Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
Überblick zum Kapitel 1103
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 29 950 29 950 - 3 458
Übrige Einnahmen.................................................. 245 245 - 57
Gesamteinnahmen.................................................. 30 195 30 195 - 3 515
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 189 1 214 -25 99
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 437 815 419 850 +17 965 431 404
Ausgaben für Investitionen...................................... 50 50 - 28
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 439 054 421 114 +17 940 431 531
davon nicht flexibilisiert........................................... 439 054 421 114 +17 940 431 531
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 439
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 044
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 774
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 467
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 154
- 23 -
Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
1103
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-241
Vermischte Einnahmen 29 950
29 950
3 458
Übrige Einnahmen
162 01
-241
Zinsen für Darlehen 70
70
-
Erläuterungen:
Zinsen für im Rahmen des Titels 863 01 vergebene Darlehen.
182 01
-241
Tilgung von Darlehen 130
130
57
Erläuterungen:
Tilgungsbeträge für im Rahmen des Titels 863 01 vergebene Darlehen.
286 01
-241
Erstattung von Leistungen durch fremde Staaten aufgrund inter- und
supranationaler Verträge und Übereinkommen
45
45
-
Erläuterungen:
Hier sind die Erstattungen aus den in den Erläuterungen zu Tit. 687 01 Nr. 2 bis 4
genannten Verträgen zu vereinnahmen.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels
685 04.
- 24 -
1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
544 01
-241
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 189
1 214
99
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 123 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 930 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 680 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 413 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen, insbesondere aus Rückflüssen oder Rückforderungen
für aus diesem Titel finanzierte Maßnahmen, fließen den Ausgaben
zu.
Erläuterungen:
Aus dem Titel wird der Forschungsbedarf des BMAS im Rahmen des SGB XIV,
insbesondere auch zur Erfüllung der Berichtspflicht nach § 132 SGB XIV,
finanziert.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den
wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie für die wissenschaftliche Begleitung
bei praktischer Erprobung und für Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
geleistet werden.
Aus den Ausgaben können auch Sachverständigengutachten bezahlt und
Zuwendungen gewährt werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
636 01
-241
Erstattung an Pflege-, Kranken- und Unfallkassen für Leistungen der
Sozialen Entschädigung
36 000
39 000
29 474
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Umfang der jeweiligen Leistungen der Pflege-, Kranken- und Unfallkassen
ergibt sich aus den Vorgaben des SGB XIV.
Aus diesem Titel werden die Aufwendungen der jeweiligen Leistungsträger
erstattet (§§ 60, 61 sowie §§ 80, 81 SGB XIV).
681 01
-241
Leistungen für Berechtigte im Zusammenhang mit Gewalttaten 138 930
133 410
130 651
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Berechtigte im Zusammenhang mit Gewalttaten im Sinne des Zweiten Kapitels,
Zweiter Abschnitt, Erster Unterabschnitt des SGB XIV erhalten Leistungen nach
den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die daraus resultierenden Bundesausgaben
werden aus diesem Titel gezahlt.
- 25 -
Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
1103
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
681 02
-241
Leistungen für Berechtigte im Zusammenhang mit Kriegsauswirkungen
beider Weltkriege
203 204
202 500
250 359
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Berechtigte im Zusammenhang mit Kriegsauswirkungen beider Weltkriege im
Sinne des Zweiten Kapitels, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt des SGB XIV
erhalten Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die daraus
resultierenden Bundesausgaben werden aus diesem Titel gezahlt.
681 03
-241
Leistungen für Berechtigte aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang
mit der Ableistung des Zivildienstes
6 000
6 200
4 662
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Berechtigte aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang mit der Ableistung des
Zivildienstes im Sinne des Zweiten Kapitels, Zweiter Abschnitt, Dritter
Unterabschnitt des SGB XIV erhalten Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die
daraus resultierenden Bundesausgaben werden aus diesem Titel gezahlt.
681 04
-241
Leistungen für Berechtigte nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) 10 000
10 000
6 971
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem HHG,
das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt.
681 05
-241
Leistungen für Berechtigte nach dem Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
38 100
10 000
7 770
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem
StrRehaG, das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt.
Mehr wegen Erweiterung des Berechtigtenkreises durch Inkrafttreten der
StrRehaGSchäV.
681 06
-241
Leistungen für Berechtigte nach dem Verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
4 900
18 000
1 186
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
- 26 -
1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 681 06
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem
VwRehaG, das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt.
Weniger wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
684 01
-241
Aufwendungen der Bundesstelle für Soziale Entschädigung zur Erfüllung
ihrer Aufgaben gemäß Kap. 19 und Kap. 20 SGB XIV
340
340
158
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 316 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu..................................................... 114 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 94 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 54 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu...................................................... 54 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen, insbesondere aus Rückflüssen oder Rückforderungen
für aus diesem Titel finanzierte Maßnahmen, fließen den Ausgaben
zu.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Bundesstelle
auch Maßnahmen, Modellvorhaben und Fortbildungen zur Weiterentwicklung des
Sozialen Entschädigungsrechts zur bundeseinheitlichen Durchführung sowie zur
Umsetzungsbegleitung und Evaluierung des SGB XIV finanziert.
685 04
-241
Förderung des versorgungsmedizinischen Erfahrungsaustausches 201
240
150
Erläuterungen:
Veranschlagt sind hier die Ausgaben der überregionalen
versorgungsmedizinischen Erfahrungsaustausche zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der
Begutachtung sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der
gesetzlichen Vorschriften bei der Feststellung einer Behinderung (§ 5 Absatz 2, § 114
Absatz 1 SGB XIV, § 153 Absatz 2 SGB IX).
687 01
-241
Entschädigungszahlungen und sonstige Leistungen aufgrund inter- und
supranationaler Verträge und Übereinkommen
140
160
23
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Ausgaben für:
1. Leistungen aufgrund des Vertrages vom 29. Mai 1962 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung in
Verbindung mit dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963
2. Heil- und Krankenbehandlung aufgrund des Vertrages vom 7. Mai 1963 und
des Zusatzvertrages vom 7. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und
Beschäftigung Schwerbeschädigter
3. Leistungen aufgrund des Übereinkommens vom 13. Dezember 1955 über den
Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsstaaten des
Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung
4. Leistungen aufgrund des Übereinkommens vom 17. Dezember 1962 zwischen
den Mitgliedsstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen
- 27 -
Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
1103
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen
Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte
Ausgaben für Investitionen
863 01
-241
Darlehen an Leistungsberechtigte nach dem SGB XIV 50
50
28
Erläuterungen:
Der Bund trägt gemäß den Regelungen zur Kostentragung des SGB XIV anteilig
auch die entstehenden Aufwendungen für Darlehen an Leistungsberechtigte.
Zinsen fließen dem Titel 162 01, Tilgungsbeträge fließen dem Titel 182 01 zu.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 28 -
1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel 1104 umfasst ein finanzielles Volumen von
insgesamt rd. 442,1 Mio. Euro, davon rd.:
1. 105,2 Mio. Euro für die im Rahmen der Defizithaftung
des Bundes zu deckenden Aufwendungen der
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) soweit sie nicht durch
Beitragsumlagen oder Dritte finanziert werden (§ 186 Abs.
3 Satz 5 SGB VII), 9,9 Mio. Euro für die Erstattung der
der UVB entstehenden Verwaltungskosten durch den Bund
(§ 186 Abs. 3 Satz 5 SGB VII) und 15,5 Mio. Euro für die
Fremdrenten (SDGs 1, 3, 8),
2. 284,9 Mio. Euro für den Zuschuss des Bundes in
Höhe von 20 Prozent der Ausgaben der
Künstlersozialkasse (KSK) (§ 34 Abs. 1 Gesetz über die
Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten - KSVG)
und 26,6 Mio. Euro für die Erstattung der der KSK
entstehenden Verwaltungskosten durch den Bund (§ 34 Abs. 2
KSVG) (SDG 8).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die UVB ist als Selbstverwaltungskörperschaft des
öffentlichen Rechts Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes, der
Deutschen Bahn AG, für besondere Personengruppen wie
ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer beim DRK und THW sowie
der Entwicklungshelfer. Weiterhin werden Aufgaben nach dem
Fremdrentengesetz und dem Einigungsvertrag
wahrgenommen. Die UVB betreut in ihrer Zuständigkeit rd. 10 Millionen
Versicherte in Deutschland und im Ausland. Im Bereich des
Arbeitsschutzes ist sie auch für die Beamten des Bundes
zuständig. Seit dem 1. Januar 2025 führt die UVB im Auftrag
der Bundeswehrverwaltung die medizinische Versorgung, die
Teilhabe am Arbeitsleben und die finanzielle Entschädigung
von aktiven und früheren Soldaten und Soldatinnen nach dem
Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) durch. Hauptstandorte
sind Frankfurt am Main und Wilhelmshaven.
Ziel ist nach Maßgabe des SGB VII:
1. für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine
wirksame Erste Hilfe zu sorgen (§ 14 SGB VII) (SDG 8),
2. die Beratung und Überwachung von Betrieben und
Verwaltungen des Bundes im Arbeitsschutz nach § 21 Abs. 5
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (SDG 8),
3. nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Sorge zu tragen für
a) die Wiederherstellung der Gesundheit und der
Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln
(Rehabilitation) (SDGs 1, 3, 8),
b) Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen
durch Geldleistungen (Rente) (SDG 1).
In Angelegenheiten der Künstlersozialversicherung führt
das dafür zuständige Mitglied der Geschäftsführung der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die
Verwaltungsgeschäfte und vertritt die KSK gerichtlich und
außergerichtlich.
Die KSK hat die Aufgabe festzustellen, wer nach dem KSVG
als Künstler/Publizist in der Kranken-, Renten- und
Pflegeversicherung versicherungspflichtig und wer als Verwerter
künstlerischer/publizistischer Leistungen abgabepflichtig ist. Die
KSK meldet die versicherungspflichtigen Künstler/Publizisten
bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der
zuständigen Krankenkasse/Pflegekasse an. Sie zieht zur Finanzierung
der Mittel für die Künstlersozialversicherung die
Beitragsanteile der Versicherten (50 Prozent), die Künstlersozialabgabe der
Verwerter (30 Prozent) und den Bundeszuschuss (20 Prozent)
ein und entrichtet für die Versicherten monatlich die
Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Ziel ist,
für selbstständige Künstler und Publizisten den Zugang zur
gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu
schaffen und damit diese Personengruppen durch eine soziale
Absicherung zu fördern (SDG 8).
Überblick zum Kapitel 1104
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 1 000 1 000 - -
Gesamteinnahmen.................................................. 1 000 1 000 - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 442 148 451 862 -9 714 5 500 433 178
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 442 148 451 862 -9 714 5 500 433 178
davon nicht flexibilisiert........................................... 442 148 451 862 -9 714 5 500 433 178
- 29 -
Unfallversicherung Bund und Bahn /
Künstlersozialkasse