Einsetzung einer Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse"
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Einsetzung einer Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/562
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie
und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag setzt eine Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-
Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ ein.
I. Ausgangslage
Die Corona-Pandemie konfrontierte die Bundesrepublik Deutschland, ihre
Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft, ihre staatlichen Institutionen, die Betriebe
und Unternehmen, Kunst und Kultur in den Jahren 2019 bis 2023 mit
Herausforderungen von historischer und seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gekannter Tragweite. Die
Corona-Pandemie hatte tiefgreifende Auswirkungen auf alle Bereiche, insbesondere
das Gesundheitswesen, die Bildungseinrichtungen, den Sozialstaat mit seinen Zweigen
der Sozialversicherungen. Die Corona-Pandemie führte zu tiefgreifenden
Veränderungen für den Familienalltag mit der Betreuung von Kindern und der Sorge auch um
ältere Angehörige, für Freundeskreise, den Lebensalltag und die Entwicklung von
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Corona-Pandemie stellte
Selbständige, Beschäftigte und die Arbeitgeber, sowie das kulturelle Leben, die
Religionsausübung und viele Bereiche mehr vor existentielle Herausforderungen. Angesichts der
existenziellen Bedrohung und der tiefgreifenden Verunsicherung galt es,
schwerwiegende Folgen, insbesondere für vulnerable Gruppen, bestmöglich abzuwenden. Das
erforderte einerseits Solidarität und Zusammenhalt und gebot andererseits, in einer
insbesondere anfänglich extrem unklaren Sachlage harte Entscheidungen zu treffen,
sie zu erläutern und die notwendige Mitwirkung möglichst aller zu gewinnen.
Gleichzeitig galt es immer, die Ziele der Eindämmung der Pandemie und den Schutz von
Leib und Leben der Bevölkerung mit den materiellen und immateriellen Folgen für
Wirtschaft und Gesellschaft abzuwägen sowie die notwendigen Grundrechtseingriffe
verhältnismäßig auszugestalten. Dem Deutschen Bundestag ist bewusst, dass alle
Maßnahmen und Entscheidungen immer nur vor dem Hintergrund des
Informationsstands zum betreffenden Zeitpunkt bewertet werden können. Dies wird die Enquete-
Kommission in ihrer Arbeit leiten.
Eine umfassende, die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger einbeziehende und
wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Pandemie sowie des staatlichen und
gesellschaftlichen Handelns während dieser Zeit ist unerlässlich, um belastbare
Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Die zur Abwehr der Ansteckungsgefahr und für
die Gesunderhaltung der Menschen, für die Stabilisierung von Betrieben und
Arbeitsplätzen, für den Erhalt von Lebenschancen sowie zur Vermeidung und Linderung
vielfältiger negativer Folgen der durch die Corona-Pandemie geschaffenen Lage
getroffenen Maßnahmen waren und sind bereits Gegenstand intensiver Bemühungen um
Aufklärung und Lernen aus den Erfahrungen: in der Wissenschaft, in den ihrer
Zuständigkeit wegen besonders betroffenen Behörden, in den Bundesländern
(Untersuchungsausschüsse in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen, Expertenrat oder
Regierungskommission in Bayern und Sachsen-Anhalt, Enquete-Kommissionen in Baden-
Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen,
Expertenanhörungen in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Schleswig-
Holstein), in der Bundesregierung und auch im Deutschen Bundestag (Parlamentarisches
Begleitgremium, Parlamentarisches Fragewesen). Dennoch haben viele Menschen den
Eindruck, dass die Corona-Pandemie und ihre Folgen und die damals getroffenen
staatlichen Maßnahmen nicht ausreichend aufgearbeitet sind.
Die Enquete-Kommission soll daher
– die Ergebnisse der bisherigen Bemühungen um Aufklärung, Aufarbeitung und
Lernen aus den gemachten Erfahrungen bündeln und zusammenführen;
– ein Gesamtbild der Pandemie, ihrer Ursachen, Verläufe und Folgen einerseits
sowie der staatlichen Maßnahmen andererseits umfassend und verständlich
aufzeigen und dazu Daten und Fakten zugänglich machen und Transparenz stärken;
– dabei ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie sich staatliche und
gesellschaftliche Strukturen auf die effektive und effiziente Pandemiebekämpfung
ausgewirkt haben;
– die Auswirkungen der Pandemie einerseits und staatlicher Maßnahmen zum
Schutz vulnerabler Gruppen andererseits sichtbar machen und Empfehlungen
geben, wie diese zukünftig effektiver geschützt und dabei seelische Verletzungen
vermieden werden können;
– rechtliche Grundlagen, Kompetenzverteilung und getroffene Entscheidungen
hinterfragen, Verantwortlichkeiten klar benennen und aus ggf. identifizierten
Fehlentscheidungen Schlüsse ziehen, wie diese künftig vermieden werden
können;
– die staatlichen Maßnahmen und die Verläufe und Folgen der Corona-Pandemie
in Deutschland in Beziehung setzen zum Vorgehen in anderen Ländern;
– die Angemessenheit, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit damals ergriffener
staatlicher Maßnahmen prüfen und bewerten, Misserfolge und nicht ausreichend
bedachte Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft, auf Gesundheit und
persönliche Entfaltungschancen – insbesondere von Kindern und Jugendlichen –
identifizieren und so Resilienz stärken und eine evidenzbasierte, stabile
Grundlage für künftiges staatliches Handeln legen.
Ziel ist es, im Fall des Auftretens einer vergleichbaren Pandemie aus den Erfahrungen
mit der Corona-Pandemie heraus so vorbereitet zu sein, dass schnell, wirksam und mit
einer klaren Kommunikation der Ziele gehandelt werden kann.
II. Auftrag
A. Die Enquete-Kommission soll insbesondere die nachfolgenden Aspekte
beleuchten:
1. Früherkennung, Risikobewertung und Vorsorge:
• Pandemiepläne und Frühwarnsysteme,
• Prozesse zur Risikobewertung und -kommunikation durch nationale
und internationale Institutionen,
• Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Verfügbarkeit kritischer
Ressourcen.
2. Krisenmanagement und Entscheidungsstrukturen:
• Zusammenarbeit und Koordination zwischen allen staatlichen und
nichtstaatlichen Akteuren und Ebenen sowie im EU-Kontext,
• Bund-Länder(einschließlich Kommunen)-Koordinierung und
Ministerpräsidentenkonferenz,
• Funktionsweise und Entscheidungsprozesse der eingerichteten
Krisenstäbe und Gremien,
• besondere Rolle der Bundeswehr im Corona-Krisenmanagement,
• Mechanismen zur Einbindung wissenschaftlicher Expertise in politische
Entscheidungsprozesse.
3. Rechtliche Rahmenbedingungen und parlamentarische Kontrolle:
• verfassungsrechtliche Maßgaben,
• einfachgesetzliche Grundlagen der Pandemiebekämpfung
(Kompetenzen, Zuständigkeiten, Ermächtigungsgrundlagen für Maßnahmen
bezogen auf Größe und Ausmaß des Ausbruchsgeschehens),
• Rolle der Legislative (Bundestag und Parlamente der Länder) bei
Entscheidungsfindung und Kontrolle,
• Einbindung der Opposition in Krisenzeiten.
4. Gesundheitliche Maßnahmen und deren Auswirkungen:
• Darstellung und Analyse der unterschiedlichen Strategien zur
Eindämmung der Virusausbreitung: Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und
gesamtgesellschaftliche Auswirkungen – hierbei sind insbesondere die
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu beleuchten –,
• Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen,
• Leistungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit des Gesundheitssystems,
• Impfstoffentwicklung, -beschaffung, -verteilung und Durchführung der
Impfkampagne,
• Beschaffung und Vergabepraxis medizinischer Schutzausrüstung und
anderer kritischer Güter: Analyse der staatlichen Beschaffungs- und
Vergabeverfahren – insbesondere für Masken, Schutzkleidung,
Beatmungsgeräte und Testmaterialien – unter den Aspekten der
Schnelligkeit, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und vergaberechtlichen
Grundlagen, Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, etwa im
Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr.
5. Wirtschaftliche und soziale Aspekte:
• wirtschaftliche Stabilisierungs- und Hilfsmaßnahmen, insbesondere für
kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige,
• Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf
Arbeitsmarkt, Bildungssystem, Familien, die Rolle der Frau z. B. in der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Pflege, Eingliederungshilfe und das
gesellschaftliche Zusammenleben,
• Bewertung der sozialen Sicherungssysteme und Instrumente der
Arbeitsmarktpolitik (u. a. gesetzliche Unfallversicherung – GUV und
gesetzliche Rentenversicherung – GRV insbesondere mit Blick auf das
Thema Berufskrankheiten, Kurzarbeitergeld, Grundsicherung,
Kinderzuschlag, Wohngeld) hinsichtlich ihrer Krisenfestigkeit, Resilienz,
Zugänglichkeit und administrativen Leistungsfähigkeit,
• arbeitsrechtliche Schutzlücken,
• Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf
Gastronomie, Kulturbranche, Veranstaltungswirtschaft, Tourismus,
• Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf Ehrenamt,
Vereine und Vereinigungen,
• mittel- und langfristige gesundheitliche, psychische und soziale Folgen,
insbesondere auch für Kinder und Jugendliche,
• Notwendigkeit von Produktion und Versorgung vor Ort, Sicherung von
Lieferketten insbesondere für Medikamente und Hilfsmittel.
6. Krisenresilienz der Bundesrepublik Deutschland:
• Auswirkungen der Pandemie auf den Bund und seine Bediensteten,
• zukunftsfähige und krisenfeste Finanzierung öffentlicher Aufgaben und
sozialer Sicherungssysteme: Analyse der finanziellen Belastungen
durch die Pandemie für Bund, Länder, Kommunen und
Sozialversicherungen sowie Bewertung der strukturellen Fähigkeit, auch in künftigen
Krisen handlungsfähig zu bleiben, Berücksichtigung der
„Systemrelevanz“ von Berufsgruppen.
7. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit:
• Kommunikationsstrategien staatlicher und wissenschaftlicher Akteure,
• Umgang mit wissenschaftlicher Unsicherheit und Desinformation,
• Aspekte der Vertrauensbildung in Institutionen und Wissenschaft.
8. Kooperation im EU-Kontext, internationale Zusammenarbeit und globale
Dimension:
• Kooperation im EU-Kontext,
• Rolle Deutschlands in der internationalen Pandemiebekämpfung
und -prävention,
• Kooperation mit internationalen Partnern und Organisationen,
• internationale Strategien im Vergleich.
B. Die Enquete-Kommission soll Empfehlungen für Strategien und Maßnahmen der
Prävention und Krisenbekämpfung geben, mit denen die Resilienz gegenüber
Krisenlagen gesteigert werden kann:
1. Strategische Ausrichtung von Vorsorge, Prävention und internationaler
Kooperation:
• grundsätzliche Anforderungen an anpassungsfähige nationale
Krisenpläne,
• notwendige Kernkapazitäten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und
anderer relevanter Akteure,
• strategische Aspekte der Sicherung kritischer Ressourcen und der
Diversifizierung von Lieferketten,
• Potenziale zur Weiterentwicklung von Frühwarnsystemen und der
epidemiologischen Überwachung,
• Fragen der globalen Pandemieprävention.
2. Effektivierung des Krisenmanagements:
• Fragen der Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege zwischen den
staatlichen Ebenen im Krisenfall,
• Modelle für flexible und handlungsfähige
Krisenmanagementstrukturen,
• Erfordernisse zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur für
Datenerhebung und -nutzung,
• Anpassungsbedarf rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen für
Krisensituationen.
3. Sachgerechte und leistungsfähige Datenerhebung, -Speicherung und -
Auswertung:
• Vereinheitlichung und Digitalisierung von Meldesystemen national und
europaweit,
• vorsorgliche Entwicklung und Vorhalt von datenschutzkonformen und
nutzerfreundlichen Tools – wie etwa Warn-App oder Impf-App,
• Potenziale von Künstlicher Intelligenz und deren Nutzung.
4. Stärkung der wissenschaftsbasierten Politikberatung und der
Forschungskapazitäten:
• Verfahren der wissenschaftlichen Politikberatung,
• Einsatz strategischer Vorausschau und Forecast,
• Förderung relevanter Forschungsbereiche.
5. Optimierung der Krisenkommunikation, Stärkung der gesellschaftlichen
Akzeptanz und Förderung von Kompetenzen:
• Konzepte für eine transparente, verständliche und partizipative
Krisenkommunikation zur Förderung des Vertrauens und der
gesellschaftlichen Akzeptanz,
• Stärkung der Informationskompetenz und Umgang mit Fehl- und
Desinformation,
• Förderung von Eigenverantwortung und zivilgesellschaftlicher
Handlungsfähigkeit,
• Förderung der digitalen Infrastruktur in Bildungseinrichtungen und
Ausbau der digitalen Kompetenzen von Lehrpersonal,
Betreuungspersonen sowie von Schülerinnen und Schülern.
6. Erhöhung der sektoralen und gesamtgesellschaftlichen Resilienz:
• Resilienz des Gesundheitssystems: Aspekte einer flexiblen und
ressourcenstarken Gesundheitsversorgung,
• wirtschaftliche und soziale Resilienz: Rahmenbedingungen zur
Abfederung krisenbedingter Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft,
• Resilienz kritischer Infrastrukturen (KRITIS): Grundsätze zur
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen,
• Ertüchtigung der sozialen Infrastruktur, um auf pandemische
Situationen zu reagieren,
• Schließen sozialrechtlicher Schutzlücken,
• Schließen arbeitsrechtlicher Schutzlücken,
• effektive Werkzeuge für wirtschaftliche Stabilisierungs- und
Kompensationsmaßnahmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
und Selbständige.
III. Zusammensetzung und Arbeitsweise
Der Enquete-Kommission gehören 14 Mitglieder des Deutschen Bundestages und 14
Sachverständige an. Die Fraktion der CDU/CSU benennt fünf Mitglieder, die Fraktion
der AfD drei Mitglieder, die Fraktion der SPD drei Mitglieder, die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zwei Mitglieder und die Fraktion Die Linke ein Mitglied. Für jedes
Mitglied des Deutschen Bundestages kann ein stellvertretendes Mitglied benannt
werden. Die Sachverständigen werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt, wobei
eine angemessene Beteiligung der Länder und Kommunen sowie eine ausgewogene
Vertretung der relevanten wissenschaftlichen Disziplinen und gesellschaftlichen
Bereiche sicherzustellen ist. Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, so
benennen sie die Fraktionen nach dem vorgenannten Schlüssel.
Die Kommission ist berechtigt, öffentliche Anhörungen von Sachverständigen,
Interessenvertretern und Betroffenen durchzuführen, wissenschaftliche Expertisen und
Gutachten einzuholen sowie Forschungsaufträge zu vergeben. Sie hat die Perspektiven
der von der Pandemie und ihren Folgen besonders betroffenen Gruppen angemessen
zu berücksichtigen. Die Kommission kann zur effizienten Bearbeitung der
thematischen Schwerpunkte Arbeitsgruppen einsetzen.
In Abweichung von § 73 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
wird bestimmt, dass die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie
und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ der 21. Wahlperiode die
Protokolle ihrer nichtöffentlichen Sitzungen nur auf Beschluss veröffentlicht.
Die laufende Erkenntnisgewinnung sowie die Ergebnisse der Enquete-Kommission
sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden, die den
Notwendigkeiten, die sich aus besonders schutzbedürftigen Informationen und
Erkenntnissen ergeben, Rechnung trägt. Zudem sollen eine Website und andere geeignete
digitale Kanäle Informationen, Dokumente etc. bereitstellen.
IV. Berichterstattung
Die Enquete-Kommission hat dem Deutschen Bundestag einen umfassenden
Abschlussbericht mit den gewonnenen Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen
vorzulegen. Die Vorlage von Zwischenberichten zu einzelnen abgeschlossenen
Untersuchungsaspekten ist zulässig und kann eine zeitnahe parlamentarische und politische
Befassung mit den Ergebnissen ermöglichen. Der Bericht der Enquete-Kommission ist
bis zum 30. Juni 2027 vorzulegen.
Berlin, den 24. Juni 2025
Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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