Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden
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Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/341
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von
Notz, Filiz Polat, Helge Limburg, Lukas Benner, Agnieszka Brugger,
Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Chantal Kopf, Sandra Stein und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den
Binnengrenzen beenden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bewegungsfreiheit unserer Bürgerinnen und Bürger und der freie Austausch von
Gütern und Dienstleistungen in der Europäischen Union (EU) und im Schengen-Raum
gehören zu den größten historischen Errungenschaft Europas. Eine gemeinsame
europäische Identität und ein erfolgreich funktionierender Binnenmarkt sind ohne
Freizügigkeit und offene Binnengrenzen nicht denkbar. Sie sind Grundlage für den
Zusammenhalt und Wohlstand in Europa. Ebenso sind völkerrechtlich und grundgesetzlich
verbriefte Menschenrechte kein verhandelbares Detail, sondern eine unverzichtbare
Klammer der EU. Sie an den nationalen Grenzen auszuhebeln, gefährdet das
gemeinsame Fundament unseres Zusammenlebens auf dem europäischen Kontinent. Die neue
Bundesregierung muss unmissverständlich klarstellen, dass Schutzsuchende auf der
Flucht keine Bedrohung, sondern Menschen, Familien, Frauen und Kinder mit
Rechten sind – und jede entmenschlichende Rhetorik entschieden zurückweisen.
Durch den Versuch der neuen Bundesregierung, die Binnengrenzkontrollen dauerhaft
zu implementieren und Zurückweisungen von Asyl- und Schutzsuchenden an
deutschen Grenzen mit einem Erlass aus dem Bundesinnenministerium anzuordnen,
gefährdet die Bundesregierung den europäischen Zusammenhalt massiv. Die Reise des
Bundeskanzlers am 7. Mai 2025 nach Frankreich und Polen war richtig, hat aber nicht
zuletzt durch die deutliche Kritik der polnischen Regierung gezeigt, wie sehr die
Migrationspolitik der neuen Bundesregierung zu Unmut bei unseren Nachbarn führt und
Europa spaltet – und das in einer Zeit, in der europäische Geschlossenheit besonders
wichtig ist.
Mit der möglichen Heranziehung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV), der die Begründung einer nationalen
Bedrohungslage für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit erfordert, beugt die
Bundesregierung EU-Recht, um die Binnengrenzkontrollen auszuweiten und Asylsuchende an
den deutschen Grenzen zurückzuweisen. Dabei handelt die Bundesregierung derzeit
ohne klare Linie, ziellos und ohne rechtssichere Entscheidungsgrundlagen. Es bleibt
vollkommen unklar, ob die nun getroffenen Maßnahmen an den Grenzen rechtlich auf
eine vorliegende Bedrohungslage gemäß Artikel 72 AEUV gestützt wurden, zur
Begründung herangezogen werden oder auf welche rechtliche Grundlage sich die
Bundesregierung sonst in ihrem Handeln stützt. Widersprüchliche öffentliche Aussagen –
etwa durch Bundesinnenminister Dobrindt einerseits, den Vizekanzler Klingbeil und
den Regierungssprecher Kornelius andererseits – verschärfen die Unsicherheit
zusätzlich. Gleichzeitig ergingen offenbar Weisungen des Bundesinnenministeriums an die
Bundespolizei, die weder inhaltlich konkretisiert noch rechtlich tragfähig begründet
sind.
Das Vorgehen der neuen Bundesregierung ist entgegen anderslautender Aussagen
offenkundig nicht mit den europäischen Partnern abgestimmt und Medienberichte,
wonach sich Polen weigert, bereits zurückgewiesene Flüchtlinge aufzunehmen
(www.spiegel.de/panorama/migration-polen-verweigert-uebernahme-von-
asylbewerbern-an-der-deutschen-grenze-a-caba5628-1c70-4bd5-9118-435d65aa3fe7?sara_ref-
=re-xx-cp-sh), sind ein besorgniserregendes Zeichen für eine drohende
Verschlechterung des europäischen Zusammenhalts.
Die Bundesregierung stellt den europäischen Einigungsgedanken und das EU-
rechtlich und verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Asyl in Frage und droht es de facto
abzuschaffen. Die Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen, die an deutschen
Grenzen ein Asylgesuch oder ein Schutzersuchen vorbringen, ist rechtswidrig, es droht eine
Kettenreaktion der Abschottung und faktischen Grenzschließungen im Herzen
Europas. Denn nach der Dublin-Verordnung ist es notwendig, zuerst zu prüfen, welcher
Staat für das jeweilige Asylverfahren zuständig ist. Das ist nicht notwendigerweise der
Ersteinreisestaat. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem funktioniert durch
Kooperation, nicht durch Alleingänge und Zurückweisungen auf unklaren
Rechtsgrundlagen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Verantwortung an die Beamtinnen und Beamten
der Bundespolizei abgeschoben wird. Sie brauchen Rechtssicherheit für ihre Arbeit.
Bereits wenige Tage nach der Anweisung aus dem Bundesinnenministerium sind
Berichte bekannt geworden, nach denen selbst von der Bundesregierung als vulnerable
Gruppen besonders geschützte Personen an den Grenzen abgewiesen wurden.
Offenbar wurden vom Bundesinnenministerium keine ausreichenden Kriterien dafür
festgelegt, welche Personen als vulnerabel gelten. Zudem ist zumindest unklar, ob die vom
Bundesinnenministerium gegenüber der Bundespolizei gegebenen Anweisungen mit
Blick auf die Vulnerabilität von Personen hinter EU-rechtlichen Vorgaben
zurückbleiben. Trotz zahlreicher Bedenken, Warnungen aus In- und Ausland, von der
Gewerkschaft der Polizei, von Flüchtlingsorganisationen, Speditionen, vom Handel, von
Kommunen in den Grenzregionen, Pendlerinnen und Pendlern setzt die
Bundesregierung ihre Pläne jenseits von Humanität und Rechtsstaatlichkeit um.
Durch den Einsatz an den Grenzen fehlt der Bundespolizei dringend benötigtes
Personal im Landesinneren. Somit drohen direkte Auswirkungen auf die Sicherheit der
Menschen im Land. Nach Einschätzungen von Expertinnen und Experten ist die
derzeitige Belastung der Bundespolizei nur noch rund drei bis vier Wochen durchhaltbar.
Diese Arbeitsbedingungen drohen fatale Konsequenzen auf die Arbeitsmoral und die
Arbeitsbedingungen der Beamtinnen und Beamten zu haben, was dringend vermieden
werden muss.
Nationale Alleingänge an den Binnengrenzen schaden Europa. Binnengrenzkontrollen
verursachen erhebliche Kosten und behindern den freien Warenverkehr – ein zentrales
Element des europäischen Binnenmarkts. Pro Stunde Wartezeit fallen je Lkw Kosten
von rund 100 Euro an (TLN 2024). Betroffen sind insbesondere mittelständische
Unternehmen und Unternehmen in Grenzregionen, deren Wettbewerbsfähigkeit durch
Verzögerungen und Rechtsunsicherheit sinkt. Die europäische Wirtschaft braucht jetzt
Klarheit, Planungssicherheit und mit Blick auf die geopolitische Lage Zusammenhalt.
Die neue Bundesregierung hat sich dafür entschieden, auf nationalen Alleingang,
kurzfristige Symbolpolitik und das Bedienen rechter Narrative zu setzen. Das gefährdet
den europäischen Zusammenhalt, schwächt Deutschlands Glaubwürdigkeit und
Verlässlichkeit im Ausland und schadet der Durchsetzung von europäischem Asylrecht
sowie Wohlstand in Europa. In einer Zeit, in der ein brutaler Angriffskrieg auf unserem
Kontinent herrscht, Russland nicht nur Menschen in der Ukraine angreift, sondern
auch für Attacken und Sabotageaktionen in der EU verantwortlich ist und
Herausforderungen im transatlantischen Verhältnis zu politischen und wirtschaftlichen
Unsicherheiten führen, ist Geschlossenheit in der EU nötiger denn je.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Heranziehung einer Bedrohungslage nach Artikel 72 AEUV umgehend
aufzugeben, da sie unverhältnismäßig ist und rechtlich nicht haltbar ist;
2. die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach
Schengener Grenzkodex aufzuheben;
3. die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unverzüglich
zu unterlassen und stattdessen Schutzsuchende, insbesondere Vulnerablen, ein
geordnetes, faires Verfahren zu gewähren und Schutzersuchen zu prüfen, wie im
Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung vorgesehen;
4. sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit dafür einzusetzen, die
Solidarität in der EU zu stärken, indem die Bundesregierung
a. sich im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik weiterhin für
eine menschenrechtsbasierte Asylpolitik und darin für eine solidarische
Verteilung von Geflüchteten in der EU einsetzt;
b. sich gemeinsam mit anderen Staaten für legale und sichere Zugangswege –
durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme – einsetzt;
c. von unilateralen Maßnahmen Deutschlands, die von unseren Nachbarländern
abgelehnt werden, absieht und stattdessen die rechtlichen Möglichkeiten des
EU-Rechts über Kooperation nutzt;
d. wie im Koalitionsvertrag vereinbart, unverzüglich in substantielle Gespräche
mit unseren Nachbarländern eintritt und den Deutschen Bundestag über die
umfassenden stationären Ergebnisse unterrichtet;
5. mit mobilen lageabhängigen Kontrolleinsätzen der Bundespolizei rechtssicher
und effektiv für mehr Sicherheit zu sorgen und die Bundespolizei insbesondere
an sicherheitskritischen Orten, wie an Bahnhöfen und an Flughäfen, einzusetzen;
6. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeien und gemeinsame
polizeiliche Zentren zwischen Nachbarstaaten auszubauen;
7. sich auf EU-Ebene für einen stärkeren und handlungsfähigeren Binnenmarkt
einzusetzen, grenzüberschreitendes Arbeiten zu erleichtern und administrative
Hürden für mobile Beschäftigte und kleine und mittlere Unternehmen konsequent
abzubauen.
Berlin, den 3. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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