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Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Bericht zu Drs. 21/321, 21/634)

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/635 · Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Bericht zu Drs. 21/321, 21/634) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/635 21. Wahlperiode 25.06.2025 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksachen 21/321, 21/634 – Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten Bericht der Abgeordneten Martin Gerster, Klaus-Peter Willsch, Marcus Bühl, Leon Eckert, Dr. Dietmar Bartsch Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den Familiennachzug zu Stammberechtigten mit subsidiärem Schutzstatus für zwei Jahre auszusetzen, wobei Härtefälle davon unberührt bleiben. Zudem soll in die Zielbestimmung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 AufenthG das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung wieder aufgenommen werden. Damit soll die Rechtslage vor Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 18. November 2023 wiederhergestellt und künftig wieder ausdrücklich festgestellt werden, dass gesetzgeberisches Handeln im Migrationsbereich auch unter dem Gesichtspunkt der Zuzugsbegrenzung verfassungskonform und verhältnismäßig ausgestaltet und von Rechtsprechung und Verwaltung entsprechend ausgelegt bzw. umgesetzt werden soll. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Für den Bund ist aufgrund der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten eine Reduzierung des Teilnehmenden-Potenzials bei den Integrationskursen zu berücksichtigen. Dabei sind mögliche Minderausgaben zu erwarten, die auf einer Schätzung beruhen. Dabei ist für 2026 mit einer Minderausgabe in Höhe von 3,9 Mio. Euro zu rechnen. Die Minderausgaben in den Folgejahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (Mehreinnahmen/Minderausgaben (-) / Mehrausgaben / Mindereinnahmen (+)) in Euro 2025 2026 2027 2028 2029 Kosten Integrationskurse, 104 Absatz 14 AufenthG-E 0 - 3.900.000 - 11.700.000 - 8.400.000 - 500.000 Die folgende Berechnung ist stark annahmegetrieben. Im Rechtskreis SGB II ergeben sich aufgrund der Regelung Minderausgaben im Jahr 2025 in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro, von denen rund 2,8 Mio. Euro auf den Bund und 400.000 Euro auf die Kommunen entfallen. In den Folgejahren steigen die Minderausgaben bis auf 46,2 Mio. Euro im Jahr 2027. Die Minderausgaben in den einzelnen Jahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Minderausgaben (-) nach Gebietskörperschaft und Jahr in Euro Gebietskörperschaft 2025 2026 2027 2028 2029 Bund - 2.800.000 - 23.800.000 - 41.100.000 - 37.400.000 - 33.400.000 Kommunen - 400.000 - 3.000.000 - 5.100.000 - 4.700.000 - 4.100.000 Insgesamt - 3.200.000 - 26.800.000 - 46.200.000 - 42.100.000 - 37.500.000 Zudem sind Einsparungen bei der Grundsicherung nach dem SGB XII in geringer Höhe zu erwarten, die nicht beziffert werden können. Sofern die unter E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung im Gesetzentwurf genannten Positionen ausgabemindernd werden sollten, wird dies in kommenden Aufstellungsverfahren im jeweils betroffenen Einzelplan berücksichtigt. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Änderungen im Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft gibt es keine Änderungen im Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung verringert sich der bezifferbare jährliche Erfüllungsaufwand um rund 4.925.000 Euro. Davon entfallen 3.760.000 Euro auf den Bund und 1.165.000 Euro auf die Kommunen. Im Bereich sonstiger Gesetzesfolgen entsteht – derzeit nicht bezifferbarer – zusätzlicher Prüfaufwand für das Auswärtige Amt, die Auslandsvertretungen, die Ausländerbehörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. VII.6 im Gesetzentwurf). Weitere Kosten Dem Normadressaten Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen (KMU), entstehen durch das Regelungsvorhaben keine weiteren Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 25. Juni 2025 Der Haushaltsausschuss Klaus-Peter Willsch Geschäftsführender Vorsitzender und Berichterstatter Martin Gerster Berichterstatter Marcus Bühl Berichterstatter Leon Eckert Berichterstatter Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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