Afghanistan - Für eine neue Realpolitik
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Afghanistan - Für eine neue Realpolitik
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2541
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Stefan Keuter, René Springer, Jan Wenzel Schmidt, Udo
Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Malte Kaufmann,
Rocco Kever, Johann Martel, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Marc
Bernhard, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Erhard
Brucker, Tobias Ebenberger, Rainer Galla, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen
Goßner, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Stefan Henze, Nicole Höchst, Steffen
Janich, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Pierre Lamely, Markus
Matzerath, Knuth Meyer-Soltau, Iris Nieland, Denis Pauli, Volker Scheurell,
Lars Schieske, Carina Schießl, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Claudia Weiss,
Dr. Alexander Wolf, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes, Ulrich
von Zons und der Fraktion der AfD
Afghanistan – Für eine neue Realpolitik
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit der durch die USA und die Taliban ausgehandelten, weit überwiegend friedlichen
Machtübergabe von Kabul im August 2021, dem Untergang der Islamischen Republik
Afghanistan und der Errichtung des Emirats Afghanistan muss sich Deutschland auf
diplomatischer Ebene der Macht des Faktischen stellen. Deutschland hat ein
erhebliches Interesse, in der afghanischen Hauptstadt seine Interessen gegenüber der Taliban-
Regierung zu vertreten. Eine weitere Verweigerung von Kontakten zur afghanischen
Regierung in Kabul ist kurzsichtig, migrations- und wirtschaftspolitisch unvernünftig
und überlässt Konkurrenten wie der Türkei, Saudi-Arabien oder China und Russland
das Feld. Mit der Eröffnung eines Verbindungsbüros in Kabul ist keine offizielle
Anerkennung der Taliban-Regierung verbunden.1 Vorbild für das Verbindungsbüro ist
die Ebene der Kontakte zwischen Berlin und Taipeh (Deutsches Institut Taipei als
deutsche Auslandsvertretung).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ein Verbindungsbüro in der Liegenschaft der bisherigen deutschen Botschaft in
Kabul zu eröffnen und das in Katar befindliche deutsche Büro Kabul zu
schließen;
1 Vgl. Drs. 20/14500, S. 56 f.
2. einen Leiter für das Verbindungsbüro als Repräsentanten zu bestimmen;
3. mit dem Verbindungsbüro eine Anlaufstelle für noch in Afghanistan befindliche
deutsche Staatsbürger zu errichten, um die seit Schließung der deutschen
Botschaft in Kabul zuständige deutsche Botschaft in Islamabad zu entlasten;
4. mit dem Verbindungsbüro eine Anlaufstelle für deutsche und afghanische
Vertreter aus der Wirtschaft zu schaffen;
5. zusammen mit den Vereinigten Staaten von Amerika und weiteren Partnern die
Förderung von afghanischen Rohstoffen (Lithium, Gold und Silber u. a.) im
Sinne der deutschen und US-amerikanischen Industrie aufzunehmen und für
diesen Zweck sich bei den USA für die Freigabe der eingefrorenen 7 Milliarden US-
Dollar der afghanischen Zentralbank einzusetzen;
6. durch das Verbindungsbüro eine Koordinierung für die Rückkehr afghanischer
Staatsbürger aus Deutschland zu ermöglichen sowie diese – mit Ausnahme von
christlichen und schiitischen Afghanen – einzuleiten. Sollten die Taliban nicht
kooperieren, sind umgehend alle finanziellen Zuwendungen, einschließlich der
humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe, zu streichen. Als Anreiz für die
afghanische Regierung könnten Projekte unter Beteiligung deutscher
Unternehmen im Rohstoffsektor, beim Aufbau der Infrastruktur, der Wasseraufbereitung
und Wasserversorgung sowie im Bausektor dienen. Die in Deutschland
befindlichen Afghanen sind für entsprechende Berufe zu qualifizieren, unter der
Voraussetzung ihrer Rücknahme durch Afghanistan;
7. die Aufnahme aller Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen umgehend zu
stoppen, alle Aufnahmezusagen zu widerrufen und alle bereits in Deutschland
befindlichen Ortskräfte mitsamt ihren Familienangehörigen, sonstige gefährdete
Personen sowie sogenannte besonders schutzbedürftige Repräsentanten der
afghanischen Zivilgesellschaft, die seit dem 16. August 2021 aus Afghanistan direkt oder
über Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, einer
Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Bei Anhaltspunkten für extremistische,
terroristische oder andere grundgesetzwidrige Aktivitäten bzw. bei rechtskräftig
verurteilten Straftätern sind diese umgehend nach Afghanistan zurückzuführen.
Verurteilte Straftäter sollen ihre Strafe in Afghanistan verbüßen und
8. durch das Verbindungsbüro die Lage der Christen vor Ort aufmerksam zu
beobachten und Druck auf die Taliban auszuüben, die menschenrechtswidrige
Christenverfolgung in Afghanistan zu beenden und allen Christen sowie allen
anderen diskriminierten religiösen Minderheiten im Lande vollumfänglichen
Schutz bei der Ausübung ihrer Religion zu garantieren sowie sogenannte
glaubensbasierte Organisationen (faith based) vor Ort zu unterstützen. Sollten die
Taliban nicht kooperieren, sind umgehend alle finanziellen Zuwendungen,
einschließlich der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe, zu streichen.2
Berlin, den 4. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
2 Die Antragssteller haben die Forderungen bereits in den Anträgen Drs. 20/12097, Drs. 20/12973 sowie Drs.
20/6727 in der letzten Legislaturperiode erhoben.
Begründung
Nachdem die westlichen Alliierten mit der Unterstützung einer afghanischen Republik unter Ausschluss
fundamentalistischer Kräfte wie der Taliban gescheitert sind, ist es aus deutschem nationalem Interesse geboten, dass
die Bundesregierung schrittweise auf diplomatischer Ebene mit der offiziellen afghanischen Regierung
kommuniziert, ohne diese anzuerkennen. Bisher haben Länder wie Pakistan, Saudi-Arabien und die Vereinigten
Arabischen Emirate das Islamische Emirat Afghanistan der Taliban offiziell anerkannt. Mit den genannten Ländern
der arabischen Halbinsel sind politische und wirtschaftliche Schwergewichte der islamischen Welt offiziell in
Afghanistan aktiv. Das bietet ihnen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Deutschland. Staaten wie die Türkei,
Katar und China haben vor allem wirtschaftliche Interessen in Afghanistan und sind im Austausch mit den
Taliban, um ihre jeweils eigenen Interessen in Afghanistan zu wahren, unabhängig von der Frage der diplomatischen
Anerkennung der Taliban. Das Beispiel der Türkei kann beispielhaft sein für einen pragmatischen Umgang mit
der Taliban-Regierung, auch mit Blick auf die Migration aus Afghanistan in Richtung Deutschland. Die Türkei
beherbergt derzeit ca. 120.000 Flüchtlinge aus Afghanistan. Angesichts der Fluchtbewegung, die über den Iran
in die Türkei kommt, hat die Türkei mit dem Bau einer Grenzmauer begonnen, um den Zustrom zu stoppen.
Ankara ist daher daran interessiert, belastbare Beziehungen zu den Taliban aufzubauen, und auch von den
Bodenschätzen Afghanistans zu profitieren. Eine noch weiterreichende Politik betreibt Peking, das mit der formellen
Anerkennung der Taliban-Regierung seine geostrategischen und wirtschaftlichen Interessen in Afghanistan und
Südasien wahren will. Inzwischen arbeiten auch internationale Organisationen wie die EU, deren
stellvertretender Leiter ein Deutscher ist, und die UN auf Arbeitsebene wieder in Kabul. Deutschlands begrenzte Präsenz in
Kabul, um u. a. direkte Kontakte zu den in Afghanistan (immer noch) ansässigen Hilfsorganisationen (wie z. B.
die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH) zu pflegen, reicht nicht aus. Der
ehemalige deutsche Botschafter in Afghanistan und Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und
Pakistan, aktuell stellvertretender UN-Sondergesandter in Afghanistan, Markus Potzel, hat eine Wiedereröffnung
der Botschaften Deutschlands und weiterer westlicher Staaten in Kabul gefordert, ohne dass dies mit einer
Anerkennung der Taliban-Regierung verbunden ist.3 Die Bundesregierung muss sich den politischen Tatsachen
stellen und vernünftige Arbeitsbeziehungen mit der Taliban-Regierung in Kabul herstellen, nicht zuletzt, um über
die sicherheits- und migrationspolitischen Entwicklungen in Afghanistan vor Ort Erkenntnisse zu sammeln und
die Lage zu verfolgen. Der Taliban-Sprecher Zabihullah Mujahid betonte, dass die Taliban „den Wunsch an (die
deutsche) Regierung (haben), ernste Schritte bei der Wiederaufnahme der deutsch-afghanischen Beziehungen zu
unternehmen und auf hoher politischer Ebene eine Reise nach Afghanistan anzutreten“. Die deutsche Regierung
sei eingeladen, die „aktuelle Sicherheitslage in Afghanistan vor Ort zu studieren und mit unserer politischen
Führung Gespräche abzuhalten.“ Zudem stellte er hinsichtlich der Rückführung von Afghanen aus Deutschland
klar: „All das bedarf aber eines offiziellen Mechanismus und Absprachen, damit die normalen Rückkehrer von
den Straftätern getrennt bleiben, die Rechte der normalen Rückkehrer vor Ort beachtet werden und juristisch mit
den Straftätern korrekt verfahren werden kann.“ Mit Blick auf die Zahl von Rückführungen äußerte er: „Wir sind
zu allem bereit, es bedarf aber eines offiziellen Mechanismus, der über das Außenministerium geht.“4
Durch das Verbindungsbüro wird eine Koordinierung für die Rückkehr afghanischer Staatsbürger aus
Deutschland ermöglicht. Diese sollen – mit Ausnahme von christlichen und schiitischen Afghanen, die in Afghanistan
verfolgt werden (siehe unten) – unter Zuhilfenahme der Kapazitäten der Bundeswehr nach Afghanistan
zurückgeführt werden. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt: „nach Afghanistan und Syrien
werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern“.5 Dem sollten umgehend Taten folgen.
Sollten die Taliban nicht kooperieren, sind umgehend alle finanziellen Zuwendungen, einschließlich der
humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe, zu streichen. Als Anreiz für die afghanische Regierung könnten Projekte
unter Beteiligung deutscher Unternehmen im Rohstoffsektor, beim Aufbau der Infrastruktur, der
Wasseraufbereitung und Wasserversorgung sowie im Bausektor dienen.6 Insbesondere im Rohstoffsektor hat Afghanistan ein
großes Potential, das bislang wegen der Sicherheitsrisiken und der schlechten bzw. nicht vorhanden Infrastruktur
nicht genutzt werden konnte. Große Ressourcen an u. a. Lithium, Uran, Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Antimon
3 Vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2022-12/afghanistan-markus-potzel-un-vertreter-rueckkehr-westliche-botschaften
4 www.n-tv.de/politik/Exklusives-Interview-Wir-wollen-gute-Beziehungen-Taliban-draengen-auf-diplomatische-Aufwertung-durch-Deutsch-
land-article25617971.html
5 Vgl. https://dynamic.faz.net/download/2025/KoaV_2025_Gesamt_Stand_0409.pdf, S. 95.
6 Vgl. www.washingtoninstitute.org/media/7651
wurden durch sowjetische Geologen in den 60er und 70er Jahren sowie durch US-Amerikaner von 2004 bis 2011
entdeckt.7 Zusammen mit den Vereinigten Staaten von Amerika und weiteren Partnern sollte Deutschland die
Förderung von afghanischen Rohstoffen (Lithium, Gold und Silber u. a.) im Sinne der deutschen und US-
amerikanischen Industrie aufnehmen und für diesen Zweck sich bei den USA für die Freigabe der eingefrorenen 7
Milliarden US-Dollar der afghanischen Zentralbank einsetzen.
Die in Deutschland befindlichen Afghanen sind für Berufe zu qualifizieren, die sich für den Wiederaufbau und
vielversprechende Wirtschaftszweige wie den Rohstoffsektor eignen, unter der Voraussetzung ihrer Rücknahme
durch Afghanistan. Laut dem bundesgeförderten Sachverständigenrat für Migration hat „die Zahl der
Afghaninnen und Afghanen, die in Deutschland leben, (…) im letzten Jahrzehnt und vor allem seit 2021 deutlich
zugenommen. 2023 waren es rund 419.000 Personen, das sind rund 0,5 Prozent der Gesamtbevölkerung
Deutschlands. Die meisten von ihnen sind im Wege der Fluchtmigration nach Deutschland gekommen.“8 Deutschland ist
– nach dem Iran und Pakistan – das drittgrößte Aufnahmeland für Afghanen weltweit. Der Mediendienst
Integration führt dazu aus: „Zum Stichtag 31.12.2023 lebten in Deutschland rund 322.600 Schutzsuchende aus
Afghanistan. Rund 252.000 von ihnen sind anerkannte Flüchtlinge. Afghan*innen bilden die zweitgrößte Gruppe von
Schutzsuchenden in Deutschland nach Syrer*innen. Afghanische Schutzsuchende sind überwiegend männlich
und jung“.9 Nur ein Drittel der afghanischen Asylbewerber in Deutschland sind Frauen. Rund 80 Prozent der
afghanischen Asylbewerber in Deutschland sind Muslime; 6 Prozent Christen; fast 5 Prozent „sonstiges“ und
9 Prozent konfessionslos.10
Im August 2024, kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen, wurden 28 Straftäter nach Afghanistan
abgeschoben. Das war die erste Abschiebung seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021. Sie erfolgte
mit Unterstützung von Katar. Zudem wurden seit 2016 etwa 1.000 Afghanen direkt nach Afghanistan
zurückgeführt. Diese Abschiebungen fanden im Rahmen eines Abkommens zwischen der EU und der afghanischen
Regierung statt. Im selben Zeitraum sind etwa 2.100 Afghanen im Rahmen des Förderprogramms REAG/GARP
freiwillig zurückgekehrt. Von den 10.848 ausreisepflichtigen Afghanen besaßen zum Jahresende 2024
9.294 eine Duldung.11 Die sich in Deutschland als Asylbewerber befindlichen Afghanen stellen eine Belastung
für die Sozialsysteme (Bürgergeld) und die innere Sicherheit unseres Landes dar. „Mit rund 42 Prozent war die
Beschäftigungsquote (inklusive geringfügig Beschäftigter) afghanischer Flüchtlinge im November 2024 etwas
niedriger als der Durchschnittswert für die acht wichtigsten Asylherkunftsländer (46 Prozent).“12 Bei Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. Vergewaltigungen) stiegen die Fälle mit tatverdächtigen
Asylbewerbern 2023 um 16,5 Prozent von 7.554 auf 8.800 Straftaten. Die meisten Tatverdächtigen kamen aus
Syrien (2.099), Afghanistan (1.234), dem Irak (968) und der Ukraine (511). Im Vergleich mit dem Vor-Corona-
Jahr 2019 stieg die Anzahl der Sexualstraftaten durch Asylbewerber um 51,7 Prozent.13 Das archaisch-
reaktionäre islamische Frauenbild betrachtet Frauen als Menschen zweiter Klasse.14 Dadurch finden in Deutschland
täglich durchschnittlich 25 Sexualstraftaten durch Asylbewerber statt, in Bayern fast jeden vierten Tag eine
Gruppenvergewaltigung.15 Ob der islamistische Mannheim-Mord an einem Polizisten im Jahr 2024, der die
Ermordung des Islamkritikers Stürzenberger verhinderte oder der mutmaßlich ebenfalls islamistisch motivierte
Anschlag von München im Jahr 2025 – afghanische Asylbewerber waren, wie bereits 2016 in einer Regionalbahn
nach Würzburg, die Täter.16
7 Vgl. www.ng.ru/cis/2025-04-02/5_9226_summit.html; https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/3990/Dissertation_Friesen_EN-
D.pdf?sequence=1&isAllowed=y
8 Vgl. https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/afghanische-fluechtlinge.html
9 Vgl. ebd.
10 Vgl. www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse2-2020_iab-bamf-soep-befragung-religion.pdf?__blob=
publicationFile&v=14
11 Vgl. www.focus.de/politik/deutschland/155-afghanen-landen-in-berlin-so-werden-sie-verteilt-so-viel-geld-gibt-es_cc91aed5-32d7-4fd3-8376-
60bd4592be4d.html
12 Vgl. https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/afghanische-fluechtlinge.html
13 Vgl. www.bild.de/news/inland/bka-papier-taeglich-25-sexualverbrechen-durch-fluechtlinge-anstieg-der-straftaten-6723afe44e36e154e49d8-
75f
14 Vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/so-lockte-mehmet-a-eine-gruene-politikerin-die-sex-falle/
15 Vgl. www.bild.de/news/inland/bka-papier-taeglich-25-sexualverbrechen-durch-fluechtlinge-anstieg-der-straftaten-6723afe44e36e154e49d87-
5f; www.br.de/nachrichten/bayern/gruppenvergewaltigungen-was-erklaert-den-hohen-auslaenderanteil,UQixrB2
16 Vgl. www.verfassungsschutz.de/DE/themen/islamismus-und-islamistischer-terrorismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_node.html#doc-
678982bodyText4
Die Aufnahme aller Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen ist umgehend zu stoppen (und nicht, wie es die
abgewählte Bundesregierung getan hat, in den letzten Wochen ihrer Amtszeit als geschäftsführende Regierung
noch zu beschleunigen), alle Aufnahmezusagen sind zu widerrufen und alle bereits in Deutschland befindlichen
Ortskräfte mitsamt ihren Familienangehörigen, sonstige gefährdete Personen sowie sogenannte besonders
schutzbedürftige Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft, die seit dem 16. August 2021 aus
Afghanistan direkt oder über Drittstaaten in die Bundesrepublik gekommen sind, einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen.
Die Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, „freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit
wie möglich zu beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme aufzulegen“ reicht nicht.17 Bei
dem Afghanen, der vor Kurzem in Schwerin einen Landsmann erstach, soll es sich um ein Familienmitglied einer
Ortskraft handeln.18 Bei Anhaltspunkten für extremistische, terroristische oder andere grundgesetzwidrige
Aktivitäten bzw. bei rechtskräftig verurteilten Straftätern sind diese umgehend nach Afghanistan zurückzuführen.
Verurteilte Straftäter sollen ihre Strafe in Afghanistan verbüßen. Alle Programme zur Aufnahme ehemaliger
Ortskräfte und gefährdeter Personen aus Afghanistan sind umgehend zu beenden, da sie die Sicherheit
Deutschlands gefährden.19 Eine Beendigung der Aufnahmeprogramme „so weit wie möglich“, wie sie die
Bundesregierung vertritt, ist nicht ausreichend.20 Bereits jetzt sind dem deutschen Steuerzahler Kosten von 149
Millionen Euro entstanden.21 Die Mehrheit der aufgenommenen Afghanen sind keine Ortskräfte.22 Bereits bei der
Evakuierung aus Kabul waren die große Mehrheit keine Ortskräfte: „Im Ergebnis wurden dann allerdings nur
erstaunlich wenige Ortskräfte und „besonders schutzbedürftige Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft“
von der Bundeswehr ausgeflogen. Unter den 4.296 evakuierten afghanischen Staatsangehörigen sind nur
231 Ortskräfte und 848 Familienangehörige dieser Ortskräfte gewesen. Lediglich 46 der sogenannten „besonders
Schutzbedürftigen“ und 78 ihrer Familienangehörigen wurden evakuiert. Es wurden also insgesamt 3.093
afghanische Staatsangehörige von der Bundeswehr aus Kabul geflogen, die gar nicht auf den Berechtigtenlisten
standen und für die Evakuierung aus Kabul vorgesehen waren.“23 Unter den Aufgenommenen befinden sich nach
Warnungen aus dem Bundesministerium des Inneren sowie dem Auswärtigen Amt Islamisten, Gefährder und
Straftäter.24 Das Auswärtige Amt unter Annalena Baerbock hat die Warnungen ignoriert und seine Dienststellen
gar angewiesen, offenbar gefälschte Pässe zu visieren.25 Daher sind zur Zeit mehrere Strafverfahren gegen
Mitarbeiter des Auswärtigen Amts anhängig.26 Sogar die deutsche Auslandsvertretung in Duschanbe (Tadschikistan)
hat der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin die Überforderung und die fehlenden Möglichkeiten vor Ort
geschildert, Ausweisdokumente zu überprüfen und sicherheitsrelevante Personen (Dschihadisten, Taliban etc.)
auszuschließen.27 Trotzdem sind nach dem Stand vom Februar 2025 „etwa 35.000 als Ortskräfte oder gefährdet
geltende Afghanen (…) seit der Machtübernahme der Taliban aufgenommen (worden) – Aufnahmen im Rahmen
des Familiennachzugs nicht einberechnet. 12.000 weitere Afghanen, die bereits eine Aufnahmezusage von der
Bundesregierung erhalten haben, warten noch auf die Ausreise.“28 Nach dem früheren GIZ-Entwicklungshelfer,
dem Afghanistan-Experten Dube bräuchte es die Flüge gar nicht, denn: „Die Afghanen, die jetzt im Flieger nach
Deutschland saßen, sind in ihrer Heimat nicht ernsthaft gefährdet, wie Noch-Innenministerin Nancy Faeser und
Noch-Außenministerin Annalena Baerbock das glauben.“29 Trotzdem hat laut einer Ausarbeitung des
Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2022 „hat kein anderes Land so viele ehemalige
einheimische Beschäftigte aufgenommen wie Deutschland. Mehr noch: Alle anderen Staaten zusammen haben
17 Vgl. https://dynamic.faz.net/download/2025/KoaV_2025_Gesamt_Stand_0409.pdf, S. 93
18 Vgl. www.focus.de/panorama/welt/nach-toedlichem-messerangriff-in-schwerin-polizei-sucht-25-jaehrigen-mutmasslichen-taeter-mit-diesem-
foto_id_260707415.html
19 Vgl. www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/AufnahmeAfghanOrtskraefte/aufnahme-afghanische-orts-
kraefte-node.html
20 Vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/weitere-2-800-afghanen-werden-nach-deutschland-eingeflogen/
21 Vgl. www.nius.de/politik/news/afghanistan-bundesprogramm-kabul-resettlement-ortskraefte-annalena-baerbock-kosten-
aussenministeriumgiz/8666ca86-d7f8-4e4d-8b8c-fd8e791f1d40
22 Vgl. z. B. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/kaum-ortskraefte-aus-afghanistan-im-charterflug-nach-deutschland/
23 Bundestagsdrucksache 20/14700 (S. 1076)
24 Vgl. www.cicero.de/aussenpolitik/rechtsbeugung-im-auswartigen-amt-der-fall-mohammad-g
25 Vgl. ebd.
26 Vgl. www.cicero.de/aussenpolitik/visa-affare-im-auswartigen-amt-pass-baerbock-afghanistan-2023
27 Vgl. www.businessinsider.de/politik/deutschland/deutsche-botschaft-dramatische-warnung-vor-visa-kollaps-wegen-afghanen/
28 Ebd.
29 Vgl. www.focus.de/politik/deutschland/afghanistan-kenner-rechnet-ab-es-braeuchte-die-fluege-zu-uns-gar-nicht_a9764688-c6fb-4954-90f4-
1aa04b5d928f.html
insgesamt 15.635 Ortskräfte und deren Verwandte aufgenommen. Dies sind knapp 7.000 weniger als
Deutschland allein.“30 Dabei wurden die Aufzunehmenden im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms von links-
grünen NGOs wie Kabul Luftbrücke e. V. ausgewählt, die über keinerlei demokratische Legitimation verfügen und
in denen grüne Politiker wie Erik Marquardt (Mitglied des EU-Parlaments) in führenden Funktionen tätig sind.31
Afghanische Ortskräfte sind in Afghanistan – nach Angaben der Bundesregierung – keiner systematischen
Verfolgung ausgesetzt32, der Bund hat gar 250 neue Ortskräfte im Bereich der Entwicklungshilfe eingestellt.33 „Die
Taliban haben kurze Zeit nach ihrer Machtübernahme eine Generalamnestie erlassen. Sie gilt für frühere Soldaten
(sofern sie nicht bei den Spezialkräften dienten), Polizisten und Regierungsmitarbeiter. Ein Teil dieser Menschen
arbeitet heute unter den Taliban weiter. Die Amnestie gilt aber auch für ehemalige Mitarbeiter der westlichen
Streitkräfte («Ortskräfte»), sofern sie nicht als Spione tätig waren.“34 Die Taliban halten sich an ihre Zusage –
sogar der frühere Staatspräsident Karzai kann in Afghanistan ungefährdet leben35 und zumindest nach
Deutschland reisen. Bei einer Konferenz auf dem Bonner Petersberg im November 2024 äußerte Karzai übrigens das
ausdrückliche Interesse der Taliban am Dialog mit Deutschland.36 Der Bundesnachrichtendienst hielt bereits drei
Tage nach dem Fall von Kabul intern fest: „Die Demoralisierung verbunden mit dem Vertrauen vieler, seitens
der TLB (Taliban) amnestiert zu werden […] hat nun zur flächendeckenden Selbstauflösung der AFG-Streitkräfte
geführt […].37“ Im September 2021 notierte der BND zur oft kampflosen Aufgabe der afghanischen Streitkräfte:
„Das wurde durch die bewährte Taktik der Taliban begünstigt, derzufolge Soldaten, die ihre Waffen übergeben,
keine Rache zu erwarten hatten, sondern quasi mit Reisegeld nach Hause geschickt wurden.“38 Interne
Sicherheitsanalysen der GIZ bestätigen die Einschätzungen des BND: „Die Sicherheitslage hat sich signifikant
verbessert.“ „Im Jahr 2021 seien noch zwanzigmal so viele bewaffnete Angriffe registriert worden. Auch NGOs hätten
unter der Taliban „großteils“ operieren können. Immer wieder vermerkte die GIZ, dass es „keine
Gefährdungsanzeigen“ durch Mitarbeiter gegeben habe.“39
Im Gegensatz dazu ist die Lage der Christen in Afghanistan nicht erst seit der Machtübernahme der Taliban
prekär. Zahlreiche westliche Hilfsorganisationen bemühen sich, das große Leid der Menschen in Afghanistan zu
lindern. Problematisch ist eine offene Hilfe für Christen, weil diese die potenziellen Empfänger gefährden würde.
Hilfe von sogenannten glaubensbasierten (faith based) Organisationen kann gefährdeten Christen effektiv helfen,
weil diese über das Wissen und die Kontakte verfügen, Christen diskret zu identifizieren. Von den 8.000
bis 10.000 Christen, die in Afghanistan vor den Taliban lebten, sind nach den religiösen Säuberungen 2.000
bis 3.000 im Land übriggeblieben. Sie verharren dort, weil sie nicht fliehen konnten, oder weil sie ihre Heimat
nicht verlassen wollen. Ihr Glaube ist ihre große Zuflucht, ein Leben in Not und Bedrängnis zu ertragen. Laut
dem Bericht von Open Doors gewinnen die verbliebenen Christen an Stabilität in ihren Lebensumständen,
können ihre Familien notdürftig versorgen und beginnen sich organisatorisch zu vernetzen.40 Diesen Menschen kann
durch Organisationen wie Shelter Now geholfen werden.41 Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch das
Verbindungsbüro die Lage der Christen vor Ort aufmerksam zu beobachten und Druck auf die Taliban
auszuüben, die menschenrechtswidrige Christenverfolgung in Afghanistan zu beenden und allen Christen sowie allen
anderen diskriminierten religiösen Minderheiten im Lande vollumfänglichen Schutz bei der Ausübung ihrer
Religion zu garantieren sowie sogenannte glaubensbasierte Organisationen vor Ort zu unterstützen. Sollten die
Taliban nicht kooperieren, sind umgehend alle finanziellen Zuwendungen, einschließlich der humanitären Hilfe und
der Entwicklungshilfe, zu streichen.
30 Vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/22-500-afghanische-ortskraefte-aufgenommen/
31 Vgl. www.rnd.de/politik/afghanistan-luftbruecke-gruenen-politiker-marquardt-mit-schweren-vorwuerfen-gegen-regierung-2TM63IXKNN-
CSHLOTFRZIFKC2UE.html
32 Vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 20/14700 (S. 1099); 20/1786 (KA der AfD-Fraktion); 20/4516, S. 2 (KA der AfD-Fraktion)
33 Vgl. www.welt.de/politik/ausland/article241104503/Afghanistan-Bund-stellt-250-neue-Ortskraefte-an.html
34 www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/afghanistan-ist-ein-sicheres-herkunftsland-ld.1755629
35 Vgl. https://amu.tv/98736/
36 Vgl. www.aia-nrw.org/en/e/afghanistan-at-the-crossroads-23-years-afghanistan-conference-challenges-and-opportunities/
37 Vgl. Bundestagsdrucksache 20/14700 (S. 1036)
38 Vgl. ebd.
39 Vgl. www.nius.de/politik/news/afghanistan-bundesprogramm-kabul-resettlement-ortskraefte-annalena-baerbock-kosten-
aussenministeriumgiz/8666ca86-d7f8-4e4d-8b8c-fd8e791f1d40
40 Vgl. www.opendoors.de/nachrichten/aktuelle-meldungen/afghanistan-jesus-im-verborgenen-sichtbar-machen
41 Vgl. www.shelter.de/projekte/soforthilfe-in-afghanistan/
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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