polradar

Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden

dip / drucksache 03.06.2025 · WP 21 · 21/341 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden [Deutscher Bundestag Drucksache 21/341 21. Wahlperiode 03.06.2025 Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Helge Limburg, Lukas Benner, Agnieszka Brugger, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Chantal Kopf, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bewegungsfreiheit unserer Bürgerinnen und Bürger und der freie Austausch von Gütern und Dienstleistungen in der Europäischen Union (EU) und im Schengen-Raum gehören zu den größten historischen Errungenschaft Europas. Eine gemeinsame europäische Identität und ein erfolgreich funktionierender Binnenmarkt sind ohne Freizügigkeit und offene Binnengrenzen nicht denkbar. Sie sind Grundlage für den Zusammenhalt und Wohlstand in Europa. Ebenso sind völkerrechtlich und grundgesetzlich verbriefte Menschenrechte kein verhandelbares Detail, sondern eine unverzichtbare Klammer der EU. Sie an den nationalen Grenzen auszuhebeln, gefährdet das gemeinsame Fundament unseres Zusammenlebens auf dem europäischen Kontinent. Die neue Bundesregierung muss unmissverständlich klarstellen, dass Schutzsuchende auf der Flucht keine Bedrohung, sondern Menschen, Familien, Frauen und Kinder mit Rechten sind – und jede entmenschlichende Rhetorik entschieden zurückweisen. Durch den Versuch der neuen Bundesregierung, die Binnengrenzkontrollen dauerhaft zu implementieren und Zurückweisungen von Asyl- und Schutzsuchenden an deutschen Grenzen mit einem Erlass aus dem Bundesinnenministerium anzuordnen, gefährdet die Bundesregierung den europäischen Zusammenhalt massiv. Die Reise des Bundeskanzlers am 7. Mai 2025 nach Frankreich und Polen war richtig, hat aber nicht zuletzt durch die deutliche Kritik der polnischen Regierung gezeigt, wie sehr die Migrationspolitik der neuen Bundesregierung zu Unmut bei unseren Nachbarn führt und Europa spaltet – und das in einer Zeit, in der europäische Geschlossenheit besonders wichtig ist. Mit der möglichen Heranziehung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Begründung einer nationalen Bedrohungslage für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit erfordert, beugt die Bundesregierung EU-Recht, um die Binnengrenzkontrollen auszuweiten und Asylsuchende an den deutschen Grenzen zurückzuweisen. Dabei handelt die Bundesregierung derzeit ohne klare Linie, ziellos und ohne rechtssichere Entscheidungsgrundlagen. Es bleibt vollkommen unklar, ob die nun getroffenen Maßnahmen an den Grenzen rechtlich auf eine vorliegende Bedrohungslage gemäß Artikel 72 AEUV gestützt wurden, zur Begründung herangezogen werden oder auf welche rechtliche Grundlage sich die Bundesregierung sonst in ihrem Handeln stützt. Widersprüchliche öffentliche Aussagen – etwa durch Bundesinnenminister Dobrindt einerseits, den Vizekanzler Klingbeil und den Regierungssprecher Kornelius andererseits – verschärfen die Unsicherheit zusätzlich. Gleichzeitig ergingen offenbar Weisungen des Bundesinnenministeriums an die Bundespolizei, die weder inhaltlich konkretisiert noch rechtlich tragfähig begründet sind. Das Vorgehen der neuen Bundesregierung ist entgegen anderslautender Aussagen offenkundig nicht mit den europäischen Partnern abgestimmt und Medienberichte, wonach sich Polen weigert, bereits zurückgewiesene Flüchtlinge aufzunehmen (www.spiegel.de/panorama/migration-polen-verweigert-uebernahme-von- asylbewerbern-an-der-deutschen-grenze-a-caba5628-1c70-4bd5-9118-435d65aa3fe7?sara_ref- =re-xx-cp-sh), sind ein besorgniserregendes Zeichen für eine drohende Verschlechterung des europäischen Zusammenhalts. Die Bundesregierung stellt den europäischen Einigungsgedanken und das EU- rechtlich und verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Asyl in Frage und droht es de facto abzuschaffen. Die Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen, die an deutschen Grenzen ein Asylgesuch oder ein Schutzersuchen vorbringen, ist rechtswidrig, es droht eine Kettenreaktion der Abschottung und faktischen Grenzschließungen im Herzen Europas. Denn nach der Dublin-Verordnung ist es notwendig, zuerst zu prüfen, welcher Staat für das jeweilige Asylverfahren zuständig ist. Das ist nicht notwendigerweise der Ersteinreisestaat. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem funktioniert durch Kooperation, nicht durch Alleingänge und Zurückweisungen auf unklaren Rechtsgrundlagen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Verantwortung an die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei abgeschoben wird. Sie brauchen Rechtssicherheit für ihre Arbeit. Bereits wenige Tage nach der Anweisung aus dem Bundesinnenministerium sind Berichte bekannt geworden, nach denen selbst von der Bundesregierung als vulnerable Gruppen besonders geschützte Personen an den Grenzen abgewiesen wurden. Offenbar wurden vom Bundesinnenministerium keine ausreichenden Kriterien dafür festgelegt, welche Personen als vulnerabel gelten. Zudem ist zumindest unklar, ob die vom Bundesinnenministerium gegenüber der Bundespolizei gegebenen Anweisungen mit Blick auf die Vulnerabilität von Personen hinter EU-rechtlichen Vorgaben zurückbleiben. Trotz zahlreicher Bedenken, Warnungen aus In- und Ausland, von der Gewerkschaft der Polizei, von Flüchtlingsorganisationen, Speditionen, vom Handel, von Kommunen in den Grenzregionen, Pendlerinnen und Pendlern setzt die Bundesregierung ihre Pläne jenseits von Humanität und Rechtsstaatlichkeit um. Durch den Einsatz an den Grenzen fehlt der Bundespolizei dringend benötigtes Personal im Landesinneren. Somit drohen direkte Auswirkungen auf die Sicherheit der Menschen im Land. Nach Einschätzungen von Expertinnen und Experten ist die derzeitige Belastung der Bundespolizei nur noch rund drei bis vier Wochen durchhaltbar. Diese Arbeitsbedingungen drohen fatale Konsequenzen auf die Arbeitsmoral und die Arbeitsbedingungen der Beamtinnen und Beamten zu haben, was dringend vermieden werden muss. Nationale Alleingänge an den Binnengrenzen schaden Europa. Binnengrenzkontrollen verursachen erhebliche Kosten und behindern den freien Warenverkehr – ein zentrales Element des europäischen Binnenmarkts. Pro Stunde Wartezeit fallen je Lkw Kosten von rund 100 Euro an (TLN 2024). Betroffen sind insbesondere mittelständische Unternehmen und Unternehmen in Grenzregionen, deren Wettbewerbsfähigkeit durch Verzögerungen und Rechtsunsicherheit sinkt. Die europäische Wirtschaft braucht jetzt Klarheit, Planungssicherheit und mit Blick auf die geopolitische Lage Zusammenhalt. Die neue Bundesregierung hat sich dafür entschieden, auf nationalen Alleingang, kurzfristige Symbolpolitik und das Bedienen rechter Narrative zu setzen. Das gefährdet den europäischen Zusammenhalt, schwächt Deutschlands Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit im Ausland und schadet der Durchsetzung von europäischem Asylrecht sowie Wohlstand in Europa. In einer Zeit, in der ein brutaler Angriffskrieg auf unserem Kontinent herrscht, Russland nicht nur Menschen in der Ukraine angreift, sondern auch für Attacken und Sabotageaktionen in der EU verantwortlich ist und Herausforderungen im transatlantischen Verhältnis zu politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten führen, ist Geschlossenheit in der EU nötiger denn je. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Heranziehung einer Bedrohungslage nach Artikel 72 AEUV umgehend aufzugeben, da sie unverhältnismäßig ist und rechtlich nicht haltbar ist; 2. die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach Schengener Grenzkodex aufzuheben; 3. die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen und stattdessen Schutzsuchende, insbesondere Vulnerablen, ein geordnetes, faires Verfahren zu gewähren und Schutzersuchen zu prüfen, wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung vorgesehen; 4. sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit dafür einzusetzen, die Solidarität in der EU zu stärken, indem die Bundesregierung a. sich im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik weiterhin für eine menschenrechtsbasierte Asylpolitik und darin für eine solidarische Verteilung von Geflüchteten in der EU einsetzt; b. sich gemeinsam mit anderen Staaten für legale und sichere Zugangswege – durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme – einsetzt; c. von unilateralen Maßnahmen Deutschlands, die von unseren Nachbarländern abgelehnt werden, absieht und stattdessen die rechtlichen Möglichkeiten des EU-Rechts über Kooperation nutzt; d. wie im Koalitionsvertrag vereinbart, unverzüglich in substantielle Gespräche mit unseren Nachbarländern eintritt und den Deutschen Bundestag über die umfassenden stationären Ergebnisse unterrichtet; 5. mit mobilen lageabhängigen Kontrolleinsätzen der Bundespolizei rechtssicher und effektiv für mehr Sicherheit zu sorgen und die Bundespolizei insbesondere an sicherheitskritischen Orten, wie an Bahnhöfen und an Flughäfen, einzusetzen; 6. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeien und gemeinsame polizeiliche Zentren zwischen Nachbarstaaten auszubauen; 7. sich auf EU-Ebene für einen stärkeren und handlungsfähigeren Binnenmarkt einzusetzen, grenzüberschreitendes Arbeiten zu erleichtern und administrative Hürden für mobile Beschäftigte und kleine und mittlere Unternehmen konsequent abzubauen. Berlin, den 3. Juni 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen