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Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die Bündelung nationaler Zollkompetenzen (Antwort zu Drs. 21/7139)

dip / drucksache 27.07.2026 · WP 21 · 21/7373 · Antwort · Original ↗

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Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die Bündelung nationaler Zollkompetenzen (Antwort zu Drs. 21/7139) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7373 21. Wahlperiode 27.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Sascha Müller, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7139 – Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die Bündelung nationaler Zollkompetenzen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der geplanten Reform der Europäischen Zollunion und der vorgesehenen stärkeren Zentralisierung von Aufgaben auf europäischer Ebene steht die Zollverwaltung vor einer der größten Strukturveränderungen ihrer Geschichte. Künftig sollen zahlreiche Aufgaben, Datenströme und Steuerungsfunktionen stärker auf europäischer Ebene gebündelt werden (vgl. Future EU Customs Authority to be headquartered in Lille, France | News | European Parliament). Damit wird sich voraussichtlich auch die Rolle der nationalen Zollverwaltungen grundlegend verändern. Für Deutschland stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie die künftig auf nationaler Ebene verbleibenden Aufgaben organisiert werden sollen. Während auf europäischer Ebene neue zentrale Strukturen entstehen, besteht die Gefahr, dass durch die thematische Aufteilung der nationalen Aufgaben auf verschiedene Standorte der Generalzolldirektion der EU kein adäquater Counterpart in Deutschland gegenübersteht. Als bedeutendster Seehafen des Landes und zentraler Knotenpunkt des internationalen Warenverkehrs verfügt Hamburg über eine einzigartige Konzentration zollrechtlicher Expertise. Hier treffen Wirtschaft, Verwaltung, Logistik, Speditionen, Importeure, Exporteure, spezialisierte Berater und die Finanzgerichtsbarkeit unmittelbar aufeinander. Kein anderer Standort bietet vergleichbare Voraussetzungen für eine leistungsfähige und praxisnahe Wahrnehmung zollrechtlicher Aufgaben. Ohnehin befindet sich derzeit auch die deutsche Zollverwaltung in einem umfassenden Modernisierungs- und Strukturprozess (vgl. www.bundesfinanzmini sterium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/strategie-zoll-203 0.html). Dies eröffnet die Möglichkeit, künftig verbleibende nationale Aufgaben gezielt zu bündeln und dadurch Effizienzgewinne, kürzere Entscheidungswege sowie eine stärkere fachliche Spezialisierung zu erreichen. Ein wichtiger Schritt wäre dabei die Zusammenfassung der Zuständigkeit auf Ebene der Generalzolldirektion für das allgemeine und besondere Zollrecht, die derzeit zwischen den Standorten Hamburg und Nürnberg aufgeteilt ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch ein fachlich zentrales Fachjustiziariat für zollrechtliche Verfahren gehört in ein derartiges zollrechtliches Kompetenzzentrum innerhalb der Generalzolldirektion. Auch im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung der Zollverwaltung und der sogenannten Single-Window-Initiative sprechen zahlreiche fachliche Gründe für eine stärkere Konzentration nationaler Kompetenzen an einem Standort mit unmittelbarer Nähe zur zollrechtlichen Praxis. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die europäische Neuordnung auf den Zollstandort Hamburg haben wird und ob die Bundesregierung die anstehenden Veränderungen zugleich als Chance begreift, Hamburg als nationales Kompetenzzentrum der Zollverwaltung zu stärken und dort künftig weitere zentrale Aufgaben zu bündeln. 1. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante EU-Zollreform und die damit verbundene Verlagerung von Aufgaben auf europäische Strukturen für den Zollstandort Hamburg, insbesondere hinsichtlich Aufgaben, Zuständigkeiten und Beschäftigtenzahlen? Auch nach Umsetzung der EU-Zollreform werden nationale Zollbehörden weiter bestehen bleiben und für die Zollabfertigung zuständig sein. Die EU- Zollagentur (EUCA) – als eines der Kernelemente der UZK-Reform – soll zum operativen Management der Zollunion beitragen, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten u. a. beim Risikomanagement und bei der Durchführung von Kontrollen unterstützen und die Arbeiten EU-weit koordinieren. Ziel ist, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden zu stärken und das wirksame Funktionieren der Zollunion zu fördern. Das Hauptzollamt Hamburg – bzw. nach Umsetzung der Strategie Zoll 2030 die Zolldirektion Hamburg – wird weiterhin die Zollabfertigung u. a. im Hamburger Hafen durchführen. Insgesamt bleibt der Standort Hamburg aufgrund der verschiedenen dort ansässigen Bereiche der Generalzolldirektion sowie der personalstarken örtlichen Behörden unabhängig von der europäischen Neuordnung langfristig ein bedeutender Zollstandort. 2. Welche Überlegungen bestehen innerhalb der Bundesregierung, im Zuge der europäischen und nationalen Neuordnung der Zollverwaltung verbleibende nationale Fach-, Kompetenz- und Zentralstellenfunktionen stärker zu bündeln, und welche Rolle wird dabei dem Standort Hamburg beigemessen? 3. Wird geprüft, ob zusätzliche bundesweite Aufgaben der Zollverwaltung – insbesondere in den Bereichen Zollrecht (allgemeines und besonderes) und Fachjustiziariat oder in vergleichbaren Kompetenzzentren – künftig am Standort Hamburg anzusiedeln beziehungsweise dort zu konzentrieren sind? 4. Welche zusätzlichen Aufgaben, Zuständigkeiten, Kompetenzzentren oder Zentralstellen der Zollverwaltung beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der Verlagerung von Aufgaben auf europäische Strukturen künftig am Zollstandort Hamburg anzusiedeln oder zu bündeln, um den Standort Hamburg als einen der bedeutendsten Zollstandorte Deutschlands langfristig zu stärken und mögliche Aufgabenverluste auszugleichen? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Im Rahmen des Projekts „Zoll 2030“ wurden Strukturmaßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung getroffen und dabei Möglichkeiten geprüft, verbleibende nationale Fach-, Kompetenz- und Zentralstellenfunktionen stärker zu bündeln. Hintergrund sind die Weiterentwicklung des europäischen Zollrechts sowie die national angestrebte Verschmelzung von allgemeinem und besonderem Zollrecht sowie die zunehmende Digitalisierung der Zollverwaltung. Die organisatorische Weiterentwicklung erfolgt nach fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Kriterien. Die vorliegenden Überlegungen enthalten keine standortbezogenen Festlegungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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