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Anforderungen an die Zollverwaltung, Schutz deutscher Häfen und die Bekämpfung von Drogenschmuggel und Finanzkriminalität (Antwort zu Drs. 21/1778)

dip / drucksache 22.10.2025 · WP 21 · 21/2364 · Antwort · Original ↗

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Anforderungen an die Zollverwaltung, Schutz deutscher Häfen und die Bekämpfung von Drogenschmuggel und Finanzkriminalität (Antwort zu Drs. 21/1778) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2364 21. Wahlperiode 22.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1778 – Anforderungen an die Zollverwaltung, Schutz deutscher Häfen und die Bekämpfung von Drogenschmuggel und Finanzkriminalität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zollverwaltung in Deutschland steht angesichts der zunehmenden Komplexität des internationalen Handels, insbesondere aufgrund des anhaltenden Schmuggels von Drogen, Waffen und anderen verbotenen Gütern, die häufig über Seehäfen wie Hamburg in die Europäische Union gelangen (vgl. www.ab endblatt.de/wirtschaft/hafen-und-schifffahrt/article208154247/Roentgenanlag e-entdeckte-Drogen-fuer-Hunderte-Millionen.html), vor zunehmenden Herausforderungen. Moderne Technologien, wie Großröntgenanlagen und mobile Scanner, spielen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung dieser Art der Organisierten Kriminalität, wie sie etwa im Hafensicherheitszentrum (HSZ) Hamburg, das 2024 eröffnet wurde (vgl. https://x.com/zoll_info/status/1906961006422864321), zur Anwendung kommen. Gleichzeitig steht die Zollverwaltung vor strukturellen Herausforderungen, darunter Personalmangel, und fortlaufenden Modernisierungsnotwendigkeiten (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/geht-der-staat- mitunserem-geld-gut-um-herr-eggers/es-geht-um-unser-geld-der-roentgenblick-d er-zollfahnder-13948533.html). Abhilfe schaffen soll hier laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Zollstrategie 2030, welche eine umfassende Modernisierung und personelle Umstrukturierung des Zoll verspricht (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Zoll/strategie-zoll-2030.html). Laut Hinweis an die Fragesteller soll es einen sogenannten Modus Operandi Verwahrerwechsel als bestimmte Art des Drogenschmuggels geben. Das soll wie folgt funktionieren: Bei der Einfuhr von Containern (in Überseehäfen) kommt es zum Verwahrerwechsel (vgl. i-tms.de/die-summarische- anmeldungin-der-praxis/#:~:text=Frachtf%C3%BChrer%2FVerwahrerwechsel%3A%20 Durch%20einen%20Verwahrerwechsel,Ware%20zur%20k%C3%B6rperliche n%20Abholung%20freigeben). Dabei wird die einführende Spedition aufgefordert, den Container zum Zollamt zur Röntgenkontrolle zu bringen. Der Empfänger wechselt dann vor der zollrechtlichen Abfertigung den Verwahrer des Containers (der Ware). Der neue Verwahrer kann zum Containerterminal fahren und den Container abholen. Der Container kann ohne Probleme und ohne jegliche Kontrolle an einen beliebigen Ort gefahren werden. Das Kokain Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wird abgeladen. Der nun „saubere“ Container wird anschließend zur Röntgenkontrolle gefahren. Im Container befindet sich folglich kein Kokain. Nach mehreren Kontrollen (sofern sie überhaupt stattfinden) gilt die Empfängerfirma als „sauber“. Künftige Container werden nicht mehr kontrolliert. Hierfür werden keine Innentäter benötigt. Internationale Kooperationen, wie mit kolumbianischen Behörden, sind essenziell, um grenzüberschreitenden Drogenhandel zu bekämpfen (vgl. www.zol l.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2023/z69_roentgentechni k .html). Das Attentat auf den kolumbianischen Präsidentschaftskandidaten Miguel Uribe Turbay am 7. Juni 2025, das im August dieses Jahres zu seinem Tod führte, hat die politische Instabilität in Kolumbien verschärft und zudem ggf. bedeutende Auswirkungen auf den Drogenhandel und seine weitere Bekämpfung sowie auf die Zusammenarbeit der kolumbianischen mit den deutschen Behörden (vgl. www.zdfheute.de/politik/ausland/kolumbien-uribe-tod-t rauer-konflikt-100.html). Ebenso steigt der Druck seitens der USA auf Staaten wie Venezuela, die im Verdacht stehen, aktiv mit kriminellen Organisationen zusammenzuarbeiten (vgl. https://edition.cnn.com/2025/09/01/americas/trum p-venezuela-maduro-drug-threat-analysis-intl-latam). Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller um Informationen über Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Zollverwaltung, zur Optimierung von Personalressourcen und zur Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit, um den durch großangelegten Schmuggel und Organisierte Kriminalität entstehenden Herausforderungen effektiv begegnen zu können.  1. Welche Röntgenanlagen (stationäre, mobile, vollmobile, CT-Technologie [CT = Computertomografie]) betreibt der Zoll aktuell an deutschen Häfen, und welche spezifischen Zwecke (z. B. Schmuggelbekämpfung, Effizienzsteigerung) verfolgen diese? Der Zoll betreibt an den deutschen Häfen stationäre und mobile Röntgenanlagen im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung zur Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Dies dient einer schlagkräftigen Schmuggelbekämpfung.  2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es beim Hauptzollamt Hamburg am 1. Januar 2026 zu wenige Strahlenschutzbeauftragte für die dortigen Röntgenanlagen gibt? Ein Mangel an Strahlenschutzbeauftragten beim Hauptzollamt (HZA) Hamburg wird nicht erwartet.  3. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass eine etwaige Unterbesetzung von Strahlenschutzbeauftragten beim Hauptzollamt Hamburg (vgl. Frage 2) nicht zu Einschränkungen beim Betrieb der Röntgenanlagen führt und Kontrollen uneingeschränkt durchgeführt werden können? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 hingewiesen.  4. Wie viele Strahlenschutzbeauftragte (etatisierte und tatsächlich besetzte Planstellen) waren beim Hauptzollamt Hamburg zu den Stichtagen a) 1. Januar 2023, b) 1. Januar 2024, c) 1. Januar 2025 tätig? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Stichtag eingerichtete Dienstposten Strahlenschutz beim HZA Hamburg davon besetzte Dienstposten Strahlenschutz beim HZA Hamburg 01.01.2023 5 4 01.01.2024 6 6 26.09.2025 11 11  5. Wie viele Planstellen für Strahlenschutzbeauftragte sind beim Hauptzollamt Hamburg zum Stichtag 1. Januar 2026 geplant, und wie viele davon werden voraussichtlich besetzt sein? Nach aktuellem Stand sind zum Stichtag 1. Januar 2026 für das HZA Hamburg insgesamt 11 Dienstposten für Strahlenschutzbeauftragte vorgesehen. Die Besetzungsquote liegt bei 100 Prozent.  6. Gibt es beim Hauptzollamt Hamburg aktuell (Stand 2025) Planstellenengpässe, insbesondere im Bereich des Strahlenschutzes, wenn ja, in welcher Anzahl, und aus welchen Gründen (z. B. Budgetkürzungen, Fluktuation etc.)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  7. An wie vielen Tagen in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) konnte die Röntgenanlage in Hamburg in mindestens einer Schicht nicht betrieben werden, und wie oft war dies auf Personalmangel zurückzuführen? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Zahl der Ausfalltage Ursache Personalmangel 2024 37 28 2025 18 10  8. An wie vielen Tagen in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) konnte die Röntgenanlage in Hamburg in zwei Schichten nicht betrieben werden, und wie oft war dies auf Personalmangel zurückzuführen? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Zahl der Ausfalltage Ursache Personalmangel 2024 - - 2025 2 0  9. Gibt es beim Zoll Hamburg einen Mangel an spezifischen Ausrüstungsgegenständen (z. B. Maschinenpistolen, Sicherheitsausrüstung) zur Sicherung beschlagnahmter Güter wie Kokain, wenn ja, welche, und warum? Zur Sicherung beschlagnahmter Güter im Sinne der Fragestellung ist kein Mangel an Führungs- und Einsatzmitteln zu erkennen. 10. Wie stark war die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) 2024 belastet, und wie viele Überstunden wurden geleistet? Eine Beantwortung ist nicht möglich, da aus dem Bekanntwerden dieser Daten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, Methodik und Einsatzfähigkeit der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit und die ermittlungstaktischen Verfahrensweisen der ZUZ im Kern beeinträchtigt und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. 11. In welchen Besoldungsgruppen befinden sich die Beamten der ZUZ (bitte nach Besoldungsstufen und Anzahl der Vollzeitäquivalente auflisten)? Eine Beantwortung ist nicht möglich. Ein Bekanntgeben der erbetenen Auskünfte kann Rückschlüsse auf die Größe und Struktur der ZUZ ermöglichen. Mit Veröffentlichung dieser Daten können sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Einsatzfähigkeit der ZUZ ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit und die ermittlungstaktischen Verfahrensweisen der ZUZ im Kern beeinträchtigt und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. 12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Haushalt 2026/2027 ggf., um die technische Ausstattung (z. B. Röntgenanlagen, mobile Scanner) des Zolls in deutschen Häfen, insbesondere in Hamburg, zu verbessern, und welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen? Zu Haushalten der Bundesregierung in der Zukunft, die noch nicht durch den Deutschen Bundestag verabschiedet wurden, äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 13. Welche Fortschritte wurden seit der Inbetriebnahme des Hafensicherheitszentrums (HSZ) in Hamburg im Jahr 2024 bei der Bekämpfung von Schmuggel erzielt, und welche Rolle spielen dabei neue Röntgentechnologien? Seit Inbetriebnahme hat sich das Hafensicherheitszentrum (HSZ) als Kontaktstelle für die Hafenwirtschaft etabliert und trägt zur Verbesserung der zwischenbehördlichen Zusammenarbeit bei. Röntgentechnologien spielen dabei keine Rolle, da das HSZ weder Röntgenanlagen betreibt noch Container eigenverantwortlich zu Röntgenkontrollen zuführt. 14. Wie viele Container wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 mithilfe von Röntgenanlagen in Hamburg kontrolliert, und wie viele Funde von Schmuggelware wurden dabei registriert? Im Jahr 2024 wurden 13 432 und im 1. Halbjahr 2025 10 656 Container kontrolliert. Eine Identifizierung bzw. Herausdifferenzierung der dabei getroffenen Feststellungen im Sinne der Fragestellung ist aus der statistischen Erfassung nicht möglich. 15. Welche Maßnahmen hat die Zollverwaltung im Jahr 2025 ergriffen, um die Effizienz der Kontrollen im Hafensicherheitszentrum Hamburg zu steigern, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Das HSZ führt keine Kontrollen durch. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 hingewiesen. 16. Welche neuen Technologien (z. B. verbesserte CT-Scanner, KI-gestützte [KI = Künstliche Intelligenz] Analyse) plant der Zoll, bis 2027 ggf. einzuführen, um die Effizienz der Röntgenkontrollen in Häfen zu steigern? Der Zoll plant für den Hamburger Hafen die Beschaffung weiterer mobiler Röntgenanlagen. Ebenfalls soll der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Kontrollprozess vorangetrieben werden. 17. Über wie viele mobile Röntgenanlagen verfügt nach Kenntnissen der Bundesregierung der Zoll in Deutschland, in Polen und in Tschechien jeweils, wie viele der deutschen sind davon im Einsatz, und wie viele setzt nach Kenntnis der Bundesregierung der polnische und der tschechische Zoll jeweils im grenznahen Raum ein? Der deutsche Zoll betreibt zehn mobile Großröntgenanlagen. Zu möglichen mobilen Röntgenanlagen in Polen und Tschechien kann keine Aussage getroffen werden. 18. An welchen internationalen Programmen zur Bekämpfung des Drogenhandels (z. B. EL PAcCTO, Interpol) nimmt das Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam mit kolumbianischen Behörden im Jahr 2025 teil? Bei El PAcCTO handelt es sich um ein Kooperationsprogramm zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zwischen der Europäischen Union (EU) und Lateinamerika, das von der EU finanziert und in Zusammenarbeit mit Institutionen in Lateinamerika umgesetzt wird. Es befasst sich mit strategischen Überlegungen und unterstützt grenzüberschreitende Ermittlungsverfahren. Deutschland ist über die EU institutionell eingebunden und hat einen Beobachterstatus. Bei INTERPOL, eigentlich Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO), handelt es sich nicht um ein Programm, sondern um eine 1923 gegründete, die internationale Polizeiarbeit insgesamt unterstützende, zwischenstaatliche Organisation, in der aktuell 196 Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Intensität bedarfsorientiert zusammenarbeiten. Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt für die Kooperation mit der IKPO seine gesetzlich vorgesehenen Aufgaben wahr. Eine besondere Zusammenarbeit mit Kolumbien findet nicht statt. Darüber hinaus sind folgende Kooperationen zu benennen: Interpol-Projekt I- CAN zur Bekämpfung der ‘Ndrangheta. Generell findet anlassbezogen ein bioder multilateraler Austausch über dafür vorgesehene Kanäle (BKA- Verbindungsbüro Bogotá, Europol, Interpol) statt. 19. Welche Rolle spielt der Bundesnachrichtendienst (BND) im Jahr 2025 bei der Aufklärung von Drogenkriminalität mit Bezug zu Kolumbien, insbesondere beim Informationsaustausch? Der Bundesnachrichtendienst (BND) sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus. In der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags befasst sich der BND auch mit dem Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität, die in der Nationalen Sicherheitsstrategie Deutschlands als eine der Bedrohungen benannt wird, denen Deutschland ausgesetzt ist. Im Rahmen des regelmäßigen Fachaustausches teilt der BND seine Erkenntnisse zur Organisierten Kriminalität mit innerdeutschen und ausländischen Behörden und stellt sein Lagebild der Bundesregierung im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur Verfügung. Darüber hinaus sind Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens solche Informationen, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu der Methodik bekannt würden und infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und Methoden ziehen sowie Rückschlüsse über Aufklärungsansätze und Aufklärungsschwerpunkte ableiten könnten. Sofern solche Methoden der Informationsgewinnung beeinträchtigt würden, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Des Weiteren kann die Beantwortung der Fragen aus Staatswohlgründen nicht erfolgen, weil die einzelnen Kooperationspartner mit dem BND nur unter der Voraussetzung zusammenarbeiten, dass die konkrete Kooperation mit ihnen – auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich behandelt wird. Dies bedeutet, dass die geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu und aus der Kooperation nicht außerhalb des BND weitergegeben werden dürfen. Eine Offenlegung der Kooperationspartner würde das Ansehen von deutschen Nachrichtendiensten und das Vertrauen in diese daher weltweit erheblich schädigen. Dementsprechend bestünde die ernstzunehmende Gefahr eines weitreichenden Wegfalls von Kooperationsmöglichkeiten nicht nur bei zivilen Firmen. Würde die Bundesregierung die Informationen freigeben, so wäre zudem zu befürchten, dass Kooperationspartner ihrerseits die Vertraulichkeit nicht oder nur noch eingeschränkt wahren würden. In der Konsequenz könnte es künftig zu einem Rückgang oder zum Wegfall zukünftiger Vertragspartner und in der Folge zu einem Wegfall der Erkenntnisgewinnung der deutschen Nachrichtendienste kommen. Dies alles würde dem deutschen Staatswohl zuwiderlaufen. Dies hätte signifikante Informationslücken und negative Folgewirkungen für die Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland zur Folge. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des BND zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen. 20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Zollverwaltung seit 2023 ggf. ergriffen, um den sogenannten Modus Operandi Verwahrerwechsel (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) als Methode des Schmuggels bzw. als Einfallstor für den Schmuggel zu unterbinden, und wie erfolgreich waren diese? Die Zollverwaltung passt ihre Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsmaßnahmen fortlaufend an die sich verändernden kriminellen Modi Operandi an. Konkrete kontroll- und einsatztaktischen Maßnahmen des Zolls können nicht mitgeteilt werden, da mit dem Bekanntwerden dieser Informationen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, Methodik und Einsatzfähigkeit des Zolls im Sicherheitsbereich ziehen können. Im Ergebnis würden dadurch die kontroll- sowie ermittlungstaktischen Verfahrensweisen des Zolls und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. 21. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Bundesregierung, insbesondere im Jahr 2025, mit Kolumbien, Ecuador, Argentinien, Brasilien und El Salvador bei der Bekämpfung des Drogenhandels, und welche neuen Initiativen sind für die kommenden Jahre ggf. geplant? Der Zoll arbeitet mit Kolumbien, Brasilien und Argentinien in Bezug auf die Aufdeckung sowie Bekämpfung von transnationaler schwerer und organisierter Kriminalität im Zuständigkeitsbereich des Zolls gut zusammen. Die Zusammenarbeit mit Kolumbien und Brasilien erfolgt insbesondere über die Zollverbindungsbeamten vor Ort. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit Ecuador als einem zentralen südamerikanischen Staat für Schmuggel von Kokain nach Europa ist eine zeitnahe Entsendung einer Zollverbindungsperson nach Quito geplant. Mit El Salvador besteht keine Zusammenarbeit seitens des Zolls. Die Zusammenarbeit des BKA mit den benannten Staaten besteht im internationalen Austausch von polizeilichen und strategischen Informationen im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Normen. Die Kommunikation erfolgt über die bilateralen BKA-Verbindungsbeamten in Bogotá, Quito, Buenos Aires, Brasilia bzw. São Paulo sowie Mexiko-Stadt oder den INTERPOL-Weg. Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe des BKA werden einige südamerikanische Staaten regelmäßig mit Ausbildungs- und Ausstattungshilfemaßnahmen unterstützt, die auch der Verbesserung der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität dienen. Im Rahmen der Südamerika-Reise der damaligen Bundesinnenministerin Faeser hat das BKA 2024 eine Gemeinsame Absichtserklärung mit Kolumbien über eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Drogenhandels unterzeichnet. Das Innenministerium beabsichtigt, eine Gemeinsame Absichtserklärung mit Ecuador zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität zu schließen. 22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegenwärtig zum Schmuggel aus Venezuela, und welche Maßnahmen (z. B. verstärkte Kontrollen, Kooperationen) werden ergriffen, um diesem zu begegnen? Die Risikoanalyse des Zolls steuert u. a. unter Berücksichtigung der aktuellen Kriminalitätsphänomene die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und ermöglicht gezielte Kontrollen und Aufgriffe von u. a. Schmuggelgütern. Zu möglichen Risikobewertungen einzelner Länder können keine Aussagen getroffen werden, da mit dem Bekanntwerden dieser Informationen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, Methodik und Einsatzfähigkeit des Zolls im Sicherheitsbereich ziehen können. Im Ergebnis würden dadurch die kontroll- sowie ermittlungstaktischen Verfahrensweisen des Zolls und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Für das BKA gilt, dass im Jahr 2024 71 venezolanische Staatsangehörige in Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert wurden. Davon 53 in Zusammenhang mit allgemeinen Verstößen, 15 mit Handel und Schmuggel und 3 mit sonstigen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. In Zusammenhang mit den in der Presse dargestellten, spektakulären Fällen konnte bislang kein Ermittlungsansatz mit Deutschlandbezug festgestellt werden. Besondere Maßnahmen mit Zielrichtung Venezuela werden daher gegenwärtig nicht für notwendig angesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 hingewiesen. 23. Welche genehmigten deutschen Waffenlieferungen gab es seit dem Jahr 2000 ggf. an Kolumbien, und welche Arten von Ausrüstung (z. B. Kleinwaffen, Polizeiausrüstung) waren Gegenstand dieser Lieferungen? Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nach Rüstungsexportgenehmigungen für das Empfängerland Kolumbien gefragt wird. Zur Beantwortung der Frage wird auf die seit 1999 jährlich veröffentlichen Rüstungsexportberichte der Bundesregierung verwiesen. Darin sind die jährlichen Genehmigungswerte je Empfängerland sowie die jeweils betroffenen Ausfuhrlistenpositionen ausgewiesen. Auch die Ausfuhren von Kriegswaffen können dem Rüstungsexportbericht entnommen werden. Im Jahr 2025 hat die Bundesregierung bis zum Stichtag 30. September 2025 Rüstungsexportgenehmigungen im Wert von 2 375 318 Euro für das Empfängerland Kolumbien erteilt. Dabei handelte es sich um Genehmigungen für die Ausfuhrlistenpositionen A0004, A0005, A0009, A0011, A0017, A0021 und A0022. Bei den Angaben für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. 24. Hat die Bundesregierung Kenntnis von nichtgenehmigten deutschen Waffenlieferungen an Kolumbien seit dem Jahr 2000, wenn ja, seit wann liegen ihr diese Kenntnisse vor, und welche Maßnahmen hat sie bzw. wurden ergriffen? Der Zollverwaltung liegen für den Zeitraum 2015 bis 2025 keine Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren bezüglich ungenehmigter Waffenlieferungen nach Kolumbien vor. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Speicherfristen sind Auskünfte zu früheren Zeiträumen nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2238 hingewiesen. 25. Erfolgt durch deutsche Sicherheitsbehörden (z. B. BKA, BND etc.) gegenwärtig die Beobachtung großer lateinamerikanischer Drogenringe (z. B. Sinaloa, Cali-Kartell), und welche Kooperationen mit europäischen oder internationalen Partnern bestehen hierzu? Die Bundesregierung beantwortet die Fragestellung im Hinblick auf die Betroffenheit des Bundes. Zu den Sicherheitsbehörden der Länder kann die Bundesregierung keine Aussagen treffen. Für das BKA gilt, dass Informationen in Bezug auf die einschlägig bekannten Regionen und den dort aktiven, mit dem Rauschgiftschmuggel befassten Organisationen durch das BKA gesammelt und strategisch bewertet werden. Die Informationen stammen von einer Vielzahl von Akteuren, wie INTERPOL, Europol, den BKA-Verbindungsbeamten und Verbindungsbeamtinnen und den nationalen Partnern. Der Zoll arbeitet mit europäischen oder internationalen Partnern im Sicherheitsbereich eng zusammen, die u. a. umfassende globale Lagebilder zu transnational agierenden kriminellen Netzwerken der schweren und organisierten Kriminalität erstellen und laufend anpassen. Für den BND wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 ggf. ergriffen, um die Zusammenarbeit mit lateinamerikanischen Ländern zur Bekämpfung von Drogenringen zu intensivieren, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz moderner Technologien, wie z. B. Röntgenanlagen? Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe des BKA werden einige südamerikanische Staaten regelmäßig mit Ausbildungs- und Ausstattungshilfemaßnahmen unterstützt, die auch der Verbesserung der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität dienen. 27. Wann hat die Zollverwaltung zuletzt eine umfassende Organisationsuntersuchung durchgeführt, und welche Verbesserungspotenziale wurden im Rahmen der Strategie „Zoll 2030“ identifiziert und umgesetzt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Zollverwaltung verfügt über ein dezidiertes Steuerungskonzept, in dem die Instrumente der Personalressourcensteuerung (z. B. Kosten-Leistungs-Planung, kurz: KLP) und Organisationsuntersuchungen (insb. zur Personalbedarfsermittlung, kurz: PBE) ineinandergreifen. Organisationsuntersuchungen beziehen sich nach dem Organisationshandbuch des Bundesinnenministeriums auf einzelne Aufgaben, Organisationseinheiten bzw. auf gesamte Organisationen. Eine umfassende Organisationsuntersuchung für die gesamte Zollverwaltung scheidet aufgrund ihrer Größe bereits aus und wäre auch nicht zielführend. Vielmehr untersucht die zuständige Steuerungsunterstützung Zoll einzelne Aufgabenbereiche oder Organisationseinheiten. Die so gewonnenen Erkenntnisse fließen regelmäßig in die jährlichen KLP- Prozesse ein und werden dort oder im Rahmen erneuter Organisationsuntersuchungen im erforderlichen Maße evaluiert oder fortgeschrieben. Anlässlich des Projekts „Zoll 2030“ wurden folgende Verbesserungspotentiale identifiziert: Durch eine Verschlankung der GZD in Verbindung mit einer noch stärkeren fachlichen Ausrichtung sollen Prozesse schneller und stringenter gestaltet werden. So soll die Bündelung der Ermittlungseinheiten und die Zusammenführung der Direktionen in einem Fachstrang „Sicherheit und Vollzug“ zur verbesserten Nutzung vorhandener Potentiale in der GZD und auf der Ortsebene führen. Eine Stärkung der Ortsebene des Zolls in Verbindung mit einer stärkeren innerorganisatorischen Konzentration auf die Bereiche „Wirtschaft und Einnahmen“ und „Sicherheit und Vollzug“ unter einem Dach lassen erwarten, dass die Hauptaufgaben in den Ortsbehörden besser und effizienter wahrgenommen werden können. Eine Konzentration der örtlichen Dienststellen lässt im Vergleich zur heutigen Organisationsstruktur künftig ortsunabhängigere Aufgabenwahrnehmung erwarten, da Aufwände und Prozesse optimiert, der zunehmenden Personalknappheit durch einen flexibleren Einsatz entgegengewirkt und die Handlungsfähigkeit somit grundsätzlich, gestärkt wird. Die Fortführung der OK-Strategie im Kontext der Strategie Zoll 2030 stärkt den Zoll als Sicherheitsbehörde in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Parallel dazu werden der Ausbau der Digitalisierung und die digitale Transformation des Zolls im Rahmen einer Digitalisierungsoffensive bestehenden Prozesse ergänzen, unterstützen und beschleunigen. 28. Hat die Zollverwaltung in den Jahren von 2023 bis 2025 eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt, und wenn ja, wie wurden die etwa 4 606 unbesetzten Planstellen aus dem Jahr 2025 (bei Beamten „IST-Besetzung am 1. Oktober 2024“ 37 975 und bei „Plan-2025“ 42 970, Delta 4 995, bei tariflichen Arbeitnehmern „IST-Besetzung am 1. Oktober 2024“ 3 487 und bei „Plan-2025“ 3 097, Delta 389, Gesamt-Delta 4 606; vgl. Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 08, S. 90 f.; www.b undeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl08.pdf) berücksichtigt? Personalbedarfsermittlungen werden in der Zollverwaltung fortlaufend und unabhängig des Planstellenbestandes durchgeführt. Das Ergebnis dieser Ermittlungen wird unter Berücksichtigung der im Haushalt zur Verfügung stehenden Planstellen als anerkannter Personalbedarf in der KLP festgesetzt. 29. Wurde bei der Personalbedarfsermittlung der Zollverwaltung der Leitfaden des Organisationshandbuchs des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (Stand 2021) verwendet, und wenn nein, welche Methoden wurden stattdessen angewendet (vgl. www.orghandbuch.de/SharedDocs/ kurzmeldungen/Webs/OHB/DE/PBE_neu_OHB.html)? Der Leitfaden zur Personalbedarfsermittlung (Stand: 25. August 2021) wird angewandt. 30. Welche Fortschritte hat die Zollverwaltung im Jahr 2025 bei der Einführung moderner Technologien (z. B. Röntgenanlagen, KI-gestützte Analyse) im Rahmen der Strategie „Zoll 2030“ erzielt, und wie haben diese zur Verbesserung der Bekämpfung von Schmuggel beigetragen? Das Projekt Zoll 2030 wird voraussichtlich zum Ende 2025 abgeschlossen. Eine Umsetzungs- und Wirkphase schließen sich an. Eine Bewertung hinsichtlich der Verbesserung der Bekämpfung von Schmuggel kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. 31. Hat das Attentat auf den Präsidentschaftskandidaten Miguel Uribe Turbay Auswirkungen auf die deutsch kolumbianischen Beziehungen, und wenn ja, welche (vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/kolumbien-pr aesidentschaftskandidat-uribe-tot-100.html)? Die Bundesregierung pflegt freundschaftliche bilaterale Beziehungen zu Kolumbien. Über die Ermordung des Präsidentschaftskandidaten Miguel Uribe Turbay ist sie zutiefst erschüttert und hat sowohl seiner Familie als auch der kolumbianischen Regierung ihre Anteilnahme ausgedrückt. 32. Wie beurteilt das Auswärtige Amt die gegenwärtige Sicherheitslage in Kolumbien? Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten Jahren insgesamt wieder verschlechtert. Derzeit gilt eine Teilreisewarnung für Kolumbien. Im Übrigen wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Kolumbien verwiesen. Diese sind unter www.auswaertiges-amt.de/de/service/laen der/kolumbien-node/kolumbiensicherheit-201516 abrufbar. 33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Attentat auf den kolumbianischen Präsidentschaftskandidaten Miguel Uribe Turbay am 7. Juni 2025 ggf. vor, und wie bewertet sie ggf. dessen Auswirkungen auf die politische Stabilität und die Bekämpfung von Schmuggel in Kolumbien? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Hintergründe des Attentats vor. 34. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die Zusammenarbeit mit kolumbianischen Behörden im Rahmen der Schmuggelbekämpfung nach dem Attentat auf Miguel Uribe Turbay im Juni 2025 zu intensivieren, insbesondere im Hinblick auf den Schutz politischer Akteure und die Bekämpfung Organisierter Kriminalität? Seitens des BKA sind keine Maßnahmen als Reaktion auf die Ermordung von Miguel Uribe geplant. Zur grundsätzlichen Planung wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 35. Hat die Bundesregierung eine eigene Auffassung zur Rolle der politischen Rhetorik in Kolumbien, insbesondere nach den Vorwürfen des US- Außenministers Marco Rubio gegen die Regierung Petro im Zusammenhang mit dem Attentat auf Miguel Uribe Turbay, und welche Schritte unternimmt sie, um eine Eskalation der Gewalt im Vorfeld der kolumbianischen Wahlen 2026 zu verhindern? Kolumbien ist eine Demokratie mit starken Institutionen. Zu den demokratischen Traditionen gehört auch eine lebendige Debattenkultur. Die Bundesregierung kommentiert die innenpolitische Rhetorik im Rahmen des kolumbianischen Wahlkampfes nicht. Generell hebt die Bundesregierung in regelmäßigen Gesprächen mit Vertretern der kolumbianischen Regierung, Opposition und Zivilgesellschaft die Relevanz der Einhaltung aller Standards zur Durchführung ruhiger, geordneter Wahlen hervor. Konkrete Projekte im Vorfeld der kolumbianischen Wahlen 2026 sind aktuell nicht geplant. 36. Welche Herausforderungen hat die Zollverwaltung im Jahr 2025 bei der Umsetzung des neuen Leitfadens zur Personalbedarfsermittlung (Stand 2021) ggf. identifiziert, und wie wurden diese angegangen? Eine wesentliche Veränderung gegenüber dem Organisationshandbuch 2018 ist die nunmehr kritische Sichtweise auf summarische Verfahren bei der Personalbedarfsermittlung. Die laufenden und im Rahmen von Evaluierungen durchzuführenden Organisationsuntersuchungen orientieren sich an dem aktuellen Leitfaden zur Personalbedarfsermittlung (kurz: PBE-Leitfaden). Organisationsuntersuchungen zur Personalbedarfsermittlung haben in einem Umfeld optimierter Prozesse zu erfolgen. In der Zollverwaltung wurde daher ein Leitfaden zur strukturierten Optimierung von Geschäftsprozessen erarbeitet, der einen Schwerpunkt auf die vom PBE-Leitfaden hervorgehobene Aufgabenkritik legt. Das Organisationshandbuch – und damit auch der PBE-Leitfaden – weist einen iterativen Charakter auf. Herausforderungen sind dabei die anzuwendenden Methoden, die es gilt im Sinne einer Effizienzsteigerung weiterzuentwickeln. Die Zollverwaltung wird in diesem Sinne ihren vor Verabschiedung des PBE- Leitfadens begonnenen Austausch mit dem für das Organisationshandbuch federführenden Bundesverwaltungsamt sowie mit anderen Bundesbehörden fortführen bzw. aufnehmen. 37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2025 ggf. ergriffen, um den Schmuggeldruck in deutschen Häfen (z. B. Hamburg) zu reduzieren, und wie erfolgreich waren diese? Im laufenden Jahr wurde und wird durch den Zoll insbesondere durch den verstärkten Einsatz von mobiler und stationärer Röntgentechnik die Kontrollkapazität in den Häfen erhöht. Inwieweit sich dadurch der Schmuggeldruck auf die deutschen Häfen reduziert hat, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen. Für das BKA gilt, dass das Phänomen „Infiltration der Nordseehäfen durch OK-Strukturen“ Anlass für das gleichnamige Projekt „INOK“ der Kommission Organisierte Kriminalität unter der Federführung des BKA und Teilnahme der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Bremen sowie des Zollkriminalamts war. Es hat sich von Januar 2023 bis 2025 erfolgreich mit der Thematik mit dem Ziel der Sensibilisierung für Hafenbedienstete sowie der Kooperation mit Wirtschaftsbeteiligten und Behörden beschäftigt und so Netzwerke zwischen privaten und öffentlichen Stellen geschaffen. Darüber hinaus nahm im Juni 2024 das HSZ der Hamburger Polizei, des Zolls und der Hamburg Port Authority im Juni 2024 seine Arbeit auf. Es soll eine engere Kooperation der zuständigen Strafverfolgungs- und Kontrollbehörden gewährleisten. Das BKA steht in engem Austausch mit dem HSZ. 38. Wie viele Beamte werden aktuell in der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) beschäftigt? Zum Stichtag 25. September 2025 sind rund 610 Beschäftigte bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingesetzt. 39. Wie viele Verdachtsmeldungen konnte die Financial Intelligence Unit seit 2020 nicht zeitnah bearbeiten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Mit der Novellierung des Geldwäschegesetzes durch das „Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU“ im November 2023 und der zugehörigen Umstellung der Arbeitsweise der FIU wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 jede eingehende Verdachtsmeldung unmittelbar und damit zeitnah im Sinne der Fragestellung automatisch dahingehend bewertet, ob eine weitergehende Analyse oder die Überführung der betreffenden Verdachtsmeldung in den Informationspool vorzusehen ist. Hierdurch wird die Analyse bereits aufgenommen. Bei den auf diese Weise noch endzubearbeitenden Verdachtsmeldungen handelt es sich deshalb nicht um unbearbeitete Verdachtsmeldungen. Soweit vor dieser Umstellung Bearbeitungsrückstände in Rede stehen, wurden diese vollständig zuletzt bis April 2025 endbearbeitet und behoben. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6467 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11496 verwiesen. Unter Verweis auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11496 stellen sich die Angaben zu der Anzahl der in Bearbeitung befindlichen Verdachtsmeldungen seit 2020 wie folgt dar. Jahr Anzahl Verdachtsmeldungen mit Status „in Bearbeitung befindlich“ Datenstand* 2020 34.878 ** 2021 165.173 ** 2022 311.688*** ** 2023 165.942 31.12.2023 2024 17.098 31.12.2024 April 2025 0 13.04.2025 * Die Auswertung ist aus technischen Gründen zum jeweils angegebenen Datenstand erfolgt. ** Es wird darauf hingewiesen, dass die statistische Erhebung vor dem Jahr 2023 nicht zum Stichtag 31.12. erfolgte. Eine nachträgliche Ausweisung ist nicht mehr abbildbar. *** Gesamtanzahl ergibt sich aus 289.823 „in Bearbeitung befindlichen“ Verdachtsmeldungen zum 21. November 2022 zuzüglich 21.865 „in Bearbeitung befindlichen“ Verdachtsmeldungen nach der Einführung des 2-Level-Modell ab 22. November 2022 (wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11496 mitgeteilt). 40. Wie viele Geschäftsaushilfen, die laut der Pressemeldung des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft vom 30. Juli 2025 von der Zollverwaltung an die FIU entsandt wurden, um Rückstände bei den Verdachtsmeldungen aufzuarbeiten, die laut FIU-Chef seit Ostern 2025 abgearbeitet sind (vgl. www.bdz.eu/news/2025/07/30/rueckstaende-abgearbeitet-k ommen-jetzt-die-geschaeftsaushilfen-zurueck/), wurden ausgeliehen, und wann ist deren Rückkehr zur Zollverwaltung geplant? Bei der FIU sind insoweit keine unbearbeiteten Verdachtsmeldungen mehr vorhanden. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung wird die FIU bislang noch von 65 Geschäftsaushilfen der Zollverwaltung bis geplant Ende 2025 unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 39 hingewiesen. 41. Wie viele Ermittlungsverfahren (vgl. www.spiegel.de/panorama/anti-gel dwaesche-behoerde-miri-clan-hatte-offenbar-spitzel-in-fiu-a-12c2d512-8 973-4ad5-a3c1-3d542113f457) wurden gegen Angestellte oder Beamte der FIU seit 2020 aufgrund von Verstößen oder Pflichtverletzungen im Amt eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Beantwortung kann gemäß der Verschlusssachenanweisung nur als „VS- Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft erfolgen.* Entsprechend den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) und den europarechtlichen Vorgaben handelt die FIU eigenständig und ist in ihrer operativen Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyseschritte unterliegen strengen Geheimschutzregelungen. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise und Methodik der FIU würde Rückschlüsse auf deren Analysetätigkeit und -fähigkeiten zulassen und dadurch die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags gefährden. Dies würde sich nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder auswirken. Die Zulieferung dieser Antwort erfolgt insofern gesondert. * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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