Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren - Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden
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Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren - Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5751
21. Wahlperiode 05.05.2026
Antrag
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Agnieszka Brugger,
Dr. Konstantin von Notz, Helge Limburg, Chantal Kopf, Filiz Polat, Leon
Eckert, Lukas Benner, Schahina Gambir, Julian Joswig, Lamya Kaddor,
Marlene Schönberger, Corinna Rüffer, Jeanne Dillschneider, Ayse Asar
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren – Rechtswidrige Zurückweisungen
stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bindung staatlichen Handelns an Recht und Gesetz gehört zum Kern unserer
freiheitlichen demokratischen Grundordnung und bildet das Fundament für unseren
Rechtsstaat. Gerade unter politischem Druck muss sich zeigen, dass der Rechtsstaat
und die Grundrechte ihre schützende Wirkung entfalten und ihre Regeln für alle gleich
gelten. Umso problematischer ist es, wenn Gerichte die Bundesregierung wiederholt
an die Einhaltung geltenden Rechts erinnern müssen. Das Verwaltungsgericht Berlin
hat die Praxis pauschaler Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den
Binnengrenzen beanstandet, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stationäre Grenzkontrollen
an der deutsch-österreichischen Grenze als europarechtswidrig bewertet.
Dennoch hält die Bundesregierung an den ausgeweiteten und ständigen Kontrollen an
den deutschen Binnengrenzen sowie an der Praxis pauschaler Zurückweisungen von
Asylsuchenden fest. Die stationären Grenzkontrollen wurden bereits unter
Bundesinnenministerin Faeser durchgeführt, doch unter Bundesinnenminister Dobrindt wurden
sie intensiviert und es wurden rechtswidrige Zurückweisungen an den Grenzen
eingeführt. Seit der Ausweitung der Kontrollen stößt dieses Vorgehen auf breite Kritik von
Polizei, Wirtschaft, Pendlerinnen und Pendlern, Nachbarstaaten sowie aus mehreren
Bundesländern. Zwar stellte der Bundeskanzler im Dezember 2025 ein baldiges Ende
der Binnengrenzkontrollen in Aussicht. Dennoch hat Bundesinnenminister Dobrindt
die intensivierten Grenzkontrollen und Zurückweisungen bis September 2026 um ein
weiteres halbes Jahr verlängert, obwohl ab Juni dieses Jahres das Neue Europäische
Asylsystem in die Anwendung geht. Damit droht die vorübergehende
Wiedereinführung von stationären Binnengrenzkontrollen zum Dauerzustand zu werden, der
Grenzregionen, Pendlerinnen und Pendler belastet, europäische Zusammenarbeit erschwert
und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht und die geltenden Regeln des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) untergräbt. Die EU-Kommission hat
bereits angekündigt, die Einhaltung der Schengen-Regeln in Deutschland zu
überprüfen (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/grenzkontrollen-dobrindt-eu-recht-
schengen-kodex).
Während Deutschland mit hybriden Bedrohungen wie Drohnenüberflügen,
Destabilisierungsversuchen, Spionage, Sabotage und Angriffen auf Kritische Infrastruktur vor
großen sicherheitspolitischen Aufgaben steht, setzt die Bundesregierung
innenpolitisch vor allem auf migrationspolitische Symbolmaßnahmen, die mit geltenden
Rechtsgrundsätzen brechen und in Teilen gegen Menschenrechte verstoßen.
Gleichzeitig bindet der ausgeweitete Einsatz an den Binnengrenzen erhebliche Kräfte der
Bundespolizei, die an anderer Stelle für die Aufrechterhaltung und Gewährleistung der
Inneren Sicherheit fehlen. Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden an
Bahnhöfen, Flughäfen und an sicherheitskritischen Knotenpunkten gebraucht. Auch die
Gewerkschaft der Polizei hat betont, dass stationäre Grenzkontrollen die Bundespolizei
an ihre Belastungsgrenze bringen, ohne einen entsprechenden Sicherheitsgewinn zu
erzielen. Der nationale Alleingang belastet zudem die Beziehungen zu den EU-
Nachbarstaaten Polen, Niederlande, Dänemark, Tschechien, Belgien, Luxemburg,
Frankreich und Österreich und beeinträchtigt mit Grenzstaus und Kontrollen den freien
Waren- und Personenverkehr im Schengenraum und europäischen Binnenmarkt.
Insbesondere die Logistikbranche, die auf Grund hoher Benzin- und Dieselpreise ohnehin
erheblich unter Druck ist, wird durch die Staus an den Grenzen massiv belastet. Gerade
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird der Binnenmarkt so unnötig behindert.
Mit Blick auf die Praxis der Zurückweisungen hat das Verwaltungsgericht Berlin
bereits im Juni 2025 in drei verschiedenen Entscheidungen grundsätzlich geklärt, dass
Asylsuchenden der Grenzübertritt zu gestatten und ein Dublin-Verfahren einzuleiten
ist. Pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen sind mit
europäischem Recht nicht vereinbar. Sie widersprechen der Dublin-III-Verordnung,
dem Non-Refoulement-Gebot und der Europäischen Menschenrechtskonvention. § 18
Absatz 2 des Asylgesetzes kann wegen des Anwendungsvorrangs des Europarechts
nicht herangezogen werden, auch Artikel 72 AEUV rechtfertigt dieses Vorgehen nicht.
Wenn Gerichte wiederholt eingreifen müssen, um geltendes Recht durchzusetzen und
die Bundesregierung dennoch an einer offensichtlich rechtswidrigen Praxis festhält
und damit wiederholten Rechtsbruch veranlasst, ist das ein Alarmsignal für den
Rechtsstaat. Migrationspolitik darf nicht auf Rechtsunsicherheit und faktische Willkür
gestützt werden, sondern muss den Zugang zu fairen und rechtsstaatlichen
Asylverfahren gewährleisten. Trotz der eindeutigen Rechtslage setzt sich die Bundesregierung
weiterhin über die allgemeine Auslegung deutscher Verwaltungsgerichte hinweg (zur
Frage des Rückgriffs auf Artikel 72 AEUV vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof,
17. März 2025 (10 BV 24.700)). Infolge dieser Rechtsprechung gab es in der
Öffentlichkeit und in Sozialen Medien teils heftige Diffamierungen und jedes sachliche Maß
vermissende Kritik an den beteiligten Richter*innen. Diese Kritik kam auch aus den
Reihen der Union. Solche Angriffe zielen auf die Einschüchterung von Gerichten und
gefährden damit die Unabhängigkeit der Justiz.
Mit nationalen Alleingängen, der Missachtung des Rechts, der Übernahme
rechtspopulistischer Narrative und kurzfristiger Symbolpolitik schwächt die Bundesregierung
das europäische Asylsystem, statt es zu stärken. Wer europäisches Recht bricht,
gefährdet den Zusammenhalt der Europäischen Union und untergräbt Deutschlands
Glaubwürdigkeit als verlässlicher Partner und als Rechtsstaat. Gerade in Zeiten
wachsender geopolitischer Spannungen braucht Europa mehr Zusammenarbeit und mehr
Rechtsstaatlichkeit und nicht weniger. Eine nachhaltige Migrationspolitik stärkt das
Asylrecht, hält europäisches Recht ein und setzt auf gemeinsame europäische
Lösungen statt auf nationale Abschottung, rechtswidrige Zurückweisungen und Kontrollen
an den Binnengrenzen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach
dem Schengener Grenzkodex zu beenden und das dadurch freiwerdende Personal
an anderen sicherheitskritischen Knotenpunkten einzusetzen, um die Sicherheit
im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahnhöfen und Flughäfen deutlich zu
erhöhen;
2. die Rechtslage zu achten und die Zurückweisung von Asylsuchenden an
Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen und stattdessen Schutzsuchenden,
insbesondere vulnerablen, ein geordnetes, faires Verfahren zu gewähren und
Schutzersuchen, wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung bzw. der
Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMMR-Verordnung) vorgesehen,
ordentlich und rechtsstaatlich zu prüfen;
3. die Feststellung einer Bedrohungslage nach Artikel 72 AEUV umgehend
aufzuheben, da sie nach der Einschätzung deutscher Gerichte rechtswidrig ist;
4. die Unabhängigkeit der Rechtsprechung jederzeit klar und eindeutig zu
verteidigen;
5. sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit dafür einzusetzen, die
Solidarität in der EU zu stärken, indem sich die Bundesregierung
a. im Rahmen der gemeinsamen europäischen Asylpolitik wieder für eine
menschenrechtsbasierte Asylpolitik und darin für eine solidarische Verteilung
von Geflüchteten in der EU einsetzt;
b. gemeinsam mit anderen Staaten für sichere Zugangswege durch humanitäre
Visa und europäische Resettlement-Programme stark macht und einen
angemessenen Anteil an Schutzsuchenden über diese Programme aufnimmt, um
Schutzbedürftige nicht auf gefährliche Fluchtwege zu zwingen und um
illegalen Schleusern die Grundlage zu entziehen;
c. wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart,
unverzüglich in substanzielle Gespräche mit unseren Nachbarländern einzutreten
und den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse zu unterrichten;
6. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeien und gemeinsame
polizeiliche Zentren mit Nachbarstaaten auszubauen;
7. mit mobilen lageabhängigen Kontrolleinsätzen der Bundespolizei rechtssicher
und effektiv grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und so für mehr
Sicherheit zu sorgen;
8. die Handlungsempfehlungen aus der Studie „Rassismus als Gefährdung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlich-
institutioneller Bereiche“, kurz InRa-Studie, mit Blick auf die Bundespolizei zügig
und vollumfänglich umzusetzen;
9. sich auf EU-Ebene für einen vertieften und handlungsfähigeren Binnenmarkt
einzusetzen, grenzüberschreitendes Arbeiten zu erleichtern und administrative
Hürden (auch im Bereich der Kinderbetreuung, Bildung und Gesundheitsversorgung)
für mobile Beschäftigte und kleine und mittlere Unternehmen konsequent
abzubauen.
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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