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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1608 Verbraucherpolitik (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1608 Verbraucherpolitik (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare) 1608 Verbraucherpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 544 01 Aus dem Titelansatz wird ein Forschungsprojekt finanziert, das das Nutzungspotenzial von Smart Contracts und der Distributed-Ledger-Technologie im Hinblick auf Verbraucherschutz untersuchen soll. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 684 01 -059 Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher 26 409 26 376 25 615 Haushaltsvermerk: Der Zuwendungsempfänger wird ermächtigt, in Zusammenhang mit der Abhilfe- und Musterfeststellungsklage erforderliche Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen abzuschließen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Bundesverband der Verbraucherzentralen und -verbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) -........................................................ 99,00 100,00 26 409 26 376 25 615 - aus Kap. 1608 Tit. 684 01 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1608. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) - wurde mit Sitz in Berlin am 1. November 2000 gegründet. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und hat die Aufgabe, Verbraucherinteressen wahrzunehmen, den Verbraucherschutz zu fördern, die Stellung des Verbrauchers in der sozialen Marktwirtschaft zu stärken und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. 684 02 -059 Zuschuss an die Stiftung Warentest - - 490 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Die Stiftung Warentest erhält den durch den Titelansatz der Höhe nach bestimmten Festbetrag für die Test- und Publikationstätigkeit. Eigen- und Drittmittel finden keine Anrechnung. Der Jahresbericht des Wirtschaftsprüfers wird als Verwendungsnachweis anerkannt. 684 03 -059 Information der Verbraucherinnen und Verbraucher 7 262 7 262 100 9 004 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 389 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 492 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 697 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 200 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Gefördert werden können Projekte und sonstige Maßnahmen von bundesweiter Bedeutung im Rahmen der Verbraucherpolitik zur Information der Verbraucherin- - 51 - Verbraucherpolitik 1608 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 03 nen und Verbraucher einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherposition sowie Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention. Die Projekte und Maßnahmen umfassen insbesondere Fragestellungen zu wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, zu nachhaltigem Konsum sowie zur Förderung der Verbraucherinteressen bei der Normung. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Projekte und Maßnahmen. Ausgaben dürfen auch für die fachbezogenen Personal- und Sachaufwendungen der Projektträger geleistet werden. Es sollen in erster Linie unmittelbar an die Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtete Projekte und Maßnahmen von Einrichtungen der Verbraucherinformation und -vertretung unterstützt werden. Daneben können auch Veranstaltungen oder Materialien gefördert werden, die sich primär an Multiplikatoren richten. Es können zudem eigene Informationsmaßnahmen des Ministeriums finanziert werden. 684 05 -059 Überregionale Maßnahmen im Interesse grenzüberschreitender und europäischer Angelegenheiten 1 040 620 575 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Finanziert werden können Projekte und Maßnahmen von bundesweiter Bedeutung zur Information, Beratung und Unterstützung in grenzüberschreitenden und europäischen Angelegenheiten. 684 06 -059 Überregionale Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen 2 000 2 000 710 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 350 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 950 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Finanziert werden können Projekte und Maßnahmen von bundesweiter Bedeutung zur Information, Kompetenzvermittlung und Unterstützung zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen. Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger geleistet werden. 684 07 -059 Zuschuss an die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. 490 490 - Erläuterungen: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) vertritt die Interessen der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Aus- und Fortbildung von Schuldnerberatungskräften, die Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen, die Erarbeitung und Herausgabe von Arbeitsmaterialien, Stellungnahmen und Fachveröffentlichungen, die Förderung von wissenschaftlicher Grundlagenforschung, die zentrale Sammlung und Bereitstellung wichtiger Informationen wie z. B. Gerichtsentscheide, der Dokumentation aktueller sozialer und rechtspolitischer Entwicklungen, präventiver Aufklärungsarbeit, Erarbeitung von Änderungsvorschlägen und deren Einbringung in soziale und politische Gremien sowie die Stärkung und Förderung von gemeinnützigen Organisationen, Einrichtungen und Projekten sowie deren Mitarbeiter*innen, die sich mit Schuldnerberatung befassen. - 52 - 1608 Verbraucherpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 685 01 -059 Förderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes 1 781 1 861 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 213 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 650 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 313 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 350 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 400 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 01. Haushaltsjahr 2026 .................................................................. 200 T€ Haushaltsjahr 2027 .................................................................. 150 T€ Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 50 T€ 4. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes 1 421 2. Modellprojekt zur Entwicklung eines Corporate-Benefit- Programms........................................................................................... 200 3. Projekt zur Adressierung struktureller Machtungleichgewichte im digitalen Raum................................................................................ 160 Zusammen............................................................................................ 1 781 Zu 2.: Aus dem Titel wird ein Modellprojekt zur finanziellen Bildung von Arbeitnehmern finanziert. Das Projekt soll Instrumente erarbeiten, die Arbeitgeber im Rahmen von Corporate-Benefit-Programmen ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen können, mit deren Hilfe diese Klarheit über ihre Finanzen erzielen. Zu den Instrumenten sollen Seminare, Coachings und Veranstaltungen sowie Software- Applikationen gehören. Das Projekt baut auf den DIN-Normen 77230 und 77223 auf. Eine wissenschaftliche Evaluierung ist vorgesehen. Zu 3.: Aus dem Titel wird ein Projekt zur Adressierung struktureller Machtungleichgewichte im digitalen Raum finanziert. Die Projektlaufzeit streckt sich bis in das Jahr 2026. Aus dem Titel sollen wissenschaftliche Erkenntnisse, Entwicklungen und Innovationen im Verbraucherbereich entlang des Innovationszyklus gefördert werden. Dabei sollen Konzepte, Instrumente, Verfahren und Technologien entwickelt und/oder erprobt werden, die zur Stärkung der Verrbaucher*innen unter Berücksichtigung ihrer Differenziertheit, zu einem praktikablen nützlichen und wirksamen Verbraucherschutz beitragen. Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger geleistet werden. 686 02 -059 Corporate Digital Responsibility 525 525 525 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus diesem Titel können auch Aufträge finanziert werden. - 53 - Verbraucherpolitik 1608 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 687 01 -059 Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes 200 200 200 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben werden können. Erläuterungen: Aus den Ausgaben darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt werden, das das BMUKN bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahme unterstützt. Aus diesem Titel können auch Aufträge finanziert werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 54 - 1608 Verbraucherpolitik Anlage zu Kapitel 1608 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 684 01 Bundesverband der Verbraucherzentralen und -verbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) - Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 26 759 26 643 25 069 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 14 037 14 141 13 062 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 12 212 11 922 10 889 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 231 228 226 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 279 352 892 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 26 759 26 643 26 108 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 350 267 493 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 26 409 26 376 25 615 aus Kap. 1608 Tit. 684 01..................................................................................................... 26 409 26 376 25 615 Zu Spalte 4: Verrechnung nicht verwendeter Fördermittel aus 2023 mit 2024 - 55 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 1608 Vorbemerkung In Kapitel 1611 werden bestimmte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die Versorgung. In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführung an die Versorgungsrücklage und die Zuweisung an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Nachgeordnete Dienststellen sind: 1. das Umweltbundesamt (Kapitel 1613), 2. das Bundesamt für Naturschutz (Kapitel 1614), 3. das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Kapitel 1615), 4. das Bundesamt für Strahlenschutz (Kapitel 1616). Überblick zum Kapitel 1611 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 15 15 - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 Gesamteinnahmen.................................................. 15 15 - 1 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 73 170 64 885 +8 285 1 799 67 997 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 22 050 19 537 +2 513 5 729 14 327 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 29 350 27 250 +2 100 25 895 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -26 512 -27 742 +1 230 - Gesamtausgaben.................................................... 98 058 83 930 +14 128 7 528 108 219 davon flexibilisiert.................................................... 64 651 59 595 +5 056 7 528 49 500 davon nicht flexibilisiert........................................... 33 407 24 335 +9 072 58 719 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 400 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 800 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 800 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 800 - 56 -

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