Zukünftige Engagementberichte - Struktur und Inhalt (Antwort zu Drs. 21/3979)
Text
Zukünftige Engagementberichte - Struktur und Inhalt (Antwort zu Drs. 21/3979)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4171
21. Wahlperiode 16.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick,
Helge Limburg, Sascha Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3979 –
Zukünftige Engagementberichte – Struktur und Inhalt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung legte mit ihrer Stellungnahme im Dezember 2024 den
Vierten Engagementbericht mit dem Thema „Zugangschancen zum
freiwilligen Engagement“ vor. Im November 2025 wurde dieser im Plenum des
Deutschen Bundestages debattiert. Anfang Dezember 2025 wurde er im Ausschuss
für Sport und Ehrenamt vorgestellt und diskutiert.
Der Vierte Engagementbericht nimmt erstmals konsequent den Blickwinkel
der Engagierten und der am Engagement Interessierten ein. Wie auch der
aktuelle Kurzbericht des 6. Freiwilligensurveys (Daten 2024), zeigt der
Engagementbericht auf, dass Zugangschancen zum freiwilligen Engagement und
damit auch der Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe ungleich verteilt sind.
Personengruppen, die von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung
betroffen sind (sozial benachteiligt bzw. von Armut Betroffene, mit sogenanntem
Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder aufgrund ihrer sexuellen
Orientierung und Identität), sind auch im freiwilligen Engagement
entsprechenden Benachteiligungen ausgesetzt. Die Kommission hat 13 Schwellen
herausgearbeitet, die in besonderer Weise den Zugang und die Ausübung von
freiwilligem Engagement behindern oder erschweren. Dies sind u. a. Fehlen von
Zeit(autonomie) und Geld, bürokratische und rechtliche Hürden, fehlende
Räume für Engagement, ausgrenzende Organisationskulturen und Ansprache,
fehlende Anerkennung und Einbeziehung informeller bzw. neuartiger
Engagementstrukturen.
In der Ausschussstellungnahme der Deutschen Stiftung für Engagement und
Ehrenamt (DSEE) wird vorgeschlagen, die Strukturen zur Berichterstattung zu
institutionalisieren, etwa durch die Einrichtung einer dauerhaften
Geschäftsstelle, um eine bessere Kontinuität zu gewährleisten. Zudem wird
vorgeschlagen, dieser Geschäftsstelle den zusätzlichen Auftrag zu erteilen, die
Ergebnisse in die Fläche zu bringen, z. B. durch Angebote für Bundesländer oder
(Dach-)Organisationen.
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 16. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antwort auf die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf die zentralen gesetzlich
veranlassten Berichte der Bundesregierung mit gesellschaftspolitischer
Zielstellung. Die vorgenommene Auswahl soll eine vergleichende Gegenüberstellung
mit der Praxis beim Engagementbericht ermöglichen. Die genannten Kriterien
erfüllen der Kinder- und Jugendhilfebericht, der Teilhabebericht, der
Pflegebericht, der Berufsbildungsbericht und der Stadtentwicklungsbericht. Eine
Gesamtschau aller Berichte, z. B. auch des Agrarberichts, Subventionsberichts
oder Straßenbauberichts, wäre angesichts des Verhältnisses von Aufwand und
Erkenntnisgewinn und der großen Zahl der zu berücksichtigenden Berichte
nicht zumutbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung
bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249.
1. Welche gesetzlich verankerten Berichte zur Lage in bestimmten
Themenbereichen erstellt die Bundesregierung und legt sie dann dem Deutschen
Bundestag vor?
a) In welchen Abständen werden die jeweiligen Berichte vorgelegt?
b) Wer legt die jeweiligen Berichtsschwerpunkte fest?
c) Wie erfolgt jeweils die Auswahl und die Berufung der
Kommissionsmitglieder?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Das Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages umfasst ein
Verzeichnis aller vorzulegenden Berichte der Bundesregierung mit den
jeweiligen Rechtsgrundlagen.
Kinder- und Jugendhilfebericht: Der Kinder- und Jugendbericht widmet sich
laut gesetzlichem Auftrag sowohl der „Lage junger Menschen“ als auch den
„Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe“. Die Berichtsschwerpunkte
werden durch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend festgelegt. Jeder dritte Bericht soll laut § 84 SGB VIII einen Überblick
über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln.
Die Zusammensetzung der Sachverständigenkommission für den Kinder- und
Jugendbericht wird auf Vorschlag der Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend vom Bundeskabinett beschlossen. Die Einsetzung
erfolgt durch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend im Namen der Bundesregierung.
Teilhabebericht: Auf Basis von § 88 SGB IX berichtet die Bundesregierung den
gesetzgebenden Körperschaften des Bundes einmal pro Legislaturperiode über
die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer
Teilhabe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales trägt die Verantwortung für
die Konzeption des Berichts. Die Verbände der Menschen mit Behinderungen
werden an der Weiterentwicklung beteiligt.
Der Teilhabebericht wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales von einem wissenschaftlichen Forschungsinstitut erarbeitet. Die
Arbeit wird durch einen Beirat begleitet, dem einschlägige Expertinnen und
Experten aus Verbänden und Wissenschaft angehören. Diese wurden für den
IV. Teilhabebericht (im Benehmen mit dem BMAS) vom Forschungsinstitut
berufen. Ihm gehören Menschen mit Behinderungen an.
Pflegebericht: Der Pflegebericht der Bundesregierung wird gemäß § 10
Absatz 1 SGB XI in der Regel im Abstand von vier Jahren vorgelegt. Die
jeweiligen Berichtsschwerpunkte ergeben sich aus den Inhalten der Pflegepolitik in
den zurückliegenden Berichtsjahren. Der Pflegebericht wird nicht durch eine
Kommission erstellt.
Berufsbildungsbericht: Die Berufsbildungsberichte werden bis zum 15. Mai
jeden Jahres vorgelegt. Die Themen sind in jedem Jahr dieselben, dabei wird
gemeinsam vom BMBFSFJ und Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ein
wechselnder Fokus festgelegt. Es wird keine Kommission für den
Berufsbildungsbericht berufen.
Stadtentwicklungsbericht (STEB): Der Stadtentwicklungsbericht wird in jeder
Legislaturperiode in der Regel in Vier-Jahres-Abständen vorgelegt. Die
jeweiligen Berichtsschwerpunkte legt das BMWSB, Abt. S, unter Beteiligung des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung fest. Es wird keine
Kommission für den STEB berufen.
2. Welche Strukturen werden für die jeweilige Berichtserstellung genutzt
bzw. geschaffen?
a) Sind Geschäftsstellen dauerhaft oder befristet eingerichtet, und wo
sind diese angesiedelt?
b) Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden fester
Geschäftsstellen im Rahmen der Themen- und Besetzungsauswahl?
c) Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden bei der jeweiligen
Berichtserstellung?
d) Wie werden Synergien und Lerneffekte aus vorangegangenen
Berichten genutzt bzw. darauf aufgebaut?
Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet.
Kinder- und Jugendbericht: Die Geschäftsstellen für die Kinder- und
Jugendberichte sind als Projekte beim Deutschen Jugendinstitut e. V. angesiedelt.
Mitarbeitende der Geschäftsstelle unterstützen bei der Erstellung von Exposés für
mögliche Themen und unterbreiten Vorschläge für dafür geeignete
Sachverständige. In die Auswahl der Themen und der Sachverständigen sind sie nicht
eingebunden.
Die Geschäftsstelle wirkt an den Sitzungen der mit der Erstellung des Kinder-
und Jugendberichts beauftragten Kommission beratend mit und unterstützt
organisatorisch und inhaltlich. Dazu gehören die Erarbeitung von
Forschungssynthesen und Trendberichten zu wissenschaftlichen und fachpolitischen Debatten,
Sekundäranalysen qualitativer und quantitativer Datensätze, die Aufbereitung
amtlicher, halbamtlicher und anderer Datensätze sowie die inhaltliche Vor- und
Nachbereitung der Arbeit der Sachverständigenkommission inklusive der
Kommissionssitzungen. Ferner stehen Sachkosten für die Kommissionssitzungen,
Hearings, Expertisen, Zuarbeiten sowie Datenbeschaffungen zur Verfügung.
Teilhabebericht: Für die Teilhabeberichterstattung wird keine Geschäftsstelle
eingerichtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales baut auf die
Rückmeldungen zum Teilhabebericht auf. Nach den Rückmeldungen zum
III. Teilhabebericht wird der IV. Teilhabebericht deutlich kürzer werden und
zudem den Erwartungen und Anforderungen der unterschiedlichen Stakeholder
(gesetzgebende Körperschaften, Politik, Ministerien, Menschen mit
Behinderungen, Verbände) besser gerecht werden. Er soll zudem ein neues
Erscheinungsbild erhalten.
Pflegebericht: Der Pflegebericht wird federführend vom Bundesministerium für
Gesundheit unter Beteiligung anderer Ressorts und in Teilen
wissenschaftlichfachlich begleitet durch einen Rahmenvertragspartner erstellt, ohne die
Unterstützung einer Kommission oder Geschäftsstelle.
Berufsbildungsbericht: Es gibt keine dauerhaft oder befristet eingerichteten
Geschäftsstellen für die Berichterstellung. Die Berichterstellung wird vom
zuständigen Fachreferat im BMBFSFJ koordiniert. Das zuständige Fachreferat im
BMBFSFJ erstellt Kapitel 1 („Der Ausbildungsmarkt und seine
Herausforderungen“) und koordiniert den Bericht innerhalb der Bundesregierung
(Ressortabstimmungen). Hauptausschuss und Unterausschuss im BIBB werden zur
Beratung eingebunden. Es wird regelmäßig die Entwicklung gegenüber
vorangegangenen Berichten berücksichtigt.
3. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw.
gegen
a) eine feste und
b) eine jeweils neue Struktur einer Geschäftsstelle?
Das gegenwärtige Verfahren, mit jedem Bericht eine neue Geschäftsstelle
einzusetzen, bietet den Vorteil, dass die personelle Besetzung den wechselnden
fachlichen Schwerpunkten des Berichtes folgen kann. Auch kann der jeweilige
Vorsitz der Kommission, der besonders eng und vertrauensvoll mit der
Geschäftsstelle zusammenarbeitet und den Bericht inhaltlich zu verantworten hat,
die Personalauswahl treffen. Da die Mitglieder der Kommission ehrenamtlich
arbeiten, kommt der Geschäftsstelle im Rahmen der Kommissionsarbeit und
bei der Überführung der Ergebnisse der Kommissionsarbeit in den Berichteine
große Bedeutung im Rahmen der Kommissionsarbeit und insbesondere bei
deren Umsetzung in den Bericht zu. Die Mitarbeiter der Kommission für den
Vierten Engagementbericht haben zudem wertvolle inhaltliche Impulse in die
Kommissionssitzungen eingebracht.
Der Vorteil einer festen Struktur wäre im Wesentlichen bei der Administrierung
zu sehen. In einer neuen Geschäftsstelle müssen sich die zuständigen
Mitarbeitenden üblicherweise in die haushalts- bzw. zuwendungsrechtlichen
Anforderungen einarbeiten.
4. Welche dieser Berichte betreffen, wie im Bereich bürgerschaftliches
Engagement, Querschnittsthemen, welche sowohl ressortübergreifend als
auch für Länder und Kommunen sowie für Organisationen im
Themenfeld relevant sind?
Kinder- und Jugendhilfebericht: Aufgrund der föderalen
Zuständigkeitsverteilung in der Kinder- und Jugendhilfe und des grundsätzlich
ressortübergreifenden Charakters von Kinder- und Jugendpolitik sind die Kinder- und
Jugendberichte für den Bund, die Länder und die Kommunen sowie verschiedene
Ressorts von Relevanz – je nach Themensetzung der Berichte in unterschiedlicher
Intensität. Die Kinder- und Jugendberichte erscheinen als
Bundestagsdrucksachen und sind entsprechend einsehbar.
Teilhabebericht: Die Berichterstattung zu den Lebenslagen umfasst
Querschnittsthemen wie Gender Mainstreaming, Migration, Alter, Barrierefreiheit,
Diskriminierung, Assistenzbedarf und Armut.
Pflegebericht: Gemäß § 8 SGB XI ist die pflegerische Versorgung der
Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wird in den bisher
vorliegenden Pflegeberichten regelmäßig über Themen berichtet, die für die Länder,
die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen relevant sind.
Berufsbildungsbericht: Der Berufsbildungsbericht beschreibt jährlich die
zentralen Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Er dient den Akteuren der
beruflichen Bildung als Informations- und wichtige Diskussionsgrundlage. Er
vermittelt der Öffentlichkeit die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten rund um
den Ausbildungsmarkt.
Stadtentwicklungsbericht: Die Fragestellung trifft auf den
Stadtentwicklungsbericht zu.
5. Wie geschieht über die Berichtserstellung hinaus jeweils ein Transfer in
die Öffentlichkeit sowie zu anderen politischen Ebenen und relevanten
Organisationen?
Kinder- und Jugendhilfebericht: Die Kinder- und Jugendberichte werden dem
Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet, sofern sie dort debattiert werden,
geschieht dies teils öffentlich. Die Veröffentlichung wird üblicherweise mit einer
Pressekonferenz mit der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und Mitgliedern der Berichtskommission begleitet. Es
folgen zahlreiche Veranstaltungen vielfältiger Fachorganisationen sowohl mit als
auch ohne Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen. An diesen
Fachveranstaltungen wirken in der Regel Mitglieder der
Sachverständigenkommission mit. Begleitend zu den letzten Kinder- und Jugendberichten wurden zudem
eine Jugendbroschüre sowie eine Kurzbroschüre mit den zentralen Ergebnissen
und Empfehlungen des Berichts erstellt.
Teilhabebericht: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt den
Bericht auf einer öffentlichen Tagung zur Diskussion.
Pflegebericht: Die Inhalte der Pflegeberichte werden über die
Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit kommuniziert und vielfach
aufgegriffen. Unter anderem wird bei fachlichen Fragen zur Pflegeversicherung
häufig auf den Pflegebericht verwiesen.
Berufsbildungsbericht: Der Berufsbildungsbericht ist mit seinen umfassenden
Datentabellen und Datenmaterial ein wichtiges Nachschlagewerk für
Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Kirche, Medien, Gewerkschaften, Universitäten,
Schulen und Privatpersonen.
Stadtentwicklungsbericht: Das zuständige Bundesministerium berichtet in der
Bauministerkonferenz der Länder. Die Kommunikation erfolgt
beispielsweiseüber das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. In der Regel
nehmen betroffene Organisationen wie die kommunalen Spitzenverbände den
Bericht zur Kenntnis.
6. Gibt es Geschäftsstellen, deren Aufgabe neben der Erstellung auch
Wissenstransfermaßnahmen zur Kommunikation und Verbreitung der
Berichtsinhalte vorsieht?
a) Wenn ja, welche, und mit welchen finanziellen (z. B. Budgets für
Publikationen und Versand, eigene Veranstaltungen, Honorare und
Fahrtkosten, falls interessierte Organisationen die Honorare nicht
bzw. nur teilweise selbst tragen können) und anderen Mitteln
geschieht dies?
b) Wenn nein, warum nicht, und gibt es andere Formen, wie die jeweils
zuständigen Ressorts die Verbreitung der Inhalte der entsprechenden
Berichte vorantreiben?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Kinder- und Jugendhilfebericht: Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle für den
Kinder- und Jugendbericht gehören auch Maßnahmen zur Dissemination. Die
Mittel dafür sind Teil des aus der institutionellen Förderung des Deutschen
Jugendinstituts durch das BMBFSFJ gespeisten Projektbudgets.
Teilhabebericht: Für die Teilhabeberichterstattung wird keine Geschäftsstelle
eingerichtet.
Pflegebericht: Die Pflegeberichte der Bundesregierung werden ohne eine
Geschäftsstelle erstellt. Die Inhalte werden über die Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums für Gesundheit kommuniziert und vielfach aufgegriffen.
Berufsbildungsbericht: Eine eigene Geschäftsstelle wird nicht eingerichtet. Die
Kommunikation und Verbreitung der Berichtsinhalte erfolgt durch das
zuständige Fachreferat im BMBFSFJ. Finanzielle Mittel für Druck- und
Versandkosten stehen dafür im entsprechenden Fachtitel zur Verfügung. Eigene
Veranstaltungen, Honorare und Fahrtkosten fallen nicht an.
7. Welche Bundesministerien sehen es als ihre Aufgabe, die
Handlungsempfehlungen des Vierten Engagementberichts zu prüfen und in ihre
Zuständigkeit fallende Vorschläge anzugehen bzw. umzusetzen?
Hierzu wird auf die Stellungnahme der Bundesregierung zum Vierten
Engagementbericht verwiesen, an der alle Ressorts und Beauftragten beteiligt wurden.
8. Gibt es bereits Überlegungen für den thematischen Schwerpunkt des
Fünften Engagementberichts?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, wie soll eine inhaltliche und konzeptionelle Kontinuität
(Umgang mit offenen Forschungsfragen, Weiterentwicklung
zentraler Begriffe, Anschluss an frühere Handlungsempfehlungen)
gesichert werden?
c) Wenn nein, wer soll bei der Themenauswahl beteiligt werden?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Das Herausarbeiten zentraler engagementpolitischer Fragestellungen betrachtet
die Bundesregierung als ständigen Prozess. Dieser beinhaltet u. a. den
regelmäßigen Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft und Aktiven vor Ort
sowie den Ländern. Die Arbeiten hinsichtlich der inhaltlichen und
konzeptionellen Gestalt des Fünften Engagementberichts laufen aktuell und sind noch nicht
abgeschlossen.
Die uneingeschränkte Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstandes ist in
der Fachdebatte und im wissenschaftlichen Arbeiten Standard. Die
Bundesregierung geht daher davon aus, dass die Kommission für den Fünften
Engagementbericht ihre Erkenntnisse ohne explizite Veranlassung beispielsweise im
Berichtsautrag unter Betrachtung auch der Ergebnisse des Vierten
Engagementberichtes entwickelt.
9. Bis wann soll die Kommission des Fünften Engagementberichts
eingesetzt werden?
a) Ist geplant, neben ausgewiesenen Expertinnen bzw. Experten aus der
Wissenschaft auch solche aus der Praxis bzw. Zivilgesellschaft in die
Kommission zu berufen?
b) Wie kann bzw. soll die ressortübergreifende Bedeutung des
Engagementthemas z. B. durch Kooperationen bzw. Ansprechpersonen mit
den jeweils zuständigen Bundesministerien geregelt werden?
c) Wann soll der Fünfte Engagementbericht voraussichtlich dem
Deutschen Bundestag vorgelegt werden?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Die Einsetzung der Kommission für den Fünften Engagementbericht soll
innerhalb der kommenden Monate erfolgen. Es ist beabsichtigt, dass in dieser auch
wieder Fachwissen aus der zivilgesellschaftlichen Praxis vertreten ist. Der
Bedeutung des Politikfelds Engagement wird wie bisher durch eine geeignete
Einbindung der für die unterschiedlichen Facetten fachlich zuständigen Stellen in
den Ressorts Rechnung getragen. Der Bericht ist entsprechend dem
Parlamentsauftrag in dieser Wahlperiode vorzulegen. Die Bundesregierung strebt
einen Zeitpunkt an, der eine parlamentarische Befassung in der aktuellen
Wahlperiode ermöglicht.
10. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Handlungsempfehlungen
in Nummer 13 des Vierten Engagementberichts „Forschungs- und
Wissenslücken zu Zugangschancen und Schwellen sowie diversen
Engagementformen schließen“ in den folgenden Bereichen umzusetzen:
a) bessere Vermittlung von Erkenntnissen über soziale Ungleichheit im
Engagement,
b) Berücksichtigung vielfältiger, auch informeller Formen von
Engagement und Debatte zum Begriffsverständnis,
c) Förderung von Forschung zu informellem Engagement,
d) Förderung von Forschung zum Engagement von Menschen mit
Behinderung,
e) Förderung von Forschung zu den nicht intendierten Folgen
rechtlicher Regelungen,
f) Förderung von Forschung zu verschiedenen Aspekten des Vierten
Engagementberichts, die noch zu wenig erforscht sind, wie z. B.
Umgang mit autoritären Bedrohungen, Abwehr demokratiefeindlicher
Kräfte, Folgen fortschreitender Digitalisierung insbesondere
Künstliche Intelligenz (KI) sowie Zusammenhang Sozialer Arbeit und
zivilgesellschaftliches Engagement?
Zentrale Vorhaben in Zuständigkeit der Bundesregierung, die als Grundlage für
die Gewinnung von Erkenntnissen für die Gestaltung der Engagementpolitik
dienen, sind der Freiwilligensurvey und der Engagementbericht. Ebenfalls
wichtig ist die vom Statistischen Bundesamt durchgeführte
Zeitverwendungserhebung. Die sehr umfangreichen Daten aus dem Freiwilligensurvey werden
von der Bundesregierung der Fachwelt zur weiteren Forschung zur Verfügung
gestellt.
Parallel zum Bedeutungsgewinn der Engagementpolitik hat sich in den
vergangenen Jahrzehnten eine agile und ausdifferenzierte Engagementforschung auf
Hochschulebene entwickelt, die im Austausch mit der organisierten
Zivilgesellschaft steht und in eigener Verantwortung Forschungsthemen setzt. Auch an
diese richten sich die Zielsetzung, Wissenslücken zu schließen, und die
Empfehlungen des Engagementberichts.
Die Engagementforschung wird von der Deutschen Stiftung für Engagement
und Ehrenamt (DSEE) intensiv verfolgt, begleitet und gefördert. Im Rahmen
von Fachveranstaltungen, die teilweise in Kooperation mit Organisationen der
Zivilgesellschaft durchgeführt werden, und mit dem geförderten Forum
Zivilgesellschaftsdaten, einer Plattform für den wissenschaftlichen Austausch über
Forschungsdaten, unterstützt die Bundesstiftung den Forschungsaustausch.
Seit Stiftungsgründung wurden mit dem Ziel, praxisnahe
Handlungsempfehlungen zur Stärkung des Engagements, zahlreiche Forschungsvorhaben zu den
vielfältigen Themen des Engagements und Ehrenamts gefördert. In beiden
Forschungsaufrufen (2022 und 2024) wurden explizit Vorhaben gefördert, die sich
mit Diversität und Teilhabe im Engagement und Ehrenamt sowie mit Zugängen
und Engagementmöglichkeiten unterrepräsentierter Gruppen beschäftigen.
Im letzten Aufruf lag ein Schwerpunkt auf „neuen“ und „informellen“
Engagementformen, „ungebundenem“ Engagement ohne Rechtsform und
„unsichtbarem“ Engagement (von Personen, die sich selbst nicht als Engagierte
bezeichnen). Auch außerhalb der Forschungsaufrufe thematisier(t)en einzelne
Forschungsvorhaben verschiedene Aspekte von Teilhabe und neuen
Engagementformen.
Zu den Themen „Digitalisierung“ und „soziale Arbeit“ hat die Stiftung auch
bereits Forschungsvorhaben gefördert. Die kürzlich erschienene Studie
„Engagement und politische Einstellungen“ gilt als erste Bestandsaufnahme der
politischen Einstellungen unter Engagierten (im Vergleich zu Nicht-Engagierten).
Um nicht nur Wissenslücken zu schließen, sondern auch Wissen
bereitzustellen, wurde im Rahmen der DSEE-Webinarreihe #EngagiertGeforscht ein
erfolgreiches Format zum Wissenschaft-Praxis-Austausch etabliert. In diesem
Format wurden die Ergebnisse des Vierten Engagementberichts auch mit
Personen zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern
der Berichtskommission in fünf Veranstaltungen diskutiert.
Auch bereits im Forschungsförderprogramm des BMLEH „Ehrenamtliches
Engagement in ländlichen Räumen“ (2021 – 2024) wurden Vorhaben mit Bezug
zu Teilhabe, Digitalisierung und neuen Engagementformen gefördert.
Erkenntnisse aus der Teilhabeberichterstattung fließen fortlaufend in die Arbeit
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein. Gesonderte Initiativen zur
Vermittlung von Erkenntnissen im Sinne der Fragestellung wurden nicht
durchgeführt und sind nicht geplant.
Das Engagement von Menschen mit Behinderungen ist Gegenstand des
Teilhabesurveys, der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
durchgeführt wird (www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Teilhab
eforschung/representative-studie-zur-teilhabe-von-menschen-mit-behinderunge
n.html). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen
und politischen Leben wird zudem ein Schwerpunkt des IV. Teilhabeberichts
sein. Hierzu wurde ergänzend eine qualitative Studie in Auftrag gegeben.
Die Folgen der fortschreitenden Digitalisierung für Menschen mit
Behinderungen und die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind
Gegenstand des Teilhabesurveys, der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales durchgeführt wird.
Das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und
Deradikalisierung“ (KID) des BAMF unterstützt als zentrale Schnittstelle zwischen
staatlicher und zivilgesellschaftlicher Deradikalisierungsarbeit die Etablierung und
Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Standards der
Distanzierungs- und Deradikalisierungsarbeit mit zivilgesellschaftlichen und staatlichen
Präventionsakteuren aus Bundes- und Landesebene auf Basis
wissenschaftlicher Erkenntnisse. So wurde 2021 die zweite, erweiterte Auflage der
Handreichung zu Standards in der Beratung des sozialen Umfelds (mutmaßlich)
islamistisch radikalisierter Personen veröffentlicht. Die Handreichung liefert einen
anwendungsbezogenen und praxisnahen Überblick über die Beratungsstandards
im bundesweiten Beratungsstellen-Netzwerk des BAMF und ist öffentlich
zugänglich auf der Webseite des Bundesamtes.
Weiterhin fördert die Bundesregierung durch das BMFTR, das BMI sowie das
BMBFSFJ das Verbundprojekt „Monitoringsystem und Transferplattform
Radikalisierung“ (MOTRA). Das MOTRA verfolgt die Ziele, ein
phänomenübergreifendes Radikalisierungsmonitoring zu etablieren und eine Transferplattform
zur systematischen Vermittlung von Erkenntnissen der
Radikalisierungsforschung in Politik, Wissenschaft und Präventionspraxis bereitzustellen.
Ein Kernmodul von MOTRA stellt das kontinuierliche Monitoring radikaler
und extremistischer Online-Kommunikation auf Plattformen sozialer Medien
durch den Verbundpartner Ludwigs-Maximilian-Universität München dar. Die
dabei gewonnen Erkenntnisse zur Rolle digitaler Räume im
Radikalisierungsprozess fließen systematisch in das MOTRA Radikalisierungsmonitoring ein
und werden über die Formate der MOTRA Transferplattform zielgerichtet an
relevante Akteure der Präventionslandschaft vermittelt.
Im Rahmen dieses Monitorings wird ein weiterer Forschungsbedarf unter
anderem in den Wechselwirkungen von Online-Offline Verhalten, in der
Untersuchung kausaler Effekte in Online-Radikalisierungsverläufen durch
längsschnittlich angelegte Panel-Studien sowie in der Erforschung visueller Inhalte,
spezifischer technischer Design-Features (Affordanzen) und
Gruppendynamiken in der Online-Kommunikation gesehen.
Darüber hinaus betreibt das Verbundprojekt MOTRA eine Transferplattform
zur evidenzbasierten Vermittlung von Erkenntnissen der
Radikalisierungsforschung in die Bereiche Politik, Wissenschaft und Präventionspraxis. Über
Formate dieser Transferplattform – insbesondere die jährliche Konferenz
„motrak” – werden die im Rahmen von MOTRA sowie im Forschungsfeld insgesamt
gewonnenen Erkenntnisse zielgerichtet an relevante Akteure der
Präventionslandschaft vermittelt, um den Informationsfluss für eine evidenzbasierte
Ausgestaltung der Extremismusprävention bereitzustellen.“
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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