Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die Bündelung nationaler Zollkompetenzen
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Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die Bündelung nationaler Zollkompetenzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7139
21. Wahlperiode 14.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Beck, Sascha Müller, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Andreas Audretsch, Dr. Sandra Detzer und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die
Bündelung nationaler Zollkompetenzen
Mit der geplanten Reform der Europäischen Zollunion und der vorgesehenen
stärkeren Zentralisierung von Aufgaben auf europäischer Ebene steht die
Zollverwaltung vor einer der größten Strukturveränderungen ihrer Geschichte.
Künftig sollen zahlreiche Aufgaben, Datenströme und Steuerungsfunktionen
stärker auf europäischer Ebene gebündelt werden (vgl. Future EU Customs
Authority to be headquartered in Lille, France | News | European Parliament).
Damit wird sich voraussichtlich auch die Rolle der nationalen Zollverwaltungen
grundlegend verändern.
Für Deutschland stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie die künftig
auf nationaler Ebene verbleibenden Aufgaben organisiert werden sollen.
Während auf europäischer Ebene neue zentrale Strukturen entstehen, besteht die
Gefahr, dass durch die thematische Aufteilung der nationalen Aufgaben auf
verschiedene Standorte der Generalzolldirektion der EU kein adäquater
Counterpart in Deutschland gegenübersteht.
Als bedeutendster Seehafen des Landes und zentraler Knotenpunkt des
internationalen Warenverkehrs verfügt Hamburg über eine einzigartige
Konzentration zollrechtlicher Expertise. Hier treffen Wirtschaft, Verwaltung, Logistik,
Speditionen, Importeure, Exporteure, spezialisierte Berater und die
Finanzgerichtsbarkeit unmittelbar aufeinander. Kein anderer Standort bietet vergleichbare
Voraussetzungen für eine leistungsfähige und praxisnahe Wahrnehmung
zollrechtlicher Aufgaben.
Ohnehin befindet sich derzeit auch die deutsche Zollverwaltung in einem
umfassenden Modernisierungs- und Strukturprozess (vgl. www.bundesfinanzminis
terium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/strategie-zoll-2030.html).
Dies eröffnet die Möglichkeit, künftig verbleibende nationale Aufgaben gezielt
zu bündeln und dadurch Effizienzgewinne, kürzere Entscheidungswege sowie
eine stärkere fachliche Spezialisierung zu erreichen. Ein wichtiger Schritt wäre
dabei die Zusammenfassung der Zuständigkeit auf Ebene der
Generalzolldirektion für das allgemeine und besondere Zollrecht, die derzeit zwischen den
Standorten Hamburg und Nürnberg aufgeteilt ist. Auch ein fachlich zentrales
Fachjustiziariat für zollrechtliche Verfahren gehört in ein derartiges
zollrechtliches Kompetenzzentrum innerhalb der Generalzolldirektion. Auch im
Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung der Zollverwaltung und der
sogenannten Single-Window-Initiative sprechen zahlreiche fachliche Gründe
für eine stärkere Konzentration nationaler Kompetenzen an einem Standort mit
unmittelbarer Nähe zur zollrechtlichen Praxis.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die
europäische Neuordnung auf den Zollstandort Hamburg haben wird und ob die
Bundesregierung die anstehenden Veränderungen zugleich als Chance begreift,
Hamburg als nationales Kompetenzzentrum der Zollverwaltung zu stärken und
dort künftig weitere zentrale Aufgaben zu bündeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante
EU-Zollreform und die damit verbundene Verlagerung von Aufgaben auf
europäische Strukturen für den Zollstandort Hamburg, insbesondere
hinsichtlich Aufgaben, Zuständigkeiten und Beschäftigtenzahlen?
2. Welche Überlegungen bestehen innerhalb der Bundesregierung, im Zuge
der europäischen und nationalen Neuordnung der Zollverwaltung
verbleibende nationale Fach-, Kompetenz- und Zentralstellenfunktionen stärker zu
bündeln, und welche Rolle wird dabei dem Standort Hamburg
beigemessen?
3. Wird geprüft, ob zusätzliche bundesweite Aufgaben der Zollverwaltung –
insbesondere in den Bereichen Zollrecht (allgemeines und besonderes) und
Fachjustiziariat oder in vergleichbaren Kompetenzzentren – künftig am
Standort Hamburg anzusiedeln beziehungsweise dort zu konzentrieren
sind?
4. Welche zusätzlichen Aufgaben, Zuständigkeiten, Kompetenzzentren oder
Zentralstellen der Zollverwaltung beabsichtigt die Bundesregierung im
Zuge der Verlagerung von Aufgaben auf europäische Strukturen künftig am
Zollstandort Hamburg anzusiedeln oder zu bündeln, um den Standort
Hamburg als einen der bedeutendsten Zollstandorte Deutschlands langfristig zu
stärken und mögliche Aufgabenverluste auszugleichen?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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