Deutschlands Grenzen wirksam sichern - KI-Grenzschutz jetzt einführen
Text
Deutschlands Grenzen wirksam sichern - KI-Grenzschutz jetzt einführen
Antrag
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen
Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Adam Balten, Dr. Christina Baum,
Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Peter Bohnhof, Erhard Brucker, Boris
Gamanov, Rainer Groß, Stefan Henze, Nicole Hess, Kurt Kleinschmidt,
Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Dr. Maximilian Krah, Knuth
Meyer-Soltau, Denis Pauli, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Dr. Paul
Schmidt, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Claudia Weiss, Dr. Daniel Zerbin,
Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland steht angesichts anhaltender irregulärer Migration sowie zunehmender
grenzüberschreitender organisierter Kriminalität vor erheblichen Herausforderungen
beim Schutz seiner Staatsgrenzen. Die bestehenden Instrumente des Grenzschutzes
sind angesichts dynamischer Migrationsbewegungen, hochgradig organisierter
Schleusungsnetzwerke und technologisch fortentwickelter Täterstrukturen in ihrer
Wirksamkeit begrenzt.
Die europäischen Mechanismen zum Schutz der Außengrenzen erweisen sich in der
Praxis wiederholt als unzureichend. Deutschland ist als zentral gelegenes Transit- und
Zielland in besonderer Weise von Defiziten im europäischen Grenzregime betroffen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die nationale Handlungsfähigkeit im
Grenzschutz deutlich zu stärken.
Moderne Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz, automatisierte
Datenanalyse sowie vernetzte Sensorik, bieten erhebliche Potenziale zur Verbesserung der
Sicherheitsarchitektur. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern
vom 09.03.2026 (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse
in der Polizeiarbeit) sieht entsprechende Befugnisse ausdrücklich vor, insbesondere
zur automatisierten Datenanalyse sowie zum biometrischen Abgleich, unter klaren
rechtsstaatlichen Voraussetzungen und ohne ausschließlich automatisierte
Entscheidungen mit Rechtswirkung.
Zugleich zeigt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD (BT-Drucksache 21/4923) zur Nutzung moderner Analysesoftware, dass
entsprechende Technologien zwar geprüft werden, jedoch bislang kein integriertes,
strategisch kohärentes Gesamtkonzept für deren Einsatz im Grenzschutz existiert.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6822
21. Wahlperiode 01.07.2026
Vor diesem Hintergrund ist ein national handlungsfähiges, technologiebasiertes
Grenzschutzkonzept erforderlich, das europäische Maßnahmen ergänzt, bei deren
Dysfunktionalität eigenständig wirksam wird und gleichzeitig strikt an rechtsstaatliche
Vorgaben gebunden bleibt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
ein Konzept „Digitaler Grenzschutz Deutschland (DGD)“ zu entwickeln und
umzusetzen, das auf einem risikobasierten, rechtsstaatlich eingehegten Drei-Ebenen-Modell
beruht und folgende Maßnahmen umfasst:
1. Aufbau einer risikobasierten digitalen Grenzerkennung, wobei ein technisch
gestütztes System zur abschnittsbezogenen, anlassbezogenen Erkennung
grenzüberschreitender Bewegungen auf Grundlage konkreter tatsächlicher
Anhaltspunkte unter Berücksichtigung der jeweiligen Lageentwicklung zu
implementieren ist. Das System umfasst insbesondere den Einsatz von Wärmebild- und
Infrarotsensorik an besonders belasteten Grenzabschnitten, die Installation von
Bewegungs- und Bodensensoren entlang bekannter Schleusungsrouten, den Einsatz
von Drohnen zur Aufklärung sowie KI-gestützte Videosysteme zur Erkennung
auffälliger Bewegungsmuster. Der Einsatz erfolgt ausschließlich risikobasiert
und dient der Abwehr irregulärer Migration sowie der Bekämpfung
grenzüberschreitender schwerer und organisierter Kriminalität;
2. Weiterentwicklung bestehender Strukturen der Bundespolizei zu einem KI-
gestützten Grenzlage- und Analysezentrum. Dieses hat insbesondere Sensordaten,
polizeiliche Erkenntnisse sowie migrations- und aufenthaltsrechtliche Daten,
soweit diese rechtmäßig erhoben und für den jeweiligen Zweck zugelassen sind,
zusammenzuführen und auszuwerten. Die Auswertung erfolgt ausschließlich
anlassbezogen und auf Grundlage konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte.
Automatisierte Entscheidungen mit unmittelbarer Rechtswirkung sind auszuschließen.
Die Einbindung anderer Sicherheitsbehörden erfolgt unter Wahrung der
jeweiligen Zuständigkeiten sowie im Wege föderierter Datenverarbeitung. Bestehende
Analyse- und Koordinierungsstrukturen, insbesondere das Gemeinsame Analyse-
und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), bleiben unberührt und werden
funktional ergänzt;
3. Weiterentwicklung bestehender Strukturen der Bundespolizei zu einem
nationalen Grenzlagezentrum, das eine Echtzeitübersicht über grenzrelevante Lagen
ermöglicht und die operative Steuerung unterstützt. Es dient der Koordinierung
zwischen Bundespolizei, Bundeskriminalamt und weiteren Sicherheitsbehörden;
4. konsequente Anbindung der Einsatzsteuerung der Bundespolizei an ein zentrales
KI-gestütztes Lagebild. Dies umfasst den Aufbau mobiler und flexibel
einsetzbarer Einsatzkräfte, die Einrichtung variabler Kontrollstellen sowie die
Schwerpunktsetzung auf bekannte Schleusungsrouten und kriminalitätsbelastete
Grenzabschnitte;
5. konsequente Nutzung biometrischer Verfahren im rechtlichen Rahmen zur
Identitätsfeststellung im Grenzkontext, einschließlich des Abgleichs mit bestehenden
Sicherheits- und Fahndungsdatenbanken sowie der Nutzung automatisierter
Verfahren im Rahmen gesetzlicher Voraussetzungen;
6. Schaffung eines nationalen Fallback-Mechanismus im Grenzschutz als
rechtliches und operatives Instrument, das Deutschland bei unzureichender
Funktionsfähigkeit europäischer Grenzschutzsysteme eigenständiges und flexibles Handeln
ermöglicht;
7. Stärkung der technologischen Souveränität im Bereich sicherheitsrelevanter KI-
Systeme unter vorrangiger Nutzung nationaler und europäischer Technologien.
Der Ansatz ist technologieoffen auszugestalten und orientiert sich an
funktionalen Anforderungen, um geeignete Lösungen unabhängig von einzelnen Anbietern
auswählen und weiterentwickeln zu können;
8. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur rechtssicheren Ausgestaltung des Einsatzes
von KI und automatisierter Datenanalyse im Grenzschutz. Dabei ist
sicherzustellen, dass sämtliche Maßnahmen den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit
entsprechen, auf klaren gesetzlichen Grundlagen beruhen, einer strengen
Zweckbindung folgen, den Grundsatz der Datensparsamkeit beachten und effektiven
Kontrollmechanismen unterliegen. Eine flächendeckende oder anlasslose
Überwachung der Bevölkerung ist auszuschließen. Der Einsatz ist strikt auf den
Grenzraum sowie unmittelbar grenzbezogene Gefahrenlagen zu beschränken;
9. Schaffung eines eigenständigen Haushaltstitels „Digitaler Grenzschutz und KI-
gestützte Sicherheitsinfrastruktur“. Für die Pilotphase ist ein
Finanzierungsrahmen von bis zu 100 Millionen Euro vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt im
Rahmen einer stufenweisen Skalierung auf Grundlage der Ergebnisse der Pilotphase.
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Schutz der Staatsgrenzen ist eine originäre Kernaufgabe staatlicher Souveränität und eine zentrale
Voraussetzung für die Durchsetzung des Rechtsstaates, die Steuerung von Migration sowie die Gewährleistung der
inneren Sicherheit.
Die gegenwärtige Lage ist durch mehrere strukturelle Herausforderungen geprägt.
Erstens bestehen weiterhin erhebliche Defizite im Schutz der europäischen Außengrenzen. Diese führen dazu,
dass Deutschland in besonderem Maße von Sekundärmigration betroffen ist. Nationale Maßnahmen werden
dadurch nicht entbehrlich, sondern sind im Gegenteil zwingend erforderlich.
Zweitens ist eine zunehmende Professionalisierung organisierter Schleusungsnetzwerke festzustellen. Diese
agieren arbeitsteilig, international vernetzt und nutzen moderne Kommunikations- und Logistikstrukturen.
Klassische Kontrollansätze, die primär auf statische Präsenz setzen, stoßen hier an ihre Grenzen.
Drittens werden vorhandene Daten und Erkenntnisse bislang nicht ausreichend verknüpft und ausgewertet.
Dadurch entstehen erhebliche Effizienzverluste in der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
Moderne Technologien ermöglichen es demgegenüber, große Datenmengen strukturiert auszuwerten,
Zusammenhänge zu erkennen und operative Maßnahmen gezielt zu steuern.
Das vorliegende Konzept verfolgt einen klar strukturierten Ansatz aus technischer Erkennung, intelligenter
Auswertung und operativer Umsetzung.
Der Einsatz erfolgt ausschließlich anlassbezogen und auf Grundlage konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte. Eine
flächendeckende oder anlasslose Überwachung ist ausgeschlossen. Automatisierte Entscheidungen mit
unmittelbarer Rechtswirkung werden nicht getroffen.
Bestehende Analysekapazitäten, insbesondere das GASIM, werden nicht ersetzt, sondern operativ ergänzt.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines eigenständigen Haushaltstitels. Für die Pilotphase ist ein
Finanzierungsrahmen von bis zu 100 Millionen Euro vorgesehen.
Das Konzept verbindet technologische Innovation, operative Effizienz und rechtsstaatliche Einhegung zu einem
kohärenten und umsetzbaren Ansatz zur Sicherung der deutschen Staatsgrenzen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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