Schutz vor Gewalt und bessere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der Jobcenter
Text
Schutz vor Gewalt und bessere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der Jobcenter
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2299
21. Wahlperiode 17.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy,
Hans-Jürgen Goßner, Lukas Rehm, Ulrike-Schielke-Ziesing, Robert Teske,
Thomas Stephan, Carsten Becker, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph
Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker,
Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Mirco Hanker, Udo
Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Karsten Hilse, Dr. Malte
Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Edgar Naujok, Iris
Nieland, Tobias Matthias Peterka, Christian Reck, Bernd Schattner, Carina
Schießl, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Thomas Stephan, Martina
Uhr, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Schutz vor Gewalt und bessere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der
Jobcenter
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit einigen Jahren kommt es wiederholt zu schweren, teils tödlichen Angriffen auf
Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Mitarbeiter der Jobcenter1 –
verbale Angriffe und körperliche Gewalt gehören mithin inzwischen zum Arbeitsalltag
der in den betroffenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter.2 Diese beklagen zudem ein
hohes Konfliktpotenzial im Umgang mit psychisch auffälligen Personen und Personen
mit Migrationshintergrund sowie ein anhaltend hohes Unsicherheitsgefühl am
Arbeitsplatz.3 Die Missstände begründen nicht nur eine große Besorgnis bei den Tatopfern
wie auch bei unmittelbar nicht selbst betroffenen Mitarbeitern der Jobcenter. Diese
Missstände haben auch entsprechende öffentliche Diskussionen ausgelöst.4 Dennoch
mangelt es bislang an politischem Problembewusstsein und Handlungswillen im Sinne
eines effektiven Gefahrenmanagements. Insbesondere der Schutz von Beschäftigten in
deutschen Jobcentern (z. B. Mitarbeiter im Eingangsbereich, Arbeitsvermittler,
Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung usw.), die aus Sicht der Hilfesuchenden den ersten
1 vgl. www.spiegel.de/panorama/mord-im-jobcenter-neuss-wie-die-kollegen-des-opfers-weiterarbeiten-a-
958263.html; www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/prozessauftakt-toedlicher-angriff-auf-
jobcenter-mitarbeiter-100.html; www.welt.de/vermischtes/article134981514/Toter-bei-Messerattacke-in-
Jobcenter.html
2 vgl. www.angegriffen.info/tag/jobcenter/
3 Zu Aggression und Gewalt gegen Amtsträger und insbesondere Beschäftigte in Jobcentern siehe:
www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2021-13-15_online.pdf; S. 29 f
4 vgl. www.focus.de/politik/deutschland/drohungen-beleidigungen-angriffe-jobcenter-mitarbeiter-fuerchten-
um-ihr-leben_id_6509188.html; www.i-p-bm.com/images/Literatur_und_Presse/SirschGlaz-OcikHoff-
mann_-_Schwere_Gewalt_in_Jobcentern_2014.pdf
Ansprechpartner bzw. direkten Vertreter des Sozialstaates darstellen, muss unter
Maßgabe sozial verantwortlicher Politik sowie bei Wahrung der Fürsorgepflicht des
Arbeitgebers (hier wesentlich: Bundesagentur für Arbeit) im Vordergrund staatlichen
Handelns stehen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den für schwerpunktmäßig von
Gewaltphänomenen5 betroffene Jobcenter6 und zugehörige Einrichtungen der BA zur
Gewährleistung der persönlichen Sicherheit sowie zur allgemeinen Verbesserung
der Arbeitsbedingungen der in diesen Einrichtungen beschäftigten Mitarbeiter
bundesweit folgende Maßnahmen und Regelungen eingeführt werden:
a) die Einrichtung fest installierter Eingangskontrollen – wie an Flughäfen und
Gerichten üblich – im Eingangsbereich der Jobcenter, um sämtliche
eintretende, nicht-betriebszugehörige Personen durch Metalldetektoren,
Taschendurchsuchungen und ggf. weitergehende Personenkontrollen auf Waffen
und sonstige gefährliche Gegenstände zu überprüfen;
b) die durchgängige Kameraüberwachung auf einrichtungszugehörigen
Parkplätzen unter Berücksichtigung der Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO)
sowie die Beschränkung des Zugangs zu diesen Parkplätzen durch Schranken
und Zugangskontrollen auf lediglich zugangsberechtigte Personen;
c) in gewaltbetroffenen Liegenschaften ist die Präsenz von Sicherheitspersonal
in ausreichender Zahl durch zertifizierte Sicherheitsunternehmen
sicherzustellen. Bei Terminen mit Leistungsberechtigten, bei denen aufgrund
konkreter Anhaltspunkte oder Erfahrungswerte ein erhöhtes
Gefährdungspotenzial für Mitarbeitende im Bereich der Sachbearbeitung und
Leistungsgewährung besteht, ist die verpflichtende Anwesenheit von Sicherheitspersonal am
Gesprächsort vorzusehen;
d) die Stärkung des internen Sicherheitsmanagements und der
Krisenintervention bei gewaltbezogenen Not- und Gefahrenfällen inklusive der
Verpflichtung zur internen Meldung und flächendeckenden Erfassung ausnahmslos
aller sicherheitsrelevanten Vorfälle in allen Jobcentern und Einrichtungen
der BA an das Sicherheitsboard der Zentrale der BA sowie die jährliche
Veröffentlichung der erfassten Daten;
e) die Evaluierung der Sicherheitslage von Jobcenter-Beschäftigten und
Jobcenter-Einrichtungen seitens des BMAS regelmäßig in einem Turnus von
zwei Jahren und Publizierung der Ergebnisse dieser Evaluation im Rahmen
einer parlamentarischen Berichtspflicht;
2. das BMAS als Dienstherr der BA mit der Implementierung und Einhaltung
nachfolgender Arbeitsschutzmaßnahmen zum Zwecke der Schaffung eines
effektiveren, sichereren und somit gesünderen Arbeitsumfeldes zu beauftragen:
a) die Gewährleistung einer ausreichenden Arbeitszeit für die eigentliche
Sachbearbeitung in den Bereichen Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung
insbesondere zum Schutz vor einer zunehmenden Entgrenzung der
Arbeitszeit;
5 Gemeint ist jegliche verbale und körperliche Gewalt (z. B. Verbalattacken, aggressiv-eskalierende
Äußerungen, rohe Beschimpfungen, Aufhetzen und Anstacheln, feindselige Körpersprache, tätliche Angriffe,
Körperverletzungen, physische Gewalt insgesamt) sowie die Androhung derselben.
6 Gemeint sind „gemeinsame Einrichtungen“ (gE) und „zugelassene kommunale Träger“ (zkT), im
Folgenden kurz: Jobcenter.
b) die vermehrte Anwendung moderner Kommunikationsmittel (Jobcenter-
App, Online-Postfach, Telefonat, E-Mail usw.) als Maßnahme zur
Effektivierung der Sachbearbeitung in allen Fallkonstellationen, die dies erlauben,
zur Einsparung von Zeit und Ressourcen;
c) die Einführung und Weiterentwicklung KI-gestützter Technik (z. B. durch
KI-gestützte Generierung von Weiterbewilligungsanträgen bei
Sachverhalten ohne Veränderung, KI-gesteuerte Versendung passgenauer
Vermittlungsvorschläge entsprechend dem Profiling, KI-gestützten
Dolmetscherservice usw.) zur allgemeinen Entlastung der Jobcenter-Mitarbeiter sowie
zur Gewährleistung effektiver Arbeitsprozesse;
d) die Umsetzung einer „Null-Toleranz-Politik“ in den Jobcentern und
Einrichtungen der BA in allen Fällen aggressiv-eskalierender Kommunikation,
verbaler Drohungen und gewalttätiger Übergriffe, was die verpflichtende
Anordnung zeitlich befristeter Hausverbote für die Täter durch die
Geschäftsführung der betroffenen Einrichtungen sowie die künftige Sachbearbeitung
der jeweiligen personenbezogenen Anliegen ausnahmslos im Beisein von
Sicherheitspersonal beinhaltet.
Berlin, den 15. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Angesichts der anhaltenden Gewalt- und Bedrohungslagen in Jobcentern und anderen Einrichtungen der
öffentlichen Arbeitsverwaltung hierzulande ist es von größter Bedeutung, umfassende Maßnahmen zum Schutz der
Mitarbeiter und Leistungsempfänger zu ergreifen, um für diese ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld zu
gewährleisten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es notwendig, die Sicherheitsinfrastruktur in den
Einrichtungen der Gewährung von SGB-II- und SGB-III-Leistungen deutlich zu stärken bzw. auszubauen. Dies
beinhaltet u. a. die Einrichtung fest installierter Eingangskontrollen in Jobcentern, die schwerpunktmäßig von
Gewaltdelikten und entsprechenden Straftaten betroffen sind. Hierdurch werden – ähnlich wie an Flughäfen oder
Gerichten – beim Betreten der Gebäude Waffen oder gefährliche Gegenstände zuverlässig erkannt. Diese
Maßnahmen sollen präventiv wirken und das Risiko von Angriffen deutlich reduzieren.
Die Videoüberwachung einrichtungszugehöriger Parkplätze schützt ferner die Mitarbeiter auf ihrem Weg zu und
von ihren Fahrzeugen vor Angriffen sowie deren Fahrzeuge vor Sachbeschädigungen. Zugangsbeschränkungen
mittels Schranken und Kontrollen minimieren unbefugtes Betreten und tragen so zur Sicherheit in und im Umfeld
der Einrichtungen bei, während bestehende Datenschutzvorgaben strikt eingehalten werden.
Ein zertifiziertes, ausreichend dimensioniertes und bedarfsgerecht ausgestattetes Sicherheitspersonal erhöht
zudem die Präsenz und Reaktionsfähigkeit bei potenziellen Gefährdungen. Besonders bei Terminen mit Personen,
bei denen erfahrungsgemäß mit Aggressionen zu rechnen ist, stellt die Anwesenheit von Sicherheitskräften einen
wichtigen Schutzfaktor für die Beschäftigten dar.
Auch hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der Jobcenter-Beschäftigten sind Besserungen notwendig und
geboten. Die Sicherstellung ausreichender Arbeitszeiten für die Sachbearbeitung und der Schutz vor
Arbeitszeitüberschreitungen erhöhen die Arbeitsqualität und die Arbeitsgesundheit. Die schwerpunktmäßige Nutzung moderner
Kommunikationsmittel – etwa durch Jobcenter-Apps, Online-Postfächer oder telefonische bzw. digitale
Kontaktwege – ermöglicht eine effizientere, datenschutzkonforme Sachbearbeitung, reduziert unnötige
Präsenztermine und schafft Freiräume für die individuelle Beratung und Fallbearbeitung. Kurzum: Moderne
Kommunikationsmittel ermöglichen leistungsfähigere Prozessabläufe und die Entlastung von Routineaufgaben, was eine
neuerliche Refokussierung auf die eigentlichen Kernaufgaben der öffentlichen Arbeitsvermittlung ermöglicht – die
Vermittlung in Arbeit.
Gleichzeitig ist eine klare „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber jeder Form aggressiven, bedrohenden oder
gewalttätigen Verhaltens (u. a. Verbalattacken, rohe Beleidigungen, Aufhetzen, feindselige Körpersprache usw.)
gegenüber den Beschäftigten von Jobcenter und BA angezeigt. Der Schutz der Mitarbeiter muss höchste Priorität
haben. Dazu zählen konsequente Hausverbote sowie obligatorische Sicherheitsvorkehrungen bei weiteren
Kontakten mit auffälligen Personen, was eine leistungsbezogene Sachbearbeitung keineswegs einschränkt.
Ergänzend ist die Einführung und Weiterentwicklung von KI-gestützten Technologien sinnvoll, um standardisierte
Verwaltungsprozesse zu automatisieren, Mitarbeiter gezielt zu entlasten und die Qualität sowie Effizienz der
Dienstleistungen im Sinne der Bürger zu erhöhen.
Die Schaffung eines verbindlichen, flächendeckenden Meldesystems für alle sicherheitsrelevanten Vorfälle
sowie der Ausbau und die Stärkung des bestehenden Sicherheitsboards in der Zentrale der BA ermöglichen eine
transparente Erfassung und systematische Auswertung von Sicherheitsrisiken in gewaltbetroffenen
Einrichtungen. Mithilfe dieser optimierten Strukturen können Gefahrenlagen frühzeitig erkannt und geeignete
Gegenmaßnahmen im Sinne professioneller Krisenintervention im akuten Notfall schnell und effektiv koordiniert werden.
Proaktive und reaktive Krisenintervention ist ein entscheidender Bestandteil eines sicheren, effektiven und
resilienten Arbeitsumfelds in den Jobcentern. Sie stellt sicher, dass Mitarbeiter in kritischen Situationen
unkompliziert adäquate Hilfe erfahren, aber auch zeitnah reagieren können, um Eskalationen zu vermeiden und gleichzeitig
die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die regelmäßige Evaluierung der Sicherheitslage in einem zweijährigen Turnus ermöglicht die kontinuierliche
Anpassung der Schutzmaßnahmen an aktuelle Herausforderungen. Die Veröffentlichung und parlamentarische
Aufarbeitung der Ergebnisse schafft zudem Transparenz und fördert das Vertrauen in die Schutzkonzepte.
Die hier dargelegten Forderungen sind wichtige Maßnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der
Arbeitsbedingungen sowie der Sicherheit von Beschäftigten in Jobcentern und zugehörigen Einrichtungen. Nur durch eine
konsequente Kombination aus technischen, organisatorischen, rechtlichen und personellen Maßnahmen kann den
vielfältigen Herausforderungen der öffentlichen Arbeitsverwaltung heutzutage angemessen begegnet werden. Im
Sinne der vorgenannten Zielstellung ist es daher entscheidend, dass die aufgeführten Maßnahmen gemeinsam
und gut aufeinander abgestimmt umgesetzt werden. Dies dient dem Wohle der Behördenmitarbeiter und stärkt
nicht zuletzt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des deutschen Sozialstaates.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Achim Köhler (Antrag)
- authored ← Alexander Arpaschi (Antrag)
- authored ← Alexis L. Giersch (Antrag)
- authored ← Bernd Schattner (Antrag)
- authored ← Boris Gamanov (Antrag)
- authored ← Carina Schießl (Antrag)
- authored ← Carsten Becker (Antrag)
- authored ← Christian Reck (Antrag)
- authored ← Christoph Birghan (Antrag)
- authored ← Edgar Naujok (Antrag)
- authored ← Erhard Brucker (Antrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Gerrit Huy (Antrag)
- authored ← Hans-Jürgen Goßner (Antrag)
- authored ← Heinrich Koch (Antrag)
- authored ← Iris Nieland (Antrag)
- authored ← Jan Feser (Antrag)
- authored ← Jan Wenzel Schmidt (Antrag)
- authored ← Joachim Bloch (Antrag)
- authored ← Jörg Zirwes (Antrag)
- authored ← Karsten Hilse (Antrag)
- authored ← Lukas Rehm (Antrag)
- authored ← Malte Kaufmann (Antrag)
- authored ← Martina Uhr (Antrag)
- authored ← Michael Blos (Antrag)
- authored ← Mirco Hanker (Antrag)
- authored ← Nicole Hess (Antrag)
- authored ← Paul Schmidt (Antrag)
- authored ← Peter Bohnhof (Antrag)
- authored ← René Bochmann (Antrag)
- authored ← René Springer (Antrag)
- authored ← Robert Teske (Antrag)
- authored ← Rocco Kever (Antrag)
- authored ← Stefan Henze (Antrag)
- authored ← Thomas Stephan (Antrag)
- authored ← Tobias Ebenberger (Antrag)
- authored ← Tobias Matthias Peterka (Antrag)
- authored ← Udo Theodor Hemmelgarn (Antrag)
- authored ← Ulrich von Zons (Antrag)
- authored ← Ulrike Schielke-Ziesing (Antrag)
- part_of_vorgang → Schutz vor Gewalt und bessere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der Jobcenter (Antrag)