Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7063
21. Wahlperiode 10.07.2026
Entschließungsantrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 –
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Vor dem Hintergrund des zunehmenden internationalen Wettbewerbs um
Forschungskapazitäten, Investitionen und Innovationen kommt attraktiven
Rahmenbedingungen für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland eine
besondere Bedeutung zu. Leistungsfähige Strukturen in der klinischen Forschung,
verlässliche Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für
wissenschaftliche Zwecke sowie investitionsfreundliche regulatorische und wirtschaftliche
Rahmenbedingungen können dazu beitragen, Forschungsaktivitäten in
Deutschland zu stärken und Innovationsprozesse zu beschleunigen. Dies wirkt sich nicht
nur auf die Entwicklung neuer Arzneimittel und Therapien aus, sondern schafft
zugleich die Voraussetzungen dafür, dass medizinischer Fortschritt schneller den
Weg in die Versorgung findet und Patientinnen und Patienten zeitnah von neuen
diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten profitieren können.
Die pharmazeutische Industrie leistet mit dem im
Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen erhöhten Herstellerabschlag in Höhe von insgesamt 15,5
Prozent einen substantiellen Beitrag zur Ausgabendämpfung und somit zur
Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig
muss dem berechtigten Interesse der Unternehmen an Planungssicherheit für
Vermarktungs-, Investitions- und Standortentscheidungen Rechnung getragen
werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
1. im Rahmen des Pharma- und Medizintechnikdialoges – und dort innerhalb
einer neu einzusetzenden Kommission, besetzt mit Sachverständigen,
Gewerkschaftsvertretern, Industrievertretern und den Fachberichterstattern der
Koalitionsfraktionen – zu prüfen, wie weitere Ausnahmen vom zusätzlichen
Herstellerabschlag in § 130a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
aufgenommen werden können, um – im Einklang mit europa- und
handelsrechtlichen Vorgaben und unter Wahrung der Beitragssatzstabilität der
gesetzlichen Krankenversicherung – die Arzneimittelproduktion in Deutschland
sowie relevante Investitionen in den Pharmastandort im Interesse von
Wertschöpfung, tarifgebundener Beschäftigung und resilienter Versorgung durch
finanzielle Anreize zu fördern;
2. zusätzlich Instrumente außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung –
etwa im Rahmen von Förderinstrumenten der Europäischen Union oder
Standortförderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie –
zu prüfen, um dieses Ziel zu erreichen;
3. für Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Finanzen der gesetzlichen
Krankenversicherung auch geeignete Ausgleichsmechanismen zu
berücksichtigen, um zusätzliche Belastungen für Beitragszahler und Lohnnebenkosten
zu vermeiden;
4. eine Umsetzung entsprechender europarechtskonformer Maßnahmen bis
Ende 2026 zu realisieren, sofern dabei die Beitragssatzstabilität der
gesetzlichen Krankenversicherung gewahrt bleibt;
5. gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Maßnahmen zu erarbeiten, damit
die Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Innovation in
Deutschland nachhaltig verbessert werden können;
6. dabei den Fokus auf die Stärkung der klinischen Forschung sowie auf die
Schaffung verlässlicher und praxisnaher Regelungen für die Nutzung von
Gesundheits- und Forschungsdaten zu wissenschaftlichen Zwecken zu legen
und
7. gleichzeitig zu prüfen, durch welche steuerlichen, regulatorischen und
strukturellen Maßnahmen zusätzliche Anreize für Investitionen in Forschung und
Entwicklung gesetzt werden können.
Berlin, den 9. Juli 2026
Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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