Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
Text
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/278
21. Wahlperiode 27.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Felser, Hauke Finger, Tobias Matthias Peterka, Gereon
Bollmann, Kay Gottschalk, Jörn König, Thomas Korell, Andreas Meyer, Jan-
Wenzel Schmidt, Caroline Bachmann, Christian Reck, Gerrit Huy und der Fraktion
der AfD
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen
sorgt weiterhin für Debatten. Hintergrund sind zum einen Proteste gegen die
AfD (www.spiegel.de/panorama/afd-buendnisse-planen-bundesweite-demonstr
ationen-fuer-ein-verbot-der-partei-a-5dbaac75-b487-46c5-83d0-077d3695
ed61), die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten
Organisationen organisiert oder unterstützt werden. Zugleich sind dies
Organisationen, die sich öffentlich politisch links positionieren (www.ndr.de/nachrichten/n
iedersachsen/Omas-gegen-Rechts-24000-Menschen-bei-Demo-in-Hannover,o
masgegenrechts148.html und www.focus.de/politik/deutschland/organisation-g
ruppe-von-omas-gegen-rechts-bekam-5000-euro-von-kanzleramt_id_26075372
4.html).
Dies wirft für die Fragesteller die Frage auf, inwiefern sich gemeinnützige
Vereine, die zusätzlich noch mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch
betätigen dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden. Laut der
Abgabenordnung (AO) ist eine Körperschaft gemeinnützig, wenn sie
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht
parteipolitisch agiert. Nach Auffassung der Fragesteller stellen die Proteste gegen die
AfD eine gezielte parteipolitische Einflussnahme dar, was nicht mehr vom
Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist. Auch erscheint es den Fragestellern
zweifelhaft, dass etwaige Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer
gemeinnützigen Arbeit unterstützen sollen, ihren Zweck erfüllen. Ein Beispiel ist
das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das einige Organisationen
finanziell fördert, die an politischen Demonstrationen beteiligt waren. Ein weiteres
Beispiel ist „HateAid“, eine mit Bundesmitteln geförderte Organisation, die
unter anderem Betroffenenberatung für Opfer von digitaler Gewalt anbietet.
Bei dieser Organisation stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, ob auch
Bundesminister in ihrer Ministerrolle möglicherweise unentgeltliche
Unterstützung durch „HateAid“ beim Stellen von Strafanzeigen in Anspruch nehmen
konnten und ggf. in Anspruch genommen haben.
Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren.
Eine direkte oder indirekte Parteienunterstützung oder Parteienbekämpfung ist
mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar. Hingegen dürfen
gemeinnützige Organisationen durchaus politische Bildungsarbeit leisten, solange
sie nicht gezielt parteiergreifend agieren. Die Kritik an der Einflussnahme
gemeinnütziger Organisationen geht jedoch über einzelne Proteste hinaus.
Manche Stimmen sehen in den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine
Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt. Laut einem
Bericht der „Welt“ erhalten zahlreiche NGOs, die sich öffentlich politisch links
positionieren, finanzielle Mittel aus Bundesministerien. Dies stellt ein
Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese Organisationen aktiv in politische
Meinungsbildung eingreifen, könnte dies ein Verstoß gegen die demokratische
Grundordnung sein (www.welt.de/debatte/plus255395416/NGOs-Der-deutsch
e-Deep-State-und-seine-gefaehrliche-Macht.html). Ein besonders umstrittenes
Beispiel ist neben HateAid der Verein „Omas gegen Rechts“, der über das
Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel erhalten hat und sich offen für das
De-Banking der AfD einsetzt (taz.de/Petition-der-Omas-gegen-Rechts/!6018
131/; innn.it/afdkonto; www.nrz.de/lokales/duesseldorf/article408148375/volks
bank-kuendigt-konten-der-afd-mitten-im-wahlkampf.html). Während der
Verein betont, dass er sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziere, gehört
die staatliche Förderung ebenfalls zu seinen Finanzierungsquellen (www.wel
t.de/politik/deutschland/plus255383550/Finanzierung-Demos-gegenrechts-Der-
Staat-darf-nicht-mit-Steuergeldern-auf-die-oeffentliche-Meinungsbi ldung-ein
wirken.html). Ähnliche Vorwürfe gibt es gegenüber der Organisation Campact,
die nicht nur im Rahmen der Thüringer Landtagswahl zur Wahl der Grünen
aufgerufen hat, sondern überdies an die Grünen sowie die Linkspartei in
Thüringen im Rahmen des Wahlkampfes Geldspenden vorgenommen hat.
Vorwürfe, sich unangemessen in politische Debatten einmischen, sind in diesem
Kontext ebenso öffentlich geworden wie auch gegen Umweltorganisationen wie
den BUND. Während Umweltorganisationen wie der BUND argumentieren,
dass Umweltpolitik untrennbar mit politischen Entscheidungen verbunden sei,
kritisieren Staatsrechtler, dass solche Aktivitäten über den eigentlichen
gemeinnützigen Zweck hinausgehen. Insgesamt zeigt sich ein rechtliches
Spannungsfeld: Einerseits haben gemeinnützige Organisationen das Recht, sich
gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres Satzungszwecks zu äußern, andererseits
dürfen sie nicht parteipolitisch agieren, wenn sie steuerlich begünstigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche gemeinnützigen Körperschaften, die bereits in der 20.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert wurden,
werden auch in der 21. Legislaturperiode gefördert (bitte absteigend nach
Höhe der Förderung auflisten)?
2. Bei welchen gemeinnützigen Körperschaften, die bereits in der 20.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert
wurden, wird die Förderung in der 21. Legislaturperiode eingestellt (bitte
jeweils die Begründung der Förderungseinstellung nennen)?
3. Welche gemeinnützigen Körperschaften, die nicht in der 20.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert wurden,
werden künftig zusätzlich in der 21. Legislaturperiode gefördert (bitte
absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?
4. Hält die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz an der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/15101 fest, die in der 20. Wahlperiode von der damals in der
Opposition befindlichen Fraktion der CDU/CSU unter ihrem damaligen
Fraktionsvorsitzenden und heutigem Bundeskanzler Friedrich Merz, der in
seiner Rolle als CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender auf öffentliche
Nachfragen zur o. g. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/15101 bzw. auf den Klageweg aufgrund etwaig
unzureichend beantworteter Fragen seitens der Bundesregierung
verzichtet hat, gestellt wurde, und wenn nein, sieht die Bundesregierung bzw.
Bundeskanzler Friedrich Merz Änderungs- und bzw. oder
Ergänzungsbedarfe?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Hält Bundeskanzler Friedrich Merz an den Fragen der in seiner damaligen
Rolle als CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender in der 20. Wahlperiode durch
die CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/15035 fest, und wenn ja, leitet Bundeskanzler Friedrich
Merz aus diesen Fragen sowie den hierzu von der Bundesregierung
gegebenen Antworten eine aktuelle Grundlage für einen möglichen
gegenwärtigen Handlungsbedarf der Bundesregierung zur Reformierung der
staatlichen Förderung von Organisationen zur Sicherstellung ihrer politischen
Neutralität ab, und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?
6. Inwieweit bewertet die Bundesregierung gegenwärtig die politische
Neutralität staatlich geförderter Organisationen als gegeben, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus den in der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/15035 thematisierten Protesten staatlich geförderter
Organisationen gegen die CDU, die aus Sicht der Fragesteller eine
parteipolitische Einflussnahme darstellen und nicht mehr vom
Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt sind?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Frage 6 aus Protesten staatlich geförderter Organisationen
gegen die AfD?
8. Sieht die Bundesregierung Bedarf für einen Reformvorschlag, um
möglichen Missbrauch gemeinnütziger Organisationen für parteipolitische
Zwecke zu verhindern, und hat sie ggf. einen solchen bereits erarbeitet,
und wenn ja, wie lautet dieser, und wenn nein, warum nicht?
9. Ist für die 21. Wahlperiode eine Prüfung von zuständigen
Bewilligungsbehörden vorgesehen, ob Fördermittelempfänger der Bundesprogramme
„Demokratie leben!“ die erhaltenen Fördergelder möglicherweise
missbräuchlich für parteipolitische Zwecke eingesetzt haben?
10. Stellt aus Sicht der Bundesregierung und insbesondere am Beispiel von
„HateAid“ und Campact die staatliche Förderung eines Projekts, an dem
gemeinnützige Organisationen beteiligt sind, zugleich eine indirekte
Förderung dieser Organisationen dar?
11. Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit Frage 10 zu der
staatlichen Förderung des Projekts „HateAid“, die sich in Teilen im
Eigentum der Organisation Campact befindet, eine eigene Auffassung
gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
12. Hat sich die Bundesregierung zu der durch die Organisation Campact im
Vorfeld der Landtagswahlen in Thüringen erfolgten Wahlempfehlung für
die Grünen bzw. gegen die AfD sowie die Spenden von Campact an die
Grünen und die Linkspartei in Thüringen insbesondere mit Blick auf eine
hieraus folgende mögliche parteipolitische Einflussnahme durch Campact,
die nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist, eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
13. Liegen der Bundesregierung amtliche Informationen vor, ob in der
20. Wahlperiode Bundesminister in ihrer Rolle als Bundesminister eine
Unterstützung von „HateAid“ und/oder Campact als Teileigentümer von
„HateAid“ bei der Initiierung von Klagen oder sonstigen rechtlichen
Schritten erhalten haben?
14. Wenn die in Frage 13 thematisierten amtlichen Informationen der
Bundesregierung nicht vorliegen, welche Maßnahmen unternimmt ggf. die
Bundesregierung aus eigener Initiative, um möglicherweise bestehende
Informationen proaktiv in Erfahrung zu bringen und mögliche Hinweise etwa
aus der Presse amtlich zu prüfen?
Berlin, den 7. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Andreas Mayer (Kleine Anfrage)
- asked ← Carolin Bachmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Reck (Kleine Anfrage)
- asked ← Gereon Bollmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Gerrit Huy (Kleine Anfrage)
- asked ← Hauke Finger (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Wenzel Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörn König (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay Gottschalk (Kleine Anfrage)
- asked ← Peter Felser (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Korell (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Matthias Peterka (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Hauke Finger
- authored ← Peter Felser
- part_of_vorgang → Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen (Kleine Anfrage)