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Zukünftige Engagementberichte - Struktur und Inhalt (Antwort zu Drs. 21/3979)

dip / drucksache 16.02.2026 · WP 21 · 21/4171 · Antwort · Original ↗

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Zukünftige Engagementberichte - Struktur und Inhalt (Antwort zu Drs. 21/3979) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4171 21. Wahlperiode 16.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, Sascha Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3979 – Zukünftige Engagementberichte – Struktur und Inhalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung legte mit ihrer Stellungnahme im Dezember 2024 den Vierten Engagementbericht mit dem Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“ vor. Im November 2025 wurde dieser im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert. Anfang Dezember 2025 wurde er im Ausschuss für Sport und Ehrenamt vorgestellt und diskutiert. Der Vierte Engagementbericht nimmt erstmals konsequent den Blickwinkel der Engagierten und der am Engagement Interessierten ein. Wie auch der aktuelle Kurzbericht des 6. Freiwilligensurveys (Daten 2024), zeigt der Engagementbericht auf, dass Zugangschancen zum freiwilligen Engagement und damit auch der Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe ungleich verteilt sind. Personengruppen, die von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung betroffen sind (sozial benachteiligt bzw. von Armut Betroffene, mit sogenanntem Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Identität), sind auch im freiwilligen Engagement entsprechenden Benachteiligungen ausgesetzt. Die Kommission hat 13 Schwellen herausgearbeitet, die in besonderer Weise den Zugang und die Ausübung von freiwilligem Engagement behindern oder erschweren. Dies sind u. a. Fehlen von Zeit(autonomie) und Geld, bürokratische und rechtliche Hürden, fehlende Räume für Engagement, ausgrenzende Organisationskulturen und Ansprache, fehlende Anerkennung und Einbeziehung informeller bzw. neuartiger Engagementstrukturen. In der Ausschussstellungnahme der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) wird vorgeschlagen, die Strukturen zur Berichterstattung zu institutionalisieren, etwa durch die Einrichtung einer dauerhaften Geschäftsstelle, um eine bessere Kontinuität zu gewährleisten. Zudem wird vorgeschlagen, dieser Geschäftsstelle den zusätzlichen Auftrag zu erteilen, die Ergebnisse in die Fläche zu bringen, z. B. durch Angebote für Bundesländer oder (Dach-)Organisationen. Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 16. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort auf die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf die zentralen gesetzlich veranlassten Berichte der Bundesregierung mit gesellschaftspolitischer Zielstellung. Die vorgenommene Auswahl soll eine vergleichende Gegenüberstellung mit der Praxis beim Engagementbericht ermöglichen. Die genannten Kriterien erfüllen der Kinder- und Jugendhilfebericht, der Teilhabebericht, der Pflegebericht, der Berufsbildungsbericht und der Stadtentwicklungsbericht. Eine Gesamtschau aller Berichte, z. B. auch des Agrarberichts, Subventionsberichts oder Straßenbauberichts, wäre angesichts des Verhältnisses von Aufwand und Erkenntnisgewinn und der großen Zahl der zu berücksichtigenden Berichte nicht zumutbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249.  1. Welche gesetzlich verankerten Berichte zur Lage in bestimmten Themenbereichen erstellt die Bundesregierung und legt sie dann dem Deutschen Bundestag vor? a) In welchen Abständen werden die jeweiligen Berichte vorgelegt? b) Wer legt die jeweiligen Berichtsschwerpunkte fest? c) Wie erfolgt jeweils die Auswahl und die Berufung der Kommissionsmitglieder? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Das Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages umfasst ein Verzeichnis aller vorzulegenden Berichte der Bundesregierung mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen. Kinder- und Jugendhilfebericht: Der Kinder- und Jugendbericht widmet sich laut gesetzlichem Auftrag sowohl der „Lage junger Menschen“ als auch den „Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe“. Die Berichtsschwerpunkte werden durch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend festgelegt. Jeder dritte Bericht soll laut § 84 SGB VIII einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln. Die Zusammensetzung der Sachverständigenkommission für den Kinder- und Jugendbericht wird auf Vorschlag der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Bundeskabinett beschlossen. Die Einsetzung erfolgt durch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Namen der Bundesregierung. Teilhabebericht: Auf Basis von § 88 SGB IX berichtet die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes einmal pro Legislaturperiode über die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales trägt die Verantwortung für die Konzeption des Berichts. Die Verbände der Menschen mit Behinderungen werden an der Weiterentwicklung beteiligt. Der Teilhabebericht wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von einem wissenschaftlichen Forschungsinstitut erarbeitet. Die Arbeit wird durch einen Beirat begleitet, dem einschlägige Expertinnen und Experten aus Verbänden und Wissenschaft angehören. Diese wurden für den IV. Teilhabebericht (im Benehmen mit dem BMAS) vom Forschungsinstitut berufen. Ihm gehören Menschen mit Behinderungen an. Pflegebericht: Der Pflegebericht der Bundesregierung wird gemäß § 10 Absatz 1 SGB XI in der Regel im Abstand von vier Jahren vorgelegt. Die jeweiligen Berichtsschwerpunkte ergeben sich aus den Inhalten der Pflegepolitik in den zurückliegenden Berichtsjahren. Der Pflegebericht wird nicht durch eine Kommission erstellt. Berufsbildungsbericht: Die Berufsbildungsberichte werden bis zum 15. Mai jeden Jahres vorgelegt. Die Themen sind in jedem Jahr dieselben, dabei wird gemeinsam vom BMBFSFJ und Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ein wechselnder Fokus festgelegt. Es wird keine Kommission für den Berufsbildungsbericht berufen. Stadtentwicklungsbericht (STEB): Der Stadtentwicklungsbericht wird in jeder Legislaturperiode in der Regel in Vier-Jahres-Abständen vorgelegt. Die jeweiligen Berichtsschwerpunkte legt das BMWSB, Abt. S, unter Beteiligung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung fest. Es wird keine Kommission für den STEB berufen.  2. Welche Strukturen werden für die jeweilige Berichtserstellung genutzt bzw. geschaffen? a) Sind Geschäftsstellen dauerhaft oder befristet eingerichtet, und wo sind diese angesiedelt? b) Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden fester Geschäftsstellen im Rahmen der Themen- und Besetzungsauswahl? c) Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden bei der jeweiligen Berichtserstellung? d) Wie werden Synergien und Lerneffekte aus vorangegangenen Berichten genutzt bzw. darauf aufgebaut? Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet. Kinder- und Jugendbericht: Die Geschäftsstellen für die Kinder- und Jugendberichte sind als Projekte beim Deutschen Jugendinstitut e. V. angesiedelt. Mitarbeitende der Geschäftsstelle unterstützen bei der Erstellung von Exposés für mögliche Themen und unterbreiten Vorschläge für dafür geeignete Sachverständige. In die Auswahl der Themen und der Sachverständigen sind sie nicht eingebunden. Die Geschäftsstelle wirkt an den Sitzungen der mit der Erstellung des Kinder- und Jugendberichts beauftragten Kommission beratend mit und unterstützt organisatorisch und inhaltlich. Dazu gehören die Erarbeitung von Forschungssynthesen und Trendberichten zu wissenschaftlichen und fachpolitischen Debatten, Sekundäranalysen qualitativer und quantitativer Datensätze, die Aufbereitung amtlicher, halbamtlicher und anderer Datensätze sowie die inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Arbeit der Sachverständigenkommission inklusive der Kommissionssitzungen. Ferner stehen Sachkosten für die Kommissionssitzungen, Hearings, Expertisen, Zuarbeiten sowie Datenbeschaffungen zur Verfügung. Teilhabebericht: Für die Teilhabeberichterstattung wird keine Geschäftsstelle eingerichtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales baut auf die Rückmeldungen zum Teilhabebericht auf. Nach den Rückmeldungen zum III. Teilhabebericht wird der IV. Teilhabebericht deutlich kürzer werden und zudem den Erwartungen und Anforderungen der unterschiedlichen Stakeholder (gesetzgebende Körperschaften, Politik, Ministerien, Menschen mit Behinderungen, Verbände) besser gerecht werden. Er soll zudem ein neues Erscheinungsbild erhalten. Pflegebericht: Der Pflegebericht wird federführend vom Bundesministerium für Gesundheit unter Beteiligung anderer Ressorts und in Teilen wissenschaftlichfachlich begleitet durch einen Rahmenvertragspartner erstellt, ohne die Unterstützung einer Kommission oder Geschäftsstelle. Berufsbildungsbericht: Es gibt keine dauerhaft oder befristet eingerichteten Geschäftsstellen für die Berichterstellung. Die Berichterstellung wird vom zuständigen Fachreferat im BMBFSFJ koordiniert. Das zuständige Fachreferat im BMBFSFJ erstellt Kapitel 1 („Der Ausbildungsmarkt und seine Herausforderungen“) und koordiniert den Bericht innerhalb der Bundesregierung (Ressortabstimmungen). Hauptausschuss und Unterausschuss im BIBB werden zur Beratung eingebunden. Es wird regelmäßig die Entwicklung gegenüber vorangegangenen Berichten berücksichtigt.  3. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen a) eine feste und b) eine jeweils neue Struktur einer Geschäftsstelle? Das gegenwärtige Verfahren, mit jedem Bericht eine neue Geschäftsstelle einzusetzen, bietet den Vorteil, dass die personelle Besetzung den wechselnden fachlichen Schwerpunkten des Berichtes folgen kann. Auch kann der jeweilige Vorsitz der Kommission, der besonders eng und vertrauensvoll mit der Geschäftsstelle zusammenarbeitet und den Bericht inhaltlich zu verantworten hat, die Personalauswahl treffen. Da die Mitglieder der Kommission ehrenamtlich arbeiten, kommt der Geschäftsstelle im Rahmen der Kommissionsarbeit und bei der Überführung der Ergebnisse der Kommissionsarbeit in den Berichteine große Bedeutung im Rahmen der Kommissionsarbeit und insbesondere bei deren Umsetzung in den Bericht zu. Die Mitarbeiter der Kommission für den Vierten Engagementbericht haben zudem wertvolle inhaltliche Impulse in die Kommissionssitzungen eingebracht. Der Vorteil einer festen Struktur wäre im Wesentlichen bei der Administrierung zu sehen. In einer neuen Geschäftsstelle müssen sich die zuständigen Mitarbeitenden üblicherweise in die haushalts- bzw. zuwendungsrechtlichen Anforderungen einarbeiten.  4. Welche dieser Berichte betreffen, wie im Bereich bürgerschaftliches Engagement, Querschnittsthemen, welche sowohl ressortübergreifend als auch für Länder und Kommunen sowie für Organisationen im Themenfeld relevant sind? Kinder- und Jugendhilfebericht: Aufgrund der föderalen Zuständigkeitsverteilung in der Kinder- und Jugendhilfe und des grundsätzlich ressortübergreifenden Charakters von Kinder- und Jugendpolitik sind die Kinder- und Jugendberichte für den Bund, die Länder und die Kommunen sowie verschiedene Ressorts von Relevanz – je nach Themensetzung der Berichte in unterschiedlicher Intensität. Die Kinder- und Jugendberichte erscheinen als Bundestagsdrucksachen und sind entsprechend einsehbar. Teilhabebericht: Die Berichterstattung zu den Lebenslagen umfasst Querschnittsthemen wie Gender Mainstreaming, Migration, Alter, Barrierefreiheit, Diskriminierung, Assistenzbedarf und Armut. Pflegebericht: Gemäß § 8 SGB XI ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wird in den bisher vorliegenden Pflegeberichten regelmäßig über Themen berichtet, die für die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen relevant sind. Berufsbildungsbericht: Der Berufsbildungsbericht beschreibt jährlich die zentralen Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Er dient den Akteuren der beruflichen Bildung als Informations- und wichtige Diskussionsgrundlage. Er vermittelt der Öffentlichkeit die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten rund um den Ausbildungsmarkt. Stadtentwicklungsbericht: Die Fragestellung trifft auf den Stadtentwicklungsbericht zu.  5. Wie geschieht über die Berichtserstellung hinaus jeweils ein Transfer in die Öffentlichkeit sowie zu anderen politischen Ebenen und relevanten Organisationen? Kinder- und Jugendhilfebericht: Die Kinder- und Jugendberichte werden dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet, sofern sie dort debattiert werden, geschieht dies teils öffentlich. Die Veröffentlichung wird üblicherweise mit einer Pressekonferenz mit der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Mitgliedern der Berichtskommission begleitet. Es folgen zahlreiche Veranstaltungen vielfältiger Fachorganisationen sowohl mit als auch ohne Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen. An diesen Fachveranstaltungen wirken in der Regel Mitglieder der Sachverständigenkommission mit. Begleitend zu den letzten Kinder- und Jugendberichten wurden zudem eine Jugendbroschüre sowie eine Kurzbroschüre mit den zentralen Ergebnissen und Empfehlungen des Berichts erstellt. Teilhabebericht: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt den Bericht auf einer öffentlichen Tagung zur Diskussion. Pflegebericht: Die Inhalte der Pflegeberichte werden über die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit kommuniziert und vielfach aufgegriffen. Unter anderem wird bei fachlichen Fragen zur Pflegeversicherung häufig auf den Pflegebericht verwiesen. Berufsbildungsbericht: Der Berufsbildungsbericht ist mit seinen umfassenden Datentabellen und Datenmaterial ein wichtiges Nachschlagewerk für Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Kirche, Medien, Gewerkschaften, Universitäten, Schulen und Privatpersonen. Stadtentwicklungsbericht: Das zuständige Bundesministerium berichtet in der Bauministerkonferenz der Länder. Die Kommunikation erfolgt beispielsweiseüber das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. In der Regel nehmen betroffene Organisationen wie die kommunalen Spitzenverbände den Bericht zur Kenntnis.  6. Gibt es Geschäftsstellen, deren Aufgabe neben der Erstellung auch Wissenstransfermaßnahmen zur Kommunikation und Verbreitung der Berichtsinhalte vorsieht? a) Wenn ja, welche, und mit welchen finanziellen (z. B. Budgets für Publikationen und Versand, eigene Veranstaltungen, Honorare und Fahrtkosten, falls interessierte Organisationen die Honorare nicht bzw. nur teilweise selbst tragen können) und anderen Mitteln geschieht dies? b) Wenn nein, warum nicht, und gibt es andere Formen, wie die jeweils zuständigen Ressorts die Verbreitung der Inhalte der entsprechenden Berichte vorantreiben? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Kinder- und Jugendhilfebericht: Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle für den Kinder- und Jugendbericht gehören auch Maßnahmen zur Dissemination. Die Mittel dafür sind Teil des aus der institutionellen Förderung des Deutschen Jugendinstituts durch das BMBFSFJ gespeisten Projektbudgets. Teilhabebericht: Für die Teilhabeberichterstattung wird keine Geschäftsstelle eingerichtet. Pflegebericht: Die Pflegeberichte der Bundesregierung werden ohne eine Geschäftsstelle erstellt. Die Inhalte werden über die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit kommuniziert und vielfach aufgegriffen. Berufsbildungsbericht: Eine eigene Geschäftsstelle wird nicht eingerichtet. Die Kommunikation und Verbreitung der Berichtsinhalte erfolgt durch das zuständige Fachreferat im BMBFSFJ. Finanzielle Mittel für Druck- und Versandkosten stehen dafür im entsprechenden Fachtitel zur Verfügung. Eigene Veranstaltungen, Honorare und Fahrtkosten fallen nicht an.  7. Welche Bundesministerien sehen es als ihre Aufgabe, die Handlungsempfehlungen des Vierten Engagementberichts zu prüfen und in ihre Zuständigkeit fallende Vorschläge anzugehen bzw. umzusetzen? Hierzu wird auf die Stellungnahme der Bundesregierung zum Vierten Engagementbericht verwiesen, an der alle Ressorts und Beauftragten beteiligt wurden.  8. Gibt es bereits Überlegungen für den thematischen Schwerpunkt des Fünften Engagementberichts? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, wie soll eine inhaltliche und konzeptionelle Kontinuität (Umgang mit offenen Forschungsfragen, Weiterentwicklung zentraler Begriffe, Anschluss an frühere Handlungsempfehlungen) gesichert werden? c) Wenn nein, wer soll bei der Themenauswahl beteiligt werden? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Das Herausarbeiten zentraler engagementpolitischer Fragestellungen betrachtet die Bundesregierung als ständigen Prozess. Dieser beinhaltet u. a. den regelmäßigen Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft und Aktiven vor Ort sowie den Ländern. Die Arbeiten hinsichtlich der inhaltlichen und konzeptionellen Gestalt des Fünften Engagementberichts laufen aktuell und sind noch nicht abgeschlossen. Die uneingeschränkte Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstandes ist in der Fachdebatte und im wissenschaftlichen Arbeiten Standard. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass die Kommission für den Fünften Engagementbericht ihre Erkenntnisse ohne explizite Veranlassung beispielsweise im Berichtsautrag unter Betrachtung auch der Ergebnisse des Vierten Engagementberichtes entwickelt.  9. Bis wann soll die Kommission des Fünften Engagementberichts eingesetzt werden? a) Ist geplant, neben ausgewiesenen Expertinnen bzw. Experten aus der Wissenschaft auch solche aus der Praxis bzw. Zivilgesellschaft in die Kommission zu berufen? b) Wie kann bzw. soll die ressortübergreifende Bedeutung des Engagementthemas z. B. durch Kooperationen bzw. Ansprechpersonen mit den jeweils zuständigen Bundesministerien geregelt werden? c) Wann soll der Fünfte Engagementbericht voraussichtlich dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden? Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet. Die Einsetzung der Kommission für den Fünften Engagementbericht soll innerhalb der kommenden Monate erfolgen. Es ist beabsichtigt, dass in dieser auch wieder Fachwissen aus der zivilgesellschaftlichen Praxis vertreten ist. Der Bedeutung des Politikfelds Engagement wird wie bisher durch eine geeignete Einbindung der für die unterschiedlichen Facetten fachlich zuständigen Stellen in den Ressorts Rechnung getragen. Der Bericht ist entsprechend dem Parlamentsauftrag in dieser Wahlperiode vorzulegen. Die Bundesregierung strebt einen Zeitpunkt an, der eine parlamentarische Befassung in der aktuellen Wahlperiode ermöglicht. 10. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Handlungsempfehlungen in Nummer 13 des Vierten Engagementberichts „Forschungs- und Wissenslücken zu Zugangschancen und Schwellen sowie diversen Engagementformen schließen“ in den folgenden Bereichen umzusetzen: a) bessere Vermittlung von Erkenntnissen über soziale Ungleichheit im Engagement, b) Berücksichtigung vielfältiger, auch informeller Formen von Engagement und Debatte zum Begriffsverständnis, c) Förderung von Forschung zu informellem Engagement, d) Förderung von Forschung zum Engagement von Menschen mit Behinderung, e) Förderung von Forschung zu den nicht intendierten Folgen rechtlicher Regelungen, f) Förderung von Forschung zu verschiedenen Aspekten des Vierten Engagementberichts, die noch zu wenig erforscht sind, wie z. B. Umgang mit autoritären Bedrohungen, Abwehr demokratiefeindlicher Kräfte, Folgen fortschreitender Digitalisierung insbesondere Künstliche Intelligenz (KI) sowie Zusammenhang Sozialer Arbeit und zivilgesellschaftliches Engagement? Zentrale Vorhaben in Zuständigkeit der Bundesregierung, die als Grundlage für die Gewinnung von Erkenntnissen für die Gestaltung der Engagementpolitik dienen, sind der Freiwilligensurvey und der Engagementbericht. Ebenfalls wichtig ist die vom Statistischen Bundesamt durchgeführte Zeitverwendungserhebung. Die sehr umfangreichen Daten aus dem Freiwilligensurvey werden von der Bundesregierung der Fachwelt zur weiteren Forschung zur Verfügung gestellt. Parallel zum Bedeutungsgewinn der Engagementpolitik hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine agile und ausdifferenzierte Engagementforschung auf Hochschulebene entwickelt, die im Austausch mit der organisierten Zivilgesellschaft steht und in eigener Verantwortung Forschungsthemen setzt. Auch an diese richten sich die Zielsetzung, Wissenslücken zu schließen, und die Empfehlungen des Engagementberichts. Die Engagementforschung wird von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) intensiv verfolgt, begleitet und gefördert. Im Rahmen von Fachveranstaltungen, die teilweise in Kooperation mit Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden, und mit dem geförderten Forum Zivilgesellschaftsdaten, einer Plattform für den wissenschaftlichen Austausch über Forschungsdaten, unterstützt die Bundesstiftung den Forschungsaustausch. Seit Stiftungsgründung wurden mit dem Ziel, praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Stärkung des Engagements, zahlreiche Forschungsvorhaben zu den vielfältigen Themen des Engagements und Ehrenamts gefördert. In beiden Forschungsaufrufen (2022 und 2024) wurden explizit Vorhaben gefördert, die sich mit Diversität und Teilhabe im Engagement und Ehrenamt sowie mit Zugängen und Engagementmöglichkeiten unterrepräsentierter Gruppen beschäftigen. Im letzten Aufruf lag ein Schwerpunkt auf „neuen“ und „informellen“ Engagementformen, „ungebundenem“ Engagement ohne Rechtsform und „unsichtbarem“ Engagement (von Personen, die sich selbst nicht als Engagierte bezeichnen). Auch außerhalb der Forschungsaufrufe thematisier(t)en einzelne Forschungsvorhaben verschiedene Aspekte von Teilhabe und neuen Engagementformen. Zu den Themen „Digitalisierung“ und „soziale Arbeit“ hat die Stiftung auch bereits Forschungsvorhaben gefördert. Die kürzlich erschienene Studie „Engagement und politische Einstellungen“ gilt als erste Bestandsaufnahme der politischen Einstellungen unter Engagierten (im Vergleich zu Nicht-Engagierten). Um nicht nur Wissenslücken zu schließen, sondern auch Wissen bereitzustellen, wurde im Rahmen der DSEE-Webinarreihe #EngagiertGeforscht ein erfolgreiches Format zum Wissenschaft-Praxis-Austausch etabliert. In diesem Format wurden die Ergebnisse des Vierten Engagementberichts auch mit Personen zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Berichtskommission in fünf Veranstaltungen diskutiert. Auch bereits im Forschungsförderprogramm des BMLEH „Ehrenamtliches Engagement in ländlichen Räumen“ (2021 – 2024) wurden Vorhaben mit Bezug zu Teilhabe, Digitalisierung und neuen Engagementformen gefördert. Erkenntnisse aus der Teilhabeberichterstattung fließen fortlaufend in die Arbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein. Gesonderte Initiativen zur Vermittlung von Erkenntnissen im Sinne der Fragestellung wurden nicht durchgeführt und sind nicht geplant. Das Engagement von Menschen mit Behinderungen ist Gegenstand des Teilhabesurveys, der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt wird (www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Teilhab eforschung/representative-studie-zur-teilhabe-von-menschen-mit-behinderunge n.html). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und politischen Leben wird zudem ein Schwerpunkt des IV. Teilhabeberichts sein. Hierzu wurde ergänzend eine qualitative Studie in Auftrag gegeben. Die Folgen der fortschreitenden Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen und die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind Gegenstand des Teilhabesurveys, der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt wird. Das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung“ (KID) des BAMF unterstützt als zentrale Schnittstelle zwischen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Deradikalisierungsarbeit die Etablierung und Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Standards der Distanzierungs- und Deradikalisierungsarbeit mit zivilgesellschaftlichen und staatlichen Präventionsakteuren aus Bundes- und Landesebene auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. So wurde 2021 die zweite, erweiterte Auflage der Handreichung zu Standards in der Beratung des sozialen Umfelds (mutmaßlich) islamistisch radikalisierter Personen veröffentlicht. Die Handreichung liefert einen anwendungsbezogenen und praxisnahen Überblick über die Beratungsstandards im bundesweiten Beratungsstellen-Netzwerk des BAMF und ist öffentlich zugänglich auf der Webseite des Bundesamtes. Weiterhin fördert die Bundesregierung durch das BMFTR, das BMI sowie das BMBFSFJ das Verbundprojekt „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA). Das MOTRA verfolgt die Ziele, ein phänomenübergreifendes Radikalisierungsmonitoring zu etablieren und eine Transferplattform zur systematischen Vermittlung von Erkenntnissen der Radikalisierungsforschung in Politik, Wissenschaft und Präventionspraxis bereitzustellen. Ein Kernmodul von MOTRA stellt das kontinuierliche Monitoring radikaler und extremistischer Online-Kommunikation auf Plattformen sozialer Medien durch den Verbundpartner Ludwigs-Maximilian-Universität München dar. Die dabei gewonnen Erkenntnisse zur Rolle digitaler Räume im Radikalisierungsprozess fließen systematisch in das MOTRA Radikalisierungsmonitoring ein und werden über die Formate der MOTRA Transferplattform zielgerichtet an relevante Akteure der Präventionslandschaft vermittelt. Im Rahmen dieses Monitorings wird ein weiterer Forschungsbedarf unter anderem in den Wechselwirkungen von Online-Offline Verhalten, in der Untersuchung kausaler Effekte in Online-Radikalisierungsverläufen durch längsschnittlich angelegte Panel-Studien sowie in der Erforschung visueller Inhalte, spezifischer technischer Design-Features (Affordanzen) und Gruppendynamiken in der Online-Kommunikation gesehen. Darüber hinaus betreibt das Verbundprojekt MOTRA eine Transferplattform zur evidenzbasierten Vermittlung von Erkenntnissen der Radikalisierungsforschung in die Bereiche Politik, Wissenschaft und Präventionspraxis. Über Formate dieser Transferplattform – insbesondere die jährliche Konferenz „motrak” – werden die im Rahmen von MOTRA sowie im Forschungsfeld insgesamt gewonnenen Erkenntnisse zielgerichtet an relevante Akteure der Präventionslandschaft vermittelt, um den Informationsfluss für eine evidenzbasierte Ausgestaltung der Extremismusprävention bereitzustellen.“ Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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