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Quantitative Ergebnisse der Umsetzung der Ziele der Internationalen Arbeitsorganisation (Antwort zu Drs. 21/1044)

dip / drucksache 13.08.2025 · WP 21 · 21/1217 · Antwort · Original ↗

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Quantitative Ergebnisse der Umsetzung der Ziele der Internationalen Arbeitsorganisation (Antwort zu Drs. 21/1044) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1217 21. Wahlperiode 13.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Jan Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1044 – Quantitative Ergebnisse der Umsetzung der Ziele der Internationalen Arbeitsorganisation V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 am 4. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (erste Lesung) am Freitag, den 11. Juli 2025, den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw2 7-haushaltsberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?we ek=28&year=2025). Im Kapitel 1106 – „Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten“ des Einzelplanes heißt es (Bundestagsdrucksache 21/500, S. 1585): „Im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation, die sich hauptsächlich durch die Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert, nimmt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMAS, seit 1954 einen der 10 ständigen Sitze ein (SDGs 8, 10, 17). Deutschland unterstützt damit die wesentlichen Ziele der IAO: 1. Weltweite Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen (Übereinkommen und Empfehlungen) und die Überwachung ihrer Umsetzung und Einhaltung, 2. Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in der Welt durch Projekte der technischen Zusammenarbeit, 3. Gewinnung neuer Erkenntnisse über Probleme und Herausforderungen in allen Bereichen des Arbeitslebens und der Sozialpolitik durch Forschungs- und Informationstätigkeit, ihre analytische Aufbereitung, ihre Weitergabe sowie darauf basierender Politikberatung. Die vom BMAS finanzierten Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit dienen der Förderung internationaler Aktivitäten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik und dem Informations- und Erfahrungsaustausch mit ausgewählten Ländern.“ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (VN), die sich für die Förderung sozialer Gerechtigkeit und international anerkannter Menschen- und Arbeitsrechte einsetzt. Sie wurde 1919 im Rahmen des Versailler Vertrages gegründet und ist damit die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie hat das Ziel, weltweit Armut und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, sozialen Ausgleich und Gerechtigkeit zu fördern sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Als einzige dreigliedrige (tripartite) VN-Organisation bringt die IAO Regierungen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus 187 Mitgliedstaaten zusammen, um Arbeitsnormen festzulegen, Strategien zu entwickeln und Programme zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit zu erarbeiten. Zudem führt die IAO wichtige Forschungsarbeiten und Datenerhebungen zu einer Vielzahl von Themen aus dem Bereich der Arbeitswelt durch. Sie veröffentlicht Leitberichte sowie eine breite Palette von Publikationen und Arbeitspapieren. Ihre weltweit renommierten statistischen Datenbanken werden mit nationalen Arbeitsmarktdaten gepflegt und aktualisiert. Die folgenden Antworten verweisen daher auf Daten- und Informationsquellen von Bundesregierung, IAO und VN und damit auf weitreichende und übersichtliche Quellen mit internationalen Angaben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Unterscheidung in Arbeitsbedingungen einerseits und Lebensbedingungen andererseits in der Regel nicht vorgenommen wird. Bestimmte (gute) Arbeitsbedingungen implizieren bestimmte (gute) Lebensbedingungen. Daher ist eine Trennung häufig nicht möglich, da die gemeinsame Schnittmenge sehr groß ist.  1. Welche quantitativen Indikatoren und Kennzahlen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bewertung der Verbesserung der weltweiten Lebens- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verwendet (bitte nach quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für Lebensbedingungen, nach quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für Arbeitsbedingungen, Definition der Indikatoren und Kennzahlen, Referenzbereiche der Indikatoren und Kennzahlen aufschlüsseln)? Die IAO macht Gebrauch von einem breiten Katalog an Indikatoren und Kennzahlen zur Bewertung der Verbesserung der weltweiten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse und damit Lebens- und Arbeitsbedingungen, auf die Projekte der technischen Zusammenarbeit einzahlen. Die frei zugängliche Online- Datenbank der IAO (ILOSTAT) enthält die Vielzahl an Daten, die unter folgendem Link abrufbar sind: https://ilostat.ilo.org/data/. Die Quelle umfasst beispielsweise Indikatoren zur Beschäftigung nach Wirtschaftssektoren, Stundenlöhnen, Wochenarbeitsstunden, Arbeitslosenquoten und Streiks. Darüber hinaus überwacht ILOSTAT auch den Fortschritt beim Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG 8), indem es Indikatoren wie Einkommen, Jugendarbeitslosigkeit, Kinderarbeit und Arbeitsunfälle erfasst.  2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen unter Berücksichtigung des SDG-8- Hauptzieles (SDG: Sustainable Development Goal) und der SDG-8- Unterziele in den Jahren 2019 bis 2024 entwickelt (bitte nach Land, Jahr, quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für das SDG-8-Hauptziel und quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für die SDG-8-Unterziele aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfolgt kontinuierlich die Entwicklung der weltweiten Lebens- und Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit internationalen Arbeitsnormen, die durch die IAO formuliert werden. Die Einhaltung und effektive Umsetzung internationaler Arbeitsnormen (192 Konventionen und 209 Empfehlungen, darunter zehn Kernarbeitsnormen) haben positive Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den einzelnen Ländern, da sie grundlegende Regeln und Standards festlegen, die die Arbeit menschenwürdig, sicher und fair gestalten und die Bekämpfung von schweren Verletzungen von grundlegenden Menschenrechten wie im Falle von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit ermöglichen. Ihre Verabschiedung und Implementierung hat maßgebliche Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen weltweit. In vielen Ländern, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, haben internationale Arbeitsnormen geholfen, Arbeitsbedingungen zu verbessern. Im Rahmen der Agenda 2030 und der Erreichung der SDGs ist die Entwicklung der internationalen Arbeitsstandards und ihre Implementierung daher von hoher Bedeutung. Für einen guten Überblick über die Entwicklung aller SDG, und damit auch der SDG 8, 10 und 17 (Hauptziel, Unterziele) wird auf das Dashboard der VN mit zugehöriger, visueller Datenbank verwiesen, das die Entwicklung der Haupt- und Unterziele aller SDG (gesamt sowie im Einzelnen) nach Jahr und Land aufschlüsselt, siehe hier: https://unstats.un.org/sdgs/dataportal/countryprofiles/. Einen umfassenden Überblick über die weltweite Umsetzung der SDGs gibt der aktuelle Bericht der VN zu den Sustainable Development Goals (SDG) 2025, abrufbar hier: https://unstats.un.org/sdgs/report/2025/The-Sustainable-De velopment-Goals-Report-2025.pdf.  3. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens- und Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des SDG-8-Hauptzieles und SDG-8-Unterzieles überwacht (bitte nach Land, Behörde, Bericht, Link zum Download des Berichtes aufschlüsseln)? Die Agenda 2030 legt fest, dass alle Staaten regelmäßige Überprüfungen der Fortschritte auf nationaler und unternationaler Ebene durchzuführen haben. In Deutschland erfolgt das Monitoring der Agenda 2030 („SDG Monitoring“) durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS), die das zentrale Instrument für die Nachverfolgung und Überprüfung der nationalen Nachhaltigkeitspolitik darstellt. Der Aufbau eines nationalen SDG-Monitorings bleibt jedem Land selbst überlassen. Damit die Staaten in regelmäßigen Abständen über ihre Fortschritte unterrichten und sich dazu austauschen, laden die VN jährlich zum High-Level Political Forum on Sustainable Development (kurz: HLPF) ein, einem Gremium der VN zur Abstimmung der globalen Nachhaltigkeitspolitik. Vor diesem Treffen haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, einen Voluntary National Review (VNR, Freiwilliger Nationaler Staatenbericht) über den nationalen Umsetzungsstand einzureichen und diesen auf dem HLPF vorzustellen. Der aktuelle Freiwillige Staatenbericht Deutschlands zum HLPF 2025 ist unter folgendem Link abrufbar: www.vnr-germany.de/resource/blob/250418/vnr-deutschland-2025.pdf; er gibt Auskunft über das nationale Ziel- und Indikatorensystem. Ergänzend wird hier verwiesen auf ausführliche Berichte zu den einzelnen SDG beim Statistischen Bundesamt, siehe hier: https://dns-indikatoren.de/. Zur Überprüfung der Einhaltung von internationalen IAO-Arbeitsnormen wird auf das Normenüberwachungssystem der IAO verwiesen. Es ist eines der wirksamsten Überwachungssysteme des internationalen Rechts. Dabei sind Mitgliedstaaten verpflichtet, in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung von IAO-Kernarbeitsnormen sowie weiterer IAO-Übereinkommen und zugehöriger Protokolle zu berichten. Während die IAO-Mitgliedstaaten entscheiden können, ob sie ein Übereinkommen oder Protokoll ratifizieren oder nicht, überprüft das Überwachungssystem regelmäßig auch die Auswirkungen von Empfehlungen und Übereinkommen, die nicht ratifiziert wurden (wobei zu beachten ist, dass Empfehlungen grundsätzlich nicht ratifiziert werden, da sie keinen rechtlich bindenden Charakter haben). Da Tripartismus ein Kernelement der IAO ist, werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen in die Berichterstattung gegenüber der IAO mit einbezogen. Ein unabhängiges Gremium von 20 internationalen Rechtsexperten (Expertenausschuss über die Anwendung von Übereinkommen und Empfehlungen) prüft die Staatenberichte und veröffentlicht seine Bemerkungen zu jedem einzelnen Land mit Bezug zu ausgewählten IAO-Instrumenten in seinem jährlichen Bericht, siehe hierzu zum Beispiel für 2025: www.ilo.org/resource/news/ilo-releas es-2025-report-committee-experts-application-conventions-and. Der jährliche Bericht wird der Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz vorgelegt, auf der Regierungen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (tripartit) die Ergebnisse im Ausschuss für die Anwendung von Normen erörtern. Insbesondere schwerwiegende Fälle der Verletzung von IAO- Übereinkommen oder wiederkehrende Probleme werden im Rahmen dieses Ausschusses tripartit mit den verantwortlichen Regierungen und Sozialpartnern erörtert. In einem abschließenden Bericht werden Schlussfolgerungen verfasst und eventuelle Maßnahmen aufgezeigt.  4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen unter Berücksichtigung des SDG-10-Hauptzieles und der SDG-10-Unterziele in den Jahren 2019 bis 2024 entwickelt (bitte nach Land, Jahr, quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für das SDG-10-Hauptziel und quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für die SDG-10-Unterziele aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  5. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens- und Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des SDG-10- Hauptzieles und SDG-10-Unterzieles überwacht (bitte nach Land, Behörde, Bericht, Link zum Download des Berichtes aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen unter Berücksichtigung des SDG-17-Hauptzieles und der SDG-17-Unterziele in den Jahren 2019 bis 2024 entwickelt (bitte nach Land, Jahr, quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für das SDG-17-Hauptziel und quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für die SDG-17-Unterziele aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  7. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens- und Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des SDG-17- Hauptzieles und SDG-17-Unterzieles überwacht (bitte nach Land, Behörde, Bericht, Link zum Download des Berichtes aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  8. Welche quantitativen Indikatoren und Kennzahlen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bewertung der Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in der Welt durch Projekte der Technischen Zusammenarbeit im Rahmen der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Arbeitsorganisation verwendet (bitte nach quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse, nach quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für die Verbesserung von sozialen Verhältnissen, Definition der Indikatoren und Kennzahlen, Referenzbereichen der Indikatoren und Kennzahlen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Welche neuen Erkenntnisse über Probleme und Herausforderungen in allen Bereichen des Arbeitslebens und der Sozialpolitik wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2024 im Rahmen der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Arbeitsorganisation gewonnen (bitte getrennt nach den Bereichen „Arbeitsleben“ und „Sozialpolitik“ aufschlüsseln, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die große Bandbreite der im Rahmen der IAO behandelten Themen und die regelmäßigen Austausche mit den Konstituenten der IAO und dem Amt der IAO (wie zum Beispiel im Rahmen von Verwaltungsratssitzungen, technischen Meetings und Konferenzen) geben einen weiten Überblick über neue Herausforderungen, die sich in der Welt der Arbeit weltweit stellen. Ebenso dienen diese regelmäßigen Austausche der Diskussion und gemeinsamen Erarbeitung von Lösungsansätzen. Einen umfassenden Überblick über die zwischen 2022 und 2024 behandelten Themen, Diskussionen und Ergebnisse der Sitzungen geben Übersichten und ausführliche Mitschriften von Verwaltungsratssitzungen, die unter folgenden Internetlinks abrufbar sind: – 344. Verwaltungsrat März 2022: www.ilo.org/gb/344 – 345. Verwaltungsrat Juni 2022: www.ilo.org/gb/345 – 346. Verwaltungsrat November 2022: www.ilo.org/gb/346 – 347. Verwaltungsrat März 2023: www.ilo.org/gb/347 – 348. Verwaltungsrat Juni 2023: www.ilo.org/gb/348 – 349. Verwaltungsrat November 2023: www.ilo.org/gb/349 – 350. Verwaltungsrat März 2024: www.ilo.org/gb/350 – 351. Verwaltungsrat Juni 2024: www.ilo.org/gb/351 – 352. Verwaltungsrat November 2024: www.ilo.org/gb/352. 10. Welche Länder werden nach Kenntnis der Bundesregierung als „ausgewählte Länder“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) beim Informations- und Erfahrungsaustausch im Rahmen der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Arbeitsorganisation betrachtet? Der regelmäßige Informations- und Erfahrungsaustausch im Rahmen der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschenland in der IAO zwischen den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern findet in den verschiedenen Meetings der IAO (siehe Antwort zu Frage 9) statt. Deutschland gehört dabei der Western European Group (WEG) und der Industrialised Market Economy Countries (IMEC) an und tauscht sich eng im Rahmen der EU aus. Ein Fokus dieses Informations- und Erfahrungsaustauschs auf ausgewählte Länder ergibt sich entlang der diskutierten Themen und Schwerpunkte. Mit der Förderung des Multi Donor Funds „Vision Zero Funds“ (VZF) auch durch Deutschland werden darüber hinaus Arbeits- und Sozialstandards konkret entlang globaler Lieferketten weltweit gestärkt (zur aktuellen Übersicht, siehe hier https://webapps.ilo.org/vzf/?utm_source=chatgpt.com ). Dabei wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem VZF um einen Multi-Donor-Fund handelt, in den sowohl Regierungen als auch private Unternehmen, Stiftungen und Konsumenten in die Finanzierung einbezogen sind. Durch die Verwaltung des Fonds mit Hilfe der IAO ist er in die tripartite Organisation und die fachliche Unterstützung durch die IAO eingebunden. Im Rahmen des sogenannten Regular Budget Supplementary Account (RBSA) beteiligt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einer flexiblen Finanzierungsmodalität der IAO. Zu den bisherigen Förderungen siehe hier: www.ilo.org/sites/default/files/2024-06/PARTNERSHIP-RBSA-REVISED%2 C%20April%202024.pdf. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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