polradar

Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027 Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 0701 Verbraucherpolitik ................................................................................................................................................ 5 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 10 0710 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 11 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 19 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 21 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 22 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 24 0712 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 29 0713 Bundesgerichtshof ............................................................................................................................................... 36 0714 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ............................................................................................ 41 0715 Bundesverwaltungsgericht ................................................................................................................................... 45 0716 Bundesfinanzhof .................................................................................................................................................. 49 0717 Bundespatentgericht ............................................................................................................................................ 53 0718 Bundesamt für Justiz ............................................................................................................................................ 56 0719 Deutsches Patent- und Markenamt ...................................................................................................................... 63 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 69 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 70 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 73 Anlage zur Drucksache 21/7300 (Einzelplan 07) Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium und es berät die anderen Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben. Es erarbeitet Gesetz- und Verordnungsentwürfe im Bereich seiner Federführung. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJV vor allem für die “ klassischen“ Bereiche des Rechts federführend. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und die Prozessrechte. Das BMJV verantwortet innerhalb der Bundesregierung auch den Bereich der Verbraucherpolitik. Ein Kernanliegen der Verbraucherpolitik ist der Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Gewährleistung einer angemessenen Interessenvertretung. Diese Ziele werden durch gesetzgeberische und administrative Maßnahmen sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation und Verbraucherbildung umgesetzt. Darüber hinaus ist das BMJV ebenso wie das Bundesministerium des Innern als Verfassungsressort bei verfassungsrechtlichen Fragen sowie in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht immer zu beteiligen. Das BMJV hat auch die Aufgabe, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen Bundesministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht zu überprüfen, bevor die Entwürfe von der Bundesregierung beschlossen werden. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Rechtsetzungstechnik und die Verwendung einer einheitlichen, möglichst klaren Rechtssprache. Rechtspolitische Entscheidungen werden aufgrund der fortschreitenden Integration Europas in verstärktem Maße in Brüssel getroffen. Die Fachreferate des Ministeriums wirken daher in ihren jeweiligen Bereichen an der Rechtsetzung auf EU-Ebene mit. Das BMJV begleitet zudem die Vorbereitungen zur Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem bereitet das Ministerium die Wahl der Richterinnen und Richter an den drei obersten Gerichtshöfen des Bundes im Zuständigkeitsbereich des BMJV vor, also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof. Zu den Verwaltungsaufgaben des BMJV gehört es, die organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Arbeit des Ministeriums und der zu seinem Geschäftsbereich gehörenden Bundesgerichte und -behörden zu schaffen sowie die Dienstaufsicht über die Bundesgerichte sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die Behörden im Geschäftsbereich wahrzunehmen. Bei Beschwerden nach dem Bundeszentralregistergesetz gegen Bescheide des Bundesamtes für Justiz ist das BMJV "Rechtsmittelinstanz". Darüber hinaus ist das BMJV auch Herausgeber der digitalen amtlichen Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes (Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger). Im Bereich der Verbraucherpolitik trägt das BMJV zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) 1, 3, 7 - 13 und 16 bei. Zudem trägt das BMJV mit seinen Zuwendungen zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele 10, 12 und 16 bei. Zur Gliederung des Einzelplans Der Einzelplan 07, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, ist im Wesentlichen ein Verwaltungshaushalt, der in besonderer Weise geprägt ist durch einen hohen Anteil an Personal- und damit zusammenhängenden Verwaltungsausgaben. Die Ausgaben des Ministeriums werden in Kapitel 0712 veranschlagt. Die Programmausgaben für den Bereich "Verbraucherpolitik" sind im Kapitel 0701 etatisiert. Die übrigen Fach- und Programmausgaben des Einzelplans sind in Kapitel 0710 “Sonstige Bewilligungen“ zusammengefasst. Die Aufgabenschwerpunkte im Geschäftsbereich des Ministeriums verteilen sich wie folgt: Zum Zuständigkeitsbereich des BMJV gehören drei der insgesamt fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes, nämlich der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof. Die Grundlage für ihre Tätigkeit findet sich in Artikel 95 des Grundgesetzes. Sie sind in Kapitel 0713, Kapitel 0715 und Kapitel 0716 veranschlagt. Das auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Patent- und Markensachen erstinstanzlich entscheidende Bundespatentgericht wird in Kapitel 0717 abgebildet. Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof obliegt u. a. die Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes sowie die erstinstanzliche Strafverfolgung von Delikten gegen die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die für seine Tätigkeit erforderlichen Haushaltsmittel sind in Kapitel 0714 veranschlagt. Das in Kapitel 0718 veranschlagte Bundesamt für Justiz ist der zentrale Dienstleister der deutschen Justiz. Es erfüllt vielfältige Aufgaben u. a. im internationalen Rechtsverkehr, im Registerwesen sowie bei der Durchführung von Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren. Als alleinige nationale Behörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt die hieraus entstehenden Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland wahr und leistet damit einen wichtigen Beitrag, den in der Verfassung garantierten Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten. Die Veranschlagung erfolgt in Kapitel 0719. - 2 - 07 Vorwort Überblick zum Einzelplan 07 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 758 493 749 493 +9 000 740 166 Übrige Einnahmen.................................................. 284 284 - 3 266 Gesamteinnahmen.................................................. 758 777 749 777 +9 000 743 432 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 744 764 689 714 +55 050 672 929 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 258 779 311 685 -52 906 70 527 254 095 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 194 058 192 161 +1 897 24 302 166 702 Ausgaben für Investitionen...................................... 25 416 27 699 -2 283 18 267 23 521 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -13 855 -7 980 -5 875 - Gesamtausgaben.................................................... 1 209 162 1 213 279 -4 117 113 096 1 117 247 davon flexibilisiert.................................................... 817 630 808 834 +8 796 92 182 755 124 davon nicht flexibilisiert........................................... 391 532 404 445 -12 913 20 914 362 123 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 642 892 581 842 +61 050 3 370 570 872 Aus Hauptgruppe 5................................................. 149 240 199 212 -49 972 70 527 160 649 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 82 81 +1 18 82 Aus Hauptgruppe 7................................................. 229 374 -145 965 1 652 Aus Hauptgruppe 8................................................. 25 187 27 325 -2 138 17 302 21 869 Zusammen.............................................................. 817 630 808 834 +8 796 92 182 755 124 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 550 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 645 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 2 315 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 590 - 3 - Überblick zum Einzelplan 07 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 07 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0711 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0711 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 1 CHF = 1,07365 EUR. - 4 - 07 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Wesentlicher Aufgabenschwerpunkt im Kapitel „Verbraucherpolitik“ ist die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher (Titel 684 03, SDGs 3, 7, 10 und 12), die institutionelle Förderung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. als Vertretung der Verbraucher (Titel 684 01 SDGs 3, 7 – 13 und 16) und die Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher (Titel 684 06, SDGs 1, 12 und 16). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Ein Kernanliegen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist es, durch Maßnahmen der Verbraucherpolitik den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland zu stärken und eine angemessene Interessenvertretung zu gewährleisten. Diese Ziele werden sowohl durch gesetzgeberische und administrative Maßnahmen als auch durch Maßnahmen der Verbraucherinformation und Verbraucherbildung verfolgt. Durch gezielte Förderung von Verbraucherinformationsprojekten soll die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher in den vielfältigen Märkten gestärkt werden, auf denen sie sich bewegen. Dazu gehört die Vermittlung unabhängiger Informationen zu Verbraucherrechten und ihrer Durchsetzung, zum Umgang mit Informationen und Medien sowie zur Verbesserung der Finanzkompetenzen. Ziel der überregionalen Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher ist es, mit gezielten Projekten und Maßnahmen zur Information und Kompetenzvermittlung die wirtschaftliche Situation der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern und gesellschaftliche Teilhabe zu verwirklichen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vertritt als Dachorganisation der Verbraucherzentralen der Länder und mehr als zwei Dutzend Verbraucherverbänden die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Durch die institutionelle Förderung soll der vzbv in die Lage versetzt werden, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland gegenüber anderen Entscheidungsträgern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft unabhängig zu vertreten. Außerdem soll er die Verbraucherschutzarbeit koordinieren, Marktentwicklungen analysieren und an der Durchsetzung von Verbraucherrechten mitwirken. Mit der Zuwendung wird in besonderem Maße der wirtschaftliche Verbraucherschutz gestärkt, da Verbraucherrechte und bestehende Rechtsansprüche von Verbraucherrinnen und Verbrauchern weitgehend individuell durchgesetzt werden müssen. Die Ausgaben aus diesem Kapitel sind den SDGs 1, 3, 7 – 13 und 16 zuzurechnen. Überblick zum Kapitel 0701 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 368 1 679 -311 - Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 39 213 39 276 -63 - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 40 581 40 955 -374 - davon nicht flexibilisiert........................................... 40 581 40 955 -374 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 5 725 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 245 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 890 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 590 - 5 - Verbraucherpolitik 0701 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -059 Vermischte Einnahmen - - - Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 368 1 679 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 155 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 355 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. Erläuterungen: Aus diesem Titel können auch Zuwendungen gewährt sowie Personal- und Sachkosten der Projektträger geleistet werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 684 01 -059 Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher 26 194 26 194 - Haushaltsvermerk: Der Zuwendungsempfänger wird ermächtigt, in Zusammenhang mit der Abhilfe- und Musterfeststellungsklage erforderliche Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen abzuschließen. - 6 -

Relationen