Quantitative Ergebnisse der Umsetzung der Ziele der Internationalen Arbeitsorganisation (Antwort zu Drs. 21/1044)
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Quantitative Ergebnisse der Umsetzung der Ziele der Internationalen Arbeitsorganisation (Antwort zu Drs. 21/1044)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1217
21. Wahlperiode 13.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Jan Feser,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1044 –
Quantitative Ergebnisse der Umsetzung der Ziele der Internationalen
Arbeitsorganisation
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das
Jahr 2025 am 4. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen
Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der
Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (erste Lesung) am Freitag,
den 11. Juli 2025, den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw2
7-haushaltsberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?we
ek=28&year=2025).
Im Kapitel 1106 – „Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten“ des
Einzelplanes heißt es (Bundestagsdrucksache 21/500, S. 1585):
„Im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation, die sich
hauptsächlich durch die Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert, nimmt die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMAS, seit 1954 einen der 10
ständigen Sitze ein (SDGs 8, 10, 17). Deutschland unterstützt damit die
wesentlichen Ziele der IAO: 1. Weltweite Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und Verabschiedung internationaler
Arbeitsnormen (Übereinkommen und Empfehlungen) und die Überwachung
ihrer Umsetzung und Einhaltung, 2. Verbesserung der wirtschaftlichen und
sozialen Verhältnisse in der Welt durch Projekte der technischen
Zusammenarbeit, 3. Gewinnung neuer Erkenntnisse über Probleme und
Herausforderungen in allen Bereichen des Arbeitslebens und der Sozialpolitik durch
Forschungs- und Informationstätigkeit, ihre analytische Aufbereitung, ihre
Weitergabe sowie darauf basierender Politikberatung. Die vom BMAS
finanzierten Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit dienen der Förderung
internationaler Aktivitäten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik und
dem Informations- und Erfahrungsaustausch mit ausgewählten Ländern.“
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
12. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) ist eine Sonderorganisation der
Vereinten Nationen (VN), die sich für die Förderung sozialer Gerechtigkeit und
international anerkannter Menschen- und Arbeitsrechte einsetzt. Sie wurde
1919 im Rahmen des Versailler Vertrages gegründet und ist damit die älteste
Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie hat das Ziel, weltweit Armut
und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, sozialen Ausgleich und Gerechtigkeit zu
fördern sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Als einzige dreigliedrige (tripartite) VN-Organisation bringt die IAO
Regierungen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus 187
Mitgliedstaaten zusammen, um Arbeitsnormen festzulegen, Strategien zu
entwickeln und Programme zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit zu
erarbeiten.
Zudem führt die IAO wichtige Forschungsarbeiten und Datenerhebungen zu
einer Vielzahl von Themen aus dem Bereich der Arbeitswelt durch. Sie
veröffentlicht Leitberichte sowie eine breite Palette von Publikationen und
Arbeitspapieren. Ihre weltweit renommierten statistischen Datenbanken werden
mit nationalen Arbeitsmarktdaten gepflegt und aktualisiert. Die folgenden
Antworten verweisen daher auf Daten- und Informationsquellen von
Bundesregierung, IAO und VN und damit auf weitreichende und übersichtliche Quellen mit
internationalen Angaben.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Unterscheidung in
Arbeitsbedingungen einerseits und Lebensbedingungen andererseits in der Regel nicht
vorgenommen wird. Bestimmte (gute) Arbeitsbedingungen implizieren bestimmte
(gute) Lebensbedingungen. Daher ist eine Trennung häufig nicht möglich, da
die gemeinsame Schnittmenge sehr groß ist.
1. Welche quantitativen Indikatoren und Kennzahlen werden nach Kenntnis
der Bundesregierung zur Bewertung der Verbesserung der weltweiten
Lebens- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Mitgliedschaft der
Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Arbeitsorganisation
(IAO) verwendet (bitte nach quantitativen Indikatoren und Kennzahlen
für Lebensbedingungen, nach quantitativen Indikatoren und Kennzahlen
für Arbeitsbedingungen, Definition der Indikatoren und Kennzahlen,
Referenzbereiche der Indikatoren und Kennzahlen aufschlüsseln)?
Die IAO macht Gebrauch von einem breiten Katalog an Indikatoren und
Kennzahlen zur Bewertung der Verbesserung der weltweiten sozialen und
wirtschaftlichen Verhältnisse und damit Lebens- und Arbeitsbedingungen, auf die
Projekte der technischen Zusammenarbeit einzahlen. Die frei zugängliche Online-
Datenbank der IAO (ILOSTAT) enthält die Vielzahl an Daten, die unter
folgendem Link abrufbar sind: https://ilostat.ilo.org/data/.
Die Quelle umfasst beispielsweise Indikatoren zur Beschäftigung nach
Wirtschaftssektoren, Stundenlöhnen, Wochenarbeitsstunden, Arbeitslosenquoten
und Streiks. Darüber hinaus überwacht ILOSTAT auch den Fortschritt beim
Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG 8), indem es Indikatoren wie
Einkommen, Jugendarbeitslosigkeit, Kinderarbeit und Arbeitsunfälle erfasst.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten
Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und
Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen unter Berücksichtigung des SDG-8-
Hauptzieles (SDG: Sustainable Development Goal) und der SDG-8-
Unterziele in den Jahren 2019 bis 2024 entwickelt (bitte nach Land, Jahr,
quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für das SDG-8-Hauptziel und
quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für die SDG-8-Unterziele
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verfolgt kontinuierlich die Entwicklung der weltweiten
Lebens- und Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit internationalen
Arbeitsnormen, die durch die IAO formuliert werden. Die Einhaltung und
effektive Umsetzung internationaler Arbeitsnormen (192 Konventionen und 209
Empfehlungen, darunter zehn Kernarbeitsnormen) haben positive
Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den einzelnen Ländern, da sie
grundlegende Regeln und Standards festlegen, die die Arbeit menschenwürdig,
sicher und fair gestalten und die Bekämpfung von schweren Verletzungen von
grundlegenden Menschenrechten wie im Falle von Kinderarbeit oder
Zwangsarbeit ermöglichen. Ihre Verabschiedung und Implementierung hat maßgebliche
Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen weltweit. In vielen
Ländern, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, haben
internationale Arbeitsnormen geholfen, Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Im Rahmen der Agenda 2030 und der Erreichung der SDGs ist die
Entwicklung der internationalen Arbeitsstandards und ihre Implementierung daher von
hoher Bedeutung.
Für einen guten Überblick über die Entwicklung aller SDG, und damit auch der
SDG 8, 10 und 17 (Hauptziel, Unterziele) wird auf das Dashboard der VN mit
zugehöriger, visueller Datenbank verwiesen, das die Entwicklung der Haupt-
und Unterziele aller SDG (gesamt sowie im Einzelnen) nach Jahr und Land
aufschlüsselt, siehe hier: https://unstats.un.org/sdgs/dataportal/countryprofiles/.
Einen umfassenden Überblick über die weltweite Umsetzung der SDGs gibt
der aktuelle Bericht der VN zu den Sustainable Development Goals (SDG)
2025, abrufbar hier: https://unstats.un.org/sdgs/report/2025/The-Sustainable-De
velopment-Goals-Report-2025.pdf.
3. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens-
und Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des SDG-8-Hauptzieles
und SDG-8-Unterzieles überwacht (bitte nach Land, Behörde, Bericht,
Link zum Download des Berichtes aufschlüsseln)?
Die Agenda 2030 legt fest, dass alle Staaten regelmäßige Überprüfungen der
Fortschritte auf nationaler und unternationaler Ebene durchzuführen haben. In
Deutschland erfolgt das Monitoring der Agenda 2030 („SDG Monitoring“)
durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS), die das zentrale Instrument
für die Nachverfolgung und Überprüfung der nationalen Nachhaltigkeitspolitik
darstellt. Der Aufbau eines nationalen SDG-Monitorings bleibt jedem Land
selbst überlassen.
Damit die Staaten in regelmäßigen Abständen über ihre Fortschritte
unterrichten und sich dazu austauschen, laden die VN jährlich zum High-Level Political
Forum on Sustainable Development (kurz: HLPF) ein, einem Gremium der VN
zur Abstimmung der globalen Nachhaltigkeitspolitik. Vor diesem Treffen haben
die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, einen Voluntary National Review (VNR,
Freiwilliger Nationaler Staatenbericht) über den nationalen Umsetzungsstand
einzureichen und diesen auf dem HLPF vorzustellen. Der aktuelle Freiwillige
Staatenbericht Deutschlands zum HLPF 2025 ist unter folgendem Link
abrufbar: www.vnr-germany.de/resource/blob/250418/vnr-deutschland-2025.pdf; er
gibt Auskunft über das nationale Ziel- und Indikatorensystem. Ergänzend wird
hier verwiesen auf ausführliche Berichte zu den einzelnen SDG beim
Statistischen Bundesamt, siehe hier: https://dns-indikatoren.de/.
Zur Überprüfung der Einhaltung von internationalen IAO-Arbeitsnormen wird
auf das Normenüberwachungssystem der IAO verwiesen. Es ist eines der
wirksamsten Überwachungssysteme des internationalen Rechts. Dabei sind
Mitgliedstaaten verpflichtet, in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung von
IAO-Kernarbeitsnormen sowie weiterer IAO-Übereinkommen und zugehöriger
Protokolle zu berichten. Während die IAO-Mitgliedstaaten entscheiden können,
ob sie ein Übereinkommen oder Protokoll ratifizieren oder nicht, überprüft das
Überwachungssystem regelmäßig auch die Auswirkungen von Empfehlungen
und Übereinkommen, die nicht ratifiziert wurden (wobei zu beachten ist, dass
Empfehlungen grundsätzlich nicht ratifiziert werden, da sie keinen rechtlich
bindenden Charakter haben). Da Tripartismus ein Kernelement der IAO ist,
werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen in die Berichterstattung
gegenüber der IAO mit einbezogen.
Ein unabhängiges Gremium von 20 internationalen Rechtsexperten
(Expertenausschuss über die Anwendung von Übereinkommen und Empfehlungen) prüft
die Staatenberichte und veröffentlicht seine Bemerkungen zu jedem einzelnen
Land mit Bezug zu ausgewählten IAO-Instrumenten in seinem jährlichen
Bericht, siehe hierzu zum Beispiel für 2025: www.ilo.org/resource/news/ilo-releas
es-2025-report-committee-experts-application-conventions-and.
Der jährliche Bericht wird der Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz
vorgelegt, auf der Regierungen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer (tripartit) die Ergebnisse im Ausschuss für die Anwendung von
Normen erörtern. Insbesondere schwerwiegende Fälle der Verletzung von IAO-
Übereinkommen oder wiederkehrende Probleme werden im Rahmen dieses
Ausschusses tripartit mit den verantwortlichen Regierungen und Sozialpartnern
erörtert. In einem abschließenden Bericht werden Schlussfolgerungen verfasst
und eventuelle Maßnahmen aufgezeigt.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten
Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und
Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen unter Berücksichtigung des
SDG-10-Hauptzieles und der SDG-10-Unterziele in den Jahren 2019 bis
2024 entwickelt (bitte nach Land, Jahr, quantitativen Indikatoren und
Kennzahlen für das SDG-10-Hauptziel und quantitativen Indikatoren und
Kennzahlen für die SDG-10-Unterziele aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens-
und Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des SDG-10-
Hauptzieles und SDG-10-Unterzieles überwacht (bitte nach Land, Behörde,
Bericht, Link zum Download des Berichtes aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten
Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und
Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen unter Berücksichtigung des
SDG-17-Hauptzieles und der SDG-17-Unterziele in den Jahren 2019 bis
2024 entwickelt (bitte nach Land, Jahr, quantitativen Indikatoren und
Kennzahlen für das SDG-17-Hauptziel und quantitativen Indikatoren und
Kennzahlen für die SDG-17-Unterziele aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens-
und Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des SDG-17-
Hauptzieles und SDG-17-Unterzieles überwacht (bitte nach Land, Behörde,
Bericht, Link zum Download des Berichtes aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
8. Welche quantitativen Indikatoren und Kennzahlen werden nach Kenntnis
der Bundesregierung zur Bewertung der Verbesserung der
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in der Welt durch Projekte der
Technischen Zusammenarbeit im Rahmen der Mitgliedschaft der
Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Arbeitsorganisation verwendet
(bitte nach quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für die
Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse, nach quantitativen Indikatoren
und Kennzahlen für die Verbesserung von sozialen Verhältnissen,
Definition der Indikatoren und Kennzahlen, Referenzbereichen der Indikatoren
und Kennzahlen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
9. Welche neuen Erkenntnisse über Probleme und Herausforderungen in
allen Bereichen des Arbeitslebens und der Sozialpolitik wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2024 im Rahmen
der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der
Internationalen Arbeitsorganisation gewonnen (bitte getrennt nach den Bereichen
„Arbeitsleben“ und „Sozialpolitik“ aufschlüsseln, vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die große Bandbreite der im Rahmen der IAO behandelten Themen und die
regelmäßigen Austausche mit den Konstituenten der IAO und dem Amt der
IAO (wie zum Beispiel im Rahmen von Verwaltungsratssitzungen, technischen
Meetings und Konferenzen) geben einen weiten Überblick über neue
Herausforderungen, die sich in der Welt der Arbeit weltweit stellen. Ebenso dienen
diese regelmäßigen Austausche der Diskussion und gemeinsamen Erarbeitung
von Lösungsansätzen.
Einen umfassenden Überblick über die zwischen 2022 und 2024 behandelten
Themen, Diskussionen und Ergebnisse der Sitzungen geben Übersichten und
ausführliche Mitschriften von Verwaltungsratssitzungen, die unter folgenden
Internetlinks abrufbar sind:
– 344. Verwaltungsrat März 2022: www.ilo.org/gb/344
– 345. Verwaltungsrat Juni 2022: www.ilo.org/gb/345
– 346. Verwaltungsrat November 2022: www.ilo.org/gb/346
– 347. Verwaltungsrat März 2023: www.ilo.org/gb/347
– 348. Verwaltungsrat Juni 2023: www.ilo.org/gb/348
– 349. Verwaltungsrat November 2023: www.ilo.org/gb/349
– 350. Verwaltungsrat März 2024: www.ilo.org/gb/350
– 351. Verwaltungsrat Juni 2024: www.ilo.org/gb/351
– 352. Verwaltungsrat November 2024: www.ilo.org/gb/352.
10. Welche Länder werden nach Kenntnis der Bundesregierung als
„ausgewählte Länder“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) beim Informations-
und Erfahrungsaustausch im Rahmen der Mitgliedschaft der
Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Arbeitsorganisation
betrachtet?
Der regelmäßige Informations- und Erfahrungsaustausch im Rahmen der
Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschenland in der IAO zwischen den
Mitgliedstaaten und Sozialpartnern findet in den verschiedenen Meetings der IAO
(siehe Antwort zu Frage 9) statt. Deutschland gehört dabei der Western
European Group (WEG) und der Industrialised Market Economy Countries (IMEC)
an und tauscht sich eng im Rahmen der EU aus. Ein Fokus dieses Informations-
und Erfahrungsaustauschs auf ausgewählte Länder ergibt sich entlang der
diskutierten Themen und Schwerpunkte.
Mit der Förderung des Multi Donor Funds „Vision Zero Funds“ (VZF) auch
durch Deutschland werden darüber hinaus Arbeits- und Sozialstandards
konkret entlang globaler Lieferketten weltweit gestärkt (zur aktuellen Übersicht,
siehe hier https://webapps.ilo.org/vzf/?utm_source=chatgpt.com ). Dabei wird
darauf hingewiesen, dass es sich bei dem VZF um einen Multi-Donor-Fund
handelt, in den sowohl Regierungen als auch private Unternehmen, Stiftungen
und Konsumenten in die Finanzierung einbezogen sind. Durch die Verwaltung
des Fonds mit Hilfe der IAO ist er in die tripartite Organisation und die
fachliche Unterstützung durch die IAO eingebunden.
Im Rahmen des sogenannten Regular Budget Supplementary Account (RBSA)
beteiligt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einer flexiblen
Finanzierungsmodalität der IAO. Zu den bisherigen Förderungen siehe hier:
www.ilo.org/sites/default/files/2024-06/PARTNERSHIP-RBSA-REVISED%2
C%20April%202024.pdf.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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