Kommunalisierung und Instandsetzung von sogenannten Schrottimmobilien in der Bundesrepublik Deutschland
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Kommunalisierung und Instandsetzung von sogenannten Schrottimmobilien in der Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4167
21. Wahlperiode 18.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Doris
Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch,
Agnes Conrad, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay,
David Schliesing, Aaron Valent, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Kommunalisierung und Instandsetzung von sogenannten Schrottimmobilien in
der Bundesrepublik Deutschland
Jahrelang leerstehende Büroflächen, verwaiste Neubauten, verspekulierte und
gestoppte Bauprojekte sowie unhaltbare Zustände in zunehmend verfallenden
Wohngebäuden sind strukturelle Merkmale einer profitorientierten Bau‑ und
Immobilienwirtschaft. Vernachlässigte und zunehmend verkommende
sogenannte Schrottimmobilien stellen ein allgegenwärtiges Problem in der
Bundesrepublik Deutschland dar. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker
drängen seit Jahren auf rechtliche Klarstellungen und politische Unterstützung
durch die Bundesregierung.
Insbesondere die Nichtnutzung und der Leerstand von Gebäuden ist in Zeiten
eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum nicht hinnehmbar. Auch aus
klimapolitischen Gründen sind die Instandhaltung und Aktivierung des
Baubestands und die klare Priorisierung von Sanierung und Umbau vor Neubau
unabdingbar. Nicht zuletzt gilt hier wie in kaum einem anderen Politikbereich der
Grundsatz aus Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), wonach Eigentum
verpflichtet und sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.
Diese Verpflichtung muss sich in rechtlichen Rahmenbedingungen und
hinsichtlich der Finanzierung der Bestandsaktivierung abbilden.
Leider ist festzustellen, dass zu viele private Akteurinnen und Akteure auf dem
Immobilienmarkt diesem Grundsatz nicht gerecht werden, weil sie mit den
Grundstücken spekulieren oder weil sie der Erhaltung der Qualität der
Bausubstanz keine Priorität beimessen – weder baukulturell noch im Hinblick auf die
Nutzung durch die Mietenden. Um dem zu begegnen, müssen die Kommunen
die Kompetenz, die rechtlichen Möglichkeiten und die finanzielle Ausstattung
haben, dieser dem Allgemeinwohl entgegenstehenden Praxis Einhalt zu
gebieten.
Schrottimmobilien behindern die Kommune beim Erreichen städtebaulicher
Entwicklungsziele und bei der Erfüllung unterschiedlicher Anforderungen. Sie
beeinträchtigen die Lebensqualität in der Nachbarschaft und stellen eine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, wenn wegen bröckelnder
Fassaden ganze Straßen gesperrt werden müssen. Kommunen müssen in die Lage
versetzt werden, wirksam gegen diese Missstände vorzugehen. Eine wichtige
Stellschraube zur Vermeidung solcher Situationen ist die Eigentümerschaft
über die Immobilie. Wenn die Kommunen selbst und direkt als
Eigentümerinnen über die betroffene Immobilie verfügen können, ist effektiv sichergestellt,
dass diese rasch instand gesetzt werden kann, bevor Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen. Darüber hinaus könnte so bezahlbarer
Wohnraum entstehen und die Versorgungskrise gelöst werden, indem
Gewerberäume in wieder instand gesetzten ehemaligen Problemimmobilien für die
Sicherung der Nahversorgung, im Sinne einer „sorgenden Stadt“, genutzt
werden und zur wirtschaftlichen Belebung in Nachbarschaften führen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Umgang mit
Schrottimmobilien?
2. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die Zunahme der
Anzahl von Schrottimmobilien zu verhindern?
3. Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Bundesregierung, rechtliche
Möglichkeiten zu schaffen, um eine bundesweite zahlenmäßige Übersicht
zu Problem- bzw. Schrottimmobilien zu erstellen?
4. Wie schätzt die Bundesregierung die zahlenmäßige Verteilung der
sogenannten Schrottimmobilien zwischen Wohn- und Büroimmobilien ein,
und in welchem Umfang sieht sie Handlungsbedarf angesichts der
unterschiedlichen Leerstandsquoten in diesen Segmenten?
a) Welche Informationen oder Schätzungen liegen der Bundesregierung
zum Zusammenhang zwischen der zunehmenden Zahl an
Leerstandsflächen von Einzelhandels- und Büroimmobilien und der Umsetzung
städtebaulicher Entwicklungsziele vor, und wie schätzt sie diese ein?
b) Wie schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang der
zunehmenden Zahl an Leerstandsflächen von Einzelhandels- und
Büroimmobilien mit der Entstehung von Schrottimmobilien ein?
5. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um den Neubau von
Immobilien in einer Weise zu steuern, die der Entstehung von
Schrottimmobilien entgegenwirkt, und wie könnte eine nachhaltige, bedarfsgerechte
Entwicklung gefördert werden?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Eigentümerschaft der
betroffenen Gebäude, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
a) Wenn nein, erkennt die Bundesregierung eine Tendenz, ob die
Liegenschaften eher in öffentlicher oder in privater Hand liegen, und was
leitet sich daraus aus Sicht der Bundesregierung ab?
b) Gibt es dazu eine statistische Erfassung der Bundesregierung selbst,
und wenn nein, warum nicht?
c) Arbeitet die Bundesregierung in dieser Frage mit den
Grundbuchämtern oder den Finanzämtern zusammen bzw. ist ein
Informationsaustausch dahin gehend rechtlich möglich?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Eigentümerwechsel, die über
die Finanzämter erfasst wurden?
e) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Eigentümerwechsel, die bei
den Grundbuch- und Katasterämtern erfasst werden?
7. Gibt es eine Erfassung des Erhaltungszustands von ungenutzten und damit
leerstehenden Gebäuden, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie wird der
Zustand der Gebäude erfasst, und gibt es Handlungsschritte, die in der
Konsequenz auf einen bestimmten Zustand eines Gebäudes folgen, wenn
ja, welche?
8. Bewertet die Bundesregierung den vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt-
und Raumforschung (BBSR) im Jahr 2020 verfassten „Leitfaden zum
Umgang mit Problemimmobilien“ als aktuell?
a) Welche rechtlichen Änderungen haben sich seither ergeben?
b) Inwiefern hat das Urteil vom 9. November 2021 vom
Bundesverwaltungsgericht zur Vorkaufsrechtspraxis von Grundstücken in
Milieuschutzgebieten (BVerwG 4 C 1.20) die Anwendung der hoheitlichen
Instrumente im Leitfaden verändert?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die angewendeten Vorkaufsrechte
in den Kommunen (bitte die Fälle pro Land und Kommune auflisten)?
10. Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der das
Vorkaufsrecht der Kommunen erweitert?
a) Wenn ja, wird der Vorkauf der Kommune auch innerhalb eines
Insolvenzverfahrens sowie vor der Durchführung eines
Zwangsversteigerungsverfahrens maximal zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert
möglich sein, und ist darin eine Lastenfreiheit der Immobilien
sichergestellt?
b) Wenn ja, wird der Vorkauf der Kommune auch bei Erbbaurechten oder
Wohneigentum, also Eigentumsanteilen an Gebäuden, in Form
einzelner Wohnungen, zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert möglich
sein, und ist darin eine Lastenfreiheit der Immobilien sichergestellt?
c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das preisbegrenzte
Erwerben von Schrottimmobilien durch die Kommune zu ermöglichen?
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Umsetzung von Enteignungen nach
§ 85 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) für verwahrloste Immobilien, die
langfristig leerstehen oder nach Ermessen des Gutachterausschusses dem
Wohle der Allgemeinheit entgegenstehen und deshalb dem Grundsatz aus
Artikel 14 Absatz 2 GG widersprechen, ein?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Datenlage zu
Schrottimmobilien zu verbessern, und wie steht die Bundesregierung zu
Leerstandskontrollen, einem Kataster und einer öffentlichen Meldestelle
für Schrottimmobilien und leerstehende Gebäude (bitte einzeln
beantworten)?
13. Welche Änderungen von § 175 Absatz 1 Satz 1 BauGB zu den genannten
städtebaulichen Geboten plant die Bundesregierung im Hinblick auf
Schrottimmobilien für die kommunale Praxis, und wie sichert die
Bundesregierung darin, dass das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179
BauGB dahin gehend geändert wird, dass der Abbruch intakter Gebäude
verboten wird?
14. Wird die Bundesregierung die Kommunen dabei unterstützen, dass
ehemalige Schrottimmobilien für die Bereitstellung von öffentlichem,
bezahlbarem Wohnraum sowie zur Sicherung der Nahversorgung genutzt
werden können, und wenn ja, inwiefern (bitte für beide Bereiche einzeln
auflisten)?
15. Plant die Bundesregierung Änderungen in Bezug auf Schrottimmobilien
im Rahmen der BauGB-Novelle, und wenn ja, welche?
Berlin, den 5. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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