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Klimakonferenz in Belém - Neuer Schwung für den internationalen Klimaschutz

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2540 · Antrag · Original ↗

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Klimakonferenz in Belém - Neuer Schwung für den internationalen Klimaschutz [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2540 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Klimakonferenz in Belém – Neuer Schwung für den internationalen Klimaschutz Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Vor zehn Jahren gelang es der Staatengemeinschaft mit der Verabschiedung des Übereinkommens von Paris, Klimageschichte zu schreiben. Nahezu alle Staaten der Welt verpflichteten sich, die Erderwärmung auf „deutlich unter 2 Grad Celsius“ zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, um eine Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius zu erreichen. Dafür legen die Vertragsstaaten nationale Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDC) vor, die alle fünf Jahre erneuert und dabei jeweils ambitionierter gestaltet werden müssen. In der ebenfalls alle fünf Jahre stattfindenden Bestandsaufnahme (Global Stocktake) wird ermittelt, wie weit die Staatengemeinschaft entfernt ist von ihrem Ziel, die Erderwärmung einzudämmen. Der bei der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP 21) in Paris etablierte „Bottom-Up“-Ansatz, bei dem selbst gewählte Klimaschutzbeiträge festgelegt, aber diese von allen Vertragsstaaten eingereicht werden, hatte nach vielen erfolglosen Vorgängerkonferenzen die entscheidende Wende in der Klimadiplomatie gebracht. Dieses Paris-Momentum wurde im Regelbuch zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens 2018 auf der COP24 in Glasgow finalisiert. Der erste „Global Stocktake“ in Dubai 2023 bestätigte zwar wesentliche Lücken mit Blick auf die globalen Klimaanstrengungen. Zugleich zeigte er jedoch auch, dass der in Paris gefundene Kompromiss funktioniert – wenn weiterhin konsequent nachgesteuert wird. Bei der letzten Weltklimakonferenz COP29 in Baku gelang sodann eine Einigung auf den „Baku Climate Unity Pact“, der unter anderem einen Beschluss über Regeln zum Handel mit CO2-Gutschriften nach Artikel 6 des Pariser Übereinkommens sowie eine Einigung auf ein neues Klimafinanzierungsziel (sogenannte „Baku to Belém Roadmap“) beinhaltete. Es ist wichtig, dass die COP30 ein Erfolg nicht nur für die internationale Klimapolitik, sondern auch für den Multilateralismus wird. Eine Aktionsagenda ist dabei die nötige Reaktion der COP30 auf die Ambitions- und Umsetzungslücke, die sich bei der Auswertung der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDC) zeigen wird. Die Europäische Union und Deutschland müssen in der internationalen Klimapolitik verantwortlich handeln. Dabei muss die europäische Wettbewerbsfähigkeit mit klimapolitisch globalem Führungsanspruch verbunden werden. Nur eine wirtschaftlich erfolgreiche EU wird weitere große Emittenten überzeugen, selbst die nötigen Schritte beim Klimaschutz zu unternehmen. Der Europäische Rat hat bei seiner Tagung am 23. Oktober 2025 den Weg zur Festlegung eines europäischen Klimaziels für 2040 geebnet. Dabei hat er die existenzielle Bedrohung des voranschreitenden Klimawandels unterstrichen und betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union erhalten bleiben muss. In diesem Zusammenhang haben die Staats- und Regierungschefs betont, dass die Beiträge zu den weltweiten Anstrengungen zur Emissionsreduktion ambitioniert, sozial ausgewogen und kosteneffizient sein sollen. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu den Klimazielen bekannt: der Klimaneutralität bis 2045 und dem EU-Klimaziel von netto 90 Prozent Treibhausgasemissionsreduktion bis 2040. Deutschland bleibt damit als größte Volkswirtschaft in Europa Treiber für eine ambitionierte europäische Klimapolitik. Es gilt nun, gemeinsam die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Dabei nehmen wir zur Kenntnis, dass es unter den EU-Mitgliedstaaten Vorbehalte gegen ein EU-Klimaziel von netto 90 Prozent bis zum Jahr 2040 gibt, deshalb werben wir für eine pragmatische Umsetzung. Das Leitmotiv der internationalen nachhaltigen Entwicklung, „global denken, lokal handeln“ zeigt auch seine Wirkung bei der Reduktion von Treibhausgasen. Klimaschutz kann zugleich positive soziale und wirtschaftliche Impulse entfalten: Der Ausbau erneuerbarer Energien kann lokale Wertschöpfung schaffen, Bildungschancen stärken und zur Armutsbekämpfung beitragen. Besonders die Einbindung und Qualifizierung von Frauen in diesen Zukunftsbranchen eröffnet neue Perspektiven und stärkt die gesellschaftliche Teilhabe. Auch innovative Finanzierungsinstrumente wie Mikrokredite leisten in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Transformation. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, auf internationaler Ebene – die Vision der COP30-Präsidentschaft zu unterstützen, die Aktionsagenda mit den Ergebnissen der globalen Bestandsaufnahme in Einklang zu bringen und umzusetzen; – darauf hinzuwirken, dass die neue Klimafinanzierungsverpflichtung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar jährlich durch die Industrieländer bis 2035 mit Leben gefüllt wird; – weiterhin daran zu arbeiten, dass sich die Länder, die in den vergangenen Jahren ihre Emissionen wesentlich gesteigert haben und ein hohes Wirtschaftswachstum aufweisen – insbesondere die Volksrepublik China und weitere finanziell starke sogenannte Schwellenländer – finanziell stärker als bislang beteiligen, um freiwillige Beiträge zu dem 300 Milliarden US-Dollar Ziel zu leisten und um die Baku to Belém Roadmap mit Leben zu füllen, die vorsieht, Klimafinanzierung aus zusätzlichen Quellen von weiteren Gebern sowie durch private Mittel zu mobilisieren; – dazu beizutragen, dass der Sharm-El-Sheikh-Dialog zu Finanzströmen in Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris zum Erfolg geführt wird und Klarheit hinsichtlich der Finanzströme in Einklang mit den Zielen des Pariser Übereinkommens geschaffen wird; – das Konzept „globale Energiewende“ auch mittels Exports deutscher Klimaschutztechnologien weiter voranzutreiben, insbesondere für eine beschleunigte Abkehr von fossilen Energieträgern zu werben und für diese Ziele auch die Instrumente der Außenwirtschaftspolitik und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit effektiv zum Einsatz zu bringen; – gemeinsam mit Partnern Entwicklungs- und Schwellenländer im Sinne der „Just Transition“ bei der Transformation und Dekarbonisierung zu unterstützen und die Verhandlungen zum Just Transition Work Programme zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, um einen Just-Transition-Mechanismus auf globaler Ebene zu verankern, der Arbeits- und Menschenrechte in den Fokus rückt; – weiter an einem globalen Entwaldungsstopp zu arbeiten und sich gemeinsam mit Partnerländern weiterhin für den Erhalt der Regenwälder, z. B. im Amazonas oder im Kongobecken, als bedeutende Kohlenstoffsenke und Heimat biologischer Vielfalt einzusetzen, mit besonderem Fokus auf innovative Finanzierungsansätze, Mobilisierung privater Investitionen und Einbeziehung indigener und lokaler Gemeinschaften; – die Arbeit des Klimaklubs zur Dekarbonisierung der Industrie weiterhin voranzutreiben; – sich für die Schaffung eines globalen Emissionshandels einzusetzen und auf dem Weg dorthin weitere Staaten für eine CO₂-Bepreisung oder vergleichbare Mechanismen zu gewinnen und die internationale CO₂-Bepreisung als Kernthema der Klimaaußenpolitik zu verankern, um vergleichbare Standards zu erreichen; – die Regeln zu internationalen und hochqualifizierten Zertifikaten nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris, insbesondere zur transparenten Anrechnung von Minderungsergebnissen, zügig umzusetzen und dabei auch permanente, hochqualifizierte naturbasierte Projekte einzubeziehen; – die Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel zu einer Priorität zu machen und sich für einen erfolgreichen Abschluss des auf zwei Jahre angelegten „UAE- Belém-Work Program“ einzusetzen, das Indikatoren und Methoden zur Messung der Fortschritte beim globalen Anpassungsziel (GGA) des Übereinkommens von Paris entwickeln soll; – die Diskussion zu Verlusten und Schäden „Loss and Damage“ konstruktiv zu begleiten und dafür Sorge zu tragen, dass der auf der COP27 ins Leben gerufene Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden (FRLD) verursachungsgerecht mit Leben gefüllt wird; auf EU-Ebene – sich für ein EU-Klimaziel für 2040 von netto 90 Prozent sowie ein daraus abgeleitetes NDC 2035 einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass, wie im Kommissionsvorschlag enthalten, die Möglichkeit der Anrechnung von hochqualifizierten Zertifikaten nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris in begrenztem Umfang entsprechend ermöglicht wird; – sich für eine Revisionsklausel im Hinblick auf das Klimaziel 2040 einzusetzen, die die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, den technologischen Fortschritt und sich wandelnde Hausforderungen und Chancen für die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in den Blick nimmt; – sich für die Einführung des zweiten Europäischen Emissionshandelssystems (ETS II) im Jahr 2027 einzusetzen, um gleiche Bedingungen in der EU sicherzustellen. Für den Akzeptanzerhalt des Klimaschutzes in allen EU-Mitgliedstaaten darauf zu achten, dass die Preisentwicklung transparent gestaltet wird und Preissprünge verhindert werden. Die Einnahmen sollen konsequent und sozial gestaffelt zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaft in Europa verwendet werden; – sich für einen funktionierenden und pragmatisch umsetzbaren Carbon-Leakage- Schutz einzusetzen, um stark vom Europäischen Emissionshandelssystem (ETS I) betroffene und im Wettbewerb stehende Wirtschaftsbranchen unbürokratisch zu kompensieren. Solange kein adäquater Carbon-Leakage-Schutz vorhanden ist, ist die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten fortzuführen. Ferner sollen im ETS I auch nach dem Jahr 2039 Zertifikate zur Verfügung stehen; auf nationaler Ebene – das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt, zu verfolgen und in diesem Zusammenhang ein Klimaschutzprogramm nach Artikel 9 des Klimaschutzgesetzes vorzulegen, um insbesondere die Ziellücken in den Sektoren Verkehr und Wärme zu adressieren; – mit Mitteln aus dem europäischen Klimasozialfonds dafür zu sorgen, dass besonders belastete Haushalte bei der Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems für Wärme und Verkehr (ETS II) unterstützt werden; – dafür einzutreten, dass die nationale und europäische CO2-Bepreisung aufeinander abgestimmt werden, um Doppelbelastungen zu verhindern; – die Einnahmen aus dem ETS II durch gestaffelte Entlastungen, Fördermaßnahmen und Investitionshilfen an die Haushalte, Kommunen und Unternehmen zurückzugeben; – einen fairen Anteil an der internationalen Klimafinanzierung zu leisten und private Mittel sowie Beiträge nicht traditioneller Geber zu mobilisieren; – die verschiedenen bilateralen Unterstützungsprogramme und Partnerschaften in den Bereichen Energiekooperationen, Lieferketten, Rohstoffpartnerschaften, „Just Transition“ und Klimaanpassung stärker strategisch, auch ressortübergreifend abzustimmen und so die eingesetzten Mittel effizienter im Sinne von Klimaschutz und Resilienz zu verwenden; – European-Content-Regeln zu nutzen, um die Resilienz zu stärken und internationalen Wettbewerbsverzerrungen auch auf nationaler Ebene mit einem europäisch wirkenden Instrument entgegenzuwirken; – Anstrengungen zu unternehmen, um die in der EU-Lastenteilungsverordnung definierten Ziele für die einzelnen Sektoren zu erreichen, um mögliche Strafzahlungen bei Zielverfehlung zu verhindern. Etwaige Zahlungen bei einer Zielverfehlung wären unbedingt dem Kernhaushalt zu entnehmen und nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu verschieben; – sich für eine Beschleunigung der Planung und eine vereinfachte Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel einzusetzen, wie zum Beispiel Schutzmaßnahmen gegen Extremwetterereignisse, Hochwasser und Hitzewellen; – den Schutz der Regenwälder weiter über Mittel der internationalen Klimafinanzierung zu fördern; – alle Potenziale der erneuerbaren Energien zu nutzen und dabei zur Erreichung von Kosteneffizienz auf einen systemischen Ansatz durch das Zusammenspiel aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien, einer Kraftwerksstrategie, dem gezielten und systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einem effizienten Netzbetrieb zu setzen. Berlin, den 4. November 2025 Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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