Umsetzung und Kontrolle der Fördermittel im Projekt "Supporting Solutions - Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine"
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Umsetzung und Kontrolle der Fördermittel im Projekt "Supporting Solutions - Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/483
21. Wahlperiode 13.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli,
Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Jan Wenzel
Schmidt, Gerold Otten und der Fraktion der AfD
Umsetzung und Kontrolle der Fördermittel im Projekt „Supporting Solutions –
Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen
in der Ukraine“
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördert die
Bundesregierung das Projekt „Supporting Solutions – Unterstützung von
Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine“ (IATI
(International Aid Transparency Initiative)-ID: DE-1-202340529, www.transparenzp
ortal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202340529?title=support+solutions) mit
einem Gesamtvolumen von 9,5 Mio. Euro, von denen bis Mai 2025 etwa
3,5 Mio. Euro ausgezahlt wurden (ebd.). Das Projekt, das vom 6. November
2023 bis zum 31. Dezember 2026 läuft, wird von der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzt, mit dem Norwegian Refugee
Council (NRC) als Projektträger (ebd.). Es zielt auf die Verbesserung der
Lebensbedingungen von Binnenvertriebenen, Rückkehrern und verbleibenden
Gemeinschaften durch Maßnahmen wie Wohnraumbeschaffung, Wiederaufbau
kommunaler Infrastruktur und soziale Dienstleistungen in ukrainischen
Kommunen (ebd.). Ferner ist das Projekt in die „Umwelt- und Sozialrisikokategorie
B+“ eingestuft, was moderate, kontrollierbare Risiken signalisiert, die einer
strengen Überwachung unterliegen (www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Proje
ktdatenbank/Supporting-Solutions-Unterstuetzung-Von-Binnenvertriebenen-U
nd-Vom-Konflikt-Betroffener-Menschen-In-Der-Ukraine-55235.htm).
Unabhängig hiervon verfolgt die „Plattform Wiederaufbau Ukraine“ (www.ukr
aine-wiederaufbauen.de/), eine eigenständige Initiative der Bundesregierung,
das Ziel, den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen. Sie vernetzt Akteure
aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen und fördert im
Einklang mit den Lugano-Prinzipien einen inklusiven, nachhaltigen und
dezentralen Wiederaufbau durch Wissenstransfer und innovative Lösungen (ebd.).
Die Antwort auf die Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 21/69
bietet erste Einblicke in die Fortschritte des Projekts. Darin wird erläutert, dass
sich die Maßnahmen im ersten Projektjahr (2024) auf „vorbereitende, beratende
und kapazitätsaufbauende Maßnahmen, wie die Reparatur beschädigter
Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten, den Ausbau von Schutzräumen in
Schulen, die Instandsetzung von Schulen und Gesundheitszentren sowie die
Bereitstellung von Rechtsberatungsleistungen“ konzentrierten (ebd.). Ferner
wird dargelegt, dass die KfW über „ein umfassendes Kontrollsystem verfügt,
um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen“ (ebd.). Hierzu
gehört, dass „vor jeder Finanzierungszusage eine Analyse des Projektträgers
vor Ort“ erfolgt, bei der „dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und interne
Strukturen, insbesondere die internen Kontrollmechanismen, geprüft werden“
(ebd.). Auftragsvergaben, die der Projektträger aus Mitteln der Finanziellen
Zusammenarbeit tätigt, „müssen stets verbindlichen internationalen Standards
entsprechen“ (ebd.). Eine „buchmäßige Prüfung wird jährlich von einem externen
Wirtschaftsprüfer durchgeführt, dessen Bericht von der KfW geprüft wird“
(ebd.). Zudem legt das NRC „alle drei Monate Unterlagen zur
Mittelverwendung vor“, die „geprüft und auf ihre Plausibilität hin überprüft werden“ (ebd.).
Diese Ausführungen erweisen sich jedoch aus Sicht der Fragesteller als
unzureichend, da sie weder konkrete quantitative Ergebnisse, wie die Anzahl
unterstützter Personen oder sanierte Gebäude, noch präzise Angaben zu den
spezifischen Kontrollmechanismen und deren Wirksamkeit im Kontext der erhöhten
Korruptionsrisiken in der Ukraine enthalten. Ebenso fehlen detaillierte
Informationen zur Transparenz der Mittelverwendung für die deutsche
Öffentlichkeit sowie zur Abwägung der Förderprioritäten im Verhältnis zu nationalen
Bedarfen. Angesichts dieser Defizite wird die vorliegende Kleine Anfrage gestellt,
um eine umfassende Aufklärung über die Umsetzung, Kontrolle und
Effektivität des Projekts sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Projekts
„Supporting Solutions“ implementiert, um die soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Integration von Binnenvertriebenen in ukrainischen Kommunen zu
fördern, und wie berücksichtigen diese die spezifischen Bedarfe der
Zielgruppen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Wie viele Binnenvertriebene erhielten durch das Projekt Unterstützung bei
der Wohnraumbeschaffung oder sozialen Dienstleistungen, und welche
Gemeinden waren daran beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Welche quantitativen Ergebnisse, wie die Anzahl geschaffener
Wohnplätze oder Arbeitsplätze, können nach über zwei Jahren Projektlaufzeit
nachgewiesen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Welche qualitativen Verbesserungen der Lebensbedingungen wurden
durch das Projekt für Binnenvertriebene und betroffene Gemeinschaften
erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Welcher Anteil der bereits ausgezahlten 3,5 Mio. Euro bzw. der
Gesamtkosten von 9,5 Mio. Euro entfallen auf Verwaltungskosten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche spezifischen Mechanismen zur Prävention von Korruption wurden
im Rahmen des Projekts implementiert, um potenziellen Risiken in der
ukrainischen Verwaltung und Mittelverwendung entgegenzuwirken, und
welche methodischen Ansätze (z. B. Audits, Monitoringsysteme) werden
zur Evaluierung ihrer Wirksamkeit eingesetzt?
7. Welche konkreten Kriterien und Standards werden bei der vor jeder
Finanzierungszusage durchgeführten Analyse des Projektträgers
(Norwegian Refugee Council) angewendet, um dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit
und interne Kontrollmechanismen zu bewerten, und wie werden die
Ergebnisse dieser Analyse dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
8. Welche „verbindlichen internationalen Standards“ müssen bei den
Auftragsvergaben durch den Projektträger eingehalten werden, und wie
überprüft die KfW die Einhaltung dieser Standards in der Praxis (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wie gestaltet sich der Prozess der jährlichen „buchmäßigen Prüfung“
durch den externen Wirtschaftsprüfer, welche spezifischen Aspekte der
Mittelverwendung werden dabei untersucht, und sind die resultierenden
Berichte öffentlich zugänglich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Welche Unterlagen zur Mittelverwendung reicht der Norwegian Refugee
Council alle drei Monate ein, welche Kriterien werden bei der Prüfung
und Plausibilitätsbewertung dieser Unterlagen durch die KfW
angewendet, und wie werden Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten behandelt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Wie stellt die KfW sicher, dass die Kontrollmechanismen den erhöhten
Korruptionsrisiken in der Ukraine, insbesondere im Kontext des
andauernden Krieges, angemessen Rechnung tragen, und welche zusätzlichen
Maßnahmen wurden speziell für dieses Projekt entwickelt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welche Mechanismen gibt es, um die Transparenz der Mittelverwendung
für die deutsche Öffentlichkeit zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich
der Veröffentlichung von Prüfberichten und Quartalsberichten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Wie wird die Unabhängigkeit des externen Wirtschaftsprüfers
sichergestellt, und welche Qualifikationen oder Zertifizierungen müssen diese
Prüfer erfüllen, um die buchmäßige Prüfung durchzuführen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Nach welchen strategischen und entwicklungspolitischen Kriterien
priorisiert die Bundesregierung die Förderung des Projekts in der Ukraine im
Verhältnis zu nationalen Infrastruktur- oder Sozialprojekten, und wie wird
die Balance zwischen internationalen Verpflichtungen und nationalen
Bedarfen gewährleistet?
15. Nach welchen Kriterien wurden die ukrainischen Kommunen für das
Projekt ausgewählt?
16. In welchen Regionen und Städten der Ukraine ist das Projekt „Supporting
Solutions“ aktiv, welche spezifischen Maßnahmen (Ergebnisse z. B.
Anzahl sanierter Gebäude, geschaffener Wohnplätze, unterstützter Personen)
wurden in jeder dieser Regionen oder Städte umgesetzt, und welche
konkreten Summen wurden hierbei jeweils ausgegeben?
17. Wie priorisiert die Bundesregierung die Verteilung der Fördermittel
zwischen den verschiedenen Regionen und Städten, und welche Kriterien
liegen dieser Entscheidung zugrunde?
18. Welche Herausforderungen wurden in den jeweiligen Regionen oder
Städten bei der Umsetzung des Projekts identifiziert, und wie wurden diese
adressiert?
19. Wie wird die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden in den jeweiligen
Regionen und Städten organisiert, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit
der Projektergebnisse sicherzustellen?
20. Inwieweit wurden wirtschaftliche oder politische Interessen der
Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch die Einbindung deutscher
Unternehmen oder Fachkräfte berücksichtigt, in welchem Umfang erfolgte eine
solche Einbindung, und war dies eine explizit formulierte Zielsetzung der
Projektplanung?
21. Welche Maßnahmen gewährleisten die Nachhaltigkeit der
Projektergebnisse nach Ablauf der Förderung, und wer trägt die Folgekosten?
22. Welche Kriterien rechtfertigen die Zusammenarbeit mit dem Norwegian
Refugee Council (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
23. Waren neben dem Norwegian Refugee Council weitere
Nichtregierungsorganisationen beteiligt, und wenn ja, welche, und wie wird deren
Mittelverwendung überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. Wie wurde die Bedarfslage vor Ort ermittelt, und welche Kriterien lagen
der Analyse zugrunde?
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass primär auf
den Aufbau ukrainischer Selbsthilfekapazitäten gesetzt werden müsste,
anstatt externe Fördermittel bereitzustellen (bitte ausführen), und wenn
nein, warum nicht?
26. Welche konkreten Summen wurden jeweils für „vorbereitende, beratende
und kapazitätsaufbauende Maßnahmen wie die Reparatur beschädigter
Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten, der Ausbau von
Schutzräumen in Schulen, Reparaturen an Schulen und Gesundheitszentren sowie
von Rechtsberatungsleistungen“ ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
27. Wie viele beschädigte Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten
wurden im Rahmen des Projekts im Jahr 2024 saniert, und welche Arten von
Gebäuden (z. B. Wohnhäuser, öffentliche Einrichtungen) waren betroffen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
28. Werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie für Klimaneutralität und
Energieeffizienz (Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD), www.gebaeude
forum.de/ordnungsrecht/eu-vorgaben/epbd/), insbesondere hinsichtlich
Maßnahmen wie Dämmung, Solaranlagen oder anderer energieeffizienter
Technologien, im Rahmen des Projekts „Supporting Solutions“
berücksichtigt, obwohl die Ukraine kein Mitgliedstaat der Europäischen Union
ist, und wenn ja, wie wird die Relevanz dieser Standards für die
Wiederaufbau- und Reparaturmaßnahmen begründet?
29. Welcher Anteil der Fördermittel wurde 2024 für klimafreundliche
Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden eingesetzt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
30. In wie vielen Schulen wurden 2024 Schutzräume ausgebaut, und wie viele
Schülerinnen und Schüler profitieren direkt von diesen Maßnahmen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
31. Nach welchen entwicklungspolitischen und strategischen Überlegungen
rechtfertigt die Bundesregierung die Finanzierung von Reparaturen an
Gesundheitszentren in der Ukraine, und wie wird diese Förderung im
Kontext der Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems (z. B.
Infrastrukturdefizite, Personalengpässe) priorisiert und legitimiert?
32. Welche konkreten „Reparaturen wurden an Schulen und
Gesundheitszentren“ im Jahr 2024 durchgeführt, und wie viele Einrichtungen wurden
jeweils instand gesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
33. Wie viele Personen haben im Rahmen des Projekts 2024 von
„Rechtsberatungsleistungen“ profitiert, welche Themen (z. B. Eigentumsrechte,
Sozialleistungen) wurden dabei vorrangig behandelt, und wie wird die
Wirksamkeit dieser Rechtsberatungsleistungen gemessen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
34. Welche „kapazitätsaufbauenden Maßnahmen“ wurden 2024 konkret
umgesetzt, und wie haben diese die lokale Verwaltung oder Gemeinschaften
in den ukrainischen Kommunen gestärkt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
35. Wie wurde sichergestellt, dass die „vorbereitenden und beratenden
Maßnahmen“ 2024 in abgelegenen ländlichen Gebieten den tatsächlichen
Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung entsprechen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
36. Welche Kriterien wurden verwendet, um die priorisierten ländlichen
Gebiete für die Reparaturen von Gebäuden im Jahr 2024 auszuwählen, und
warum wurde der Fokus auf diese Regionen gelegt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im
Vergleich zu ähnlichen Projekten in anderen Ländern?
38. Welche Fortschritte wurden bei der Umsetzung des Vorhabens für
Rückkehrende und verbleibende Gemeinschaften erzielt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
39. Welche spezifischen Kriterien und Risiken, insbesondere im
Zusammenhang mit dem Kriegskontext wie explosive Kampfmittel und Kriegsreste,
führten zur Einstufung des Projekts in die „Umwelt- und
Sozialrisikokategorie B+“ gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2023), und welche
Minderungsmaßnahmen wurden implementiert, um die identifizierten
Umwelt- und Sozialauswirkungen (z. B. Staubbildung, Lärm,
Arbeitssicherheit) zu bewältigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
40. Welche Fortschritte wurden beim Bau oder der Bereitstellung von
Wohnraum für Binnenvertriebene erzielt, und nach welchen
entwicklungspolitischen Kriterien wird diese Förderung im Kontext der Wohnraumbedarfe
in Deutschland legitimiert und priorisiert?
41. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf das Projekt, falls ein
Frieden in der Ukraine eintritt, insbesondere hinsichtlich der Fortführung
der Maßnahmen und der langfristigen Unterstützung von
Binnenvertriebenen?
42. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Folgen von
Friedensverhandlungen für die Umsetzung des Projekts, insbesondere in Bezug auf
die Rückkehr von Binnenvertriebenen und den Wiederaufbau?
43. Welche Anpassungen plant die Bundesregierung für das Projekt, um auf
einen möglichen Friedensprozess zu reagieren, und wie werden die
Fördermittel in diesem Szenario priorisiert?
44. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung für die vom Projekt
geförderten Gebiete, falls kriegerische Handlungen diese Regionen erreichen, und
welche Maßnahmen gibt es, um die Projektergebnisse zu schützen?
45. Wie plant die Bundesregierung, die Sicherheit der umgesetzten
Infrastruktur (z. B. sanierte Gebäude, Schutzräume) in den geförderten Gebieten im
Falle einer Eskalation der kriegerischen Handlungen zu gewährleisten?
46. Wie evaluiert die Bundesregierung die Effektivität der „Plattform
Wiederaufbau Ukraine“ hinsichtlich ihrer Rolle als Impulsgeber für die
Vernetzung nichtstaatlicher Akteure und die Initiierung konkreter
Wiederaufbauvorhaben, und welche quantitativen (z. B. Anzahl vernetzter Akteure,
abgeschlossene Partnerschaften) sowie qualitativen (z. B. Art und Wirkung
initiierter Projekte) Indikatoren belegen den Beitrag der Plattform zur
Umsetzung der Wiederaufbauziele der ukrainischen Regierung seit ihrer
Gründung im März 2023 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 3. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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