Erfolgreiche Gestaltung der Energiewende
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Erfolgreiche Gestaltung der Energiewende
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7142
21. Wahlperiode 15.07.2026
Große Anfrage
der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden,
Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Lisa Badum,
Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erfolgreiche Gestaltung der Energiewende
Am 15. September 2025 wurde der vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE) in Auftrag gegebene Monitoringbericht „Energiewende.Effi-
zient.Machen.“ zum Stand der Energiewende veröffentlicht und von der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vorgestellt. Er
enthielt eine Reihe an Handlungsempfehlungen für eine kosteneffiziente und
erfolgreiche Gestaltung der Energiewende. Die Handlungen der Bundesregierung
in den vergangenen Monaten werfen nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller die Frage auf, ob eine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende,
mitsamt den geopolitischen und finanziellen Vorteilen, die damit einhergehen,
aktiv von der Bundesregierung als Ziel verfolgt wird: laut Entwürfen aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie etwa im Falle des geplanten
Redispatch-Vorbehaltes und der geplanten Streichung der Förderung für private
Aufdach-Solaranlagen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-reic
he-will-verguetung-fuer-kleine-pv-anlagen-streichen-01/100203546.html).
Umso größeres Augenmerk liegt somit auf dem Umsetzungsstand der
Handlungsoptionen, die im vom Bundesministerium selbst in Auftrag gegebenen
Gutachten genannt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden die folgenden, in Kapitel 6.1 des Monitoringberichts aufgelisteten
Handlungsoptionen zur Verbesserung der räumlichen Koordination der
Energiewende aus Sicht der Bundesregierung umgesetzt, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht, und bis wann und auf welche Weise
plant sie gegebenenfalls eine Umsetzung
a) einer räumlichen Steuerung des Zubaus von Erneuerbare-Energie-
Anlagen, etwa über systemwertbasierte Ausschreibungen oder
integrierte Flächenplanungen (vgl. 6.1.1),
b) einer räumlichen Steuerung des Zubaus von Stromspeichern, etwa
durch regional differenzierte Baukostenzuschüsse oder ein neues, von
der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) abweichendes
Netzanschlussverfahren (vgl. 6.1.2),
c) einer räumlichen Steuerung des Zubaus von Elektrolyseuren, etwa
durch eine Ausweisung von Vorzugsregionen, regionen- oder
kriterienbezogene Ausschreibungen, regional differenzierte Kostensignale
(z. B. in Form von Baukostenzuschuss für Strom- oder
Wasserstoffanschluss), eine bevorzugte Behandlung geeigneter Standorte beim
Netzanschluss, eine planerische Verankerung systemdienlicher Standorte in
der Netzplanung von Strom und Wasserstoff, kombinierte
Vorzugsflächen oder Innovationsausschreibungen oder eine Anpassung des
Redispatch oder des § 13k des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), um
geeignete Standorte durch geringere Betriebskosten attraktiver zu
machen (vgl. 6.1.3)?
2. Wurden die folgenden, in Kapitel 6.2 des Monitoringberichts aufgelisteten
Handlungsoptionen zur systemdienlichen Nutzung von Flexibilitäten aus
Sicht der Bundesregierung umgesetzt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein,
warum nicht, und bis wann und auf welche Weise plant sie gegebenenfalls
eine Umsetzung
a) einer systemdienlichen Integration gewerblicher Flexibilitäten, etwa
durch Bonusregelungen bei netzdienlicher Betriebsweise,
verpflichtende Standards für Systemdienstleistungen, eine gemeinsame
Förderung von Photovoltaik- (Pv-), Wind- und Speichersystemen sowie
industrieller Verbraucher an einem Standort (Co-Location) oder weitere
baurechtliche Privilegierungen von Speichern über die im
Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) beschlossenen
Erleichterungen hinaus (vgl. 6.2.1),
b) einer Anreizung des systemdienlichen Betriebs von Elektrolyseuren,
etwa durch vordefinierte Reaktionen auf Netz- und
Strommarktsignale, die erleichterte Teilnahme von Elektrolyseuren an dezentralen oder
regionalen Flexibilitätsmärkten, eine Erweiterung des § 13k EnWG
für die erleichterte Teilnahme von Elektrolyseuren oder den Einsatz
für eine Änderung der Kriterien zur Produktion von RFNBO-
konformem Wasserstoff (RFNBO: Renewable Fuels of Non-
Biological Origin; vgl. 6.2.2),
c) einer systemdienlichen Integration von haushaltsnahen Flexibilitäten,
etwa durch eine Übertragung bestehender Eingriffsmöglichkeiten bei
akuten Netzengpässen auf kleinere Anlagen, eine Übertragung
bestehender marktgestützter Verfahren bei drohenden Engpässen auf
kleinere Anlagen, eine vereinfachte Direktvermarktung mit einer
Teilnahmepflicht auch für Kleinstanlagen, eine Beschleunigung des Rollouts
intelligenter Messsysteme, strengere Vorgaben im Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG), um sicherzustellen, dass u. a. PV-Anlagen in
der Niederspannung ebenfalls auf Netzsignale reagieren, erweiterte
Befugnisse für Verteilnetzbetreiber zur Steuerung dezentraler Erzeuger
bei Netzengpässen oder die Stärkung von Anreizen für
Verteilnetzbetreiber, dem sog. NOXVA-Prinzip (NOXVA: Netzoptimierung vor
Flexibilisierung vor Verstärkung vor Ausbau), zu folgen (vgl. 6.2.3)?
3. Wurden die folgenden, in Kapitel 6.3 des Monitoringberichts aufgelisteten
Handlungsoptionen zur bedarfsgerechten Planung des Netzausbaus aus
Sicht der Bundesregierung umgesetzt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein,
warum nicht, und bis wann und auf welche Weise plant sie gegebenenfalls
eine Umsetzung
a) einer Prüfung des langfristigen Offshore-Netzausbaubedarfes, etwa
durch Prüfung der Annahmen zur Bestimmung des „Puffers“ von etwa
derzeit 78 Gigawatt (GW) oder eine zeitliche Priorisierung der
Flächen und eine mögliche Verstetigung des Ausbaupfades (vgl. 6.3.1),
b) einer Erhöhung der Effizienz der Offshore-Anbindung, etwa durch
eine Verringerung der Dichte in zu installierenden Windparks und eine
damit einhergehende Erhöhung der Volllaststunden, eine Prüfung von
Flächen außerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ) in Kooperation mit Anrainerstaaten, ein Anbindungsverhältnis
kleiner 1, eine Erhöhung der Standardleistung auf über 2 GW, und sei
es temporär, oder eine Erhöhung der Auslastung der Offshore-
Netzanbindungssysteme (ONAS) durch DC-seitige Vernetzung (DC-
seitige = Gleichstromseite einer Solaranlage; national oder
international; vgl. 6.3.2),
c) einer Erhöhung des Verhältnisses von erneuerbaren Energien und
Netzkapazität, etwa durch eine stärkere gesetzliche Anreizung der
Überbauung von Netzanschlüssen in § 8 EEG oder räumlich
differenzierte Einmalzahlungen, eine Weiterentwicklung des bereits
geschaffenen Rechtsrahmens für Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA)
oder eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für eine Clusterung
von Erneuerbare-Energie-Anlagen (vgl. 6.3.3),
d) der Nutzung der Einsparungspotenziale von Freileitungen, etwa durch
einen allgemeinen Freileitungsvorrang für neue HGÜ-Projekte (HGÜ:
Hochtemperaturleiterseile ; vgl. 6.3.4),
e) einer angemessene Berücksichtigung von netzdienlichen Flexibilitäten
und betrieblichen Freiheitsgraden in der Planung des Netzausbaus,
etwa durch eine Anpassung des § 11 EnWG, eine Anreizung der
witterungsabhängigen Nutzung von Freileitungskapazitäten, der Nutzung
von Netzboostern oder HTLS-Leiterseilen oder eine Anpassung des
zulässigen Niveaus des Redispatchvolumens im Rahmen des
Netzentwicklungsplanes (NEP; vgl. 6.3.5)?
4. Wurden die folgenden, in Kapitel 6.4 des Monitoringberichts aufgelisteten
Handlungsoptionen zur Ermöglichung des erforderlichen Netzausbaus aus
Sicht der Bundesregierung umgesetzt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein,
warum nicht, und bis wann und auf welche Weise plant sie gegebenenfalls
eine Umsetzung
a) einer langfristigen Erleichterung des Genehmigungsprozesses von
Stromleitungen, gegebenenfalls auch über die erfolgte Umsetzung der
RED-III-Richtlinie hinaus, eine vorausschauende Zielnetzplanung
(vgl. 6.4.1),
b) einer Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) gemäß
Option A im Monitoringbericht (vgl. 6.4.2),
c) einer Novellierung des BBPlG gemäß Option B im Monitoringbericht
(vgl. 6.4.2),
d) einer Novellierung des BBPlG gemäß Option C im Monitoringbericht
(vgl. 6.4.2),
e) einer Stärkung der Kooperation zwischen den Netzbetreibern, etwa
durch Hinwirken auf eine weitere Standardisierung von Komponenten
im Übertragungsnetz oder Einkaufsgemeinschaften im Verteilnetz,
f) einer Stärkung der Anreize zum Ausbau der Produktionskapazitäten
für Komponenten des Netzausbaus, etwa durch gezielte
Förderprogramme, Visa-Erleichterungen für Fachkräfte, die Aufsetzung oder
Förderung von Weiterbildungsprogrammen, eine Ausweitung des
KfW-Garantieinstruments, um den Markt für Konverterstationen oder
andere Teile der Lieferkette zu stärken (vgl. 6.4.3),
g) einer Verschiebung eines Teils des geplanten
Übertragungsnetzausbaus in spätere Jahre bis 2045 (vgl. 6.4.4),
h) der Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der
Netzbetreiber, etwa durch eine staatliche Beteiligung an den
Übertragungsnetzbetreibern oder eine Risikoabsicherung durch gezielte staatliche
Maßnahmen (vgl. 6.4.5)?
5. Wurden die folgenden, in Kapitel 6.5 des Monitoringberichts aufgelisteten
Handlungsoptionen zur effizienten Gestaltung der Anreizinstrumente für
Zubau und Einsatz von EE-Anlagen aus Sicht der Bundesregierung
umgesetzt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht, und bis wann und
auf welche Weise plant sie gegebenenfalls eine Umsetzung
a) einer veränderten Ausgestaltung des PV-Technologiemix, etwa durch
eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen zugunsten von Freiflächen-
PV und Verringerung der Einspeisevergütung, eine Ausweitung der
Innovationsausschreibungen für Freiflächen-PV mit Speichern (vgl.
6.5.1),
b) einer Verbesserung der Marktintegration von PV-Aufdach und PV-
Freiflächenanlagen, etwa durch eine Direktvermarktungspflicht für
kleinere Neuanlagen (< 100 Kilowattpeak – kWp), leistungs- oder
kapazitätsbezogene Prämien anstelle fixer Einspeisevergütungen, ein
Bonusmodell in der Förderung oder eine geförderte Nachrüstung von
Fernsteuerbarkeit über intelligente Messsysteme (iMSys) für kleinere
Bestandsanlagen, die Schaffung von Anreizen für eine flexible
Einspeisung, etwa durch Kombination mit Speichern oder eine
Anpassung der Vermarktungsvorgaben im Rahmen der Einspeisevergütung
(vgl. 6.5.2),
c) einer Verbesserung der Marktintegration von Wind an Land, etwa
durch die Ermöglichung höherer Marktwerte für Anlagentypen mit
systemdienlicherem Einspeiseprofil (z. B. Schwachwindanlagen; vgl.
6.5.3),
d) einer Verbesserung der Marktintegration von Biomasse, etwa durch
eine Überarbeitung des EEG-Marktwertfaktors, einer Umstellung zu
einer Kapazitätsvergütung anstelle der erzeugungsbezogenen
Förderung, eine verringerte Förderung der stromseitigen Nutzung zugunsten
des Einsatzes von Biomasse in anderen Sektoren oder Vorgaben für
eine verstärkte Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz (vgl. 6.5.4),
e) einer Senkung der Bereitstellungskosten von erneuerbarem
Wasserstoff, etwa durch die Anreizung gesicherter Nachfrage, die das
Investitionsrisiko entlang der Wertschöpfungskette senkt, durch staatliche
Absicherung von Investitionen, weitere Förderung von Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben, Senkung anderer Investitionsbestandteile
wie Baukostenzuschüssen, Einsatz für eine Anpassung der RFNBO-
Kriterien auf europäischer Ebene, die kostengünstige Bereitstellung
von Redispatch-Strommengen oder die Befreiung von weiteren
staatlich induzierten Strompreisbestandteilen, die weitere Stärkung
internationaler Kooperationen (vgl. 6.5.5),
f) einer Steuerung des Hochlaufs der Wasserstoffnachfrage, insbesondere
durch einen verstärkten Einsatz von Klimaschutzverträgen bzw. CO2-
Differenzverträgen, verpflichtende Umrüstungsdaten der im Rahmen
der Kraftwerksstrategie zu errichtenden Gaskraftwerke, die Förderung
von Wasserstoff-Clustern, die Anreizung einer Risikostreuung durch
Midstream-Akteure, die Schaffung eines nationalen
Doppelauktionsmechanismus, die Umsetzung der RED-III-Richtlinie im Verkehr, die
Schaffung grüner Leitmärkte, die Etablierung von Definitionen und
Zertifikaten, angelehnt etwa an den „LESS“-Standard (Low Emission
Steel Standard), Förderung oder Quoten zur Abnahme klimaneutraler
Grundstoffe oder die Einführung einer Grüngasquote (vgl. 6.5.6)?
6. Wurden die folgenden, in Kapitel 6.6 des Monitoringberichts aufgelisteten
Handlungsoptionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit aus
Sicht der Bundesregierung umgesetzt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein,
warum nicht, und bis wann und auf welche Weise plant sie gegebenenfalls
eine Umsetzung
a) der Einführung eines Kapazitätsmechanismus, etwa in Form eines
zentralen Kapazitätsmarktes (ZKM), eines dezentralen
Kapazitätsmarktes (DKM), eines kombinierten Kapazitätsmarktes (KKM), eines
verpflichtenden Spitzenpreishedgings (VSH) oder in Form von
kurzfristigen, technologiespezifischen Ausschreibungen von
Kraftwerkskapazität (TA; vgl. 6.6.1),
b) der Steuerung des Hochlaufs von Wasserstoffspeichern, etwa durch
den Einsatz für europäische Zusammenarbeit bei diesem Thema, die
Definition von Wasserstoffspeichern als systemrelevante Anlage im
Energiewirtschaftsgesetz, die staatliche Absicherung von
Finanzierungskosten, die weitere Förderung von Forschung, Entwicklung und
Demonstrationsvorhaben (vgl. 6.6.2)?
7. Wurden die folgenden, in Kapitel 6.7 des Monitoringberichts aufgelisteten
Handlungsoptionen zur Beschleunigung der Digitalisierung aus Sicht der
Bundesregierung umgesetzt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum
nicht, und bis wann und auf welche Weise plant sie gegebenenfalls eine
Umsetzung
a) der Erhöhung des systemischen Nutzens von intelligenten
Messsystemen (iMSys), etwa durch die genannten Vorschläge zur Anpassung
des Ordnungsrahmens (§ 14a EnWG, Spitzenkappung, Redispatch 2.0,
Anpassung des § 14c EnWG) oder die Forcierung der Entwicklung
eines standardisierten, massentauglichen Direktvermarktungsprozesses
für neue PV-Anlagen unter 100 kWp,
b) der Verbesserung der Anreize für Verteilnetzbetreiber, ihre
Digitalisierung voranzutreiben, etwa durch Anpassungen im EnWG,
c) Verbesserung der Anreize für Messstellenbetreiber, den Rollout
intelligenter Messsysteme voranzutreiben, etwa durch Pönalen bei
Nichterfüllung der Rolloutquote, eine automatische Ausschreibung der
Grundzuständigkeit bei mehrfacher Zielverfehlung, Boni, Anreize
dafür, dass steuerbare Anlagen bei Inbetriebnahme auch über das iMSys
steuerfähig sind die Anreizung von Rollout-Gemeinschaften oder die
Einrichtung eines aktuellen Rolloutmonitorings (vgl. 6.7.2),
d) der Reduktion der Komplexität des Rollouts, etwa durch die
Initiierung häufigerer und intensiverer Austauschformate der technischen
Regelsetzer zur systematischen Schließung bestehender
Regelungslücken oder der Beseitigung bestehender Unsicherheiten in den
Rahmenbedingungen, z. B. im Zusammenhang mit schwarzfallfester
Kommunikation oder dem potenziellen Verbot von
Kommunikationsverbindungen am iMSys vorbei (vgl. 6.7.3),
e) der deutschlandweiten Standardisierung der Rollout-Prozesse, etwa
durch die Aufsetzung eines für alle Marktteilnehmer zugänglichen
Interoperabilitäts- und Testregisters oder die Initiierung weiterer
Standardisierungspartnerschaften (vgl. 6.7.4)?
8. Wie begründet die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragestellenden
bestehenden Widerspruch
a) zwischen dem im Monitoringbericht geforderten, konsequenten
Ausbau der erneuerbaren Energien und der in der Auflistung der zehn
„wirtschafts- und wettbewerbsfreundlichen Schlüsselmaßnahmen“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie genannten
Orientierung des Ausbaupfades am unteren Ende des erwarteten
Strombedarfes von 600 bis 700 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2030?
b) zwischen der systematischen Senkung von Fördermaßnahmen und
Subventionen und der Überprüfung dieser auf ihren
volkswirtschaftlichen Nutzen einerseits und der Förderung von CCS (Carbon Capture
and Storage)/CCU (Carbon Capture and Utilization) an
Gaskraftwerken andererseits?
9. Wie begründet die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragestellenden
bestehenden Widerspruch zwischen der Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Michael Kellner auf
Bundestagsdrucksache 21/1709 („Das BMWE hat den Bericht am 15. September
2025 unverändert veröffentlicht“) einerseits und den vom Greenpeace
e. V. aufgedeckten Änderungen entscheidender Passagen des Berichtes
gegenüber einer laut Berichterstattung zuvor an das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie übersandten Version (https://table.media/climate/a
nalyse/energiewende-monitoring-warum-die-bmwe-begruendung-zu-aend
erungen-am-bericht-nicht-ueberzeugt; www.greenpeace.de/klimaschutz/e
nergiewende/gasausstieg/kritik-am-energiewende-monitoringbericht)?
10. Wie begründet die Bundesregierung die laut Darstellung von Greenpeace
e. V. gegenüber einer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
zuvor übersandten Version (www.greenpeace.de/klimaschutz/energiewend
e/gasausstieg/kritik-am-energiewende-monitoringbericht; www.greenpeac
e.de/publikationen/2025-12-16-greenpeace-Versionsvergleich-Monitorin
g-der-Energiewende-Bewertung.pdf) vorgenommenen Änderungen,
insbesondere
a) die Streichung des Markers des 80-Prozent-Ziels in Abbildung 19,
b) die Abschwächung von „sollten“ zu „könnten“ auf S. 146,
c) die Änderung von „notwendigen technologiespezifischen
Kapazitätszubaus“ zu „effizienten Technologiemix“ auf S. 154?
Berlin, den 7. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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