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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 1103 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -241 Vermischte Einnahmen 29 950 29 950 15 889 Übrige Einnahmen 162 01 -241 Zinsen für Darlehen 70 70 - Erläuterungen: Zinsen für im Rahmen des Titels 863 01 vergebene Darlehen. 182 01 -241 Tilgung von Darlehen 130 130 - Erläuterungen: Tilgungsbeträge für im Rahmen des Titels 863 01 vergebene Darlehen. 286 01 -241 Erstattung von Leistungen durch fremde Staaten aufgrund inter- und supranationaler Verträge und Übereinkommen 45 45 - Erläuterungen: Hier sind die Erstattungen aus den in den Erläuterungen zu Tit. 687 01 Nr. 2 bis 4 genannten Verträgen zu vereinnahmen. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 685 04. Sächliche Verwaltungsausgaben 544 01 -241 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 729 4 000 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen , insbesondere aus Rückflüssen oder Rückforderungen für aus diesem Titel finanzierte Maßnahmen, fließen den Ausgaben zu. - 24 - 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 544 01 Erläuterungen: Aus dem Titel wird der Forschungsbedarf des BMAS im Rahmen des SGB XIV, insbesondere auch zur Erfüllung der Berichtspflicht nach § 132 SGB XIV, finanziert. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie für die wissenschaftliche Begleitung bei praktischer Erprobung und für Veröffentlichung von Forschungsergebnissen geleistet werden. Aus den Ausgaben können auch Sachverständigengutachten bezahlt und Zuwendungen gewährt werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 636 01 -241 Erstattung an Pflege-, Kranken- und Unfallkassen für Leistungen der Sozialen Entschädigung 44 000 46 000 21 687 Haushaltsvermerk: Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Umfang der jeweiligen Leistungen der Pflege-, Kranken- und Unfallkassen ergibt sich aus den Vorgaben des SGB XIV. Aus diesem Titel werden die Aufwendungen der jeweiligen Leistungsträger erstattet (§§ 60, 61 sowie §§ 80, 81 SGB XIV). 681 01 -241 Leistungen für Berechtigte im Zusammenhang mit Gewalttaten 126 790 119 388 - Haushaltsvermerk: Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Berechtigte im Zusammenhang mit Gewalttaten im Sinne des Zweiten Kapitels, Zweiter Abschnitt, Erster Unterabschnitt des SGB XIV erhalten Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die daraus resultierenden Bundesausgaben werden aus diesem Titel gezahlt. 681 02 -241 Leistungen für Berechtigte im Zusammenhang mit Kriegsauswirkungen beider Weltkriege 260 000 300 000 - Haushaltsvermerk: Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Berechtigte im Zusammenhang mit Kriegsauswirkungen beider Weltkriege im Sinne des Zweiten Kapitels, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt des SGB XIV erhalten Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die daraus resultierenden Bundesausgaben werden aus diesem Titel gezahlt. Weniger wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. - 25 - Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen 1103 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 681 03 -241 Leistungen für Berechtigte aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes 6 200 6 200 - Haushaltsvermerk: Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Berechtigte aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes im Sinne des Zweiten Kapitels, Zweiter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt des SGB XIV erhalten Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die daraus resultierenden Bundesausgaben werden aus diesem Titel gezahlt. 681 04 -241 Leistungen für Berechtigte nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) 6 100 7 000 - Haushaltsvermerk: Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem HHG, das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt. 681 05 -241 Leistungen für Berechtigte nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) 6 900 7 000 - Haushaltsvermerk: Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem StrRehaG, das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt. 681 06 -241 Leistungen für Berechtigte nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) 4 900 5 000 - Haushaltsvermerk: Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem VwRehaG, das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt. 684 01 -241 Aufwendungen der Bundesstelle für Soziale Entschädigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß Kap. 19 und Kap. 20 SGB XIV 340 310 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen , insbesondere aus Rückflüssen oder Rückforderungen für aus diesem Titel finanzierte Maßnahmen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus diesem Titel werden im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Bundesstelle auch Maßnahmen, Modellvorhaben und Fortbildungen zur Weiterentwicklung des - 26 - 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 01 Sozialen Entschädigungsrechts zur bundeseinheitlichen Durchführung sowie zur Umsetzungsbegleitung und Evaluierung des SGB XIV finanziert. 685 04 -241 Förderung des versorgungsmedizinischen Erfahrungsaustausches 240 240 229 Erläuterungen: Veranschlagt sind hier die Ausgaben der überregionalen versorgungsmedizinischen Erfahrungsaustausche zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der Begutachtung sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften bei der Feststellung einer Behinderung (§ 5 Absatz 2, § 114 Absatz 1 SGB XIV, § 153 Absatz 2 SGB IX). 687 01 -241 Entschädigungszahlungen und sonstige Leistungen aufgrund inter- und supranationaler Verträge und Übereinkommen 180 200 184 Haushaltsvermerk: Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Veranschlagt sind die Ausgaben für: 1. Leistungen aufgrund des Vertrages vom 29. Mai 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung in Verbindung mit dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963 2. Heil- und Krankenbehandlung aufgrund des Vertrages vom 7. Mai 1963 und des Zusatzvertrages vom 7. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter 3. Leistungen aufgrund des Übereinkommens vom 13. Dezember 1955 über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung 4. Leistungen aufgrund des Übereinkommens vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte Ausgaben für Investitionen 863 01 -241 Darlehen an Leistungsberechtigte nach dem SGB XIV 50 50 - Erläuterungen: Der Bund trägt gemäß den Regelungen zur Kostentragung des SGB XIV anteilig auch die entstehenden Aufwendungen für Darlehen an Leistungsberechtigte. Zinsen fließen dem Titel 162 01, Tilgungsbeträge fließen dem Titel 182 01 zu. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 852 01 -241 Kriegsopferfürsorgedarlehen und gleichartige Darlehen - 84 16 - 27 - Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen 1103 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel 1104 umfasst ein finanzielles Volumen von insgesamt rd. 437,9 Mio. Euro, davon rd.: 1. 105,2 Mio. Euro für die im Rahmen der Defizithaftung des Bundes zu deckenden Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) soweit sie nicht durch Beitragsumlagen oder Dritte finanziert werden (§ 186 Abs. 3 Satz 5 SGB VII), 9,9 Mio. Euro für die Erstattung der der UVB entstehenden Verwaltungskosten durch den Bund (§ 186 Abs. 4 SGB VII) und 15,5 Mio. Euro für die Fremdrenten (SDGs 1, 3, 8), 2. 280,7 Mio. Euro für den Zuschuss des Bundes in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben der Künstlersozialkasse (KSK) (§ 34 Abs. 1 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten - KSVG) und 26,6 Mio. Euro für die Erstattung der der KSK entstehenden Verwaltungskosten durch den Bund (§ 34 Abs. 2 KSVG) (SDG 8). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die UVB ist als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes und besonderer Personengruppen wie ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer beim DRK und THW sowie der Entwicklungshelfer. Die UVB betreut für die Zuständigkeit des Bundes rd. 10,8 Millionen Versicherte in Deutschland und im Ausland. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist sie auch für die Beamten des Bundes zuständig. Hauptstandorte sind Wilhelmshaven und Frankfurt am Main. Ziel ist nach Maßgabe des SGB VII: 1. für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen (§ 14 SGB VII) (SDG 8), 2. die Beratung und Überwachung von Betrieben und Verwaltungen des Bundes im Arbeitsschutz nach § 21 Abs. 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (SDG 8), 3. nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Sorge zu tragen für a) die Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln (Rehabilitation) (SDGs 1, 3, 8), b) Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen (Rente) (SDG 1). In Angelegenheiten der Künstlersozialversicherung führt das dafür zuständige Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Verwaltungsgeschäfte und vertritt die KSK gerichtlich und außergerichtlich. Die KSK hat die Aufgabe festzustellen, wer nach dem KSVG als Künstler/Publizist in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig und wer als Verwerter künstlerischer/publizistischer Leistungen abgabepflichtig ist. Die KSK meldet die versicherungspflichtigen Künstler/Publizisten bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der zuständigen Krankenkasse/Pflegekasse an. Sie zieht zur Finanzierung der Mittel für die Künstlersozialversicherung die Beitragsanteile der Versicherten (50 Prozent), die Künstlersozialabgabe der Verwerter (30 Prozent) und den Bundeszuschuss (20 Prozent) ein und entrichtet für die Versicherten monatlich die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Ziel ist, für selbstständige Künstler und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu schaffen und damit diese Personengruppen durch eine soziale Absicherung zu fördern (SDG 8). Überblick zum Kapitel 1104 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 1 000 1 000 - 2 582 Gesamteinnahmen.................................................. 1 000 1 000 - 2 582 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 437 901 421 427 +16 474 20 226 398 720 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 437 901 421 427 +16 474 20 226 398 720 davon nicht flexibilisiert........................................... 437 901 421 427 +16 474 20 226 398 720 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 28 -

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