Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 07
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
0701 Verbraucherpolitik ................................................................................................................................................ 5
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 10
0710 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 11
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 19
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 21
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 22
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 24
0712 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 29
0713 Bundesgerichtshof ............................................................................................................................................... 36
0714 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ............................................................................................ 41
0715 Bundesverwaltungsgericht ................................................................................................................................... 45
0716 Bundesfinanzhof .................................................................................................................................................. 49
0717 Bundespatentgericht ............................................................................................................................................ 53
0718 Bundesamt für Justiz ............................................................................................................................................ 56
0719 Deutsches Patent- und Markenamt ...................................................................................................................... 63
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 69
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 70
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 73
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 07)
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium und
es berät die anderen Bundesministerien bei der Vorbereitung
ihrer Rechtsetzungsvorhaben. Es erarbeitet Gesetz- und
Verordnungsentwürfe im Bereich seiner Federführung. Innerhalb
der Bundesregierung ist das BMJV vor allem für die “
klassischen“ Bereiche des Rechts federführend. Hierzu zählen das
Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das
Strafrecht und die Prozessrechte.
Das BMJV verantwortet innerhalb der Bundesregierung auch
den Bereich der Verbraucherpolitik. Ein Kernanliegen der
Verbraucherpolitik ist der Schutz der wirtschaftlichen Interessen
der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die
Gewährleistung einer angemessenen Interessenvertretung. Diese Ziele
werden durch gesetzgeberische und administrative
Maßnahmen sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation
und Verbraucherbildung umgesetzt.
Darüber hinaus ist das BMJV ebenso wie das
Bundesministerium des Innern als Verfassungsressort bei
verfassungsrechtlichen Fragen sowie in Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht immer zu beteiligen. Das BMJV hat auch die
Aufgabe, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen
Bundesministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen
auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht,
Europarecht und Bundesrecht zu überprüfen, bevor die
Entwürfe von der Bundesregierung beschlossen werden. Die
Prüfung erstreckt sich auch auf die Rechtsetzungstechnik und die
Verwendung einer einheitlichen, möglichst klaren
Rechtssprache.
Rechtspolitische Entscheidungen werden aufgrund der
fortschreitenden Integration Europas in verstärktem Maße in
Brüssel getroffen. Die Fachreferate des Ministeriums wirken
daher in ihren jeweiligen Bereichen an der Rechtsetzung auf
EU-Ebene mit.
Das BMJV begleitet zudem die Vorbereitungen zur Wahl der
Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Außerdem bereitet das Ministerium die Wahl der Richterinnen
und Richter an den drei obersten Gerichtshöfen des Bundes
im Zuständigkeitsbereich des BMJV vor, also am
Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof.
Zu den Verwaltungsaufgaben des BMJV gehört es, die
organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und
infrastrukturellen Voraussetzungen für die Arbeit des Ministeriums und
der zu seinem Geschäftsbereich gehörenden
Bundesgerichte und -behörden zu schaffen sowie die Dienstaufsicht über
die Bundesgerichte sowie die Dienst- und Fachaufsicht über
die Behörden im Geschäftsbereich wahrzunehmen. Bei
Beschwerden nach dem Bundeszentralregistergesetz gegen
Bescheide des Bundesamtes für Justiz ist das BMJV
"Rechtsmittelinstanz". Darüber hinaus ist das BMJV auch Herausgeber
der digitalen amtlichen Verkündungs- und
Bekanntmachungsorgane des Bundes (Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger).
Im Bereich der Verbraucherpolitik trägt das BMJV zum
Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development
Goals, SDGs) 1, 3, 7 - 13 und 16 bei.
Zudem trägt das BMJV mit seinen Zuwendungen zum
Erreichen der Nachhaltigkeitsziele 10, 12 und 16 bei.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Einzelplan 07, Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, ist im Wesentlichen ein Verwaltungshaushalt,
der in besonderer Weise geprägt ist durch einen hohen Anteil
an Personal- und damit zusammenhängenden
Verwaltungsausgaben.
Die Ausgaben des Ministeriums werden in Kapitel 0712
veranschlagt. Die Programmausgaben für den Bereich
"Verbraucherpolitik" sind im Kapitel 0701 etatisiert.
Die übrigen Fach- und Programmausgaben des Einzelplans
sind in Kapitel 0710 “Sonstige Bewilligungen“
zusammengefasst.
Die Aufgabenschwerpunkte im Geschäftsbereich des
Ministeriums verteilen sich wie folgt:
Zum Zuständigkeitsbereich des BMJV gehören drei der
insgesamt fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes, nämlich der
Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und der
Bundesfinanzhof. Die Grundlage für ihre Tätigkeit findet sich
in Artikel 95 des Grundgesetzes. Sie sind in Kapitel 0713,
Kapitel 0715 und Kapitel 0716 veranschlagt.
Das auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in
Patent- und Markensachen erstinstanzlich entscheidende
Bundespatentgericht wird in Kapitel 0717 abgebildet.
Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof obliegt
u. a. die Mitwirkung an den Revisions- und
Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes sowie
die erstinstanzliche Strafverfolgung von Delikten gegen die
innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
Die für seine Tätigkeit erforderlichen Haushaltsmittel sind in
Kapitel 0714 veranschlagt.
Das in Kapitel 0718 veranschlagte Bundesamt für Justiz ist
der zentrale Dienstleister der deutschen Justiz. Es erfüllt
vielfältige Aufgaben u. a. im internationalen Rechtsverkehr, im
Registerwesen sowie bei der Durchführung von
Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren.
Als alleinige nationale Behörde auf dem Gebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes nimmt das Deutsche Patent- und
Markenamt die hieraus entstehenden Aufgaben für die
Bundesrepublik Deutschland wahr und leistet damit einen wichtigen
Beitrag, den in der Verfassung garantierten Schutz des
geistigen Eigentums zu gewährleisten. Die Veranschlagung erfolgt
in Kapitel 0719.
- 2 -
07 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 07
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 758 493 749 493 +9 000 740 166
Übrige Einnahmen.................................................. 284 284 - 3 266
Gesamteinnahmen.................................................. 758 777 749 777 +9 000 743 432
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 744 764 689 714 +55 050 672 929
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 258 779 311 685 -52 906 70 527 254 095
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 194 058 192 161 +1 897 24 302 166 702
Ausgaben für Investitionen...................................... 25 416 27 699 -2 283 18 267 23 521
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -13 855 -7 980 -5 875 -
Gesamtausgaben.................................................... 1 209 162 1 213 279 -4 117 113 096 1 117 247
davon flexibilisiert.................................................... 817 630 808 834 +8 796 92 182 755 124
davon nicht flexibilisiert........................................... 391 532 404 445 -12 913 20 914 362 123
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 642 892 581 842 +61 050 3 370 570 872
Aus Hauptgruppe 5................................................. 149 240 199 212 -49 972 70 527 160 649
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 82 81 +1 18 82
Aus Hauptgruppe 7................................................. 229 374 -145 965 1 652
Aus Hauptgruppe 8................................................. 25 187 27 325 -2 138 17 302 21 869
Zusammen.............................................................. 817 630 808 834 +8 796 92 182 755 124
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 550
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 645
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 2 315
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 590
- 3 -
Überblick zum Einzelplan 07
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 07 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 0711 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0711
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 CHF = 1,07365 EUR.
- 4 -
07 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Wesentlicher Aufgabenschwerpunkt im Kapitel
„Verbraucherpolitik“ ist die Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher (Titel 684 03, SDGs 3, 7, 10 und 12), die
institutionelle Förderung des Verbraucherzentrale Bundesverband
e.V. als Vertretung der Verbraucher (Titel 684 01 SDGs 3,
7 – 13 und 16) und die Stärkung der Resilienz ver- und
überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher (Titel
684 06, SDGs 1, 12 und 16).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Ein Kernanliegen des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz ist es, durch Maßnahmen der
Verbraucherpolitik den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland zu stärken
und eine angemessene Interessenvertretung zu
gewährleisten. Diese Ziele werden sowohl durch gesetzgeberische
und administrative Maßnahmen als auch durch Maßnahmen
der Verbraucherinformation und Verbraucherbildung verfolgt.
Durch gezielte Förderung von
Verbraucherinformationsprojekten soll die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher
in den vielfältigen Märkten gestärkt werden, auf denen sie sich
bewegen. Dazu gehört die Vermittlung unabhängiger
Informationen zu Verbraucherrechten und ihrer Durchsetzung, zum
Umgang mit Informationen und Medien sowie zur
Verbesserung der Finanzkompetenzen.
Ziel der überregionalen Maßnahmen zur Stärkung der
Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucherinnen und
Verbraucher ist es, mit gezielten Projekten und Maßnahmen
zur Information und Kompetenzvermittlung die wirtschaftliche
Situation der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher
zu verbessern und gesellschaftliche Teilhabe zu verwirklichen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
vertritt als Dachorganisation der Verbraucherzentralen der Länder
und mehr als zwei Dutzend Verbraucherverbänden die
Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland.
Durch die institutionelle Förderung soll der vzbv in die Lage
versetzt werden, die Interessen der Verbraucherinnen und
Verbraucher in Deutschland gegenüber anderen
Entscheidungsträgern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
unabhängig zu vertreten. Außerdem soll er die
Verbraucherschutzarbeit koordinieren, Marktentwicklungen analysieren und an
der Durchsetzung von Verbraucherrechten mitwirken. Mit der
Zuwendung wird in besonderem Maße der wirtschaftliche
Verbraucherschutz gestärkt, da Verbraucherrechte und
bestehende Rechtsansprüche von Verbraucherrinnen und
Verbrauchern weitgehend individuell durchgesetzt werden müssen.
Die Ausgaben aus diesem Kapitel sind den SDGs 1, 3, 7 – 13
und 16 zuzurechnen.
Überblick zum Kapitel 0701
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 368 1 679 -311 -
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 39 213 39 276 -63 -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 40 581 40 955 -374 -
davon nicht flexibilisiert........................................... 40 581 40 955 -374 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 5 725
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 245
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 890
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 590
- 5 -
Verbraucherpolitik 0701
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-059
Vermischte Einnahmen -
-
-
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
-
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 368
1 679
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 155 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 355 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
685 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel können auch Zuwendungen gewährt sowie Personal- und
Sachkosten der Projektträger geleistet werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
684 01
-059
Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher 26 194
26 194
-
Haushaltsvermerk:
Der Zuwendungsempfänger wird ermächtigt, in Zusammenhang mit der
Abhilfe- und Musterfeststellungsklage erforderliche
Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen abzuschließen.
- 6 -