Pläne der Bundesregierung zur Reform der Umsatzsteuer auf Grundlage der ZEW-Studie von November 2025
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Pläne der Bundesregierung zur Reform der Umsatzsteuer auf Grundlage der ZEW-Studie von November 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5594
21. Wahlperiode 24.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Moritz
Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pläne der Bundesregierung zur Reform der Umsatzsteuer auf Grundlage der
ZEW-Studie von November 2025
Die Umsatzsteuer ist eine der zentralen Finanzierungsquellen im deutschen
Steuersystem und macht einen erheblichen Anteil am Gesamtsteueraufkommen
aus. Insgesamt betrug das Aufkommen im Jahr 2024 rund 302,1 Mrd. Euro.
Hiervon erhielt der Bund 48,1 Prozent, die Länder erhielten 49,1 Prozent und
die Gemeinden 2,8 Prozent (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberi
chte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-bundesstaatlicher-finanz
ausgleich-2024.html). Neben dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19
Prozent sieht das Umsatzsteuergesetz (UStG) einen ermäßigten Steuersatz in Höhe
von 7 Prozent vor (vgl. Umsatzsteuergesetz (UStG), Anlage 2 (zu § 12
Absatz 2 Nummer 1, 2 und 14) – Liste der dem ermäßigten Steuersatz
unterliegenden Gegenstände). Diese Vielzahl an ermäßigten Steuersätzen und
Sonderregelungen verkompliziert nach Auffassung der Fragestellenden grundsätzlich das
Umsatzsteuersystem und führt in der Praxis häufig zu
Abgrenzungsschwierigkeiten sowie widersprüchlichen Ergebnissen.
Die Mindereinnahmen durch die Ausnahmen und Sonderregeln betragen
inzwischen ca. 35 Mrd. Euro jährlich (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/Berichte/2024/reform-ermaessigter-umsatzsteuersatz-volltext.
pdf?__blob=publicationFile&v=2). Mit der Senkung der Umsatzsteuer auf
Speisen in der Gastronomie von regulär 19 Prozent auf 7 Prozent zum 1.
Januar 2026 (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1104876) hat die
Bundesregierung eine weitere Sonderregelung im Umsatzsteuerrecht
geschaffen, die nicht nur die Anzahl der Ausnahmen, sondern auch die Komplexität
des Steuersystems weiter erhöht hat.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Jahr 2024 das ZEW –
Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) damit
beauftragt, den Reformbedarf des Systems der ermäßigten Umsatzsteuersätze zu
evaluieren sowie mögliche Reformvorschläge zu entwickeln. Dabei wurden vor
dem Hintergrund neuer ökonomischer und politischer Herausforderungen, die
die öffentlichen Haushalte unter starken Druck setzen, die wichtigsten
Tatbestände ermäßigter Umsatzsteuersätze einer kriterienbasierten und detaillierten
Überprüfung unterzogen (vgl. www.zew.de/forschung/projekte/analyse-und-be
wertung-des-deutschen-umsatzsteuersystems-unter-besonderer-beruecksichtigu
ng-von-wettbewerbs-und-abgrenzungsaspekten-fe-8-24). Die Ergebnisse dieser
Studie liegen dem Deutschen Bundestag seit Kurzem vor. Unklar ist allerdings,
inwiefern die Bundesregierung die konkreten Vorschläge der ZEW-Studie zur
Reform der Umsatzsteuer umsetzen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen und mit welcher konkreten Zielsetzung hat die
Bundesregierung die ZEW-Studie zur Analyse und Bewertung des
Systems der Umsatzsteuersätze 2024 in Auftrag gegeben?
2. Aus welchen Gründen wurde die ZEW-Studie, die bereits im November
2025 seitens des ZEW abgeschlossen war (vgl. www.zew.de/forschung/pr
ojekte/analyse-und-bewertung-des-deutschen-umsatzsteuersystems-
unterbesonderer-beruecksichtigung-von-wettbewerbs-und-abgrenzungsaspekte
n-fe-8-24), erst mit einer Verzögerung von vier Monaten dem Deutschen
Bundestag zugeleitet?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung insbesondere aus dem
beschriebenen Befund, dass die vorliegende Literatur zur Anwendung
ermäßigter Umsatzsteuersätze in Deutschland überwiegend zu dem Ergebnis
kommt, dass die meisten Ermäßigungen im Umsatzsteuersystem nicht
überzeugend gerechtfertigt sind (vgl. ZEW-Studie 2025, S. 31)?
4. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ZEW, dass anstatt eines
ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Lebensmittel im Allgemeinen eine
Umverteilung durch gezielte Änderungen des Transfer- und
Steuersystems wesentlich günstiger und zielgenauer erreicht werden kann (vgl.
ZEW-Studie 2025, S. 71), und wenn nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Anpassung dieser Ausnahme, wenn ja,
inwiefern, und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
5. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ZEW, dass die
Steuerermäßigung für Beherbergungsdienstleistungen kein tragfähiges
Rechtfertigungsprofil aufweist, da der wettbewerbliche Zweck auf eine
wenig relevante Problemlage einer internationalen Wettbewerbssituation
abstellt und die Maßnahme zudem wenig zielgenau ist (vgl. ZEW-
Studie 2025, S. 93), und wenn nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Anpassung dieser Ausnahme, wenn ja,
inwiefern, und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
6. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ZEW, dass die
Steuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nach der
Pandemie nicht mehr überzeugend begründbar ist, weder durch
wettbewerbs- noch arbeitsmarktpolitische Argumente getragen wird,
zu Abgrenzungsproblemen und fehlenden Verteilungseffekten führt,
den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt und zugleich erhebliche
Steuerausfälle verursacht (vgl. ZEW-Studie 2025, S. 110), und wenn
nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Anpassung dieser Ausnahme, wenn ja,
inwiefern, und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
7. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ZEW, dass die
Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes im Personenverkehr
gerechtfertigt ist, da er wirksam Umweltziele durch niedrigere Preise unterstützt
und einkommensschwächere Haushalte überproportional entlastet
(vgl. ZEW-Studie 2025, S. 129), und wenn nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Anpassung dieser Ausnahme, wenn ja,
inwiefern, und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
8. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ZEW, dass bei der
Steuerermäßigung für kulturelle Leistungen und Lieferungen eine selektive
Fortführung (insbesondere bei Büchern und Bereichen mit belegten
Spillover-Effekten) sowie ein Abschmelzen in weniger begründeten
Teilbereichen erforderlich wäre (vgl. ZEW-Studie 2025, S. 149), und
wenn nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Anpassung dieser Ausnahme, wenn ja,
inwiefern, und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
9. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ZEW, dass für
Gesundheits- und Rehabilitationsleistungen eine selektive Fortführung
für klar begründbare Leistungen, kombiniert mit einer Reduzierung
beziehungsweise Beendigung in weniger begründeten Teilsegmenten,
erforderlich wäre (vgl. ZEW-Studie 2025, S. 162), und wenn nein,
warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Anpassung dieser Ausnahme, wenn ja,
inwiefern, und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
10. Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Ausnahme der
Steuerermäßigung für Photovoltaikanlagen und Speicher (vgl. ZEW-Studie 2025,
S. 172), und wenn ja, inwiefern, und mit welchem Zeitplan?
11. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ZEW, dass die
Steuerermäßigung für Leistungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
sowie des Gartenbaus aus Vorsichtsgründen nicht abrupt abgeschafft,
sondern zunächst fortgeführt und vereinfacht sowie durch
zielgerichtete Umweltinstrumente ergänzt und perspektivisch auf Alternativen zur
Reduktion des Erfüllungsaufwands überprüft werden sollte (vgl.
ZEW-Studie 2025, S. 183), und wenn nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Anpassung dieser Ausnahme, wenn ja,
inwiefern, und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
12. Welche finanzpolitischen und haushalterischen Auswirkungen auf das
Umsatzsteuersystem sowie den Bundeshaushalt hätte nach Kenntnis der
Bundesregierung die Einführung eines einheitlichen Umsatzsteuersatzes,
sofern jeweils die folgenden Szenarien zugrunde gelegt werden (vgl.
ZEW-Studie 2025, S. 195 ff.):
a) die vollständige Abschaffung sämtlicher ermäßigter Steuersätze,
b) die Abschaffung aller Ermäßigungen mit Ausnahme des Tatbestands
der Lebensmittel,
c) nur die Abschaffung der Ermäßigungen, welche basierend auf der
vorgestellten Evaluation der ZEW-Studie von 2025 als nicht
gerechtfertigt bewertet werden (bitte einzeln zu den Fragen 12a bis 12c
antworten)?
13. Plant die Bundesregierung, die in der ZEW-Studie skizzierten
Reformvorschläge für eine umfassende Umsatzsteuerreform (siehe Fragen 12a bis
12c) umzusetzen, wenn ja, mit welchem Zeitplan, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht:
a) die vollständige Abschaffung sämtlicher ermäßigter Steuersätze (für
die erste Reformoption ergibt sich aus der ZEW-Berechnung, dass die
zusätzlich entstehenden Einnahmen aus der Aufhebung sämtlicher
Umsatzsteuerermäßigungen genutzt werden könnten, um einen neuen
einheitlichen Steuersatz von 16,74 Prozent festzulegen (vgl. ZEW-
Studie 2025, S. 197 f.)),
b) die Abschaffung aller Ermäßigungen mit Ausnahme des Tatbestands
der Lebensmittel (für die zweite Reformoption ergibt sich aus der
ZEW-Berechnung, dass eine aufkommensneutral gestaltete Reform,
bei der Lebensmittel weiterhin mit 7 Prozent besteuert werden,
während alle anderen Ermäßigungen abgeschafft werden, einen
einheitlichen Steuersatz von 18,14 Prozent erlauben würde (vgl. ZEW-Studie
2025, S. 199)),
c) nur die Abschaffung der Ermäßigungen, die basierend auf der
vorgestellten Evaluation der ZEW-Studie von 2025 als nicht gerechtfertigt
bewertet werden (für die dritte Reformoption ergibt sich aus der ZEW-
Berechnung, dass unter der Bedingung der Aufkommensneutralität der
neue Normalsteuersatz noch auf 18,55 Prozent gesenkt werden könnte,
wenn die Ermäßigung für das Beherbergungs- und
Gastronomiegewerbe abgeschafft würde, während alle anderen aktuellen Ermäßigungen
sowie die steuerbefreiten Tatbestände bestehen bleiben würden (vgl.
ZEW-Studie 2025, S. 200 f.; bitte einzeln beantworten)?
14. Welchen Mehrwert zieht die Bundesregierung im Fall der Nichtumsetzung
der in Frage 13 genannten Maßnahmen aus der ZEW-Studie (bitte für
jeden Reformvorschlag einzeln angeben)?
15. Plant die Bundesregierung über die Reformvorschläge der ZEW-Studie
hinaus weitergehende Reformen oder Änderungen der Umsatzsteuer,
wenn ja, in welchem Umfang, aus welchen Gründen, und nach welchem
Zeitplan, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
16. Welche konkreten Auswirkungen haben die vergangenen Empfehlungen
des Bundesrechnungshofs (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/Berichte/2024/reform-ermaessigter-umsatzsteuersatz-vol
ltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 13) auf das politische Handeln
der Bundesregierung?
a) Plant die Bundesregierung, den Katalog der Steuerermäßigungen
grundlegend zu überarbeiten, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
b) Plant die Bundesregierung, die umsatzsteuerrechtlichen Subventionen
in Zukunft stärker einer regelmäßigen Erfolgskontrolle zu unterziehen,
und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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