Anforderungen an die Zollverwaltung, Schutz deutscher Häfen und die Bekämpfung von Drogenschmuggel und Finanzkriminalität
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Anforderungen an die Zollverwaltung, Schutz deutscher Häfen und die Bekämpfung von Drogenschmuggel und Finanzkriminalität
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1778
21. Wahlperiode 23.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger,
Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana
Zimmer, Gerrit Huy, Thomas Korell, Marcel Queckemeyer, Christian Reck und
der Fraktion der AfD
Anforderungen an die Zollverwaltung, Schutz deutscher Häfen und die
Bekämpfung von Drogenschmuggel und Finanzkriminalität
Die Zollverwaltung in Deutschland steht angesichts der zunehmenden
Komplexität des internationalen Handels, insbesondere aufgrund des anhaltenden
Schmuggels von Drogen, Waffen und anderen verbotenen Gütern, die häufig
über Seehäfen wie Hamburg in die Europäische Union gelangen (vgl. www.abe
ndblatt.de/wirtschaft/hafen-und-schifffahrt/article208154247/Roentgenanlage-e
ntdeckte-Drogen-fuer-Hunderte-Millionen.html), vor zunehmenden
Herausforderungen.
Moderne Technologien, wie Großröntgenanlagen und mobile Scanner, spielen
eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung dieser Art der Organisierten
Kriminalität, wie sie etwa im Hafensicherheitszentrum (HSZ) Hamburg, das 2024
eröffnet wurde (vgl. https://x.com/zoll_info/status/1906961006422864321), zur
Anwendung kommen. Gleichzeitig steht die Zollverwaltung vor strukturellen
Herausforderungen, darunter Personalmangel, und fortlaufenden
Modernisierungsnotwendigkeiten (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/geht-der-staat-mit-u
nserem-geld-gut-um-herr-eggers/es-geht-um-unser-geld-der-roentgenblick-der-
zollfahnder-13948533.html). Abhilfe schaffen soll hier laut dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Zollstrategie 2030, welche eine umfassende
Modernisierung und personelle Umstrukturierung des Zoll verspricht (vgl.
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/st
rategie-zoll-2030.html).
Laut Hinweis an die Fragesteller soll es einen sogenannten Modus Operandi
Verwahrerwechsel als bestimmte Art des Drogenschmuggels geben. Das soll
wie folgt funktionieren: Bei der Einfuhr von Containern (in Überseehäfen)
kommt es zum Verwahrerwechsel (vgl. i-tms.de/die-summarische-anmeldung-i
n-der-praxis/#:~:text=Frachtf%C3%BChrer%2FVerwahrerwechsel%3A%20Du
rch%20einen%20Verwahrerwechsel,Ware%20zur%20k%C3%B6rperlichen%2
0Abholung%20freigeben). Dabei wird die einführende Spedition aufgefordert,
den Container zum Zollamt zur Röntgenkontrolle zu bringen. Der Empfänger
wechselt dann vor der zollrechtlichen Abfertigung den Verwahrer des
Containers (der Ware). Der neue Verwahrer kann zum Containerterminal fahren und
den Container abholen. Der Container kann ohne Probleme und ohne jegliche
Kontrolle an einen beliebigen Ort gefahren werden. Das Kokain wird
abgeladen. Der nun „saubere“ Container wird anschließend zur Röntgenkontrolle
gefahren. Im Container befindet sich folglich kein Kokain. Nach mehreren
Kontrollen (sofern sie überhaupt stattfinden) gilt die Empfängerfirma als „sauber“.
Künftige Container werden nicht mehr kontrolliert. Hierfür werden keine
Innentäter benötigt.
Internationale Kooperationen, wie mit kolumbianischen Behörden, sind
essenziell, um grenzüberschreitenden Drogenhandel zu bekämpfen (vgl. www.zol
l.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2023/z69_roentgentechni
k.html). Das Attentat auf den kolumbianischen Präsidentschaftskandidaten
Miguel Uribe Turbay am 7. Juni 2025, das im August dieses Jahres zu seinem Tod
führte, hat die politische Instabilität in Kolumbien verschärft und zudem ggf.
bedeutende Auswirkungen auf den Drogenhandel und seine weitere
Bekämpfung sowie auf die Zusammenarbeit der kolumbianischen mit den deutschen
Behörden (vgl. www.zdfheute.de/politik/ausland/kolumbien-uribe-tod-trauer-k
onflikt-100.html). Ebenso steigt der Druck seitens der USA auf Staaten wie
Venezuela, die im Verdacht stehen, aktiv mit kriminellen Organisationen
zusammenzuarbeiten (vgl. https://edition.cnn.com/2025/09/01/americas/trump-ve
nezuela-maduro-drug-threat-analysis-intl-latam).
Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller um Informationen über
Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Zollverwaltung, zur Optimierung
von Personalressourcen und zur Intensivierung der internationalen
Zusammenarbeit, um den durch großangelegten Schmuggel und Organisierte Kriminalität
entstehenden Herausforderungen effektiv begegnen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Röntgenanlagen (stationäre, mobile, vollmobile, CT-Technologie
[CT = Computertomografie]) betreibt der Zoll aktuell an deutschen Häfen,
und welche spezifischen Zwecke (z. B. Schmuggelbekämpfung,
Effizienzsteigerung) verfolgen diese?
2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es beim Hauptzollamt
Hamburg am 1. Januar 2026 zu wenige Strahlenschutzbeauftragte für die
dortigen Röntgenanlagen gibt?
3. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass eine etwaige
Unterbesetzung von Strahlenschutzbeauftragten beim Hauptzollamt Hamburg (vgl.
Frage 2) nicht zu Einschränkungen beim Betrieb der Röntgenanlagen
führt und Kontrollen uneingeschränkt durchgeführt werden können?
4. Wie viele Strahlenschutzbeauftragte (etatisierte und tatsächlich besetzte
Planstellen) waren beim Hauptzollamt Hamburg zu den Stichtagen
a) 1. Januar 2023,
b) 1. Januar 2024,
c) 1. Januar 2025
tätig?
5. Wie viele Planstellen für Strahlenschutzbeauftragte sind beim
Hauptzollamt Hamburg zum Stichtag 1. Januar 2026 geplant, und wie viele davon
werden voraussichtlich besetzt sein?
6. Gibt es beim Hauptzollamt Hamburg aktuell (Stand 2025)
Planstellenengpässe, insbesondere im Bereich des Strahlenschutzes, wenn ja, in welcher
Anzahl, und aus welchen Gründen (z. B. Budgetkürzungen, Fluktuation
etc.)?
7. An wie vielen Tagen in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln) konnte die Röntgenanlage in Hamburg in mindestens einer
Schicht nicht betrieben werden, und wie oft war dies auf Personalmangel
zurückzuführen?
8. An wie vielen Tagen in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln) konnte die Röntgenanlage in Hamburg in zwei Schichten nicht
betrieben werden, und wie oft war dies auf Personalmangel
zurückzuführen?
9. Gibt es beim Zoll Hamburg einen Mangel an spezifischen
Ausrüstungsgegenständen (z. B. Maschinenpistolen, Sicherheitsausrüstung) zur
Sicherung beschlagnahmter Güter wie Kokain, wenn ja, welche, und warum?
10. Wie stark war die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) 2024
belastet, und wie viele Überstunden wurden geleistet?
11. In welchen Besoldungsgruppen befinden sich die Beamten der ZUZ (bitte
nach Besoldungsstufen und Anzahl der Vollzeitäquivalente auflisten)?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Haushalt 2026/2027
ggf., um die technische Ausstattung (z. B. Röntgenanlagen, mobile
Scanner) des Zolls in deutschen Häfen, insbesondere in Hamburg, zu
verbessern, und welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?
13. Welche Fortschritte wurden seit der Inbetriebnahme des
Hafensicherheitszentrums (HSZ) in Hamburg im Jahr 2024 bei der Bekämpfung von
Schmuggel erzielt, und welche Rolle spielen dabei neue
Röntgentechnologien?
14. Wie viele Container wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025
mithilfe von Röntgenanlagen in Hamburg kontrolliert, und wie viele
Funde von Schmuggelware wurden dabei registriert?
15. Welche Maßnahmen hat die Zollverwaltung im Jahr 2025 ergriffen, um
die Effizienz der Kontrollen im Hafensicherheitszentrum Hamburg zu
steigern, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
16. Welche neuen Technologien (z. B. verbesserte CT-Scanner, KI-gestützte
[KI = Künstliche Intelligenz] Analyse) plant der Zoll, bis 2027 ggf.
einzuführen, um die Effizienz der Röntgenkontrollen in Häfen zu steigern?
17. Über wie viele mobile Röntgenanlagen verfügt nach Kenntnissen der
Bundesregierung der Zoll in Deutschland, in Polen und in Tschechien
jeweils, wie viele der deutschen sind davon im Einsatz, und wie viele setzt
nach Kenntnis der Bundesregierung der polnische und der tschechische
Zoll jeweils im grenznahen Raum ein?
18. An welchen internationalen Programmen zur Bekämpfung des
Drogenhandels (z. B. EL PAcCTO, Interpol) nimmt das Bundeskriminalamt
(BKA) gemeinsam mit kolumbianischen Behörden im Jahr 2025 teil?
19. Welche Rolle spielt der Bundesnachrichtendienst (BND) im Jahr 2025 bei
der Aufklärung von Drogenkriminalität mit Bezug zu Kolumbien,
insbesondere beim Informationsaustausch?
20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Zollverwaltung seit 2023 ggf.
ergriffen, um den sogenannten Modus Operandi Verwahrerwechsel (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) als Methode des Schmuggels bzw. als
Einfallstor für den Schmuggel zu unterbinden, und wie erfolgreich waren
diese?
21. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Bundesregierung, insbesondere
im Jahr 2025, mit Kolumbien, Ecuador, Argentinien, Brasilien und El
Salvador bei der Bekämpfung des Drogenhandels, und welche neuen
Initiativen sind für die kommenden Jahre ggf. geplant?
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegenwärtig zum
Schmuggel aus Venezuela, und welche Maßnahmen (z. B. verstärkte Kontrollen,
Kooperationen) werden ergriffen, um diesem zu begegnen?
23. Welche genehmigten deutschen Waffenlieferungen gab es seit dem Jahr
2000 ggf. an Kolumbien, und welche Arten von Ausrüstung (z. B.
Kleinwaffen, Polizeiausrüstung) waren Gegenstand dieser Lieferungen?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis von nichtgenehmigten deutschen
Waffenlieferungen an Kolumbien seit dem Jahr 2000, wenn ja, seit wann
liegen ihr diese Kenntnisse vor, und welche Maßnahmen hat sie bzw. wurden
ergriffen?
25. Erfolgt durch deutsche Sicherheitsbehörden (z. B. BKA, BND etc.)
gegenwärtig die Beobachtung großer lateinamerikanischer Drogenringe
(z. B. Sinaloa, Cali-Kartell), und welche Kooperationen mit europäischen
oder internationalen Partnern bestehen hierzu?
26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024 und
2025 ggf. ergriffen, um die Zusammenarbeit mit lateinamerikanischen
Ländern zur Bekämpfung von Drogenringen zu intensivieren,
insbesondere im Hinblick auf den Einsatz moderner Technologien, wie z. B.
Röntgenanlagen?
27. Wann hat die Zollverwaltung zuletzt eine umfassende
Organisationsuntersuchung durchgeführt, und welche Verbesserungspotenziale wurden im
Rahmen der Strategie „Zoll 2030“ identifiziert und umgesetzt (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
28. Hat die Zollverwaltung in den Jahren von 2023 bis 2025 eine
Personalbedarfsermittlung durchgeführt, und wenn ja, wie wurden die etwa 4 606
unbesetzten Planstellen aus dem Jahr 2025 (bei Beamten „IST-Besetzung am
1. Oktober 2024“ 37 975 und bei „Plan-2025“ 42 970, Delta 4 995, bei
tariflichen Arbeitnehmern „IST-Besetzung am 1. Oktober 2024“ 3 487 und
bei „Plan-2025“ 3 097, Delta 389, Gesamt-Delta 4 606; vgl. Entwurf zum
Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 08, S. 90 f.; www.bundeshaushal
t.de/static/daten/2025/soll/draft/epl08.pdf) berücksichtigt?
29. Wurde bei der Personalbedarfsermittlung der Zollverwaltung der
Leitfaden des Organisationshandbuchs des Bundesministeriums des Innern und
für Heimat (Stand 2021) verwendet, und wenn nein, welche Methoden
wurden stattdessen angewendet (vgl. www.orghandbuch.de/SharedDocs/k
urzmeldungen/Webs/OHB/DE/PBE_neu_OHB.html)?
30. Welche Fortschritte hat die Zollverwaltung im Jahr 2025 bei der
Einführung moderner Technologien (z. B. Röntgenanlagen, KI-gestützte
Analyse) im Rahmen der Strategie „Zoll 2030“ erzielt, und wie haben diese zur
Verbesserung der Bekämpfung von Schmuggel beigetragen?
31. Hat das Attentat auf den Präsidentschaftskandidaten Miguel Uribe Turbay
Auswirkungen auf die deutsch kolumbianischen Beziehungen, und wenn
ja, welche (vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/kolumbien-praeside
ntschaftskandidat-uribe-tot-100.html)?
32. Wie beurteilt das Auswärtige Amt die gegenwärtige Sicherheitslage in
Kolumbien?
33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Attentat auf
den kolumbianischen Präsidentschaftskandidaten Miguel Uribe Turbay
am 7. Juni 2025 ggf. vor, und wie bewertet sie ggf. dessen Auswirkungen
auf die politische Stabilität und die Bekämpfung von Schmuggel in
Kolumbien?
34. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die
Zusammenarbeit mit kolumbianischen Behörden im Rahmen der
Schmuggelbekämpfung nach dem Attentat auf Miguel Uribe Turbay im Juni 2025 zu
intensivieren, insbesondere im Hinblick auf den Schutz politischer Akteure und
die Bekämpfung Organisierter Kriminalität?
35. Hat die Bundesregierung eine eigene Auffassung zur Rolle der politischen
Rhetorik in Kolumbien, insbesondere nach den Vorwürfen des US-
Außenministers Marco Rubio gegen die Regierung Petro im
Zusammenhang mit dem Attentat auf Miguel Uribe Turbay, und welche Schritte
unternimmt sie, um eine Eskalation der Gewalt im Vorfeld der
kolumbianischen Wahlen 2026 zu verhindern?
36. Welche Herausforderungen hat die Zollverwaltung im Jahr 2025 bei der
Umsetzung des neuen Leitfadens zur Personalbedarfsermittlung (Stand
2021) ggf. identifiziert, und wie wurden diese angegangen?
37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2025 ggf. ergriffen,
um den Schmuggeldruck in deutschen Häfen (z. B. Hamburg) zu
reduzieren, und wie erfolgreich waren diese?
38. Wie viele Beamte werden aktuell in der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) beschäftigt?
39. Wie viele Verdachtsmeldungen konnte die Financial Intelligence Unit seit
2020 nicht zeitnah bearbeiten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
40. Wie viele Geschäftsaushilfen, die laut der Pressemeldung des BDZ
Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft vom 30. Juli 2025 von der
Zollverwaltung an die FIU entsandt wurden, um Rückstände bei den
Verdachtsmeldungen aufzuarbeiten, die laut FIU-Chef seit Ostern 2025 abgearbeitet
sind (vgl. www.bdz.eu/news/2025/07/30/rueckstaende-abgearbeitet-komm
en-jetzt-die-geschaeftsaushilfen-zurueck/), wurden ausgeliehen, und wann
ist deren Rückkehr zur Zollverwaltung geplant?
41. Wie viele Ermittlungsverfahren (vgl. www.spiegel.de/panorama/anti-geld
waesche-behoerde-miri-clan-hatte-offenbar-spitzel-in-fiu-a-12c2d512-897
3-4ad5-a3c1-3d542113f457) wurden gegen Angestellte oder Beamte der
FIU seit 2020 aufgrund von Verstößen oder Pflichtverletzungen im Amt
eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Berlin, den 23. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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