Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die Bündelung nationaler Zollkompetenzen (Antwort zu Drs. 21/7139)
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Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die Bündelung nationaler Zollkompetenzen (Antwort zu Drs. 21/7139)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7373
21. Wahlperiode 27.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Sascha
Müller, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7139 –
Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die
Bündelung nationaler Zollkompetenzen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der geplanten Reform der Europäischen Zollunion und der vorgesehenen
stärkeren Zentralisierung von Aufgaben auf europäischer Ebene steht die
Zollverwaltung vor einer der größten Strukturveränderungen ihrer Geschichte.
Künftig sollen zahlreiche Aufgaben, Datenströme und Steuerungsfunktionen
stärker auf europäischer Ebene gebündelt werden (vgl. Future EU Customs
Authority to be headquartered in Lille, France | News | European Parliament).
Damit wird sich voraussichtlich auch die Rolle der nationalen
Zollverwaltungen grundlegend verändern.
Für Deutschland stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie die künftig
auf nationaler Ebene verbleibenden Aufgaben organisiert werden sollen.
Während auf europäischer Ebene neue zentrale Strukturen entstehen, besteht die
Gefahr, dass durch die thematische Aufteilung der nationalen Aufgaben auf
verschiedene Standorte der Generalzolldirektion der EU kein adäquater
Counterpart in Deutschland gegenübersteht.
Als bedeutendster Seehafen des Landes und zentraler Knotenpunkt des
internationalen Warenverkehrs verfügt Hamburg über eine einzigartige
Konzentration zollrechtlicher Expertise. Hier treffen Wirtschaft, Verwaltung, Logistik,
Speditionen, Importeure, Exporteure, spezialisierte Berater und die
Finanzgerichtsbarkeit unmittelbar aufeinander. Kein anderer Standort bietet
vergleichbare Voraussetzungen für eine leistungsfähige und praxisnahe Wahrnehmung
zollrechtlicher Aufgaben.
Ohnehin befindet sich derzeit auch die deutsche Zollverwaltung in einem
umfassenden Modernisierungs- und Strukturprozess (vgl. www.bundesfinanzmini
sterium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/strategie-zoll-203
0.html). Dies eröffnet die Möglichkeit, künftig verbleibende nationale
Aufgaben gezielt zu bündeln und dadurch Effizienzgewinne, kürzere
Entscheidungswege sowie eine stärkere fachliche Spezialisierung zu erreichen. Ein
wichtiger Schritt wäre dabei die Zusammenfassung der Zuständigkeit auf
Ebene der Generalzolldirektion für das allgemeine und besondere Zollrecht,
die derzeit zwischen den Standorten Hamburg und Nürnberg aufgeteilt ist.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 27. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch ein fachlich zentrales Fachjustiziariat für zollrechtliche Verfahren gehört
in ein derartiges zollrechtliches Kompetenzzentrum innerhalb der
Generalzolldirektion. Auch im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung
der Zollverwaltung und der sogenannten Single-Window-Initiative sprechen
zahlreiche fachliche Gründe für eine stärkere Konzentration nationaler
Kompetenzen an einem Standort mit unmittelbarer Nähe zur zollrechtlichen Praxis.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die
europäische Neuordnung auf den Zollstandort Hamburg haben wird und ob die
Bundesregierung die anstehenden Veränderungen zugleich als Chance
begreift, Hamburg als nationales Kompetenzzentrum der Zollverwaltung zu
stärken und dort künftig weitere zentrale Aufgaben zu bündeln.
1. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante
EU-Zollreform und die damit verbundene Verlagerung von Aufgaben auf
europäische Strukturen für den Zollstandort Hamburg, insbesondere
hinsichtlich Aufgaben, Zuständigkeiten und Beschäftigtenzahlen?
Auch nach Umsetzung der EU-Zollreform werden nationale Zollbehörden
weiter bestehen bleiben und für die Zollabfertigung zuständig sein. Die EU-
Zollagentur (EUCA) – als eines der Kernelemente der UZK-Reform – soll zum
operativen Management der Zollunion beitragen, die Europäische Kommission
und die Mitgliedstaaten u. a. beim Risikomanagement und bei der
Durchführung von Kontrollen unterstützen und die Arbeiten EU-weit koordinieren. Ziel
ist, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden zu stärken und
das wirksame Funktionieren der Zollunion zu fördern. Das Hauptzollamt
Hamburg – bzw. nach Umsetzung der Strategie Zoll 2030 die Zolldirektion
Hamburg – wird weiterhin die Zollabfertigung u. a. im Hamburger Hafen
durchführen.
Insgesamt bleibt der Standort Hamburg aufgrund der verschiedenen dort
ansässigen Bereiche der Generalzolldirektion sowie der personalstarken örtlichen
Behörden unabhängig von der europäischen Neuordnung langfristig ein
bedeutender Zollstandort.
2. Welche Überlegungen bestehen innerhalb der Bundesregierung, im Zuge
der europäischen und nationalen Neuordnung der Zollverwaltung
verbleibende nationale Fach-, Kompetenz- und Zentralstellenfunktionen stärker
zu bündeln, und welche Rolle wird dabei dem Standort Hamburg
beigemessen?
3. Wird geprüft, ob zusätzliche bundesweite Aufgaben der Zollverwaltung –
insbesondere in den Bereichen Zollrecht (allgemeines und besonderes)
und Fachjustiziariat oder in vergleichbaren Kompetenzzentren – künftig
am Standort Hamburg anzusiedeln beziehungsweise dort zu konzentrieren
sind?
4. Welche zusätzlichen Aufgaben, Zuständigkeiten, Kompetenzzentren oder
Zentralstellen der Zollverwaltung beabsichtigt die Bundesregierung im
Zuge der Verlagerung von Aufgaben auf europäische Strukturen künftig
am Zollstandort Hamburg anzusiedeln oder zu bündeln, um den Standort
Hamburg als einen der bedeutendsten Zollstandorte Deutschlands
langfristig zu stärken und mögliche Aufgabenverluste auszugleichen?
Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Im Rahmen des Projekts „Zoll 2030“ wurden Strukturmaßnahmen zur
Steigerung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung getroffen und dabei
Möglichkeiten geprüft, verbleibende nationale Fach-, Kompetenz- und
Zentralstellenfunktionen stärker zu bündeln. Hintergrund sind die Weiterentwicklung des
europäischen Zollrechts sowie die national angestrebte Verschmelzung von
allgemeinem und besonderem Zollrecht sowie die zunehmende Digitalisierung der
Zollverwaltung. Die organisatorische Weiterentwicklung erfolgt nach fachlichen,
organisatorischen und wirtschaftlichen Kriterien. Die vorliegenden
Überlegungen enthalten keine standortbezogenen Festlegungen.
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ISSN 0722-8333
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