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Zukünftige Engagementberichte - Struktur und Inhalt

dip / drucksache 03.02.2026 · WP 21 · 21/3979 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Zukünftige Engagementberichte - Struktur und Inhalt [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3979 21. Wahlperiode 03.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, Sascha Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zukünftige Engagementberichte – Struktur und Inhalt Die Bundesregierung legte mit ihrer Stellungnahme im Dezember 2024 den Vierten Engagementbericht mit dem Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“ vor. Im November 2025 wurde dieser im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert. Anfang Dezember 2025 wurde er im Ausschuss für Sport und Ehrenamt vorgestellt und diskutiert. Der Vierte Engagementbericht nimmt erstmals konsequent den Blickwinkel der Engagierten und der am Engagement Interessierten ein. Wie auch der aktuelle Kurzbericht des 6. Freiwilligensurveys (Daten 2024), zeigt der Engagementbericht auf, dass Zugangschancen zum freiwilligen Engagement und damit auch der Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe ungleich verteilt sind. Personengruppen, die von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung betroffen sind (sozial benachteiligt bzw. von Armut Betroffene, mit sogenanntem Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Identität), sind auch im freiwilligen Engagement entsprechenden Benachteiligungen ausgesetzt. Die Kommission hat 13 Schwellen herausgearbeitet, die in besonderer Weise den Zugang und die Ausübung von freiwilligem Engagement behindern oder erschweren. Dies sind u. a. Fehlen von Zeit(autonomie) und Geld, bürokratische und rechtliche Hürden, fehlende Räume für Engagement, ausgrenzende Organisationskulturen und Ansprache, fehlende Anerkennung und Einbeziehung informeller bzw. neuartiger Engagementstrukturen. In der Ausschussstellungnahme der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) wird vorgeschlagen, die Strukturen zur Berichterstattung zu institutionalisieren, etwa durch die Einrichtung einer dauerhaften Geschäftsstelle, um eine bessere Kontinuität zu gewährleisten. Zudem wird vorgeschlagen, dieser Geschäftsstelle den zusätzlichen Auftrag zu erteilen, die Ergebnisse in die Fläche zu bringen, z. B. durch Angebote für Bundesländer oder (Dach-)Organisationen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche gesetzlich verankerten Berichte zur Lage in bestimmten Themenbereichen erstellt die Bundesregierung und legt sie dann dem Deutschen Bundestag vor? a) In welchen Abständen werden die jeweiligen Berichte vorgelegt? b) Wer legt die jeweiligen Berichtsschwerpunkte fest? c) Wie erfolgt jeweils die Auswahl und die Berufung der Kommissionsmitglieder?  2. Welche Strukturen werden für die jeweilige Berichtserstellung genutzt bzw. geschaffen? a) Sind Geschäftsstellen dauerhaft oder befristet eingerichtet, und wo sind diese angesiedelt? b) Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden fester Geschäftsstellen im Rahmen der Themen- und Besetzungsauswahl? c) Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden bei der jeweiligen Berichtserstellung? d) Wie werden Synergien und Lerneffekte aus vorangegangenen Berichten genutzt bzw. darauf aufgebaut?  3. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen a) eine feste und b) eine jeweils neue Struktur einer Geschäftsstelle?  4. Welche dieser Berichte betreffen, wie im Bereich bürgerschaftliches Engagement, Querschnittsthemen, welche sowohl ressortübergreifend als auch für Länder und Kommunen sowie für Organisationen im Themenfeld relevant sind?  5. Wie geschieht über die Berichtserstellung hinaus jeweils ein Transfer in die Öffentlichkeit sowie zu anderen politischen Ebenen und relevanten Organisationen?  6. Gibt es Geschäftsstellen, deren Aufgabe neben der Erstellung auch Wissenstransfermaßnahmen zur Kommunikation und Verbreitung der Berichtsinhalte vorsieht? a) Wenn ja, welche, und mit welchen finanziellen (z. B. Budgets für Publikationen und Versand, eigene Veranstaltungen, Honorare und Fahrtkosten, falls interessierte Organisationen die Honorare nicht bzw. nur teilweise selbst tragen können) und anderen Mitteln geschieht dies? b) Wenn nein, warum nicht, und gibt es andere Formen, wie die jeweils zuständigen Ressorts die Verbreitung der Inhalte der entsprechenden Berichte vorantreiben?  7. Welche Bundesministerien sehen es als ihre Aufgabe, die Handlungsempfehlungen des Vierten Engagementberichts zu prüfen und in ihre Zuständigkeit fallende Vorschläge anzugehen bzw. umzusetzen?  8. Gibt es bereits Überlegungen für den thematischen Schwerpunkt des Fünften Engagementberichts? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, wie soll eine inhaltliche und konzeptionelle Kontinuität (Umgang mit offenen Forschungsfragen, Weiterentwicklung zentraler Begriffe, Anschluss an frühere Handlungsempfehlungen) gesichert werden? c) Wenn nein, wer soll bei der Themenauswahl beteiligt werden?  9. Bis wann soll die Kommission des Fünften Engagementberichts eingesetzt werden? a) Ist geplant, neben ausgewiesenen Expertinnen bzw. Experten aus der Wissenschaft auch solche aus der Praxis bzw. Zivilgesellschaft in die Kommission zu berufen? b) Wie kann bzw. soll die ressortübergreifende Bedeutung des Engagementthemas z. B. durch Kooperationen bzw. Ansprechpersonen mit den jeweils zuständigen Bundesministerien geregelt werden? c) Wann soll der Fünfte Engagementbericht voraussichtlich dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden? 10. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Handlungsempfehlungen in Nummer 13 des Vierten Engagementberichts „Forschungs- und Wissenslücken zu Zugangschancen und Schwellen sowie diversen Engagementformen schließen“ in den folgenden Bereichen umzusetzen: a) bessere Vermittlung von Erkenntnissen über soziale Ungleichheit im Engagement, b) Berücksichtigung vielfältiger, auch informeller Formen von Engagement und Debatte zum Begriffsverständnis, c) Förderung von Forschung zu informellem Engagement, d) Förderung von Forschung zum Engagement von Menschen mit Behinderung, e) Förderung von Forschung zu den nicht intendierten Folgen rechtlicher Regelungen, f) Förderung von Forschung zu verschiedenen Aspekten des Vierten Engagementberichts, die noch zu wenig erforscht sind, wie z. B. Umgang mit autoritären Bedrohungen, Abwehr demokratiefeindlicher Kräfte, Folgen fortschreitender Digitalisierung insbesondere Künstliche Intelligenz (KI) sowie Zusammenhang Sozialer Arbeit und zivilgesellschaftliches Engagement? Berlin, den 27. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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