Mehrgenerationenhäuser in Deutschland
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Mehrgenerationenhäuser in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/758
21. Wahlperiode 04.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mandy Eißing, David Schliesing, Dr. Michael Arndt, Maik
Brückner, Anne-Mieke Bremer, Kathrin Gebel, Nicole Gohlke, Christian Görke,
Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina
Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-
Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Mehrgenerationenhäuser in Deutschland
Im Jahr 2006 wurden die ersten Mehrgenerationenhäuser (MGH) im Rahmen
des „Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser I“ ins Leben gerufen.
Seitdem haben sie sich für die Kommunen zu einer wichtigen Säule im
generationsübergreifenden Dialog und bürgerschaftlichen Engagement entwickelt.
In den ersten Jahren wurden die MGH für jeweils fünf Jahre mit 40 000 Euro
jährlich finanziert. Dabei wurden 200 der damals 500 Häuser aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Die damalige gemeinsame Förderung
betrug insgesamt 100 Mio. Euro.
Im Jahr 2012 wurde im Anschluss ein zweites Aktionsprogramm ins Leben
gerufen mit einer nur zweijährigen Laufzeit, welches dann bis 2016 verlängert
wurde. Ab 2017 wurde dann ein weiteres Bundesprogramm gestartet, um die
MGH bis 2020 zu finanzieren. Am 1. Januar 2021 startete erneut ein
Bundesprogramm für die MGH unter dem Titel „Miteinander – Füreinander“. Dieses
Bundesprogramm soll bis zum Jahr 2028 den Bestand der MGH sichern.
Im Jahr 2022 stellte die Fraktion DIE LINKE. bereits eine Kleine Anfrage zu
Mehrgenerationenhäusern (siehe Bundestagsdrucksache 20/1422). Die Antwort
der Bundesregierung verwies unter anderem auf zu diesem Zeitpunkt
angestoßene Review-Verfahren zur Umsetzung von neu auferlegten Qualitätskriterien
der Mehrgenerationenhäuser.
Eine verlässliche Datenlage zur Entwicklung der Mehrgenerationenhäuser ist
nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller hinsichtlich der sich
verändernden finanziellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie
insbesondere der derzeit prekären Lage aufgrund der vorläufigen
Haushaltsführung von hoher Relevanz. Dies gilt insbesondere mit Blick auf das Auslaufen
des aktuellen Bundesprogramms im Jahr 2028, weil eine dauerhafte
Verstetigung der Finanzierung über diesen Zeitpunkt hinaus weiterhin nicht absehbar
ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser werden momentan in Deutschland
gefördert (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten
auflisten)?
2. Wie viele MGH waren schon Teil der vorherigen Aktionsprogramme
(bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten
auflisten)?
3. Sind in der aktuellen Förderung MGH neu hinzugekommen, und wenn ja,
wie viele (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten
auflisten)?
4. Wie hoch ist der Anteil von barrierefreien MGH, und wie hoch ist die
Steigerung gegenüber den vorherigen Aktionsprogrammen?
5. Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die
Mehrgenerationenhäuser ihre Ausgaben in Bezug auf den gestiegenen administrativen
Aufwand und die Kostensteigerung (z. B. für Mieten, Sachkosten,
Personalkosten, Energiekosten) begleichen, und ist angesichts dessen eine
Erhöhung der Fördersumme über 40 000 Euro jährlich geplant?
6. Wie viele Mittel sind seit 2022 bis heute für die Finanzierung von MGH
ausgezahlt worden, und wie viele MGH wurden damit gefördert (bitte
nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
7. Wie viele Mittel sind seit 2022 in die Finanzierung von MGH pro
Landkreis und kreisfreie Stadt bundesweit geflossen (bitte getrennt nach
Förderprogramm und insgesamt aufschlüsseln)?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen Geschlechter-
und Altersstruktur der Besucherinnen und Besucher der MGH (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
9. Wie viele der MGH verfügen über ein angegliedertes Wohnkonzept (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
10. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den MGH
hauptamtlich und wie viele ehrenamtlich tätig (bitte nach Bundesländern,
Projekten, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das mittlere Stunden-
und Monatsentgelt (Median) von Beschäftigten in den MGH entwickelt,
und wie hoch war der Anteil der MGH, die tarifgebunden sind (bitte
jeweils nach Beschäftigten in tarifgebundenen und nichttarifgebundenen
Unternehmen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln und die letzten
verfügbaren Daten sowie die Jahreszahlen der letzten zehn Jahre
angeben)?
12. Wie viele Menschen haben seit 2022 einen Bundesfreiwilligendienst in
einem MGH gemacht (bitte nach Jahren, Bundesländern, Projekten,
Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
13. Wie viele Jugendliche haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2022 in einem MGH ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges
ökologisches Jahr gemacht (bitte nach Jahren, Bundesländern, Projekten,
Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
14. Wie viele Jugendliche haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2022 in einem MGH ein freiwilliges soziales Jahr – Digital gemacht (bitte
nach Jahren, Bundesländern, Projekten, Landkreisen und kreisfreien
Städten sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
15. Welche Aufgaben haben die Freiwilligen nach Kenntnis der
Bundesregierung dort im Einzelnen übernommen (bitte je nach Dienst aufschlüsseln)?
16. Wenn der Bundesregierung die Zahlen zu den Fragen 13 bis 15 nicht
vorliegen, ist eine zentrale Erfassung der Freiwilligendienste in MGH
geplant, um Wirkung und Reichweite besser zu erfassen?
17. Welche Altersstruktur haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den MGH (bitte nach Bundesländern und
Geschlecht aufschlüsseln)?
18. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich aus
bürgerschaftlichem Engagement in MGH sozialversicherungspflichtige
„reguläre“ Arbeitsverhältnisse entwickelt haben?
19. Welche weiteren Marketingmaßnahmen wurden seit 2022 ergriffen, um
die Bekanntheit von MGH zu erhöhen (bitte nach Jahren und ggf.
Bundesländern und MGH aufschlüsseln), bzw. sind nach dem aktuellen Stand
Marketingmaßnahmen geplant, um MGH bekannter zu machen, wenn ja,
welche, wo, und wie viel kosten diese Maßnahmen?
20. Welche Auswirkungen hat die derzeitige vorläufige Haushaltsführung des
Bundes auf die MGH?
21. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen MGH aufgrund der
vorläufigen Haushaltsführung in akute finanzielle Schwierigkeiten geraten
sind und daher ihr Angebot reduzieren und ggf. sogar Personal abbauen
mussten, und wenn ja, welche Fälle (bitte entsprechend nach
Bundesländern, Umfang des reduzierten Angebotes und abgebauten Personalstellen
auflisten)?
22. Mussten MGH ihre Arbeit wegen der derzeitigen vorläufigen
Haushaltsführung einstellen, und wenn ja, wie viele (bitte entsprechend nach
Bundesländern und Anzahl auflisten), und hat die Bundesregierung
Maßnahmen ergriffen, um mögliche negative Auswirkungen der vorläufigen
Haushaltsführung auf die MGH zu verhindern oder abzumildern, bzw.
wird sie entsprechende Maßnahmen zur Überbrückung ergreifen, wenn ja,
welche waren dies bzw. werden dies sein, und wenn nein, warum nicht?
23. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ggf. treffen, um dauerhafte
Schließungen von Mehrgenerationenhäusern zu verhindern?
24. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mehrgenerationenhäuser durch
Vereine, Verbände, Stiftungen oder Unternehmen mischfinanziert werden
und in welchem Umfang (bitte pro Mehrgenerationenhaus und in Prozent
im Verhältnis zur Bundesförderung aufschlüsseln)?
25. Wie viele der Mehrgenerationenhäuser haben einen der großen
Wohlfahrtsverbände als Träger und bzw. oder Kooperationspartner?
26. Welche Handlungsfelder bedienen die Mehrgenerationenhäuser (Alter und
Pflege, Integration und Bildung, haushaltsnahe Dienstleistungen,
freiwilliges Engagement, Selbsthilfe) nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte
pro Haus aufschlüsseln)?
27. Welche der auf Bundestagsdrucksache 20/1422 erwähnten
Handlungsfelder für Mehrgenerationenhäuser werden nach Kenntnis der
Bundesregierung weiterhin bedient, und welche wurden ggf. inzwischen um
zusätzliche Themenbereiche erweitert – etwa durch explizite Angebote für
LSBTIQ-Personen?
28. Wie haben sich die auf Bundestagsdrucksache 20/1422 erwähnten
Angebote zur digitalen Bildung seit 2021 entwickelt, existieren nach Kenntnis
der Bundesregierung diesbezüglich konkrete Wirkungsanalysen, und
welche Umsetzung plant die Bundesregierung für den im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geschilderten „Digitalpakt Alter“ im
Bereich der Mehrgenerationenhäuser?
29. Wie viele Anträge auf Förderung, die wegen fehlender
Kofinanzierungserklärungen abgelehnt werden mussten, gab es seit 2012 (bitte pro Jahr und
Bundesland auflisten)?
30. Wie werden die Ziele des Bundesprogramms, die Demokratieförderung,
Erweiterung digitaler Kompetenzen und ein stärkeres Engagement für
ökologische Nachhaltigkeit, in den MGH umgesetzt?
31. Welche Ergebnisse liegen aus der auf Bundestagsdrucksache 20/1422
erwähnten verpflichtenden Review-Evaluation der MGH seit 2021
inzwischen vor, wie wurden diese genutzt, und welche konkreten Fortschritte
wurden dadurch im Handlungsfeld ökologische Nachhaltigkeit erzielt
(z. B. Zahl neuer Projekte, Reduktion CO2)?
32. Welche Rolle sollen die MGH bei der Bekämpfung von Isolierung bzw.
Einsamkeit im Allgemeinen und insbesondere für Seniorinnen und
Senioren spielen, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung konkret, und
welche Maßnahmen will sie hierbei unterstützen?
33. Ist eine erneute Online-Befragung – wie zuletzt 2018 – der
Mehrgenerationenhäuser zu speziell konzipierten Maßnahmen und Angeboten gegen
ungewollte Einsamkeit zur Aktualisierung der Daten geplant?
34. Wie viele MGH beteiligen sich am Kompetenznetz Einsamkeit (KNE),
und welche Ergebnisse liegen dazu vor?
35. Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen zur Verstetigung der
Finanzierung für die Zeit nach dem Auslauf des Bundesprogramms im Jahr
2028 in Planung, und wenn ja, welche?
Berlin, den 26. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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