Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1608 Verbraucherpolitik (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1608 Verbraucherpolitik (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
1608 Verbraucherpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-059
Vermischte Einnahmen -
-
4 032
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 356
1 352
954
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 324 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 661 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 463 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
685 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01.
Erläuterungen:
Das BMUKN bedarf zur Lösung seiner politischen und administrativen Aufgaben
wissenschaftlicher Entscheidungshilfe.
Diese kann in manchen Fällen nicht im notwendigen Umfang von den
Ressortforschungseinrichtungen geliefert werden. Es ist daher erforderlich, Forschungs-,
Untersuchungs-, Entwicklungs- und Erprobungsaufträge an Stellen außerhalb
der Bundesverwaltung, in Ausnahmefällen auch an Stellen innerhalb der nicht
dem Epl. 16 zuzuordnenden Bundesverwaltung zu vergeben. Aus diesem Titel
können auch Zuwendungen gewährt sowie Personal- und Sachkosten der
Projektträger geleistet werden.
Aus dem Titelansatz wird ein Forschungsprojekt finanziert, das das
Nutzungspotenzial von Smart Contracts und der Distributed-Ledger-Technologie im Hinblick
auf Verbraucherschutz untersuchen soll.
- 49 -
Verbraucherpolitik 1608
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
684 01
-059
Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher 25 913
26 409
26 400
Haushaltsvermerk:
Der Zuwendungsempfänger wird ermächtigt, in Zusammenhang mit der
Abhilfe- und Musterfeststellungsklage erforderliche
Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen abzuschließen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesverband der Verbraucherzentralen und -verbände -
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) -........................................................ 99,00 100,00 25 913 26 409 26 400
- aus Kap. 1608 Tit. 684 01
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1608.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) - wurde
mit Sitz in Berlin am 1. November 2000 gegründet. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und hat die Aufgabe,
Verbraucherinteressen wahrzunehmen, den Verbraucherschutz zu fördern, die Stellung des Verbrauchers in der sozialen Marktwirtschaft zu
stärken und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
684 02
-059
Zuschuss an die Stiftung Warentest -
-
-
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Die Stiftung Warentest erhält den durch den Titelansatz der Höhe nach
bestimmten Festbetrag für die Test- und Publikationstätigkeit. Eigen- und Drittmittel
finden keine Anrechnung. Der Jahresbericht des Wirtschaftsprüfers wird als
Verwendungsnachweis anerkannt.
684 03
-059
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher 7 090
7 262
6 468
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 225 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 925 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Gefördert werden können Projekte und sonstige Maßnahmen von bundesweiter
Bedeutung im Rahmen der Verbraucherpolitik zur Information der
Verbraucherinnen und Verbraucher einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der
Verbraucherposition sowie Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention.
Die Projekte und Maßnahmen umfassen insbesondere Fragestellungen zu
wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher,
- 50 -
1608 Verbraucherpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 684 03
zu nachhaltigem Konsum sowie zur Förderung der Verbraucherinteressen bei der
Normung.
Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender
Projekte und Maßnahmen.
Ausgaben dürfen auch für die fachbezogenen Personal- und Sachaufwendungen
der Projektträger geleistet werden.
Es sollen in erster Linie unmittelbar an die Verbraucherinnen und Verbraucher
gerichtete Projekte und Maßnahmen von Einrichtungen der Verbraucherinformation
und -vertretung unterstützt werden. Daneben können auch Veranstaltungen oder
Materialien gefördert werden, die sich primär an Multiplikatoren richten. Es können
zudem eigene Informationsmaßnahmen des Ministeriums finanziert werden.
684 05
-059
Überregionale Maßnahmen im Interesse grenzüberschreitender und
europäischer Angelegenheiten
614
1 040
620
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 601 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Finanziert werden können Projekte und Maßnahmen von bundesweiter
Bedeutung zur Information, Beratung und Unterstützung in grenzüberschreitenden und
europäischen Angelegenheiten.
684 06
-059
Überregionale Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und
überschuldeter Verbraucher*innen
1 980
2 000
1 231
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 332 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 576 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 376 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 380 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Finanziert werden können Projekte und Maßnahmen von bundesweiter
Bedeutung zur Information, Kompetenzvermittlung und Unterstützung zur Stärkung der
Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger
geleistet werden.
684 07
-059
Zuschuss an die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. 490
490
294
Erläuterungen:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) vertritt die
Interessen der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und
überschuldeten Haushalte in Deutschland. Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Aus- und Fortbildung von
Schuldnerberatungskräften, die Organisation und Durchführung von
Fachveranstaltungen, die Erarbeitung und Herausgabe von Arbeitsmaterialien,
Stellungnahmen und Fachveröffentlichungen, die Förderung von wissenschaftlicher
Grundlagenforschung, die zentrale Sammlung und Bereitstellung wichtiger Informationen
wie z. B. Gerichtsentscheide, der Dokumentation aktueller sozialer und
rechtspolitischer Entwicklungen, präventiver Aufklärungsarbeit, Erarbeitung von
Änderungsvorschlägen und deren Einbringung in soziale und politische Gremien sowie die
Stärkung und Förderung von gemeinnützigen Organisationen, Einrichtungen und
Projekten sowie deren Mitarbeiter*innen, die sich mit Schuldnerberatung
befassen.
- 51 -
Verbraucherpolitik 1608
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
685 01
-059
Förderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes 1 813
1 781
479
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 563 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 663 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
544 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 01.
4. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes 1 453
2. Modellprojekt zur Entwicklung eines Corporate-Benefit-
Programms........................................................................................... 200
3. Projekt zur Adressierung struktureller Machtungleichgewichte im
digitalen Raum................................................................................ 160
Zusammen............................................................................................ 1 813
Zu 2.:
Aus dem Titel wird ein Modellprojekt zur finanziellen Bildung von Arbeitnehmern
finanziert. Das Projekt soll Instrumente erarbeiten, die Arbeitgeber im Rahmen
von Corporate-Benefit-Programmen ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen
können, mit deren Hilfe diese Klarheit über ihre Finanzen erzielen. Zu den
Instrumenten sollen Seminare, Coachings und Veranstaltungen sowie Software-
Applikationen gehören. Das Projekt baut auf den DIN-Normen 77230 und 77223 auf.
Eine wissenschaftliche Evaluierung ist vorgesehen.
Zu 3.:
Aus dem Titel wird ein Projekt zur Adressierung struktureller
Machtungleichgewichte im digitalen Raum finanziert. Die Projektlaufzeit streckt sich bis in das Jahr
2026.
Aus dem Titel sollen wissenschaftliche Erkenntnisse, Entwicklungen und
Innovationen im Verbraucherbereich entlang des Innovationszyklus gefördert werden.
Dabei sollen Konzepte, Instrumente, Verfahren und Technologien entwickelt und/oder
erprobt werden, die zur Stärkung der Verrbaucher*innen unter Berücksichtigung
ihrer Differenziertheit, zu einem praktikablen nützlichen und wirksamen
Verbraucherschutz beitragen.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger
geleistet werden.
686 02
-059
Corporate Digital Responsibility 520
525
525
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 013 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 509 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 504 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel können auch Aufträge finanziert werden.
- 52 -
1608 Verbraucherpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
687 01
-059
Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet
des Verbraucherschutzes
198
200
200
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 386 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 194 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 192 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach
Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte
Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben
werden können.
Erläuterungen:
Aus den Ausgaben darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt
werden, das das BMUKN bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahme
unterstützt. Aus diesem Titel können auch Aufträge finanziert werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 53 -
Verbraucherpolitik 1608
Anlage zu Kapitel 1608 - Wirtschaftspläne
Zu Tit. 684 01
Bundesverband der Verbraucherzentralen und -verbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) -
Wirtschaftsplan
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 26 263 26 759 26 667
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 13 778 14 037 14 165
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 11 984 12 212 11 922
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 227 231 228
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 274 279 352
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 26 263 26 759 26 667
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 350 350 267
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 25 913 26 409 26 400
aus Kap. 1608 Tit. 684 01..................................................................................................... 25 913 26 409 26 400
Zu Spalte 4:
Verrechnung nicht verwendeter Fördermittel aus 2023 mit 2024
- 54 -
1608 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Vorbemerkung
In Kapitel 1611 werden bestimmte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die
Versorgung. In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die
Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über
die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen
Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz
über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und
Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem
Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführung an die
Versorgungsrücklage und die Zuweisung an den Versorgungsfonds
sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel
etatisiert.
Nachgeordnete Dienststellen sind:
1. das Umweltbundesamt (Kapitel 1613),
2. das Bundesamt für Naturschutz (Kapitel 1614),
3. das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (Kapitel 1615),
4. das Bundesamt für Strahlenschutz (Kapitel 1616).
Überblick zum Kapitel 1611
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 15 15 - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1
Gesamteinnahmen.................................................. 15 15 - 1
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 74 389 73 170 +1 219 2 406 73 913
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 19 827 22 050 -2 223 6 431 18 944
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 31 783 29 350 +2 433 33 401
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -20 112 -26 512 +6 400 -
Gesamtausgaben.................................................... 105 887 98 058 +7 829 8 837 126 258
davon flexibilisiert.................................................... 64 861 64 651 +210 8 837 64 596
davon nicht flexibilisiert........................................... 41 026 33 407 +7 619 61 662
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 600
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 900
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 900
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 900
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 900
- 55 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
1608 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2026
Soll
2025
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 684 01
Bundesverband der Verbraucherzentralen und -verbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) -
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
S (B 6)............................................................................... 1,0 1,0 1,0
AT (B 2)............................................................................. 3,0 3,0 3,0
AT B................................................................................... 3,0 3,0 2,0
Zusammen........................................................................ 7,0 7,0 6,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 6,0 6,0 1,8
E 14................................................................................... 16,4 16,4 24,9
E 13................................................................................... 78,0 78,0 59,1
E 12................................................................................... 3,0 3,0 1,8
E 11................................................................................... 10,5 10,5 6,3
E 10................................................................................... 3,0 3,0 4,0
E 9c................................................................................... 5,8 5,8 3,8
E 9b................................................................................... 16,2 16,2 15,2
E 9a................................................................................... 9,0 9,0 5,0
E 8..................................................................................... 16,5 16,5 19,6
E 7..................................................................................... - - 1,0
E 5..................................................................................... 2,0 2,0 1,8
Zusammen........................................................................ 166,4 166,4 144,3
Insgesamt.......................................................................... 173,4 173,4 150,3
- 133 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
1608