Verankerung, Struktur und Zuständigkeiten im Bereich bürgerschaftliches Engagement in der Bundesregierung
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Verankerung, Struktur und Zuständigkeiten im Bereich bürgerschaftliches Engagement in der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1962
21. Wahlperiode 02.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tina Winklmann, Nyke Slawik, Denise Loop, Misbah Khan,
Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, Claudia Müller, Simone Fischer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verankerung, Struktur und Zuständigkeiten im Bereich bürgerschaftliches
Engagement in der Bundesregierung
Bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement ist eine tragende
Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts, sei es im Kinderschutz, in der
Jugendfeuerwehr, im Turnverein, bei der Telefonseelsorge oder für den
Umweltschutz. In Deutschland engagieren sich fast 30 Millionen Menschen freiwillig
und ehrenamtlich. Sie leisten unverzichtbare Hilfe in Krisensituationen wie bei
Hochwasserlagen, unterstützen Geflüchtete und tragen in vielfältigen Bereichen
zum Funktionieren des Gemeinwesens bei. Diese wertvolle Arbeit unterstützt
der Bund insbesondere durch die Förderung von
• Strukturen, z. B. des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement
(BBE) sowie der Bundesebene von Jugendverbänden oder
Freiwilligenagenturen,
• Projekten, z. B. durch die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt
(DSEE), oder Programmen wie „Demokratie leben“ und „Menschen
stärken Menschen“,
• Freiwilligendiensten (des Bundes und der Jugendfreiwilligendienste der
Bundesländer).
Die Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode im Bundeskanzleramt die
Themen Sport und Ehrenamt neu angesiedelt und als Staatsministerin für Sport und
Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein berufen. Welche konkreten
Zuständigkeiten der neu berufenen Staatsministerin und ihrer Abteilung im Bereich
bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt übertragen werden ist bislang
unklar. Ebenso offen ist, wie die Koordinierung und Federführung der vielfältigen
Engagementbereiche, von Freiwilligendiensten über gemeinnützige
Organisationen bis zum Zivilschutz, innerhalb der Bundesregierung geplant und
verankert werden.
Laut Auskunft der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt sowie der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im
jeweils zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages sollte bis Anfang
August geklärt werden, welche Abteilungen bzw. Unterabteilungen oder
Referate aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend laut Organisationserlass nach § 9 der Geschäftsordnung der
Bundesregierung vom 6. Mai 2025 in das Bundeskanzleramt übergeben werden. Dies
war ebenfalls für Geschäftsbereiche des Bundesministeriums des Innern
vorgesehen. Der Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei teilte mit Schreiben
vom 8. August 2025 der Vorsitzenden des Ausschusses Sport und Ehrenamt
mit, dass die Verwaltungsvereinbarungen kurz vor dem Abschluss stünden. Das
Referat SP 1 des Bundesinnenministeriums teilte dem Ausschuss für Sport und
Ehrenamt mit Schreiben vom 2. September 2025 mit, dass aktuell davon
ausgegangen wird, dass der formale Zuständigkeitswechsel aus diesem
Bundesministerium im Oktober 2025 vollzogen werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe Ehrenamt sowie
bürgerschaftliches Engagement?
2. Warum hat die Bundesregierung bei der Entwicklung des Titels der
Staatsministerin auf den Begriff „bürgerschaftliches Engagement“ verzichtet,
obwohl dieser seit der Enquete-Kommission „Zukunft des
Bürgerschaftlichen Engagements“ (14. Wahlperiode) etabliert ist, wie beispielsweise
beim Unterausschuss des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend ab der 15. Wahlperiode?
3. Aus welchen Gründen wurde stattdessen der Begriff des Ehrenamts
gewählt, der lediglich einen Teilbereich des freiwilligen und
bürgerschaftlichen Engagements abdeckt?
4. Welche Abteilungen, Unterabteilungen oder Referate aus den beiden oben
genannten Bundesministerien werden an das Bundeskanzleramt
insbesondere in die Abteilung Sport und Ehrenamt übertragen (bitte die damit
verbundenen Zuständigkeiten und Aufgaben aufführen)?
5. Welche Abteilungen, Unterabteilungen oder Referate im Bereich
Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind bereits bei der
Staatsministerin für Sport und Ehrenamt eingerichtet?
6. Bis wann soll der Umzug aller im Bereich Ehrenamt und
bürgerschaftliches Engagement vorgesehenen Abteilungen, Unterabteilungen oder
Referate in das Bundeskanzleramt und zur Staatsministerin für Sport und
Ehrenamt abgeschlossen sein (bitte, wenn geplant, nach Zwischenschritten
aufschlüsseln)?
7. Wie viele Stellen wurden bereits in die Abteilung der Staatsministerin für
Sport und Ehrenamt übertragen (bitte nach Herkunftsressort
aufschlüsseln)?
8. Welche weiteren Stellen sollen noch folgen, und bis wann ist die
vollständige Personalübertragung abgeschlossen (bitte nach Herkunftsressort
aufschlüsseln)?
9. Welche Themenbereiche aus dem Bereich Engagement verbleiben in den
beiden oben genannten Bundesministerien, und warum?
10. In welchen weiteren Bundesministerien bleiben auch künftig zentrale
Bereiche des freiwilligen, bürger- und zivilgesellschaftlichen Engagements
verankert, und um welche Bereiche handelt es sich jeweils?
11. Welche Rolle ist für die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt in der
ressortübergreifenden Zusammenarbeit der Bundesregierung im Bereich
bürgerschaftliches Engagement vorgesehen (Koordination, Federführung
oder vergleichbare Kompetenzen)?
12. Seit welchem Datum liegt der finale Bericht über die Evaluation der
Wirkungen der DSEE dem zuständigen Bundesministerium vor, und wann ist
mit dem darauf basierenden Bericht der Bundesregierung an den
Deutschen Bundestag zu rechnen?
13. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
in dem die Struktur der DSEE an die oben aufgeführten neuen Strukturen
der Bundesregierung angepasst wird?
14. Sind vonseiten der Bundesregierung Vorschläge für eine veränderte oder
ergänzte Besetzung des Stiftungsrates der DSEE aus den Reihen des
Deutschen Bundestages vorgesehen?
15. Wo innerhalb der Bundesregierung wird die Rechtsaufsicht über die
DSEE zukünftig verankert werden?
Berlin, den 25. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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