Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1608 Verbraucherpolitik (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1608 Verbraucherpolitik (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
1608 Verbraucherpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 544 01
Aus dem Titelansatz wird ein Forschungsprojekt finanziert, das das
Nutzungspotenzial von Smart Contracts und der Distributed-Ledger-Technologie im Hinblick
auf Verbraucherschutz untersuchen soll.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
684 01
-059
Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher 26 409
26 376
25 615
Haushaltsvermerk:
Der Zuwendungsempfänger wird ermächtigt, in Zusammenhang mit der
Abhilfe- und Musterfeststellungsklage erforderliche
Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen abzuschließen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesverband der Verbraucherzentralen und -verbände -
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) -........................................................ 99,00 100,00 26 409 26 376 25 615
- aus Kap. 1608 Tit. 684 01
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1608.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) - wurde
mit Sitz in Berlin am 1. November 2000 gegründet. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und hat die Aufgabe,
Verbraucherinteressen wahrzunehmen, den Verbraucherschutz zu fördern, die Stellung des Verbrauchers in der sozialen Marktwirtschaft zu
stärken und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
684 02
-059
Zuschuss an die Stiftung Warentest -
-
490
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Die Stiftung Warentest erhält den durch den Titelansatz der Höhe nach
bestimmten Festbetrag für die Test- und Publikationstätigkeit. Eigen- und Drittmittel
finden keine Anrechnung. Der Jahresbericht des Wirtschaftsprüfers wird als
Verwendungsnachweis anerkannt.
684 03
-059
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher 7 262
7 262
100
9 004
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 389 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 492 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 697 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 200 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Gefördert werden können Projekte und sonstige Maßnahmen von bundesweiter
Bedeutung im Rahmen der Verbraucherpolitik zur Information der Verbraucherin-
- 51 -
Verbraucherpolitik 1608
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 03
nen und Verbraucher einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der
Verbraucherposition sowie Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention.
Die Projekte und Maßnahmen umfassen insbesondere Fragestellungen zu
wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher,
zu nachhaltigem Konsum sowie zur Förderung der Verbraucherinteressen bei der
Normung.
Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender
Projekte und Maßnahmen.
Ausgaben dürfen auch für die fachbezogenen Personal- und Sachaufwendungen
der Projektträger geleistet werden.
Es sollen in erster Linie unmittelbar an die Verbraucherinnen und Verbraucher
gerichtete Projekte und Maßnahmen von Einrichtungen der Verbraucherinformation
und -vertretung unterstützt werden. Daneben können auch Veranstaltungen oder
Materialien gefördert werden, die sich primär an Multiplikatoren richten. Es können
zudem eigene Informationsmaßnahmen des Ministeriums finanziert werden.
684 05
-059
Überregionale Maßnahmen im Interesse grenzüberschreitender und
europäischer Angelegenheiten
1 040
620
575
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Finanziert werden können Projekte und Maßnahmen von bundesweiter
Bedeutung zur Information, Beratung und Unterstützung in grenzüberschreitenden und
europäischen Angelegenheiten.
684 06
-059
Überregionale Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und
überschuldeter Verbraucher*innen
2 000
2 000
710
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 350 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 950 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Finanziert werden können Projekte und Maßnahmen von bundesweiter
Bedeutung zur Information, Kompetenzvermittlung und Unterstützung zur Stärkung der
Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger
geleistet werden.
684 07
-059
Zuschuss an die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. 490
490
-
Erläuterungen:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) vertritt die
Interessen der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und
überschuldeten Haushalte in Deutschland. Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Aus- und Fortbildung von
Schuldnerberatungskräften, die Organisation und Durchführung von
Fachveranstaltungen, die Erarbeitung und Herausgabe von Arbeitsmaterialien,
Stellungnahmen und Fachveröffentlichungen, die Förderung von wissenschaftlicher
Grundlagenforschung, die zentrale Sammlung und Bereitstellung wichtiger Informationen
wie z. B. Gerichtsentscheide, der Dokumentation aktueller sozialer und
rechtspolitischer Entwicklungen, präventiver Aufklärungsarbeit, Erarbeitung von
Änderungsvorschlägen und deren Einbringung in soziale und politische Gremien sowie die
Stärkung und Förderung von gemeinnützigen Organisationen, Einrichtungen und
Projekten sowie deren Mitarbeiter*innen, die sich mit Schuldnerberatung
befassen.
- 52 -
1608 Verbraucherpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
685 01
-059
Förderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes 1 781
1 861
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 213 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 650 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 313 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 350 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 544 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 400 T€ mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 544 01.
Haushaltsjahr 2026 .................................................................. 200 T€
Haushaltsjahr 2027 .................................................................. 150 T€
Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 50 T€
4. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes 1 421
2. Modellprojekt zur Entwicklung eines Corporate-Benefit-
Programms........................................................................................... 200
3. Projekt zur Adressierung struktureller Machtungleichgewichte im
digitalen Raum................................................................................ 160
Zusammen............................................................................................ 1 781
Zu 2.:
Aus dem Titel wird ein Modellprojekt zur finanziellen Bildung von Arbeitnehmern
finanziert. Das Projekt soll Instrumente erarbeiten, die Arbeitgeber im Rahmen
von Corporate-Benefit-Programmen ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen
können, mit deren Hilfe diese Klarheit über ihre Finanzen erzielen. Zu den
Instrumenten sollen Seminare, Coachings und Veranstaltungen sowie Software-
Applikationen gehören. Das Projekt baut auf den DIN-Normen 77230 und 77223 auf.
Eine wissenschaftliche Evaluierung ist vorgesehen.
Zu 3.:
Aus dem Titel wird ein Projekt zur Adressierung struktureller
Machtungleichgewichte im digitalen Raum finanziert. Die Projektlaufzeit streckt sich bis in das Jahr
2026.
Aus dem Titel sollen wissenschaftliche Erkenntnisse, Entwicklungen und
Innovationen im Verbraucherbereich entlang des Innovationszyklus gefördert werden.
Dabei sollen Konzepte, Instrumente, Verfahren und Technologien entwickelt und/oder
erprobt werden, die zur Stärkung der Verrbaucher*innen unter Berücksichtigung
ihrer Differenziertheit, zu einem praktikablen nützlichen und wirksamen
Verbraucherschutz beitragen.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger
geleistet werden.
686 02
-059
Corporate Digital Responsibility 525
525
525
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel können auch Aufträge finanziert werden.
- 53 -
Verbraucherpolitik 1608
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
687 01
-059
Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet
des Verbraucherschutzes
200
200
200
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach
Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte
Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben
werden können.
Erläuterungen:
Aus den Ausgaben darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt
werden, das das BMUKN bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahme
unterstützt. Aus diesem Titel können auch Aufträge finanziert werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 54 -
1608 Verbraucherpolitik
Anlage zu Kapitel 1608 - Wirtschaftspläne
Zu Tit. 684 01
Bundesverband der Verbraucherzentralen und -verbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) -
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 26 759 26 643 25 069
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 14 037 14 141 13 062
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 12 212 11 922 10 889
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 231 228 226
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 279 352 892
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 26 759 26 643 26 108
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 350 267 493
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 26 409 26 376 25 615
aus Kap. 1608 Tit. 684 01..................................................................................................... 26 409 26 376 25 615
Zu Spalte 4:
Verrechnung nicht verwendeter Fördermittel aus 2023 mit 2024
- 55 -
Anlage 1
Wirtschaftspläne
1608
Vorbemerkung
In Kapitel 1611 werden bestimmte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die
Versorgung. In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die
Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über
die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen
Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz
über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und
Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem
Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführung an die
Versorgungsrücklage und die Zuweisung an den Versorgungsfonds
sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel
etatisiert.
Nachgeordnete Dienststellen sind:
1. das Umweltbundesamt (Kapitel 1613),
2. das Bundesamt für Naturschutz (Kapitel 1614),
3. das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (Kapitel 1615),
4. das Bundesamt für Strahlenschutz (Kapitel 1616).
Überblick zum Kapitel 1611
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 15 15 - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1
Gesamteinnahmen.................................................. 15 15 - 1
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 73 170 64 885 +8 285 1 799 67 997
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 22 050 19 537 +2 513 5 729 14 327
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 29 350 27 250 +2 100 25 895
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -26 512 -27 742 +1 230 -
Gesamtausgaben.................................................... 98 058 83 930 +14 128 7 528 108 219
davon flexibilisiert.................................................... 64 651 59 595 +5 056 7 528 49 500
davon nicht flexibilisiert........................................... 33 407 24 335 +9 072 58 719
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 400
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 800
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 800
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 800
- 56 -