polradar

Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen Überblick zum Kapitel 1103 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 29 950 29 950 - 3 458 Übrige Einnahmen.................................................. 245 245 - 57 Gesamteinnahmen.................................................. 30 195 30 195 - 3 515 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 189 1 214 -25 99 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 437 815 419 850 +17 965 431 404 Ausgaben für Investitionen...................................... 50 50 - 28 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 439 054 421 114 +17 940 431 531 davon nicht flexibilisiert........................................... 439 054 421 114 +17 940 431 531 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 439 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 044 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 774 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 467 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 154 - 23 - Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen 1103 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -241 Vermischte Einnahmen 29 950 29 950 3 458 Übrige Einnahmen 162 01 -241 Zinsen für Darlehen 70 70 - Erläuterungen: Zinsen für im Rahmen des Titels 863 01 vergebene Darlehen. 182 01 -241 Tilgung von Darlehen 130 130 57 Erläuterungen: Tilgungsbeträge für im Rahmen des Titels 863 01 vergebene Darlehen. 286 01 -241 Erstattung von Leistungen durch fremde Staaten aufgrund inter- und supranationaler Verträge und Übereinkommen 45 45 - Erläuterungen: Hier sind die Erstattungen aus den in den Erläuterungen zu Tit. 687 01 Nr. 2 bis 4 genannten Verträgen zu vereinnahmen. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 685 04. - 24 - 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 544 01 -241 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 189 1 214 99 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 123 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 930 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 680 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 413 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen, insbesondere aus Rückflüssen oder Rückforderungen für aus diesem Titel finanzierte Maßnahmen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus dem Titel wird der Forschungsbedarf des BMAS im Rahmen des SGB XIV, insbesondere auch zur Erfüllung der Berichtspflicht nach § 132 SGB XIV, finanziert. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie für die wissenschaftliche Begleitung bei praktischer Erprobung und für Veröffentlichung von Forschungsergebnissen geleistet werden. Aus den Ausgaben können auch Sachverständigengutachten bezahlt und Zuwendungen gewährt werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 636 01 -241 Erstattung an Pflege-, Kranken- und Unfallkassen für Leistungen der Sozialen Entschädigung 36 000 39 000 29 474 Haushaltsvermerk: Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Umfang der jeweiligen Leistungen der Pflege-, Kranken- und Unfallkassen ergibt sich aus den Vorgaben des SGB XIV. Aus diesem Titel werden die Aufwendungen der jeweiligen Leistungsträger erstattet (§§ 60, 61 sowie §§ 80, 81 SGB XIV). 681 01 -241 Leistungen für Berechtigte im Zusammenhang mit Gewalttaten 138 930 133 410 130 651 Haushaltsvermerk: Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Berechtigte im Zusammenhang mit Gewalttaten im Sinne des Zweiten Kapitels, Zweiter Abschnitt, Erster Unterabschnitt des SGB XIV erhalten Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die daraus resultierenden Bundesausgaben werden aus diesem Titel gezahlt. - 25 - Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen 1103 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 681 02 -241 Leistungen für Berechtigte im Zusammenhang mit Kriegsauswirkungen beider Weltkriege 203 204 202 500 250 359 Haushaltsvermerk: Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Berechtigte im Zusammenhang mit Kriegsauswirkungen beider Weltkriege im Sinne des Zweiten Kapitels, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt des SGB XIV erhalten Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die daraus resultierenden Bundesausgaben werden aus diesem Titel gezahlt. 681 03 -241 Leistungen für Berechtigte aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes 6 000 6 200 4 662 Haushaltsvermerk: Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Berechtigte aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes im Sinne des Zweiten Kapitels, Zweiter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt des SGB XIV erhalten Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die daraus resultierenden Bundesausgaben werden aus diesem Titel gezahlt. 681 04 -241 Leistungen für Berechtigte nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) 10 000 10 000 6 971 Haushaltsvermerk: Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem HHG, das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt. 681 05 -241 Leistungen für Berechtigte nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) 38 100 10 000 7 770 Haushaltsvermerk: Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem StrRehaG, das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt. Mehr wegen Erweiterung des Berechtigtenkreises durch Inkrafttreten der StrRehaGSchäV. 681 06 -241 Leistungen für Berechtigte nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) 4 900 18 000 1 186 Haushaltsvermerk: Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. - 26 - 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 681 06 Erläuterungen: Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem VwRehaG, das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt. Weniger wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. 684 01 -241 Aufwendungen der Bundesstelle für Soziale Entschädigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß Kap. 19 und Kap. 20 SGB XIV 340 340 158 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 316 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu..................................................... 114 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 94 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 54 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu...................................................... 54 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen, insbesondere aus Rückflüssen oder Rückforderungen für aus diesem Titel finanzierte Maßnahmen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus diesem Titel werden im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Bundesstelle auch Maßnahmen, Modellvorhaben und Fortbildungen zur Weiterentwicklung des Sozialen Entschädigungsrechts zur bundeseinheitlichen Durchführung sowie zur Umsetzungsbegleitung und Evaluierung des SGB XIV finanziert. 685 04 -241 Förderung des versorgungsmedizinischen Erfahrungsaustausches 201 240 150 Erläuterungen: Veranschlagt sind hier die Ausgaben der überregionalen versorgungsmedizinischen Erfahrungsaustausche zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der Begutachtung sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften bei der Feststellung einer Behinderung (§ 5 Absatz 2, § 114 Absatz 1 SGB XIV, § 153 Absatz 2 SGB IX). 687 01 -241 Entschädigungszahlungen und sonstige Leistungen aufgrund inter- und supranationaler Verträge und Übereinkommen 140 160 23 Haushaltsvermerk: Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Veranschlagt sind die Ausgaben für: 1. Leistungen aufgrund des Vertrages vom 29. Mai 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung in Verbindung mit dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963 2. Heil- und Krankenbehandlung aufgrund des Vertrages vom 7. Mai 1963 und des Zusatzvertrages vom 7. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter 3. Leistungen aufgrund des Übereinkommens vom 13. Dezember 1955 über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung 4. Leistungen aufgrund des Übereinkommens vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen - 27 - Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen 1103 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte Ausgaben für Investitionen 863 01 -241 Darlehen an Leistungsberechtigte nach dem SGB XIV 50 50 28 Erläuterungen: Der Bund trägt gemäß den Regelungen zur Kostentragung des SGB XIV anteilig auch die entstehenden Aufwendungen für Darlehen an Leistungsberechtigte. Zinsen fließen dem Titel 162 01, Tilgungsbeträge fließen dem Titel 182 01 zu. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 28 - 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel 1104 umfasst ein finanzielles Volumen von insgesamt rd. 442,1 Mio. Euro, davon rd.: 1. 105,2 Mio. Euro für die im Rahmen der Defizithaftung des Bundes zu deckenden Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) soweit sie nicht durch Beitragsumlagen oder Dritte finanziert werden (§ 186 Abs. 3 Satz 5 SGB VII), 9,9 Mio. Euro für die Erstattung der der UVB entstehenden Verwaltungskosten durch den Bund (§ 186 Abs. 3 Satz 5 SGB VII) und 15,5 Mio. Euro für die Fremdrenten (SDGs 1, 3, 8), 2. 284,9 Mio. Euro für den Zuschuss des Bundes in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben der Künstlersozialkasse (KSK) (§ 34 Abs. 1 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten - KSVG) und 26,6 Mio. Euro für die Erstattung der der KSK entstehenden Verwaltungskosten durch den Bund (§ 34 Abs. 2 KSVG) (SDG 8). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die UVB ist als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes, der Deutschen Bahn AG, für besondere Personengruppen wie ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer beim DRK und THW sowie der Entwicklungshelfer. Weiterhin werden Aufgaben nach dem Fremdrentengesetz und dem Einigungsvertrag wahrgenommen. Die UVB betreut in ihrer Zuständigkeit rd. 10 Millionen Versicherte in Deutschland und im Ausland. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist sie auch für die Beamten des Bundes zuständig. Seit dem 1. Januar 2025 führt die UVB im Auftrag der Bundeswehrverwaltung die medizinische Versorgung, die Teilhabe am Arbeitsleben und die finanzielle Entschädigung von aktiven und früheren Soldaten und Soldatinnen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) durch. Hauptstandorte sind Frankfurt am Main und Wilhelmshaven. Ziel ist nach Maßgabe des SGB VII: 1. für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen (§ 14 SGB VII) (SDG 8), 2. die Beratung und Überwachung von Betrieben und Verwaltungen des Bundes im Arbeitsschutz nach § 21 Abs. 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (SDG 8), 3. nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Sorge zu tragen für a) die Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln (Rehabilitation) (SDGs 1, 3, 8), b) Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen (Rente) (SDG 1). In Angelegenheiten der Künstlersozialversicherung führt das dafür zuständige Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Verwaltungsgeschäfte und vertritt die KSK gerichtlich und außergerichtlich. Die KSK hat die Aufgabe festzustellen, wer nach dem KSVG als Künstler/Publizist in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig und wer als Verwerter künstlerischer/publizistischer Leistungen abgabepflichtig ist. Die KSK meldet die versicherungspflichtigen Künstler/Publizisten bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der zuständigen Krankenkasse/Pflegekasse an. Sie zieht zur Finanzierung der Mittel für die Künstlersozialversicherung die Beitragsanteile der Versicherten (50 Prozent), die Künstlersozialabgabe der Verwerter (30 Prozent) und den Bundeszuschuss (20 Prozent) ein und entrichtet für die Versicherten monatlich die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Ziel ist, für selbstständige Künstler und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu schaffen und damit diese Personengruppen durch eine soziale Absicherung zu fördern (SDG 8). Überblick zum Kapitel 1104 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 1 000 1 000 - - Gesamteinnahmen.................................................. 1 000 1 000 - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 442 148 451 862 -9 714 5 500 433 178 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 442 148 451 862 -9 714 5 500 433 178 davon nicht flexibilisiert........................................... 442 148 451 862 -9 714 5 500 433 178 - 29 - Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse

Relationen