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Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren - Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5751 · Antrag · Original ↗

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Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren - Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden Deutscher Bundestag Drucksache 21/5751 21. Wahlperiode 05.05.2026 Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Agnieszka Brugger, Dr. Konstantin von Notz, Helge Limburg, Chantal Kopf, Filiz Polat, Leon Eckert, Lukas Benner, Schahina Gambir, Julian Joswig, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Corinna Rüffer, Jeanne Dillschneider, Ayse Asar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bindung staatlichen Handelns an Recht und Gesetz gehört zum Kern unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und bildet das Fundament für unseren Rechtsstaat. Gerade unter politischem Druck muss sich zeigen, dass der Rechtsstaat und die Grundrechte ihre schützende Wirkung entfalten und ihre Regeln für alle gleich gelten. Umso problematischer ist es, wenn Gerichte die Bundesregierung wiederholt an die Einhaltung geltenden Rechts erinnern müssen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Praxis pauschaler Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen beanstandet, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stationäre Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze als europarechtswidrig bewertet. Dennoch hält die Bundesregierung an den ausgeweiteten und ständigen Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen sowie an der Praxis pauschaler Zurückweisungen von Asylsuchenden fest. Die stationären Grenzkontrollen wurden bereits unter Bundesinnenministerin Faeser durchgeführt, doch unter Bundesinnenminister Dobrindt wurden sie intensiviert und es wurden rechtswidrige Zurückweisungen an den Grenzen eingeführt. Seit der Ausweitung der Kontrollen stößt dieses Vorgehen auf breite Kritik von Polizei, Wirtschaft, Pendlerinnen und Pendlern, Nachbarstaaten sowie aus mehreren Bundesländern. Zwar stellte der Bundeskanzler im Dezember 2025 ein baldiges Ende der Binnengrenzkontrollen in Aussicht. Dennoch hat Bundesinnenminister Dobrindt die intensivierten Grenzkontrollen und Zurückweisungen bis September 2026 um ein weiteres halbes Jahr verlängert, obwohl ab Juni dieses Jahres das Neue Europäische Asylsystem in die Anwendung geht. Damit droht die vorübergehende Wiedereinführung von stationären Binnengrenzkontrollen zum Dauerzustand zu werden, der Grenzregionen, Pendlerinnen und Pendler belastet, europäische Zusammenarbeit erschwert und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht und die geltenden Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) untergräbt. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, die Einhaltung der Schengen-Regeln in Deutschland zu überprüfen (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/grenzkontrollen-dobrindt-eu-recht- schengen-kodex). Während Deutschland mit hybriden Bedrohungen wie Drohnenüberflügen, Destabilisierungsversuchen, Spionage, Sabotage und Angriffen auf Kritische Infrastruktur vor großen sicherheitspolitischen Aufgaben steht, setzt die Bundesregierung innenpolitisch vor allem auf migrationspolitische Symbolmaßnahmen, die mit geltenden Rechtsgrundsätzen brechen und in Teilen gegen Menschenrechte verstoßen. Gleichzeitig bindet der ausgeweitete Einsatz an den Binnengrenzen erhebliche Kräfte der Bundespolizei, die an anderer Stelle für die Aufrechterhaltung und Gewährleistung der Inneren Sicherheit fehlen. Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden an Bahnhöfen, Flughäfen und an sicherheitskritischen Knotenpunkten gebraucht. Auch die Gewerkschaft der Polizei hat betont, dass stationäre Grenzkontrollen die Bundespolizei an ihre Belastungsgrenze bringen, ohne einen entsprechenden Sicherheitsgewinn zu erzielen. Der nationale Alleingang belastet zudem die Beziehungen zu den EU- Nachbarstaaten Polen, Niederlande, Dänemark, Tschechien, Belgien, Luxemburg, Frankreich und Österreich und beeinträchtigt mit Grenzstaus und Kontrollen den freien Waren- und Personenverkehr im Schengenraum und europäischen Binnenmarkt. Insbesondere die Logistikbranche, die auf Grund hoher Benzin- und Dieselpreise ohnehin erheblich unter Druck ist, wird durch die Staus an den Grenzen massiv belastet. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird der Binnenmarkt so unnötig behindert. Mit Blick auf die Praxis der Zurückweisungen hat das Verwaltungsgericht Berlin bereits im Juni 2025 in drei verschiedenen Entscheidungen grundsätzlich geklärt, dass Asylsuchenden der Grenzübertritt zu gestatten und ein Dublin-Verfahren einzuleiten ist. Pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen sind mit europäischem Recht nicht vereinbar. Sie widersprechen der Dublin-III-Verordnung, dem Non-Refoulement-Gebot und der Europäischen Menschenrechtskonvention. § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes kann wegen des Anwendungsvorrangs des Europarechts nicht herangezogen werden, auch Artikel 72 AEUV rechtfertigt dieses Vorgehen nicht. Wenn Gerichte wiederholt eingreifen müssen, um geltendes Recht durchzusetzen und die Bundesregierung dennoch an einer offensichtlich rechtswidrigen Praxis festhält und damit wiederholten Rechtsbruch veranlasst, ist das ein Alarmsignal für den Rechtsstaat. Migrationspolitik darf nicht auf Rechtsunsicherheit und faktische Willkür gestützt werden, sondern muss den Zugang zu fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren gewährleisten. Trotz der eindeutigen Rechtslage setzt sich die Bundesregierung weiterhin über die allgemeine Auslegung deutscher Verwaltungsgerichte hinweg (zur Frage des Rückgriffs auf Artikel 72 AEUV vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 17. März 2025 (10 BV 24.700)). Infolge dieser Rechtsprechung gab es in der Öffentlichkeit und in Sozialen Medien teils heftige Diffamierungen und jedes sachliche Maß vermissende Kritik an den beteiligten Richter*innen. Diese Kritik kam auch aus den Reihen der Union. Solche Angriffe zielen auf die Einschüchterung von Gerichten und gefährden damit die Unabhängigkeit der Justiz. Mit nationalen Alleingängen, der Missachtung des Rechts, der Übernahme rechtspopulistischer Narrative und kurzfristiger Symbolpolitik schwächt die Bundesregierung das europäische Asylsystem, statt es zu stärken. Wer europäisches Recht bricht, gefährdet den Zusammenhalt der Europäischen Union und untergräbt Deutschlands Glaubwürdigkeit als verlässlicher Partner und als Rechtsstaat. Gerade in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen braucht Europa mehr Zusammenarbeit und mehr Rechtsstaatlichkeit und nicht weniger. Eine nachhaltige Migrationspolitik stärkt das Asylrecht, hält europäisches Recht ein und setzt auf gemeinsame europäische Lösungen statt auf nationale Abschottung, rechtswidrige Zurückweisungen und Kontrollen an den Binnengrenzen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach dem Schengener Grenzkodex zu beenden und das dadurch freiwerdende Personal an anderen sicherheitskritischen Knotenpunkten einzusetzen, um die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahnhöfen und Flughäfen deutlich zu erhöhen; 2. die Rechtslage zu achten und die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen und stattdessen Schutzsuchenden, insbesondere vulnerablen, ein geordnetes, faires Verfahren zu gewähren und Schutzersuchen, wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung bzw. der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMMR-Verordnung) vorgesehen, ordentlich und rechtsstaatlich zu prüfen; 3. die Feststellung einer Bedrohungslage nach Artikel 72 AEUV umgehend aufzuheben, da sie nach der Einschätzung deutscher Gerichte rechtswidrig ist; 4. die Unabhängigkeit der Rechtsprechung jederzeit klar und eindeutig zu verteidigen; 5. sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit dafür einzusetzen, die Solidarität in der EU zu stärken, indem sich die Bundesregierung a. im Rahmen der gemeinsamen europäischen Asylpolitik wieder für eine menschenrechtsbasierte Asylpolitik und darin für eine solidarische Verteilung von Geflüchteten in der EU einsetzt; b. gemeinsam mit anderen Staaten für sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme stark macht und einen angemessenen Anteil an Schutzsuchenden über diese Programme aufnimmt, um Schutzbedürftige nicht auf gefährliche Fluchtwege zu zwingen und um illegalen Schleusern die Grundlage zu entziehen; c. wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, unverzüglich in substanzielle Gespräche mit unseren Nachbarländern einzutreten und den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse zu unterrichten; 6. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeien und gemeinsame polizeiliche Zentren mit Nachbarstaaten auszubauen; 7. mit mobilen lageabhängigen Kontrolleinsätzen der Bundespolizei rechtssicher und effektiv grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und so für mehr Sicherheit zu sorgen; 8. die Handlungsempfehlungen aus der Studie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlich- institutioneller Bereiche“, kurz InRa-Studie, mit Blick auf die Bundespolizei zügig und vollumfänglich umzusetzen; 9. sich auf EU-Ebene für einen vertieften und handlungsfähigeren Binnenmarkt einzusetzen, grenzüberschreitendes Arbeiten zu erleichtern und administrative Hürden (auch im Bereich der Kinderbetreuung, Bildung und Gesundheitsversorgung) für mobile Beschäftigte und kleine und mittlere Unternehmen konsequent abzubauen. Berlin, den 5. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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