Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Bericht zu Drs. 21/321, 21/634)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Bericht zu Drs. 21/321, 21/634)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/635
21. Wahlperiode 25.06.2025
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 21/321, 21/634 –
Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär
Schutzberechtigten
Bericht der Abgeordneten Martin Gerster, Klaus-Peter Willsch, Marcus
Bühl, Leon Eckert, Dr. Dietmar Bartsch
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den Familiennachzug zu Stammberechtigten
mit subsidiärem Schutzstatus für zwei Jahre auszusetzen, wobei Härtefälle davon
unberührt bleiben.
Zudem soll in die Zielbestimmung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 AufenthG das Ziel der
Begrenzung der Zuwanderung wieder aufgenommen werden. Damit soll die
Rechtslage vor Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 18. November 2023
wiederhergestellt und künftig wieder ausdrücklich festgestellt werden, dass
gesetzgeberisches Handeln im Migrationsbereich auch unter dem Gesichtspunkt der
Zuzugsbegrenzung verfassungskonform und verhältnismäßig ausgestaltet und von
Rechtsprechung und Verwaltung entsprechend ausgelegt bzw. umgesetzt werden soll.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für den Bund ist aufgrund der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär
Schutzberechtigten eine Reduzierung des Teilnehmenden-Potenzials bei den
Integrationskursen zu berücksichtigen. Dabei sind mögliche Minderausgaben zu erwarten, die auf
einer Schätzung beruhen. Dabei ist für 2026 mit einer Minderausgabe in Höhe von
3,9 Mio. Euro zu rechnen. Die Minderausgaben in den Folgejahren können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (Mehreinnahmen/Minderausgaben
(-) / Mehrausgaben / Mindereinnahmen (+)) in Euro
2025 2026 2027 2028 2029
Kosten Integrationskurse,
104 Absatz 14 AufenthG-E
0 - 3.900.000 - 11.700.000 - 8.400.000 - 500.000
Die folgende Berechnung ist stark annahmegetrieben. Im Rechtskreis SGB II ergeben
sich aufgrund der Regelung Minderausgaben im Jahr 2025 in Höhe von rund 3,2 Mio.
Euro, von denen rund 2,8 Mio. Euro auf den Bund und 400.000 Euro auf die
Kommunen entfallen. In den Folgejahren steigen die Minderausgaben bis auf 46,2 Mio. Euro
im Jahr 2027. Die Minderausgaben in den einzelnen Jahren können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Minderausgaben (-) nach Gebietskörperschaft und Jahr in Euro
Gebietskörperschaft 2025 2026 2027 2028 2029
Bund - 2.800.000 - 23.800.000 - 41.100.000 - 37.400.000 - 33.400.000
Kommunen - 400.000 - 3.000.000 - 5.100.000 - 4.700.000 - 4.100.000
Insgesamt - 3.200.000 - 26.800.000 - 46.200.000 - 42.100.000 - 37.500.000
Zudem sind Einsparungen bei der Grundsicherung nach dem SGB XII in geringer
Höhe zu erwarten, die nicht beziffert werden können.
Sofern die unter E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung im Gesetzentwurf genannten
Positionen ausgabemindernd werden sollten, wird dies in kommenden
Aufstellungsverfahren im jeweils betroffenen Einzelplan berücksichtigt.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Änderungen im Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft gibt es keine Änderungen im Erfüllungsaufwand.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung verringert sich der bezifferbare jährliche Erfüllungsaufwand um
rund 4.925.000 Euro. Davon entfallen 3.760.000 Euro auf den Bund und 1.165.000
Euro auf die Kommunen. Im Bereich sonstiger Gesetzesfolgen entsteht – derzeit nicht
bezifferbarer – zusätzlicher Prüfaufwand für das Auswärtige Amt, die
Auslandsvertretungen, die Ausländerbehörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. VII.6 im
Gesetzentwurf).
Weitere Kosten
Dem Normadressaten Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen
(KMU), entstehen durch das Regelungsvorhaben keine weiteren Kosten.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 25. Juni 2025
Der Haushaltsausschuss
Klaus-Peter Willsch
Geschäftsführender Vorsitzender
und Berichterstatter
Martin Gerster
Berichterstatter
Marcus Bühl
Berichterstatter
Leon Eckert
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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