Geplante Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht
Text
Geplante Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2494
21. Wahlperiode 30.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg
Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk,
Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Sarah Vollath,
Sascha Wagner, Anne Zerr, Aaron Valent und der Fraktion Die Linke
Geplante Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der
Bundesanstalt für Finanzaufsicht
Die Bundesregierung plant die Abschaffung des Mitarbeiter- und
Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin). Dabei ist es noch
nicht lange her, dass deutsche Privatanleger und Privatanlegerinnen große Teile
ihres Ersparten oder ihrer Altersabsicherung verloren, weil ihnen von ihren
Bankberatern hochriskante Finanzprodukte als sichere Anlage verkauft wurden
(www.deutschlandfunk.de/beginn-der-finanzkrise-vor-zehn-jahren-eine-banken
pleite-100.html). Als Reaktion auf die Finanzkrise und die vorangegangene
Falschberatung von Bankkundinnen und Bankkunden verabschiedete die
damalige Bundesregierung das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz,
welches dabei helfen sollte, den Schutz von Privatanlegern und
Privatanlegerinnen zu stärken und verlorenes Vertrauen in die Finanzberaterbranche
wiederherzustellen. Das Gesetz sah unter anderem die Einführung des Mitarbeiter-
und Beschwerderegisters vor, welches die aktuelle Bundesregierung mit dem
Standortfortentwicklungsgesetz wieder abschaffen will.
Aus Sicht der Fragesteller und Fragestellerinnen ist die Abschaffung des
Mitarbeiter- und Beschwerderegisters nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes
(WpHG) im Rahmen des Standortfortentwicklungsgesetzes ein Fehler. In
Zeiten, in denen die Bundesregierung verstärkt das Kapital von Privat- und
Kleinanlegern mobilisieren möchte, sollte das Vertrauen in den Finanzmarkt und
seine Berater gestärkt, nicht geschwächt werden. Der Nutzen des Registers lässt
sich nicht allein anhand von Beschwerden und Sanktionen der BaFin bemessen,
vielmehr hat es eine nicht zu unterschätzende präventive und disziplinierende
Funktion für die Finanzberatungsbranche. Durch die Abschaffung würde nicht
nur diese Funktion wegfallen, sondern mit ihr die Möglichkeit, Missstände in
der Anlageberatung aufzudecken und zu beanstanden (www.fondsprofessionel
l.de/drucken/news/uebersicht/headline/warum-das-aus-fuer-das-anlageberater-r
egister-ein-fehler-waere-235206/). Der Verbraucherzentrale Bundesverband
(VZBV) erwähnt in einer Stellungnahme, dass mit den bestehenden Registern
lokale und regionale Häufungen von Missständen erkennbar seien, und fordert
ausdrücklich den Erhalt und die konsequente Nutzung dieser Register, um
strukturelle Fehlentwicklungen und wiederkehrende Verstöße frühzeitig zu
erkennen (www.lobbyregister.bundestag.de/media/c4/9b/360619/Stellungnahme-
Gutachten-SG2409260030.pdf).
In dem Begründungstext des Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetzes von 2011 heißt es wörtlich: „Beim Schutz von Privatanlegern vor
Falschberatung deuten sowohl praktische Erfahrungen als auch Studien aus jüngerer
Vergangenheit darauf hin, dass das Gebot der anlegergerechten Beratung in der
Beratungspraxis nicht ausreichend zur Geltung kommt. Vielmehr droht sich in
der öffentlichen Diskussion der Eindruck zu verfestigen, dass die
Beratungsleistung der Institute wesentlich durch Vertriebsvorgaben und
Provisionsinteressen beeinflusst wird und Kundeninteressen nur eine untergeordnete Rolle
spielen“ (Bundestagsdrucksache 17/3628). Aus Sicht der Fragesteller und
Fragestellerinnen sowie verbraucherschutzrelevanter Interessensvertretungen
(www.vzbv.de/meldungen/beschwerderegister-bei-der-bafin-muss-erhalten-ble
iben) gibt es heutzutage keine nennenswerten Verbesserungen in der
öffentlichen Perzeption und Qualität der Finanzberatung, die eine Abschwächung des
Verbraucherschutzes rechtfertigen würden. Profit- und Vertriebsinteressen
stehen weiterhin vor den Kundeninteressen (www.finanzwende.de/themen/verb
raucherschutz/finanzvertrieb-und-finanzberatung).
Durch den provisionsgetriebenen Anlagevertrieb entstehen finanzielle
Nachteile für Privat- und Kleinanlegerinnen. Ihnen entgehen etwa 1,7 Prozent Rendite
jährlich durch das Fehlen eines Provisionsverbots im Vergleich zu OECD
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-Ländern
mit einem solchen Verbot (www.uni-regensburg.de/forschen/startseite/forschun
gsmeldungen/news/05-04-2023_provisionsverbot-fuehrt-zu-signifikanten-verm
oegensteigerungen). Solange sich die Bundesregierung nicht für die Interessen
der Kleinanleger und Kleinanlegerinnen in Form eines Provisionsverbots in der
Finanzberatung einsetzt, ist aus Sicht der Fragesteller und Fragestellerinnen
jedwede Abschwächung von Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeiten der
Finanzberatungsbranche sowie der Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher und
Verbraucherinnen strikt abzulehnen.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Bundesregierung
entgegen ihren derzeitigen Vorhaben daher dringend aufgerufen, den
Verbraucherschutz in der Finanzberatung zu stärken, Qualität und Rendite für Privat- und
Kleinanlegerinnen durch ein Provisionsverbot zu verbessern und sie vor der
zunehmenden Falschberatung im Netz durch sogenannte Finfluencer zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf Basis welcher Erwägungen kommt die Bundesregierung zu dem
Schluss, dass der Aufwand den Nutzen des Mitarbeiter- und
Beschwerderegisters übersteigt?
a) Wie viele Mitarbeiter führt das Register aktuell?
b) Wie viele Beschwerden gingen bei der BaFin im Bereich
Wertpapierhandel insgesamt ein, und wie viele davon sind auf die
Pflichtweiterleitung durch Wertpapierdienstleitungsunternehmen an das
Beschwerderegister zurückzuführen (bitte für die Jahre 2012 bis 2025
auflisten)?
c) Wie viele dieser Meldungen und Fälle waren der BaFin über andere
Erkenntnisquellen bekannt?
d) Wie viele Verwarnungen wurden im Zusammenhang mit Meldungen
aus dem Mitarbeiter- und Beschwerderegister bisher durch die BaFin
verhängt (bitte für die Jahre 2012 bis 2025 auflisten)?
e) Wie viele Bußgelder wurden im Zusammenhang mit Meldungen aus
dem Mitarbeiter- und Beschwerderegister bisher durch die BaFin
verhängt (bitte für die Jahre 2012 bis 2025 auflisten)?
f) Was sind die häufigsten Ursachen für diese Bußgelder?
g) Wurde bisher Anlageberatern oder Anlageberaterinnen ihre Tätigkeit
untersagt oder eine solche Maßnahme angemahnt, und wenn ja, wie
vielen, und aufgrund welchem Fehlverhaltens?
h) Wie viele Vollzeitstellen und Vollzeitstellenäquivalente sind bei der
BaFin mit der Bearbeitung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters
betraut?
i) Welche Einsparpotenziale und Effizienzgewinne erhofft sich die
Bundesregierung bei der Abschaffung des Mitarbeiter- und
Beschwerderegisters (bitte sowohl für die BaFin als auch für die meldepflichtigen
Institutionen ausführen)?
j) Welche anderen Erkenntnisquellen stehen der BaFin zur Verfügung,
um Missstände im Vertrieb bei Wertpapierdienstleitungsunternehmen
aufzudecken, zu bewerten und zu sanktionieren?
k) Welche anderen Erkenntnisquellen ermöglichen der BaFin die
anlassbezogene Kontrolle und Aufsicht des Vertriebs von Wertpapieren bei
Wertpapierdienstleistungsunternehmen?
l) Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, wonach lokale
und regionale Häufungen von Missständen im Mitarbeiter- und
Beschwerderegister der BaFin erkennbar sind, die auf systematische
Probleme bei bestimmten Anbietern oder Filialen hindeuten?
m) Wie bewertet die Bundesregierung die präventive Wirkung des
Mitarbeiter- und Beschwerderegisters, wonach Falschberatung und
Missständen allein durch die Existenz des Registers und die Pflicht zu
Weiterleitung von Beschwerden vorgebeugt wird?
n) Auf welche Erkenntnisse und Stellungnahmen beruft sich die
Bundesregierung in ihrer Einschätzung, dass die Dokumentations- und
Meldepflichten aus Sicht der Praktiker und Praktikerinnen einen
wesentlichen und zu beanstandenden Bürokratieaufwand bedeuten?
2. Plant die Bundesregierung an anderer Stelle eine Pflicht zur Meldung von
mit der Anlageberatung betrauten Mitarbeitern, Vertriebsbeauftragen und
Compliance-Beauftragten, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein,
warum verzichtet die Bundesregierung auf die Erhebung einer solchen
Statistik über Anlageberater und Anlageberaterinnen in Deutschland?
3. Welche Möglichkeiten bleiben der BaFin, zu überprüfen, ob wie
vorgesehen nur qualifizierte und registrierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
den Produktvertrieb von Finanzdienstleistungen durchführen, wenn das
Mitarbeiter- und Beschwerderegister wie geplant abgeschafft wird?
4. Hat die Bundesregierung Möglichkeiten evaluiert, um das Mitarbeiter-
und Beschwerderegister zu reformieren, wenn ja, zu welchem Schluss
kommt die Bundesregierung, und wenn nein, wieso nicht?
5. Findet eine systematische und IT-gestützte Datenanalyse der Meldungen
im Mitarbeiter- und Beschwerderegister statt, wenn ja, inwieweit ist der
Aufwand aufseiten der BaFin zu hoch für die Fortführung des Registers,
und wenn nein, warum wird nicht auf eine dahin gehend effizientere
Bearbeitung der Meldungen im Register hingearbeitet?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine wesentliche
verbraucherschutzrelevante Verbesserung im Vertrieb von
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wonach der ursprüngliche Grund der
Bundesregierung für die Schaffung des Registers, nämlich des öffentlichen Eindrucks,
dass Kundeninteressen eine untergeordnete und Provisions- sowie
Vertriebsinteressen eine übergeordnete Rolle bei dem Verkauf spielen, nicht
mehr aktuell ist?
7. Warum sieht die Bundesregierung von einem Provisionsverbot für
Finanzberatung ab, vor dem Hintergrund, dass Anleger und Anlegerinnen in
Ländern mit Provisionsverboten in der Finanzberatung signifikant höhere
Renditen mit ihren Finanzanlagen erzielen können, während die
Bundesregierung an anderer Stelle mit der geplanten Abschaffung des
Mitarbeitermelde- und Beschwerderegisters die Aufsichts- und
Kontrollmöglichkeiten der BaFin einschränkt?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass lokale und regionale
Häufungen von Beschwerden zeitnah erkannt, analysiert und mit
aufsichtsrechtlichen Maßnahmen beantwortet werden?
9. Welche Behörden (z. B. BaFin, Landesaufsichten, Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), Gewerbeaufsichten) sind nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Lage, aus den Registern und
Meldedaten entsprechende lokale Häufungen zu identifizieren und zu
reagieren?
10. Welche Möglichkeiten haben die Bundesregierung und
Aufsichtsbehörden, die zunehmende digitale Anlageberatung im Netz und in sozialen
Medien zu überwachen, Verbraucher und Verbraucherinnen präventiv vor
Falschberatung zu schützen, Missstände aufzudecken und Falschberatung
gegebenenfalls zu sanktionieren?
Berlin, den 29. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Aaron Valent (Kleine Anfrage)
- asked ← Agnes Conrad (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne Zerr (Kleine Anfrage)
- asked ← Cansin Köktürk (Kleine Anfrage)
- asked ← Cem Ince (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Görke (Kleine Anfrage)
- asked ← Desiree Becker (Kleine Anfrage)
- asked ← Dietmar Bartsch (Kleine Anfrage)
- asked ← Doris Achelwilm (Kleine Anfrage)
- asked ← Ines Schwerdtner (Kleine Anfrage)
- asked ← Isabelle Vandre (Kleine Anfrage)
- asked ← Janine Wissler (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörg Cezanne (Kleine Anfrage)
- asked ← Lisa Schubert (Kleine Anfrage)
- asked ← Mirze Edis (Kleine Anfrage)
- asked ← Pascal Meiser (Kleine Anfrage)
- asked ← Sarah Vollath (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Tamara Mazzi (Kleine Anfrage)
- asked ← Zada Salihovic (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Isabelle Vandre
- authored ← Lisa Schubert
- part_of_vorgang → Geplante Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Kleine Anfrage)