahr rechnerische Steuermindereinnahmen in Mrd. Euro
2021 32,6
2022 36,3
2023 38,5
2024 39,2
2025 40,3
5. Wie hoch würden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz auf sämtliche Lebensmittel
auf 0 Prozent gesenkt würde?
6. Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie hoch die
Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz auf diejenigen
Lebensmittel (Grundnahrungsmittel) auf 0 Prozent gesenkt würde, die aktuell
mit dem reduzierten Satz von 7 Prozent besteuert werden, wenn ja, wie
lauten diese, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die rein rechnerischen Mindereinnahmen eines Nullsatzes auf bereits ermäßigt
besteuerte Lebensmittel inklusive Leitungswasser werden für das
Entstehungsjahr 2027 auf rund 18 Mrd. Euro geschätzt.
Würden zusätzlich auch bisher nicht ermäßigt besteuerte Lebensmittel wie
beispielsweise Milchersatzprodukte und alkoholfreie Getränke mit einem Nullsatz
besteuert, würden diese Mindereinnahmen auf bis zu 22 Mrd. Euro ansteigen.
7. Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie hoch die
Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz für Gemüse, Obst und
Hülsenfrüchte auf 0 Prozent gesenkt würde, wenn ja, wie lauten diese,
und wenn nein, warum nicht?
8. Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie hoch die
Mindereinnahmen ausfallen, wenn der Umsatzsteuersatz nicht nur für Gemüse,
Obst und Hülsenfrüchte, sondern auch für Getreide- und Milchprodukte
auf 0 Prozent gesenkt würde, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es liegen Schätzungen zu Nahrungsmitteln vor, jedoch nicht exakt in der
gefragten Abgrenzung. Diese Schätzungen können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Nahrungsmittelkategorie* rechnerische Mindereinnahmen im Jahr 2027
durch Anwendung eines Nullsatzes in Mrd. Euro
Brot und Getreideprodukte 2,7
Molkereiprodukte und Eier 2,6
Obst 1,5
Gemüse, Kartoffeln 2,0
* ohne Umsätze in der Außerhausgastronomie und Catering
9. Gibt es Berechnungen der Bundesregierung dazu, wie sich eine
vollständige Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel auf 0 Prozent auf die
Haushaltseinkommen der verschiedenen Einkommensdezile auswirken
würde, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf das aktuelle ZEW-Gutachten verwiesen, das unter www.zew.de/file
admin/FTP/gutachten/BMF_Umsatzsteuersaetze_2026.pdf abrufbar ist.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung Kenntnis über die effektive
Weitergabe vergangener Umsatzsteuersenkungen an die Bürgerinnen und
Bürger in Bezug auf folgende Maßnahmen:
a) die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und
Fernwärme vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 Prozent
auf 7 Prozent,
b) die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der
Gastronomie vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023 von 19 Prozent auf
7 Prozent,
c) die temporäre Senkung der Umsatzsteuer vom 1. Juli 2020 bis
31. Dezember 2020 im Regelsteuersatz von 19 Prozent auf 16
Prozent und im ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent?
Auf die Ergebnisse von Fuest, Neumeier und Stöhlker (2025, https://doi.org/10.
1007/s10797-023-09824-7), Fedoseeva und Van Droogenbroeck (2024, https://
doi.org/10.1016/j.jretconser.2023.103693) sowie Scharnhop und Loy (2023,
https://doi.org/10.1111/1746-692X.12435) wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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