Anforderungen an die Zollverwaltung, Schutz deutscher Häfen und die Bekämpfung von Drogenschmuggel und Finanzkriminalität (Antwort zu Drs. 21/1778)
Text
Anforderungen an die Zollverwaltung, Schutz deutscher Häfen und die Bekämpfung von Drogenschmuggel und Finanzkriminalität (Antwort zu Drs. 21/1778)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2364
21. Wahlperiode 22.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt,
Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1778 –
Anforderungen an die Zollverwaltung, Schutz deutscher Häfen und die
Bekämpfung von Drogenschmuggel und Finanzkriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zollverwaltung in Deutschland steht angesichts der zunehmenden
Komplexität des internationalen Handels, insbesondere aufgrund des anhaltenden
Schmuggels von Drogen, Waffen und anderen verbotenen Gütern, die häufig
über Seehäfen wie Hamburg in die Europäische Union gelangen (vgl. www.ab
endblatt.de/wirtschaft/hafen-und-schifffahrt/article208154247/Roentgenanlag
e-entdeckte-Drogen-fuer-Hunderte-Millionen.html), vor zunehmenden
Herausforderungen.
Moderne Technologien, wie Großröntgenanlagen und mobile Scanner, spielen
eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung dieser Art der Organisierten
Kriminalität, wie sie etwa im Hafensicherheitszentrum (HSZ) Hamburg, das 2024
eröffnet wurde (vgl. https://x.com/zoll_info/status/1906961006422864321), zur
Anwendung kommen. Gleichzeitig steht die Zollverwaltung vor strukturellen
Herausforderungen, darunter Personalmangel, und fortlaufenden
Modernisierungsnotwendigkeiten (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/geht-der-staat-
mitunserem-geld-gut-um-herr-eggers/es-geht-um-unser-geld-der-roentgenblick-d
er-zollfahnder-13948533.html). Abhilfe schaffen soll hier laut dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Zollstrategie 2030, welche eine
umfassende Modernisierung und personelle Umstrukturierung des Zoll verspricht
(vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/
Zoll/strategie-zoll-2030.html).
Laut Hinweis an die Fragesteller soll es einen sogenannten Modus Operandi
Verwahrerwechsel als bestimmte Art des Drogenschmuggels geben. Das soll
wie folgt funktionieren: Bei der Einfuhr von Containern (in Überseehäfen)
kommt es zum Verwahrerwechsel (vgl. i-tms.de/die-summarische-
anmeldungin-der-praxis/#:~:text=Frachtf%C3%BChrer%2FVerwahrerwechsel%3A%20
Durch%20einen%20Verwahrerwechsel,Ware%20zur%20k%C3%B6rperliche
n%20Abholung%20freigeben). Dabei wird die einführende Spedition
aufgefordert, den Container zum Zollamt zur Röntgenkontrolle zu bringen. Der
Empfänger wechselt dann vor der zollrechtlichen Abfertigung den Verwahrer
des Containers (der Ware). Der neue Verwahrer kann zum Containerterminal
fahren und den Container abholen. Der Container kann ohne Probleme und
ohne jegliche Kontrolle an einen beliebigen Ort gefahren werden. Das Kokain
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Oktober
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wird abgeladen. Der nun „saubere“ Container wird anschließend zur
Röntgenkontrolle gefahren. Im Container befindet sich folglich kein Kokain. Nach
mehreren Kontrollen (sofern sie überhaupt stattfinden) gilt die
Empfängerfirma als „sauber“. Künftige Container werden nicht mehr kontrolliert. Hierfür
werden keine Innentäter benötigt.
Internationale Kooperationen, wie mit kolumbianischen Behörden, sind
essenziell, um grenzüberschreitenden Drogenhandel zu bekämpfen (vgl. www.zol
l.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2023/z69_roentgentechni
k .html). Das Attentat auf den kolumbianischen Präsidentschaftskandidaten
Miguel Uribe Turbay am 7. Juni 2025, das im August dieses Jahres zu seinem
Tod führte, hat die politische Instabilität in Kolumbien verschärft und zudem
ggf. bedeutende Auswirkungen auf den Drogenhandel und seine weitere
Bekämpfung sowie auf die Zusammenarbeit der kolumbianischen mit den
deutschen Behörden (vgl. www.zdfheute.de/politik/ausland/kolumbien-uribe-tod-t
rauer-konflikt-100.html). Ebenso steigt der Druck seitens der USA auf Staaten
wie Venezuela, die im Verdacht stehen, aktiv mit kriminellen Organisationen
zusammenzuarbeiten (vgl. https://edition.cnn.com/2025/09/01/americas/trum
p-venezuela-maduro-drug-threat-analysis-intl-latam).
Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller um Informationen über
Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Zollverwaltung, zur
Optimierung von Personalressourcen und zur Intensivierung der internationalen
Zusammenarbeit, um den durch großangelegten Schmuggel und Organisierte
Kriminalität entstehenden Herausforderungen effektiv begegnen zu können.
1. Welche Röntgenanlagen (stationäre, mobile, vollmobile, CT-Technologie
[CT = Computertomografie]) betreibt der Zoll aktuell an deutschen
Häfen, und welche spezifischen Zwecke (z. B. Schmuggelbekämpfung,
Effizienzsteigerung) verfolgen diese?
Der Zoll betreibt an den deutschen Häfen stationäre und mobile
Röntgenanlagen im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung zur Überwachung
des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Dies dient einer schlagkräftigen
Schmuggelbekämpfung.
2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es beim Hauptzollamt
Hamburg am 1. Januar 2026 zu wenige Strahlenschutzbeauftragte für die
dortigen Röntgenanlagen gibt?
Ein Mangel an Strahlenschutzbeauftragten beim Hauptzollamt (HZA) Hamburg
wird nicht erwartet.
3. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass eine etwaige
Unterbesetzung von Strahlenschutzbeauftragten beim Hauptzollamt Hamburg (vgl.
Frage 2) nicht zu Einschränkungen beim Betrieb der Röntgenanlagen
führt und Kontrollen uneingeschränkt durchgeführt werden können?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 hingewiesen.
4. Wie viele Strahlenschutzbeauftragte (etatisierte und tatsächlich besetzte
Planstellen) waren beim Hauptzollamt Hamburg zu den Stichtagen
a) 1. Januar 2023,
b) 1. Januar 2024,
c) 1. Januar 2025
tätig?
Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Stichtag eingerichtete Dienstposten
Strahlenschutz beim HZA
Hamburg
davon besetzte Dienstposten
Strahlenschutz beim HZA
Hamburg
01.01.2023 5 4
01.01.2024 6 6
26.09.2025 11 11
5. Wie viele Planstellen für Strahlenschutzbeauftragte sind beim
Hauptzollamt Hamburg zum Stichtag 1. Januar 2026 geplant, und wie viele davon
werden voraussichtlich besetzt sein?
Nach aktuellem Stand sind zum Stichtag 1. Januar 2026 für das HZA Hamburg
insgesamt 11 Dienstposten für Strahlenschutzbeauftragte vorgesehen. Die
Besetzungsquote liegt bei 100 Prozent.
6. Gibt es beim Hauptzollamt Hamburg aktuell (Stand 2025)
Planstellenengpässe, insbesondere im Bereich des Strahlenschutzes, wenn ja, in
welcher Anzahl, und aus welchen Gründen (z. B. Budgetkürzungen,
Fluktuation etc.)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
7. An wie vielen Tagen in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln) konnte die Röntgenanlage in Hamburg in mindestens einer
Schicht nicht betrieben werden, und wie oft war dies auf Personalmangel
zurückzuführen?
Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Zahl der Ausfalltage Ursache Personalmangel
2024 37 28
2025 18 10
8. An wie vielen Tagen in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln) konnte die Röntgenanlage in Hamburg in zwei Schichten
nicht betrieben werden, und wie oft war dies auf Personalmangel
zurückzuführen?
Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Zahl der Ausfalltage Ursache Personalmangel
2024 - -
2025 2 0
9. Gibt es beim Zoll Hamburg einen Mangel an spezifischen
Ausrüstungsgegenständen (z. B. Maschinenpistolen, Sicherheitsausrüstung) zur
Sicherung beschlagnahmter Güter wie Kokain, wenn ja, welche, und
warum?
Zur Sicherung beschlagnahmter Güter im Sinne der Fragestellung ist kein
Mangel an Führungs- und Einsatzmitteln zu erkennen.
10. Wie stark war die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) 2024
belastet, und wie viele Überstunden wurden geleistet?
Eine Beantwortung ist nicht möglich, da aus dem Bekanntwerden dieser Daten
sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise, Methodik und Einsatzfähigkeit der Zentralen
Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit
und die ermittlungstaktischen Verfahrensweisen der ZUZ im Kern
beeinträchtigt und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.
11. In welchen Besoldungsgruppen befinden sich die Beamten der ZUZ
(bitte nach Besoldungsstufen und Anzahl der Vollzeitäquivalente
auflisten)?
Eine Beantwortung ist nicht möglich. Ein Bekanntgeben der erbetenen
Auskünfte kann Rückschlüsse auf die Größe und Struktur der ZUZ ermöglichen.
Mit Veröffentlichung dieser Daten können sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Einsatzfähigkeit der ZUZ ziehen. Im
Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit und die ermittlungstaktischen
Verfahrensweisen der ZUZ im Kern beeinträchtigt und mithin die Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Haushalt 2026/2027
ggf., um die technische Ausstattung (z. B. Röntgenanlagen, mobile
Scanner) des Zolls in deutschen Häfen, insbesondere in Hamburg, zu
verbessern, und welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?
Zu Haushalten der Bundesregierung in der Zukunft, die noch nicht durch den
Deutschen Bundestag verabschiedet wurden, äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
13. Welche Fortschritte wurden seit der Inbetriebnahme des
Hafensicherheitszentrums (HSZ) in Hamburg im Jahr 2024 bei der Bekämpfung von
Schmuggel erzielt, und welche Rolle spielen dabei neue
Röntgentechnologien?
Seit Inbetriebnahme hat sich das Hafensicherheitszentrum (HSZ) als
Kontaktstelle für die Hafenwirtschaft etabliert und trägt zur Verbesserung der
zwischenbehördlichen Zusammenarbeit bei. Röntgentechnologien spielen dabei
keine Rolle, da das HSZ weder Röntgenanlagen betreibt noch Container
eigenverantwortlich zu Röntgenkontrollen zuführt.
14. Wie viele Container wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025
mithilfe von Röntgenanlagen in Hamburg kontrolliert, und wie viele
Funde von Schmuggelware wurden dabei registriert?
Im Jahr 2024 wurden 13 432 und im 1. Halbjahr 2025 10 656 Container
kontrolliert. Eine Identifizierung bzw. Herausdifferenzierung der dabei getroffenen
Feststellungen im Sinne der Fragestellung ist aus der statistischen Erfassung
nicht möglich.
15. Welche Maßnahmen hat die Zollverwaltung im Jahr 2025 ergriffen, um
die Effizienz der Kontrollen im Hafensicherheitszentrum Hamburg zu
steigern, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Das HSZ führt keine Kontrollen durch. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 13 hingewiesen.
16. Welche neuen Technologien (z. B. verbesserte CT-Scanner, KI-gestützte
[KI = Künstliche Intelligenz] Analyse) plant der Zoll, bis 2027 ggf.
einzuführen, um die Effizienz der Röntgenkontrollen in Häfen zu steigern?
Der Zoll plant für den Hamburger Hafen die Beschaffung weiterer mobiler
Röntgenanlagen. Ebenfalls soll der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im
Kontrollprozess vorangetrieben werden.
17. Über wie viele mobile Röntgenanlagen verfügt nach Kenntnissen der
Bundesregierung der Zoll in Deutschland, in Polen und in Tschechien
jeweils, wie viele der deutschen sind davon im Einsatz, und wie viele setzt
nach Kenntnis der Bundesregierung der polnische und der tschechische
Zoll jeweils im grenznahen Raum ein?
Der deutsche Zoll betreibt zehn mobile Großröntgenanlagen. Zu möglichen
mobilen Röntgenanlagen in Polen und Tschechien kann keine Aussage
getroffen werden.
18. An welchen internationalen Programmen zur Bekämpfung des
Drogenhandels (z. B. EL PAcCTO, Interpol) nimmt das Bundeskriminalamt
(BKA) gemeinsam mit kolumbianischen Behörden im Jahr 2025 teil?
Bei El PAcCTO handelt es sich um ein Kooperationsprogramm zur
Bekämpfung der organisierten Kriminalität zwischen der Europäischen Union (EU) und
Lateinamerika, das von der EU finanziert und in Zusammenarbeit mit
Institutionen in Lateinamerika umgesetzt wird. Es befasst sich mit strategischen
Überlegungen und unterstützt grenzüberschreitende Ermittlungsverfahren.
Deutschland ist über die EU institutionell eingebunden und hat einen
Beobachterstatus.
Bei INTERPOL, eigentlich Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation
(IKPO), handelt es sich nicht um ein Programm, sondern um eine 1923
gegründete, die internationale Polizeiarbeit insgesamt unterstützende,
zwischenstaatliche Organisation, in der aktuell 196 Mitgliedstaaten in unterschiedlicher
Intensität bedarfsorientiert zusammenarbeiten.
Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt für die Kooperation mit der IKPO seine
gesetzlich vorgesehenen Aufgaben wahr. Eine besondere Zusammenarbeit mit
Kolumbien findet nicht statt.
Darüber hinaus sind folgende Kooperationen zu benennen: Interpol-Projekt I-
CAN zur Bekämpfung der ‘Ndrangheta. Generell findet anlassbezogen ein
bioder multilateraler Austausch über dafür vorgesehene Kanäle (BKA-
Verbindungsbüro Bogotá, Europol, Interpol) statt.
19. Welche Rolle spielt der Bundesnachrichtendienst (BND) im Jahr 2025
bei der Aufklärung von Drogenkriminalität mit Bezug zu Kolumbien,
insbesondere beim Informationsaustausch?
Der Bundesnachrichtendienst (BND) sammelt zur Gewinnung von
Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für
die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und
wertet sie aus. In der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags befasst sich der
BND auch mit dem Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität, die in der
Nationalen Sicherheitsstrategie Deutschlands als eine der Bedrohungen benannt
wird, denen Deutschland ausgesetzt ist. Im Rahmen des regelmäßigen
Fachaustausches teilt der BND seine Erkenntnisse zur Organisierten Kriminalität mit
innerdeutschen und ausländischen Behörden und stellt sein Lagebild der
Bundesregierung im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur Verfügung.
Darüber hinaus sind Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens
solche Informationen, die in besonders hohem Maße Erwägungen des
Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden
können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten
Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu der
Methodik bekannt würden und infolgedessen sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und Methoden
ziehen sowie Rückschlüsse über Aufklärungsansätze und
Aufklärungsschwerpunkte ableiten könnten. Sofern solche Methoden der Informationsgewinnung
beeinträchtigt würden, würden empfindliche Informationslücken auch im
Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen.
Des Weiteren kann die Beantwortung der Fragen aus Staatswohlgründen nicht
erfolgen, weil die einzelnen Kooperationspartner mit dem BND nur unter der
Voraussetzung zusammenarbeiten, dass die konkrete Kooperation mit ihnen –
auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich behandelt
wird. Dies bedeutet, dass die geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu und
aus der Kooperation nicht außerhalb des BND weitergegeben werden dürfen.
Eine Offenlegung der Kooperationspartner würde das Ansehen von deutschen
Nachrichtendiensten und das Vertrauen in diese daher weltweit erheblich
schädigen. Dementsprechend bestünde die ernstzunehmende Gefahr eines
weitreichenden Wegfalls von Kooperationsmöglichkeiten nicht nur bei zivilen
Firmen. Würde die Bundesregierung die Informationen freigeben, so wäre zudem
zu befürchten, dass Kooperationspartner ihrerseits die Vertraulichkeit nicht
oder nur noch eingeschränkt wahren würden. In der Konsequenz könnte es
künftig zu einem Rückgang oder zum Wegfall zukünftiger Vertragspartner und
in der Folge zu einem Wegfall der Erkenntnisgewinnung der deutschen
Nachrichtendienste kommen. Dies alles würde dem deutschen Staatswohl
zuwiderlaufen. Dies hätte signifikante Informationslücken und negative
Folgewirkungen für die Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland
sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland zur Folge.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse des BND zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort
verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten
Sachverhaltes zu verstehen.
20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Zollverwaltung seit 2023 ggf.
ergriffen, um den sogenannten Modus Operandi Verwahrerwechsel (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) als Methode des Schmuggels bzw. als
Einfallstor für den Schmuggel zu unterbinden, und wie erfolgreich waren
diese?
Die Zollverwaltung passt ihre Gefahrenabwehr- und
Strafverfolgungsmaßnahmen fortlaufend an die sich verändernden kriminellen Modi Operandi an.
Konkrete kontroll- und einsatztaktischen Maßnahmen des Zolls können nicht
mitgeteilt werden, da mit dem Bekanntwerden dieser Informationen sowohl
staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Arbeitsweise,
Methodik und Einsatzfähigkeit des Zolls im Sicherheitsbereich ziehen können.
Im Ergebnis würden dadurch die kontroll- sowie ermittlungstaktischen
Verfahrensweisen des Zolls und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland gefährdet.
21. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Bundesregierung,
insbesondere im Jahr 2025, mit Kolumbien, Ecuador, Argentinien, Brasilien und El
Salvador bei der Bekämpfung des Drogenhandels, und welche neuen
Initiativen sind für die kommenden Jahre ggf. geplant?
Der Zoll arbeitet mit Kolumbien, Brasilien und Argentinien in Bezug auf die
Aufdeckung sowie Bekämpfung von transnationaler schwerer und organisierter
Kriminalität im Zuständigkeitsbereich des Zolls gut zusammen. Die
Zusammenarbeit mit Kolumbien und Brasilien erfolgt insbesondere über die
Zollverbindungsbeamten vor Ort.
Zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit Ecuador als einem zentralen
südamerikanischen Staat für Schmuggel von Kokain nach Europa ist eine zeitnahe
Entsendung einer Zollverbindungsperson nach Quito geplant. Mit El Salvador
besteht keine Zusammenarbeit seitens des Zolls.
Die Zusammenarbeit des BKA mit den benannten Staaten besteht im
internationalen Austausch von polizeilichen und strategischen Informationen im
Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Normen. Die Kommunikation erfolgt
über die bilateralen BKA-Verbindungsbeamten in Bogotá, Quito, Buenos Aires,
Brasilia bzw. São Paulo sowie Mexiko-Stadt oder den INTERPOL-Weg.
Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe des BKA werden einige
südamerikanische Staaten regelmäßig mit Ausbildungs- und Ausstattungshilfemaßnahmen
unterstützt, die auch der Verbesserung der Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität dienen.
Im Rahmen der Südamerika-Reise der damaligen Bundesinnenministerin
Faeser hat das BKA 2024 eine Gemeinsame Absichtserklärung mit Kolumbien
über eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität und des Drogenhandels unterzeichnet. Das
Innenministerium beabsichtigt, eine Gemeinsame Absichtserklärung mit Ecuador zur
Bekämpfung von Organisierter Kriminalität zu schließen.
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegenwärtig zum
Schmuggel aus Venezuela, und welche Maßnahmen (z. B. verstärkte
Kontrollen, Kooperationen) werden ergriffen, um diesem zu begegnen?
Die Risikoanalyse des Zolls steuert u. a. unter Berücksichtigung der aktuellen
Kriminalitätsphänomene die Überwachung des grenzüberschreitenden
Warenverkehrs und ermöglicht gezielte Kontrollen und Aufgriffe von u. a.
Schmuggelgütern. Zu möglichen Risikobewertungen einzelner Länder können keine
Aussagen getroffen werden, da mit dem Bekanntwerden dieser Informationen
sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise, Methodik und Einsatzfähigkeit des Zolls im Sicherheitsbereich
ziehen können. Im Ergebnis würden dadurch die kontroll- sowie
ermittlungstaktischen Verfahrensweisen des Zolls und mithin die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland gefährdet.
Für das BKA gilt, dass im Jahr 2024 71 venezolanische Staatsangehörige in
Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten in der Polizeilichen Kriminalstatistik
registriert wurden. Davon 53 in Zusammenhang mit allgemeinen Verstößen, 15
mit Handel und Schmuggel und 3 mit sonstigen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz. In Zusammenhang mit den in der Presse dargestellten,
spektakulären Fällen konnte bislang kein Ermittlungsansatz mit Deutschlandbezug
festgestellt werden. Besondere Maßnahmen mit Zielrichtung Venezuela werden
daher gegenwärtig nicht für notwendig angesehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 hingewiesen.
23. Welche genehmigten deutschen Waffenlieferungen gab es seit dem Jahr
2000 ggf. an Kolumbien, und welche Arten von Ausrüstung (z. B.
Kleinwaffen, Polizeiausrüstung) waren Gegenstand dieser Lieferungen?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nach
Rüstungsexportgenehmigungen für das Empfängerland Kolumbien gefragt wird.
Zur Beantwortung der Frage wird auf die seit 1999 jährlich veröffentlichen
Rüstungsexportberichte der Bundesregierung verwiesen. Darin sind die
jährlichen Genehmigungswerte je Empfängerland sowie die jeweils betroffenen
Ausfuhrlistenpositionen ausgewiesen. Auch die Ausfuhren von Kriegswaffen
können dem Rüstungsexportbericht entnommen werden.
Im Jahr 2025 hat die Bundesregierung bis zum Stichtag 30. September 2025
Rüstungsexportgenehmigungen im Wert von 2 375 318 Euro für das
Empfängerland Kolumbien erteilt. Dabei handelte es sich um Genehmigungen für die
Ausfuhrlistenpositionen A0004, A0005, A0009, A0011, A0017, A0021 und
A0022. Bei den Angaben für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige
Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können.
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis von nichtgenehmigten deutschen
Waffenlieferungen an Kolumbien seit dem Jahr 2000, wenn ja, seit wann
liegen ihr diese Kenntnisse vor, und welche Maßnahmen hat sie bzw.
wurden ergriffen?
Der Zollverwaltung liegen für den Zeitraum 2015 bis 2025 keine Erkenntnisse
aus Ermittlungsverfahren bezüglich ungenehmigter Waffenlieferungen nach
Kolumbien vor.
Aufgrund der datenschutzrechtlichen Speicherfristen sind Auskünfte zu
früheren Zeiträumen nicht möglich.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2238 hingewiesen.
25. Erfolgt durch deutsche Sicherheitsbehörden (z. B. BKA, BND etc.)
gegenwärtig die Beobachtung großer lateinamerikanischer Drogenringe
(z. B. Sinaloa, Cali-Kartell), und welche Kooperationen mit
europäischen oder internationalen Partnern bestehen hierzu?
Die Bundesregierung beantwortet die Fragestellung im Hinblick auf die
Betroffenheit des Bundes. Zu den Sicherheitsbehörden der Länder kann die
Bundesregierung keine Aussagen treffen.
Für das BKA gilt, dass Informationen in Bezug auf die einschlägig bekannten
Regionen und den dort aktiven, mit dem Rauschgiftschmuggel befassten
Organisationen durch das BKA gesammelt und strategisch bewertet werden. Die
Informationen stammen von einer Vielzahl von Akteuren, wie INTERPOL,
Europol, den BKA-Verbindungsbeamten und Verbindungsbeamtinnen und den
nationalen Partnern.
Der Zoll arbeitet mit europäischen oder internationalen Partnern im
Sicherheitsbereich eng zusammen, die u. a. umfassende globale Lagebilder zu
transnational agierenden kriminellen Netzwerken der schweren und organisierten
Kriminalität erstellen und laufend anpassen.
Für den BND wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024 und
2025 ggf. ergriffen, um die Zusammenarbeit mit lateinamerikanischen
Ländern zur Bekämpfung von Drogenringen zu intensivieren,
insbesondere im Hinblick auf den Einsatz moderner Technologien, wie z. B.
Röntgenanlagen?
Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe des BKA werden einige
südamerikanische Staaten regelmäßig mit Ausbildungs- und Ausstattungshilfemaßnahmen
unterstützt, die auch der Verbesserung der Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität dienen.
27. Wann hat die Zollverwaltung zuletzt eine umfassende
Organisationsuntersuchung durchgeführt, und welche Verbesserungspotenziale wurden
im Rahmen der Strategie „Zoll 2030“ identifiziert und umgesetzt (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Zollverwaltung verfügt über ein dezidiertes Steuerungskonzept, in dem die
Instrumente der Personalressourcensteuerung (z. B. Kosten-Leistungs-Planung,
kurz: KLP) und Organisationsuntersuchungen (insb. zur
Personalbedarfsermittlung, kurz: PBE) ineinandergreifen. Organisationsuntersuchungen beziehen
sich nach dem Organisationshandbuch des Bundesinnenministeriums auf
einzelne Aufgaben, Organisationseinheiten bzw. auf gesamte Organisationen. Eine
umfassende Organisationsuntersuchung für die gesamte Zollverwaltung
scheidet aufgrund ihrer Größe bereits aus und wäre auch nicht zielführend. Vielmehr
untersucht die zuständige Steuerungsunterstützung Zoll einzelne
Aufgabenbereiche oder Organisationseinheiten.
Die so gewonnenen Erkenntnisse fließen regelmäßig in die jährlichen KLP-
Prozesse ein und werden dort oder im Rahmen erneuter
Organisationsuntersuchungen im erforderlichen Maße evaluiert oder fortgeschrieben.
Anlässlich des Projekts „Zoll 2030“ wurden folgende Verbesserungspotentiale
identifiziert: Durch eine Verschlankung der GZD in Verbindung mit einer noch
stärkeren fachlichen Ausrichtung sollen Prozesse schneller und stringenter
gestaltet werden. So soll die Bündelung der Ermittlungseinheiten und die
Zusammenführung der Direktionen in einem Fachstrang „Sicherheit und Vollzug“ zur
verbesserten Nutzung vorhandener Potentiale in der GZD und auf der
Ortsebene führen.
Eine Stärkung der Ortsebene des Zolls in Verbindung mit einer stärkeren
innerorganisatorischen Konzentration auf die Bereiche „Wirtschaft und Einnahmen“
und „Sicherheit und Vollzug“ unter einem Dach lassen erwarten, dass die
Hauptaufgaben in den Ortsbehörden besser und effizienter wahrgenommen
werden können. Eine Konzentration der örtlichen Dienststellen lässt im
Vergleich zur heutigen Organisationsstruktur künftig ortsunabhängigere
Aufgabenwahrnehmung erwarten, da Aufwände und Prozesse optimiert, der
zunehmenden Personalknappheit durch einen flexibleren Einsatz entgegengewirkt und die
Handlungsfähigkeit somit grundsätzlich, gestärkt wird. Die Fortführung der
OK-Strategie im Kontext der Strategie Zoll 2030 stärkt den Zoll als
Sicherheitsbehörde in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Parallel dazu werden der
Ausbau der Digitalisierung und die digitale Transformation des Zolls im
Rahmen einer Digitalisierungsoffensive bestehenden Prozesse ergänzen,
unterstützen und beschleunigen.
28. Hat die Zollverwaltung in den Jahren von 2023 bis 2025 eine
Personalbedarfsermittlung durchgeführt, und wenn ja, wie wurden die etwa 4 606
unbesetzten Planstellen aus dem Jahr 2025 (bei Beamten „IST-Besetzung
am 1. Oktober 2024“ 37 975 und bei „Plan-2025“ 42 970, Delta 4 995,
bei tariflichen Arbeitnehmern „IST-Besetzung am 1. Oktober 2024“
3 487 und bei „Plan-2025“ 3 097, Delta 389, Gesamt-Delta 4 606; vgl.
Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 08, S. 90 f.; www.b
undeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl08.pdf) berücksichtigt?
Personalbedarfsermittlungen werden in der Zollverwaltung fortlaufend und
unabhängig des Planstellenbestandes durchgeführt. Das Ergebnis dieser
Ermittlungen wird unter Berücksichtigung der im Haushalt zur Verfügung stehenden
Planstellen als anerkannter Personalbedarf in der KLP festgesetzt.
29. Wurde bei der Personalbedarfsermittlung der Zollverwaltung der
Leitfaden des Organisationshandbuchs des Bundesministeriums des Innern und
für Heimat (Stand 2021) verwendet, und wenn nein, welche Methoden
wurden stattdessen angewendet (vgl. www.orghandbuch.de/SharedDocs/
kurzmeldungen/Webs/OHB/DE/PBE_neu_OHB.html)?
Der Leitfaden zur Personalbedarfsermittlung (Stand: 25. August 2021) wird
angewandt.
30. Welche Fortschritte hat die Zollverwaltung im Jahr 2025 bei der
Einführung moderner Technologien (z. B. Röntgenanlagen, KI-gestützte
Analyse) im Rahmen der Strategie „Zoll 2030“ erzielt, und wie haben diese zur
Verbesserung der Bekämpfung von Schmuggel beigetragen?
Das Projekt Zoll 2030 wird voraussichtlich zum Ende 2025 abgeschlossen.
Eine Umsetzungs- und Wirkphase schließen sich an. Eine Bewertung
hinsichtlich der Verbesserung der Bekämpfung von Schmuggel kann zum heutigen
Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
31. Hat das Attentat auf den Präsidentschaftskandidaten Miguel Uribe
Turbay Auswirkungen auf die deutsch kolumbianischen Beziehungen, und
wenn ja, welche (vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/kolumbien-pr
aesidentschaftskandidat-uribe-tot-100.html)?
Die Bundesregierung pflegt freundschaftliche bilaterale Beziehungen zu
Kolumbien. Über die Ermordung des Präsidentschaftskandidaten Miguel Uribe
Turbay ist sie zutiefst erschüttert und hat sowohl seiner Familie als auch der
kolumbianischen Regierung ihre Anteilnahme ausgedrückt.
32. Wie beurteilt das Auswärtige Amt die gegenwärtige Sicherheitslage in
Kolumbien?
Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten Jahren insgesamt
wieder verschlechtert. Derzeit gilt eine Teilreisewarnung für Kolumbien. Im
Übrigen wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu
Kolumbien verwiesen. Diese sind unter www.auswaertiges-amt.de/de/service/laen
der/kolumbien-node/kolumbiensicherheit-201516 abrufbar.
33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Attentat auf
den kolumbianischen Präsidentschaftskandidaten Miguel Uribe Turbay
am 7. Juni 2025 ggf. vor, und wie bewertet sie ggf. dessen Auswirkungen
auf die politische Stabilität und die Bekämpfung von Schmuggel in
Kolumbien?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Hintergründe
des Attentats vor.
34. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die
Zusammenarbeit mit kolumbianischen Behörden im Rahmen der
Schmuggelbekämpfung nach dem Attentat auf Miguel Uribe Turbay im Juni 2025 zu
intensivieren, insbesondere im Hinblick auf den Schutz politischer
Akteure und die Bekämpfung Organisierter Kriminalität?
Seitens des BKA sind keine Maßnahmen als Reaktion auf die Ermordung von
Miguel Uribe geplant. Zur grundsätzlichen Planung wird auf die Antwort zu
Frage 21 verwiesen.
35. Hat die Bundesregierung eine eigene Auffassung zur Rolle der
politischen Rhetorik in Kolumbien, insbesondere nach den Vorwürfen des US-
Außenministers Marco Rubio gegen die Regierung Petro im
Zusammenhang mit dem Attentat auf Miguel Uribe Turbay, und welche Schritte
unternimmt sie, um eine Eskalation der Gewalt im Vorfeld der
kolumbianischen Wahlen 2026 zu verhindern?
Kolumbien ist eine Demokratie mit starken Institutionen. Zu den
demokratischen Traditionen gehört auch eine lebendige Debattenkultur. Die
Bundesregierung kommentiert die innenpolitische Rhetorik im Rahmen des
kolumbianischen Wahlkampfes nicht. Generell hebt die Bundesregierung in regelmäßigen
Gesprächen mit Vertretern der kolumbianischen Regierung, Opposition und
Zivilgesellschaft die Relevanz der Einhaltung aller Standards zur Durchführung
ruhiger, geordneter Wahlen hervor. Konkrete Projekte im Vorfeld der
kolumbianischen Wahlen 2026 sind aktuell nicht geplant.
36. Welche Herausforderungen hat die Zollverwaltung im Jahr 2025 bei der
Umsetzung des neuen Leitfadens zur Personalbedarfsermittlung (Stand
2021) ggf. identifiziert, und wie wurden diese angegangen?
Eine wesentliche Veränderung gegenüber dem Organisationshandbuch 2018 ist
die nunmehr kritische Sichtweise auf summarische Verfahren bei der
Personalbedarfsermittlung. Die laufenden und im Rahmen von Evaluierungen
durchzuführenden Organisationsuntersuchungen orientieren sich an dem aktuellen
Leitfaden zur Personalbedarfsermittlung (kurz: PBE-Leitfaden).
Organisationsuntersuchungen zur Personalbedarfsermittlung haben in einem Umfeld
optimierter Prozesse zu erfolgen.
In der Zollverwaltung wurde daher ein Leitfaden zur strukturierten
Optimierung von Geschäftsprozessen erarbeitet, der einen Schwerpunkt auf die vom
PBE-Leitfaden hervorgehobene Aufgabenkritik legt.
Das Organisationshandbuch – und damit auch der PBE-Leitfaden – weist einen
iterativen Charakter auf. Herausforderungen sind dabei die anzuwendenden
Methoden, die es gilt im Sinne einer Effizienzsteigerung weiterzuentwickeln.
Die Zollverwaltung wird in diesem Sinne ihren vor Verabschiedung des PBE-
Leitfadens begonnenen Austausch mit dem für das Organisationshandbuch
federführenden Bundesverwaltungsamt sowie mit anderen Bundesbehörden
fortführen bzw. aufnehmen.
37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2025 ggf.
ergriffen, um den Schmuggeldruck in deutschen Häfen (z. B. Hamburg) zu
reduzieren, und wie erfolgreich waren diese?
Im laufenden Jahr wurde und wird durch den Zoll insbesondere durch den
verstärkten Einsatz von mobiler und stationärer Röntgentechnik die
Kontrollkapazität in den Häfen erhöht. Inwieweit sich dadurch der Schmuggeldruck auf die
deutschen Häfen reduziert hat, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
beurteilen.
Für das BKA gilt, dass das Phänomen „Infiltration der Nordseehäfen durch
OK-Strukturen“ Anlass für das gleichnamige Projekt „INOK“ der Kommission
Organisierte Kriminalität unter der Federführung des BKA und Teilnahme der
Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Bremen sowie des Zollkriminalamts
war. Es hat sich von Januar 2023 bis 2025 erfolgreich mit der Thematik mit
dem Ziel der Sensibilisierung für Hafenbedienstete sowie der Kooperation mit
Wirtschaftsbeteiligten und Behörden beschäftigt und so Netzwerke zwischen
privaten und öffentlichen Stellen geschaffen.
Darüber hinaus nahm im Juni 2024 das HSZ der Hamburger Polizei, des Zolls
und der Hamburg Port Authority im Juni 2024 seine Arbeit auf. Es soll eine
engere Kooperation der zuständigen Strafverfolgungs- und Kontrollbehörden
gewährleisten. Das BKA steht in engem Austausch mit dem HSZ.
38. Wie viele Beamte werden aktuell in der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) beschäftigt?
Zum Stichtag 25. September 2025 sind rund 610 Beschäftigte bei der Financial
Intelligence Unit (FIU) eingesetzt.
39. Wie viele Verdachtsmeldungen konnte die Financial Intelligence Unit
seit 2020 nicht zeitnah bearbeiten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Mit der Novellierung des Geldwäschegesetzes durch das „Gesetz zur Stärkung
der risikobasierten Arbeitsweise der FIU“ im November 2023 und der
zugehörigen Umstellung der Arbeitsweise der FIU wird mit Wirkung zum 1. Januar
2024 jede eingehende Verdachtsmeldung unmittelbar und damit zeitnah im
Sinne der Fragestellung automatisch dahingehend bewertet, ob eine
weitergehende Analyse oder die Überführung der betreffenden Verdachtsmeldung in
den Informationspool vorzusehen ist. Hierdurch wird die Analyse bereits
aufgenommen. Bei den auf diese Weise noch endzubearbeitenden
Verdachtsmeldungen handelt es sich deshalb nicht um unbearbeitete Verdachtsmeldungen.
Soweit vor dieser Umstellung Bearbeitungsrückstände in Rede stehen, wurden
diese vollständig zuletzt bis April 2025 endbearbeitet und behoben. Hierzu
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6467 und auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/11496 verwiesen. Unter Verweis auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/11496 stellen sich die Angaben zu der Anzahl der in
Bearbeitung befindlichen Verdachtsmeldungen seit 2020 wie folgt dar.
Jahr Anzahl Verdachtsmeldungen mit
Status „in Bearbeitung befindlich“ Datenstand*
2020 34.878 **
2021 165.173 **
2022 311.688*** **
2023 165.942 31.12.2023
2024 17.098 31.12.2024
April 2025 0 13.04.2025
* Die Auswertung ist aus technischen Gründen zum jeweils angegebenen
Datenstand erfolgt.
** Es wird darauf hingewiesen, dass die statistische Erhebung vor dem Jahr
2023 nicht zum Stichtag 31.12. erfolgte. Eine nachträgliche Ausweisung ist
nicht mehr abbildbar.
*** Gesamtanzahl ergibt sich aus 289.823 „in Bearbeitung befindlichen“
Verdachtsmeldungen zum 21. November 2022 zuzüglich 21.865 „in Bearbeitung
befindlichen“
Verdachtsmeldungen nach der Einführung des 2-Level-Modell ab 22.
November 2022 (wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11496 mitgeteilt).
40. Wie viele Geschäftsaushilfen, die laut der Pressemeldung des BDZ
Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft vom 30. Juli 2025 von der
Zollverwaltung an die FIU entsandt wurden, um Rückstände bei den
Verdachtsmeldungen aufzuarbeiten, die laut FIU-Chef seit Ostern 2025
abgearbeitet sind (vgl. www.bdz.eu/news/2025/07/30/rueckstaende-abgearbeitet-k
ommen-jetzt-die-geschaeftsaushilfen-zurueck/), wurden ausgeliehen, und
wann ist deren Rückkehr zur Zollverwaltung geplant?
Bei der FIU sind insoweit keine unbearbeiteten Verdachtsmeldungen mehr
vorhanden. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung wird die FIU bislang
noch von 65 Geschäftsaushilfen der Zollverwaltung bis geplant Ende 2025
unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 39 hingewiesen.
41. Wie viele Ermittlungsverfahren (vgl. www.spiegel.de/panorama/anti-gel
dwaesche-behoerde-miri-clan-hatte-offenbar-spitzel-in-fiu-a-12c2d512-8
973-4ad5-a3c1-3d542113f457) wurden gegen Angestellte oder Beamte
der FIU seit 2020 aufgrund von Verstößen oder Pflichtverletzungen im
Amt eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Beantwortung kann gemäß der Verschlusssachenanweisung nur als „VS-
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft erfolgen.* Entsprechend den
internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) und den
europarechtlichen Vorgaben handelt die FIU eigenständig und ist in ihrer operativen
Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyseschritte unterliegen strengen
Geheimschutzregelungen. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise und Methodik
der FIU würde Rückschlüsse auf deren Analysetätigkeit und -fähigkeiten
zulassen und dadurch die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags gefährden. Dies
würde sich nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder auswirken. Die Zulieferung dieser Antwort erfolgt insofern
gesondert.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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