Stillstand in der Bahnpolitik überwinden - Strukturreformen umsetzen, Kapazitäten des Schienennetzes verstärken und ein gutes Fernverkehrsangebot sicherstellen
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Stillstand in der Bahnpolitik überwinden - Strukturreformen umsetzen, Kapazitäten des Schienennetzes verstärken und ein gutes Fernverkehrsangebot sicherstellen
Antrag
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje
Henrike Michaelsen, Max Lucks, Dr. Paula Piechotta, Julia Schneider und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stillstand in der Bahnpolitik überwinden – Strukturreformen umsetzen,
Kapazitäten des Schienennetzes verstärken und ein gutes
Fernverkehrsangebot sicherstellen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ausgerechnet in einer Zeit, in der immer mehr Menschen Bahn fahren wollen, die
Nachfrage nach Zugtickets ansteigt und Unternehmen den Einstieg in den deutschen
Schienenverkehrsmarkt planen beziehungsweise ihre Streckenangebote ausweiten
wollen, kommt das deutsche Schienennetz an seine Kapazitätsgrenzen und ist immer
stärker überlastet. Umgekehrt sind Bahnangebote im Fernverkehr abseits der hoch
rentablen Metropolverbindungen auf dem Rückzug, Linien werden schrittweise reduziert
oder eingestellt. Auf überlasteten Strecken droht die Verdrängung des
Regionalverkehrs, in der Fläche die Einstellung des Fernverkehrs. Dieser problematischen
Entwicklung schaut die schwarz-rote Bundesregierung bisher tatenlos zu.
Der Bund ist für die Finanzierung der Erweiterung des Bahnnetzes verantwortlich.
Weil die schwarz-rote Bundesregierung trotz der großen Spielräume des
Sondervermögens keine ausreichenden Mittel bereitstellt, werden wichtige Aus- und
Neubauprojekte eingestellt und reihenweise Planungsteams abgezogen. Eine Wiederaufnahme
der Planungen ist nur nach mehreren Jahren und einer Weiterfinanzierung der
Planungskosten möglich, da teilweise Planungskräfte wieder neu eingearbeitet und Pläne
aktualisiert werden müssen. So geht wertvolle Zeit verloren und Projekte werden durch
politische Unentschlossenheit teurer. Obendrein gilt der Grundsatz „Erhalt vor
Neubau“ unter Verkehrsminister Schnieder und Finanzminister Klingbeil offenbar allein
für die Schiene. Die Autobahn GmbH erhält trotz erheblicher Sanierungsbedarfe im
Straßennetz zusätzliche Milliarden für Neubauprojekte, die Schiene geht beim
Nachschlag des Bundesfinanzministers leer aus. Der Masterplan Schienenverkehr sieht eine
deutliche Zunahme des Schienenverkehrs vor, sowohl im Personen- als auch im
Güterverkehr. Dafür ist die Erweiterung der Kapazitäten im Schienennetz nötig.
Gerade auf hoch ausgelasteten Schienenstrecken wie beispielsweise München–
Ingolstadt, Frankfurt–Hanau–Fulda oder Leipzig/Halle–Berlin sind weitere
Fernverkehrsangebote nicht möglich, ohne andere Züge von diesen Strecken zu verdrängen.
Der Ausbau dieser Strecken ist daher dringend notwendig; die Bundesregierung
verzögert durch ausbleibende Finanzierungen jedoch den Ausbau des Schienennetzes
oder stoppt die Projekte gar in Gänze. Auch regional bedeutsame Strecken wie die
Wallauer Spange, die Mitte-Deutschland-Verbindung (trotz Versprechen des Bundes-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6922
21. Wahlperiode 07.07.2026
kanzlers zur Weiterfinanzierung) oder die Marschbahn erhalten keine gesicherte
Finanzierung durch den Bund.
Die verzögerte Erweiterung der Schieneninfrastruktur wirkt sich insbesondere auf den
Alltag der Menschen aus: Exemplarisch dafür steht die verzögerte Umsetzung des
Ausbaus des Schienennetzes für den Rhein-Ruhr-Express. Bedeutende ICE-Halte in
Bochum, Düsseldorf, Duisburg und anderen Städten der Metropolregion sollen aus
Gründen der „Fahrplanstabilisierung“ künftig gestrichen werden. Statt strukturelle
Fortschritte für einen verbesserten Schienenverkehr auf den Weg zu bringen, zeichnen
sich für Fahrgäste und Standorte erhebliche Nachteile durch solch schädliche Eingriffe
ab.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weist dem Bund die Verantwortung
zu, ebenso bei Bahnangeboten im Fernverkehr regulierend beziehungsweise
unterstützend zu agieren. Artikel 87e des Grundgesetzes sieht vor, dass es Aufgabe des Bundes
ist, dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim
Fernverkehrsangebot auf der Schiene Rechnung zu tragen. Das im Grundgesetz zur näheren
Bestimmung dieser Gewährleistungsaufgabe vorgesehene Bundesgesetz hat bis heute
keine Bundesregierung vorgelegt.
Dabei zeigt eine von der Bundesregierung selbst beauftragte Studie auf, dass bereits
ein Mitteleinsatz von circa 200 Millionen Euro einen weitaus besseren
flächendeckenden Fernverkehr ermöglicht (vgl. www.dzsf.bund.de/SharedDocs/Downloads/DZSF/-
Veroeffentlichungen/Forschungsberichte/2026/ForBe_90_2026_Fahrplantakt.pdf?-
__blob=publicationFile&v=5). Viele Städte Deutschlands wie zum Beispiel
Chemnitz, Dessau, Jena und Heilbronn würden infolge eines gezielten Ausbaus des
Fernverkehrsangebots bequem, energieeffizient und klimafreundlich mindestens alle
zwei Stunden erreichbar werden. Viele Regionen würden von einer attraktiveren
Standort- und Lebensqualität profitieren. Fragwürdig ist daher, warum die
schwarzrote Bundesregierung etwa ausgerechnet die Steuervorteile für Fluggesellschaften und
Mineralölkonzerne ausweitet, die einzig die Gewinnbilanzen dieser Unternehmen
verbessern.
Der mögliche Einstieg neuer Unternehmen in den Fernverkehrsmarkt und
Angebotsausweitungen etablierter Unternehmen werden die Gewinnmarge aller
Eisenbahnverkehrsunternehmen auf den Hauptachsen vermindern. Vermehrter Wettbewerb kann
umgekehrt positive Qualitäts- und Preiseffekte für die Reisenden erzeugen, er macht
Angebote vergleichbar und erhöht Anreize, diese stärker auf die Bedürfnisse von
Reisenden zuzuschneiden. Die Rentabilität des Fernverkehrs abseits besonders
ausgelasteter Verbindungen im Wettbewerb nimmt jedoch absehbar weiter ab. Ein
unregulierter Wettbewerb führt zu einer übermäßigen Konzentration auf besonders stark
nachgefragte renditeträchtige Relationen und zur gleichzeitigen Schwächung der
Anbindungen im Flächennetz und des Regionalverkehrs. Eine solcher Effekt wird in Italien,
der Schweiz, Frankreich, Österreich, Tschechien, Schweden sowie weiterer Länder
durch eine gezielte Unterstützung des Bahnangebots im Flächennetz abgefangen. Die
Verkehrspolitik der schwarz-roten Bundesregierung stärkt weder die Chancen durch
mehr Wettbewerb noch begrenzt sie die Risiken. Damit handelt sie gegen die
Interessen der Fahrgäste und der Güterkunden. Sie führt Deutschland aktuell auf einen
Sonderweg in ganz Europa.
Maßgeblich für die Verkehrspolitik des Bundes muss es sein, die Schiene in
Deutschland wieder so zu stärken, dass Verlagerungs- und Klimaschutzziele erreichbar und
zufriedene Kunden auf der Schiene eine Selbstverständlichkeit werden. CDU/CSU
und SPD haben in der Bahnpolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte schwere Fehler
begangen und viele Versäumnisse zu verantworten – angefangen vom zurecht
gescheiterten Börsengang der Deutschen Bahn AG 2008 über das trotz aller Warnungen
unbeirrte Festhalten immer teurer werdenden Prestigeprojekt „Stuttgart 21“ bis hin zur
jahrzehntelangen Unterfinanzierung des Schienennetzes unter der Maßgabe der
sogenannten „schwarzen Null“.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sicherzustellen, dass Deutschland die Ziele des Masterplans Schiene erreicht, die
Sanierung des Schienennetzes in einem hohen Tempo erfolgt und der Aus- und
Neubau der Schieneninfrastruktur mit dem Ziel der Etablierung des
Deutschlandtaktes nicht durch die ausbleibende auskömmliche Finanzierung weiter verzögert
wird;
2. eine Eigentümerstrategie für die Deutsche Bahn AG zu etablieren und in der
Steuerung der DB umzusetzen, um abzusichern, dass das Bundesunternehmen
unternehmerische Aktivitäten verfolgt, die das Schienenverkehrsgebot und die
Angebotsqualität in Deutschland verbessern, eine vermehrte Verkehrsverlagerung auf
die Schiene bewirken und finanzielle Risiken für die Unternehmensentwicklung
ausschließen;
3. die Streichung von Fernverkehrshalten wie beispielsweise in Bochum, Duisburg
und Düsseldorf in der „Agenda für zufriedene Kunden“ von
Bundesverkehrsminister Schnieder nicht in Kauf zu nehmen, sondern die Schieneninfrastruktur zu
erweitern und mehr Schienenverkehrsangebote zu ermöglichen;
4. an der Priorität eigenwirtschaftlicher Angebote im Fernverkehr festzuhalten,
zugleich aber die Anbindung von Städten wie Jena, Dessau, Chemnitz oder
Heilbronn, die verkehrspolitisch gewünscht aber schon bisher nicht
eigenwirtschaftlich erbringbar ist, finanziell zu fördern und dafür einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorzulegen; dafür können in einem ersten Schritt Trassenpreise gezielt
reduziert und bei anhaltender Unwirtschaftlichkeit Zugverkehre auf diesen
Strecken bestellt werden;
5. für die Organisation, Regulierung und die Bestellung von nicht rentablen
Fernverkehrsleistungen einen bundesweiten Aufgabenträger als Gesellschaft privaten
Rechts einzuführen;
6. zur Sicherstellung des Schutzes von Nahverkehrs- sowie Güterzügen die EU-
Kapazitätsverordnung in Orientierung an die Etappierung des Deutschlandtakts
zeitnah in nationales Recht zu überführen;
7. für Zugangebote im Fernverkehr gemeinsam mit den Unternehmen einen
Dachtarif wie im Nahverkehr einzuführen, der gewährleistet, dass Reisende flexibel
jeden Zug nutzen können (unternehmenseigene Angebote wie Tickets mit
Zugbindungen sind von diesem Dachtarif unbetroffen);
8. vom Bund im Rahmen einer gesetzlichen Regelung zur Sicherstellung des
Fernverkehrsangebots finanziell geförderte Züge für Nahverkehrstarife bzw. das
Deutschlandticket zu öffnen, um parallel fahrende Regionalzüge entlasten (dabei
kann ein Preisaufschlag für Einzelfahrten bzw. ein pauschaler Aufschlag auf das
Deutschlandticket erhoben werden).
Berlin, den 7. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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