Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland Beschluss der Bundesregierung
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Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland Beschluss der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2696
21. Wahlperiode 05.11.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland
Beschluss der Bundesregierung
Deutschland ist ein Land, das von Engagement, Innovation und Offenheit geprägt ist und eine Zukunft mit einem
Reichtum an Chancen und Möglichkeiten bietet. Zugleich stehen die Wirtschaft, die Gesellschaft wie auch der
Staat derzeit vor historischen Herausforderungen, die Antworten verlangen. Multiple Krisen, Krieg in Europa,
anhaltende Wirtschaftsschwäche, fortschreitender Klimawandel und Bedrohungen für Demokratie und sozialen
Zusammenhalt stellen die Bundesregierung vor besondere Aufgaben. Die Bundesregierung stellt sich dieser
Verantwortung. Uns eint der Wille für eine gute Zukunft Deutschlands unter Erhalt unserer freiheitlichen Demokratie,
Sozialen Marktwirtschaft und des Zusammenhalts in der Gesellschaft. Das Leben in Deutschland soll einfacher,
bezahlbarer und gerechter werden. So haben wir es in unserem Koalitionsvertrag „Verantwortung für
Deutschland“ festgehalten.
Deshalb hat die Bundesregierung eine Agenda für zügige und grundlegende Reformen und die Modernisierung
des Landes auf den Weg gebracht. Deutschland befindet sich in einem Prozess der Erneuerung. Es geht darum,
die politischen und gesellschaftlichen Weichen für eine nachhaltige, also ökonomisch, ökologisch und sozial
tragfähige Entwicklung für heutige wie zukünftige Generationen zu stellen, in Deutschland und weltweit. Die
Bundesregierung bekennt sich zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihren Nachhaltigkeitszielen und
setzt damit auch ein internationales Zeichen. Die DNS bildet den politischen Rahmen für die Umsetzung der
Nachhaltigkeitsziele in Deutschland
Politik für eine gute Zukunft für alle heißt, die Zukunftsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
sicherzustellen. Deshalb setzt die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine leistungs- und wettbewerbsfähige,
nachhaltige Wirtschaft und ein dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und investiert in einen
handlungsfähigen Staat, in Forschung und Technologie, hochwertige Bildung und den Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlagen. Sie stärkt damit auch den sozialen Zusammenhalt und den Erhalt von Frieden und Demokratie. Ein
modernes Staatswesen, dauerhaft tragfähige Staatsfinanzen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, eine resiliente
Gesellschaft und die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bilden das Fundament eines
nachhaltigen Gemeinwesens, heute und in Zukunft.
Um die Nachhaltigkeitsziele bis 2030 zu erreichen, sind eine Verstärkung, Beschleunigung und Fokussierung der
Anstrengungen erforderlich. Hier setzt auch die Modernisierungsagenda der Bundesregierung an.
Staatsmodernisierung und Digitalisierung zahlen direkt und indirekt auf die Nachhaltigkeitsziele ein; sie wirken als wichtige
Hebel und sind Treiber für nachhaltige Entwicklung in Deutschland.
Wir wollen den Wirkungsgrad nachhaltiger Entwicklung erhöhen. Nachhaltige Entwicklung bedeutet
Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für Umwelt und Klima und sichert diese dauerhaft. Sie
muss unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein.
Zugeleitet mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 5. November 2025.
Mit diesen Zielen werden wir unsere Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. Wir werden
die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ambitioniert in Form eines Aktionsplans weiterentwickeln und aufzeigen,
dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur bieten für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes
Deutschland. Im Rahmen des Aktionsplans werden wir Missionen auflegen, die sämtliche 17 Bereiche der Agenda 2030
umfassen, um bis zum Ende der Legislatur konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger und die
Wirtschaft hierzulande, aber auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Wir setzen damit eine
Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um. Hierbei werden wir unter anderem einen Schwerpunkt in den Bereichen
Staatsmodernisierung und Digitalisierung setzen. Diese und andere Themen können nur ressortübergreifend
gestärkt und vorangetrieben werden, daher setzen wir konsequent auf politikübergreifende Zusammenarbeit. Der
Rat für Nachhaltige Entwicklung und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und
Zukunftsfragen sind hierbei wichtige Partner der Bundesregierung ebenso wie die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft.
Der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen wird unter dem Vorsitz des Chefs
des Bundeskanzleramtes als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung der
Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie neu eingesetzt. Er erarbeitet einen Aktionsplan, der Missionen
in den folgenden Handlungsfeldern umfasst:
1. Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen
2. Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum
3. Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt
4. Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen
5. Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit
Der Ausschuss kann dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Er bindet den Rat für Nachhaltige
Entwicklung und den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen in die
Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung ein und informiert diese über den Fortschritt der Umsetzung.
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ISSN 0722-8333]
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