Zukünftige Engagementberichte - Struktur und Inhalt
Text
Zukünftige Engagementberichte - Struktur und Inhalt
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3979
21. Wahlperiode 03.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, Sascha
Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zukünftige Engagementberichte – Struktur und Inhalt
Die Bundesregierung legte mit ihrer Stellungnahme im Dezember 2024 den
Vierten Engagementbericht mit dem Thema „Zugangschancen zum freiwilligen
Engagement“ vor. Im November 2025 wurde dieser im Plenum des Deutschen
Bundestages debattiert. Anfang Dezember 2025 wurde er im Ausschuss für
Sport und Ehrenamt vorgestellt und diskutiert.
Der Vierte Engagementbericht nimmt erstmals konsequent den Blickwinkel der
Engagierten und der am Engagement Interessierten ein. Wie auch der aktuelle
Kurzbericht des 6. Freiwilligensurveys (Daten 2024), zeigt der
Engagementbericht auf, dass Zugangschancen zum freiwilligen Engagement und damit auch
der Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe ungleich verteilt sind.
Personengruppen, die von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung betroffen sind (sozial
benachteiligt bzw. von Armut Betroffene, mit sogenanntem
Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und
Identität), sind auch im freiwilligen Engagement entsprechenden
Benachteiligungen ausgesetzt. Die Kommission hat 13 Schwellen herausgearbeitet, die in
besonderer Weise den Zugang und die Ausübung von freiwilligem Engagement
behindern oder erschweren. Dies sind u. a. Fehlen von Zeit(autonomie) und
Geld, bürokratische und rechtliche Hürden, fehlende Räume für Engagement,
ausgrenzende Organisationskulturen und Ansprache, fehlende Anerkennung
und Einbeziehung informeller bzw. neuartiger Engagementstrukturen.
In der Ausschussstellungnahme der Deutschen Stiftung für Engagement und
Ehrenamt (DSEE) wird vorgeschlagen, die Strukturen zur Berichterstattung zu
institutionalisieren, etwa durch die Einrichtung einer dauerhaften
Geschäftsstelle, um eine bessere Kontinuität zu gewährleisten. Zudem wird vorgeschlagen,
dieser Geschäftsstelle den zusätzlichen Auftrag zu erteilen, die Ergebnisse in
die Fläche zu bringen, z. B. durch Angebote für Bundesländer oder
(Dach-)Organisationen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche gesetzlich verankerten Berichte zur Lage in bestimmten
Themenbereichen erstellt die Bundesregierung und legt sie dann dem Deutschen
Bundestag vor?
a) In welchen Abständen werden die jeweiligen Berichte vorgelegt?
b) Wer legt die jeweiligen Berichtsschwerpunkte fest?
c) Wie erfolgt jeweils die Auswahl und die Berufung der
Kommissionsmitglieder?
2. Welche Strukturen werden für die jeweilige Berichtserstellung genutzt
bzw. geschaffen?
a) Sind Geschäftsstellen dauerhaft oder befristet eingerichtet, und wo
sind diese angesiedelt?
b) Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden fester
Geschäftsstellen im Rahmen der Themen- und Besetzungsauswahl?
c) Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden bei der jeweiligen
Berichtserstellung?
d) Wie werden Synergien und Lerneffekte aus vorangegangenen
Berichten genutzt bzw. darauf aufgebaut?
3. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw.
gegen
a) eine feste und
b) eine jeweils neue Struktur einer Geschäftsstelle?
4. Welche dieser Berichte betreffen, wie im Bereich bürgerschaftliches
Engagement, Querschnittsthemen, welche sowohl ressortübergreifend als
auch für Länder und Kommunen sowie für Organisationen im Themenfeld
relevant sind?
5. Wie geschieht über die Berichtserstellung hinaus jeweils ein Transfer in
die Öffentlichkeit sowie zu anderen politischen Ebenen und relevanten
Organisationen?
6. Gibt es Geschäftsstellen, deren Aufgabe neben der Erstellung auch
Wissenstransfermaßnahmen zur Kommunikation und Verbreitung der
Berichtsinhalte vorsieht?
a) Wenn ja, welche, und mit welchen finanziellen (z. B. Budgets für
Publikationen und Versand, eigene Veranstaltungen, Honorare und
Fahrtkosten, falls interessierte Organisationen die Honorare nicht bzw.
nur teilweise selbst tragen können) und anderen Mitteln geschieht
dies?
b) Wenn nein, warum nicht, und gibt es andere Formen, wie die jeweils
zuständigen Ressorts die Verbreitung der Inhalte der entsprechenden
Berichte vorantreiben?
7. Welche Bundesministerien sehen es als ihre Aufgabe, die
Handlungsempfehlungen des Vierten Engagementberichts zu prüfen und in ihre
Zuständigkeit fallende Vorschläge anzugehen bzw. umzusetzen?
8. Gibt es bereits Überlegungen für den thematischen Schwerpunkt des
Fünften Engagementberichts?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, wie soll eine inhaltliche und konzeptionelle Kontinuität
(Umgang mit offenen Forschungsfragen, Weiterentwicklung zentraler
Begriffe, Anschluss an frühere Handlungsempfehlungen) gesichert
werden?
c) Wenn nein, wer soll bei der Themenauswahl beteiligt werden?
9. Bis wann soll die Kommission des Fünften Engagementberichts eingesetzt
werden?
a) Ist geplant, neben ausgewiesenen Expertinnen bzw. Experten aus der
Wissenschaft auch solche aus der Praxis bzw. Zivilgesellschaft in die
Kommission zu berufen?
b) Wie kann bzw. soll die ressortübergreifende Bedeutung des
Engagementthemas z. B. durch Kooperationen bzw. Ansprechpersonen mit
den jeweils zuständigen Bundesministerien geregelt werden?
c) Wann soll der Fünfte Engagementbericht voraussichtlich dem
Deutschen Bundestag vorgelegt werden?
10. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Handlungsempfehlungen in
Nummer 13 des Vierten Engagementberichts „Forschungs- und
Wissenslücken zu Zugangschancen und Schwellen sowie diversen
Engagementformen schließen“ in den folgenden Bereichen umzusetzen:
a) bessere Vermittlung von Erkenntnissen über soziale Ungleichheit im
Engagement,
b) Berücksichtigung vielfältiger, auch informeller Formen von
Engagement und Debatte zum Begriffsverständnis,
c) Förderung von Forschung zu informellem Engagement,
d) Förderung von Forschung zum Engagement von Menschen mit
Behinderung,
e) Förderung von Forschung zu den nicht intendierten Folgen rechtlicher
Regelungen,
f) Förderung von Forschung zu verschiedenen Aspekten des Vierten
Engagementberichts, die noch zu wenig erforscht sind, wie z. B. Umgang
mit autoritären Bedrohungen, Abwehr demokratiefeindlicher Kräfte,
Folgen fortschreitender Digitalisierung insbesondere Künstliche
Intelligenz (KI) sowie Zusammenhang Sozialer Arbeit und
zivilgesellschaftliches Engagement?
Berlin, den 27. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Helge Limburg (Kleine Anfrage)
- asked ← Ophelia Nick (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Müller (Kleine Anfrage)
- asked ← Tina Winklmann (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Ophelia Nick
- authored ← Tina Winklmann
- part_of_vorgang → Zukünftige Engagementberichte - Struktur und Inhalt (Kleine Anfrage)