Quantitative Ergebnisse der Umsetzung der Ziele der Internationalen Arbeitsorganisation
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Quantitative Ergebnisse der Umsetzung der Ziele der Internationalen Arbeitsorganisation
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1044
21. Wahlperiode 29.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Jan Feser, Ulrike Schielke-
Ziesing, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Quantitative Ergebnisse der Umsetzung der Ziele der Internationalen
Arbeitsorganisation
Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das
Jahr 2025 am 4. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen
Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der
Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (erste Lesung) am Freitag,
den 11. Juli 2025, den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-
haushaltsberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?week=
28&year=2025).
Im Kapitel 1106 – „Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten“ des
Einzelplanes heißt es (Bundestagsdrucksache 21/500, S. 1585):
„Im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation, die sich
hauptsächlich durch die Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert, nimmt die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMAS, seit 1954 einen der 10 ständigen
Sitze ein (SDGs 8, 10, 17). Deutschland unterstützt damit die wesentlichen
Ziele der IAO: 1. Weltweite Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
durch die Ausarbeitung und Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen
(Übereinkommen und Empfehlungen) und die Überwachung ihrer Umsetzung
und Einhaltung, 2. Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse
in der Welt durch Projekte der technischen Zusammenarbeit, 3. Gewinnung
neuer Erkenntnisse über Probleme und Herausforderungen in allen Bereichen
des Arbeitslebens und der Sozialpolitik durch Forschungs- und
Informationstätigkeit, ihre analytische Aufbereitung, ihre Weitergabe sowie darauf
basierender Politikberatung. Die vom BMAS finanzierten Maßnahmen der
internationalen Zusammenarbeit dienen der Förderung internationaler Aktivitäten auf
dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik und dem Informations- und
Erfahrungsaustausch mit ausgewählten Ländern.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche quantitativen Indikatoren und Kennzahlen werden nach Kenntnis
der Bundesregierung zur Bewertung der Verbesserung der weltweiten
Lebens- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Mitgliedschaft der
Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)
verwendet (bitte nach quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für
Lebensbedingungen, nach quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für
Arbeitsbedingungen, Definition der Indikatoren und Kennzahlen,
Referenzbereiche der Indikatoren und Kennzahlen aufschlüsseln)?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten
Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und
Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen unter Berücksichtigung des SDG-8-
Hauptzieles (SDG: Sustainable Development Goal) und der SDG-8-
Unterziele in den Jahren 2019 bis 2024 entwickelt (bitte nach Land, Jahr,
quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für das SDG-8-Hauptziel und
quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für die SDG-8-Unterziele
aufschlüsseln)?
3. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens-
und Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des SDG-8-Hauptzieles
und SDG-8-Unterzieles überwacht (bitte nach Land, Behörde, Bericht,
Link zum Download des Berichtes aufschlüsseln)?
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten
Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und
Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen unter Berücksichtigung des SDG-10-
Hauptzieles und der SDG-10-Unterziele in den Jahren 2019 bis 2024
entwickelt (bitte nach Land, Jahr, quantitativen Indikatoren und Kennzahlen
für das SDG-10-Hauptziel und quantitativen Indikatoren und Kennzahlen
für die SDG-10-Unterziele aufschlüsseln)?
5. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens-
und Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des SDG-10-Hauptzieles
und SDG-10-Unterzieles überwacht (bitte nach Land, Behörde, Bericht,
Link zum Download des Berichtes aufschlüsseln)?
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten
Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und
Verabschiedung internationaler Arbeitsnormen unter Berücksichtigung des SDG-17-
Hauptzieles und der SDG-17-Unterziele in den Jahren 2019 bis 2024
entwickelt (bitte nach Land, Jahr, quantitativen Indikatoren und Kennzahlen
für das SDG-17-Hauptziel und quantitativen Indikatoren und Kennzahlen
für die SDG-17-Unterziele aufschlüsseln)?
7. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Lebens-
und Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des SDG-17-Hauptzieles
und SDG-17-Unterzieles überwacht (bitte nach Land, Behörde, Bericht,
Link zum Download des Berichtes aufschlüsseln)?
8. Welche quantitativen Indikatoren und Kennzahlen werden nach Kenntnis
der Bundesregierung zur Bewertung der Verbesserung der
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in der Welt durch Projekte der Technischen
Zusammenarbeit im Rahmen der Mitgliedschaft der Bundesrepublik
Deutschland in der Internationalen Arbeitsorganisation verwendet (bitte
nach quantitativen Indikatoren und Kennzahlen für die Verbesserung der
wirtschaftlichen Verhältnisse, nach quantitativen Indikatoren und
Kennzahlen für die Verbesserung von sozialen Verhältnissen, Definition der
Indikatoren und Kennzahlen, Referenzbereichen der Indikatoren und
Kennzahlen aufschlüsseln)?
9. Welche neuen Erkenntnisse über Probleme und Herausforderungen in
allen Bereichen des Arbeitslebens und der Sozialpolitik wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2024 im Rahmen
der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen
Arbeitsorganisation gewonnen (bitte getrennt nach den Bereichen
„Arbeitsleben“ und „Sozialpolitik“ aufschlüsseln, vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
10. Welche Länder werden nach Kenntnis der Bundesregierung als
„ausgewählte Länder“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) beim Informations-
und Erfahrungsaustausch im Rahmen der Mitgliedschaft der
Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Arbeitsorganisation betrachtet?
Berlin, den 25. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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