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Deutschlands Grenzen wirksam sichern - KI-Grenzschutz jetzt einführen

dip / drucksache 01.07.2026 · WP 21 · 21/6822 · Antrag · Original ↗

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Deutschlands Grenzen wirksam sichern - KI-Grenzschutz jetzt einführen Antrag der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Peter Bohnhof, Erhard Brucker, Boris Gamanov, Rainer Groß, Stefan Henze, Nicole Hess, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Dr. Maximilian Krah, Knuth Meyer-Soltau, Denis Pauli, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Claudia Weiss, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Deutschland steht angesichts anhaltender irregulärer Migration sowie zunehmender grenzüberschreitender organisierter Kriminalität vor erheblichen Herausforderungen beim Schutz seiner Staatsgrenzen. Die bestehenden Instrumente des Grenzschutzes sind angesichts dynamischer Migrationsbewegungen, hochgradig organisierter Schleusungsnetzwerke und technologisch fortentwickelter Täterstrukturen in ihrer Wirksamkeit begrenzt. Die europäischen Mechanismen zum Schutz der Außengrenzen erweisen sich in der Praxis wiederholt als unzureichend. Deutschland ist als zentral gelegenes Transit- und Zielland in besonderer Weise von Defiziten im europäischen Grenzregime betroffen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die nationale Handlungsfähigkeit im Grenzschutz deutlich zu stärken. Moderne Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz, automatisierte Datenanalyse sowie vernetzte Sensorik, bieten erhebliche Potenziale zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom 09.03.2026 (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit) sieht entsprechende Befugnisse ausdrücklich vor, insbesondere zur automatisierten Datenanalyse sowie zum biometrischen Abgleich, unter klaren rechtsstaatlichen Voraussetzungen und ohne ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit Rechtswirkung. Zugleich zeigt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (BT-Drucksache 21/4923) zur Nutzung moderner Analysesoftware, dass entsprechende Technologien zwar geprüft werden, jedoch bislang kein integriertes, strategisch kohärentes Gesamtkonzept für deren Einsatz im Grenzschutz existiert. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6822 21. Wahlperiode 01.07.2026 Vor diesem Hintergrund ist ein national handlungsfähiges, technologiebasiertes Grenzschutzkonzept erforderlich, das europäische Maßnahmen ergänzt, bei deren Dysfunktionalität eigenständig wirksam wird und gleichzeitig strikt an rechtsstaatliche Vorgaben gebunden bleibt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept „Digitaler Grenzschutz Deutschland (DGD)“ zu entwickeln und umzusetzen, das auf einem risikobasierten, rechtsstaatlich eingehegten Drei-Ebenen-Modell beruht und folgende Maßnahmen umfasst: 1. Aufbau einer risikobasierten digitalen Grenzerkennung, wobei ein technisch gestütztes System zur abschnittsbezogenen, anlassbezogenen Erkennung grenzüberschreitender Bewegungen auf Grundlage konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte unter Berücksichtigung der jeweiligen Lageentwicklung zu implementieren ist. Das System umfasst insbesondere den Einsatz von Wärmebild- und Infrarotsensorik an besonders belasteten Grenzabschnitten, die Installation von Bewegungs- und Bodensensoren entlang bekannter Schleusungsrouten, den Einsatz von Drohnen zur Aufklärung sowie KI-gestützte Videosysteme zur Erkennung auffälliger Bewegungsmuster. Der Einsatz erfolgt ausschließlich risikobasiert und dient der Abwehr irregulärer Migration sowie der Bekämpfung grenzüberschreitender schwerer und organisierter Kriminalität; 2. Weiterentwicklung bestehender Strukturen der Bundespolizei zu einem KI- gestützten Grenzlage- und Analysezentrum. Dieses hat insbesondere Sensordaten, polizeiliche Erkenntnisse sowie migrations- und aufenthaltsrechtliche Daten, soweit diese rechtmäßig erhoben und für den jeweiligen Zweck zugelassen sind, zusammenzuführen und auszuwerten. Die Auswertung erfolgt ausschließlich anlassbezogen und auf Grundlage konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte. Automatisierte Entscheidungen mit unmittelbarer Rechtswirkung sind auszuschließen. Die Einbindung anderer Sicherheitsbehörden erfolgt unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten sowie im Wege föderierter Datenverarbeitung. Bestehende Analyse- und Koordinierungsstrukturen, insbesondere das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), bleiben unberührt und werden funktional ergänzt; 3. Weiterentwicklung bestehender Strukturen der Bundespolizei zu einem nationalen Grenzlagezentrum, das eine Echtzeitübersicht über grenzrelevante Lagen ermöglicht und die operative Steuerung unterstützt. Es dient der Koordinierung zwischen Bundespolizei, Bundeskriminalamt und weiteren Sicherheitsbehörden; 4. konsequente Anbindung der Einsatzsteuerung der Bundespolizei an ein zentrales KI-gestütztes Lagebild. Dies umfasst den Aufbau mobiler und flexibel einsetzbarer Einsatzkräfte, die Einrichtung variabler Kontrollstellen sowie die Schwerpunktsetzung auf bekannte Schleusungsrouten und kriminalitätsbelastete Grenzabschnitte; 5. konsequente Nutzung biometrischer Verfahren im rechtlichen Rahmen zur Identitätsfeststellung im Grenzkontext, einschließlich des Abgleichs mit bestehenden Sicherheits- und Fahndungsdatenbanken sowie der Nutzung automatisierter Verfahren im Rahmen gesetzlicher Voraussetzungen; 6. Schaffung eines nationalen Fallback-Mechanismus im Grenzschutz als rechtliches und operatives Instrument, das Deutschland bei unzureichender Funktionsfähigkeit europäischer Grenzschutzsysteme eigenständiges und flexibles Handeln ermöglicht; 7. Stärkung der technologischen Souveränität im Bereich sicherheitsrelevanter KI- Systeme unter vorrangiger Nutzung nationaler und europäischer Technologien. Der Ansatz ist technologieoffen auszugestalten und orientiert sich an funktionalen Anforderungen, um geeignete Lösungen unabhängig von einzelnen Anbietern auswählen und weiterentwickeln zu können; 8. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur rechtssicheren Ausgestaltung des Einsatzes von KI und automatisierter Datenanalyse im Grenzschutz. Dabei ist sicherzustellen, dass sämtliche Maßnahmen den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit entsprechen, auf klaren gesetzlichen Grundlagen beruhen, einer strengen Zweckbindung folgen, den Grundsatz der Datensparsamkeit beachten und effektiven Kontrollmechanismen unterliegen. Eine flächendeckende oder anlasslose Überwachung der Bevölkerung ist auszuschließen. Der Einsatz ist strikt auf den Grenzraum sowie unmittelbar grenzbezogene Gefahrenlagen zu beschränken; 9. Schaffung eines eigenständigen Haushaltstitels „Digitaler Grenzschutz und KI- gestützte Sicherheitsinfrastruktur“. Für die Pilotphase ist ein Finanzierungsrahmen von bis zu 100 Millionen Euro vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer stufenweisen Skalierung auf Grundlage der Ergebnisse der Pilotphase. Berlin, den 23. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der Schutz der Staatsgrenzen ist eine originäre Kernaufgabe staatlicher Souveränität und eine zentrale Voraussetzung für die Durchsetzung des Rechtsstaates, die Steuerung von Migration sowie die Gewährleistung der inneren Sicherheit. Die gegenwärtige Lage ist durch mehrere strukturelle Herausforderungen geprägt. Erstens bestehen weiterhin erhebliche Defizite im Schutz der europäischen Außengrenzen. Diese führen dazu, dass Deutschland in besonderem Maße von Sekundärmigration betroffen ist. Nationale Maßnahmen werden dadurch nicht entbehrlich, sondern sind im Gegenteil zwingend erforderlich. Zweitens ist eine zunehmende Professionalisierung organisierter Schleusungsnetzwerke festzustellen. Diese agieren arbeitsteilig, international vernetzt und nutzen moderne Kommunikations- und Logistikstrukturen. Klassische Kontrollansätze, die primär auf statische Präsenz setzen, stoßen hier an ihre Grenzen. Drittens werden vorhandene Daten und Erkenntnisse bislang nicht ausreichend verknüpft und ausgewertet. Dadurch entstehen erhebliche Effizienzverluste in der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Moderne Technologien ermöglichen es demgegenüber, große Datenmengen strukturiert auszuwerten, Zusammenhänge zu erkennen und operative Maßnahmen gezielt zu steuern. Das vorliegende Konzept verfolgt einen klar strukturierten Ansatz aus technischer Erkennung, intelligenter Auswertung und operativer Umsetzung. Der Einsatz erfolgt ausschließlich anlassbezogen und auf Grundlage konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte. Eine flächendeckende oder anlasslose Überwachung ist ausgeschlossen. Automatisierte Entscheidungen mit unmittelbarer Rechtswirkung werden nicht getroffen. Bestehende Analysekapazitäten, insbesondere das GASIM, werden nicht ersetzt, sondern operativ ergänzt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines eigenständigen Haushaltstitels. Für die Pilotphase ist ein Finanzierungsrahmen von bis zu 100 Millionen Euro vorgesehen. Das Konzept verbindet technologische Innovation, operative Effizienz und rechtsstaatliche Einhegung zu einem kohärenten und umsetzbaren Ansatz zur Sicherung der deutschen Staatsgrenzen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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