Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1103
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-241
Vermischte Einnahmen 29 950
29 950
10 470
Übrige Einnahmen
162 01
-241
Zinsen für Darlehen 70
70
-
Erläuterungen:
Zinsen für im Rahmen des Titels 863 01 vergebene Darlehen.
182 01
-241
Tilgung von Darlehen 130
130
37
Erläuterungen:
Tilgungsbeträge für im Rahmen des Titels 863 01 vergebene Darlehen.
286 01
-241
Erstattung von Leistungen durch fremde Staaten aufgrund inter- und
supranationaler Verträge und Übereinkommen
45
45
-
Erläuterungen:
Hier sind die Erstattungen aus den in den Erläuterungen zu Tit. 687 01 Nr. 2 bis 4
genannten Verträgen zu vereinnahmen.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels
685 04.
Sächliche Verwaltungsausgaben
544 01
-241
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 214
1 729
179
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen , insbesondere aus Rückflüssen oder Rückforderungen
für aus diesem Titel finanzierte Maßnahmen, fließen den Ausgaben
zu.
- 24 -
1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 544 01
Erläuterungen:
Aus dem Titel wird der Forschungsbedarf des BMAS im Rahmen des SGB XIV,
insbesondere auch zur Erfüllung der Berichtspflicht nach § 132 SGB XIV,
finanziert.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den
wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie für die wissenschaftliche Begleitung
bei praktischer Erprobung und für Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
geleistet werden.
Aus den Ausgaben können auch Sachverständigengutachten bezahlt und
Zuwendungen gewährt werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
636 01
-241
Erstattung an Pflege-, Kranken- und Unfallkassen für Leistungen der
Sozialen Entschädigung
39 000
44 000
16 612
Haushaltsvermerk:
Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Umfang der jeweiligen Leistungen der Pflege-, Kranken- und Unfallkassen
ergibt sich aus den Vorgaben des SGB XIV.
Aus diesem Titel werden die Aufwendungen der jeweiligen Leistungsträger
erstattet (§§ 60, 61 sowie §§ 80, 81 SGB XIV).
681 01
-241
Leistungen für Berechtigte im Zusammenhang mit Gewalttaten 133 410
126 790
108 000
Haushaltsvermerk:
Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Berechtigte im Zusammenhang mit Gewalttaten im Sinne des Zweiten Kapitels,
Zweiter Abschnitt, Erster Unterabschnitt des SGB XIV erhalten Leistungen nach
den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die daraus resultierenden Bundesausgaben
werden aus diesem Titel gezahlt.
681 02
-241
Leistungen für Berechtigte im Zusammenhang mit Kriegsauswirkungen
beider Weltkriege
202 500
260 000
283 798
Haushaltsvermerk:
Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Berechtigte im Zusammenhang mit Kriegsauswirkungen beider Weltkriege im
Sinne des Zweiten Kapitels, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt des SGB XIV
erhalten Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die daraus
resultierenden Bundesausgaben werden aus diesem Titel gezahlt.
681 03
-241
Leistungen für Berechtigte aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang
mit der Ableistung des Zivildienstes
6 200
6 200
4 311
Haushaltsvermerk:
Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
- 25 -
Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
1103
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 681 03
Erläuterungen:
Berechtigte aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang mit der Ableistung des
Zivildienstes im Sinne des Zweiten Kapitels, Zweiter Abschnitt, Dritter
Unterabschnitt des SGB XIV erhalten Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 23 SGB XIV. Die
daraus resultierenden Bundesausgaben werden aus diesem Titel gezahlt.
681 04
-241
Leistungen für Berechtigte nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) 10 000
6 100
7 200
Haushaltsvermerk:
Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem HHG,
das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt.
681 05
-241
Leistungen für Berechtigte nach dem Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
10 000
6 900
7 527
Haushaltsvermerk:
Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem
StrRehaG, das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt.
681 06
-241
Leistungen für Berechtigte nach dem Verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
18 000
4 900
765
Haushaltsvermerk:
Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für Leistungen nach dem
VwRehaG, das das SGB XIV für entsprechend anwendbar erklärt, gezahlt.
684 01
-241
Aufwendungen der Bundesstelle für Soziale Entschädigung zur Erfüllung
ihrer Aufgaben gemäß Kap. 19 und Kap. 20 SGB XIV
340
340
36
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen , insbesondere aus Rückflüssen oder Rückforderungen
für aus diesem Titel finanzierte Maßnahmen, fließen den Ausgaben
zu.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Bundesstelle
auch Maßnahmen, Modellvorhaben und Fortbildungen zur Weiterentwicklung des
Sozialen Entschädigungsrechts zur bundeseinheitlichen Durchführung sowie zur
Umsetzungsbegleitung und Evaluierung des SGB XIV finanziert.
- 26 -
1103 Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
685 04
-241
Förderung des versorgungsmedizinischen Erfahrungsaustausches 240
240
215
Erläuterungen:
Veranschlagt sind hier die Ausgaben der überregionalen
versorgungsmedizinischen Erfahrungsaustausche zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der
Begutachtung sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der
gesetzlichen Vorschriften bei der Feststellung einer Behinderung (§ 5 Absatz 2, § 114
Absatz 1 SGB XIV, § 153 Absatz 2 SGB IX).
687 01
-241
Entschädigungszahlungen und sonstige Leistungen aufgrund inter- und
supranationaler Verträge und Übereinkommen
160
180
7
Haushaltsvermerk:
Einnahmen , insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Ausgaben für:
1. Leistungen aufgrund des Vertrages vom 29. Mai 1962 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung in
Verbindung mit dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963
2. Heil- und Krankenbehandlung aufgrund des Vertrages vom 7. Mai 1963 und
des Zusatzvertrages vom 7. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und
Beschäftigung Schwerbeschädigter
3. Leistungen aufgrund des Übereinkommens vom 13. Dezember 1955 über den
Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsstaaten des
Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung
4. Leistungen aufgrund des Übereinkommens vom 17. Dezember 1962 zwischen
den Mitgliedsstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen
Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen
Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte
Ausgaben für Investitionen
863 01
-241
Darlehen an Leistungsberechtigte nach dem SGB XIV 50
50
45
Erläuterungen:
Der Bund trägt gemäß den Regelungen zur Kostentragung des SGB XIV anteilig
auch die entstehenden Aufwendungen für Darlehen an Leistungsberechtigte.
Zinsen fließen dem Titel 162 01, Tilgungsbeträge fließen dem Titel 182 01 zu.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 27 -
Soziale Entschädigung - Leistungen nach dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und
gleichartige Leistungen
1103
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel 1104 umfasst ein finanzielles Volumen von
insgesamt rd. 448,2 Mio. Euro, davon rd.:
1. 105,2 Mio. Euro für die im Rahmen der Defizithaftung des
Bundes zu deckenden Aufwendungen der
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) soweit sie nicht durch
Beitragsumlagen oder Dritte finanziert werden (§ 186
Abs. 3 Satz 5 SGB VII), 9,9 Mio. Euro für die Erstattung
der der UVB entstehenden Verwaltungskosten durch den
Bund (§ 186 Abs. 4 SGB VII) und 15,5 Mio. Euro für die
Fremdrenten (SDGs 1, 3, 8),
2. 290,9 Mio. Euro für den Zuschuss des Bundes in
Höhe von 20 Prozent der Ausgaben der
Künstlersozialkasse (KSK) (§ 34 Abs. 1 Gesetz über die
Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten - KSVG)
und 26,6 Mio. Euro für die Erstattung der der KSK
entstehenden Verwaltungskosten durch den Bund (§ 34 Abs. 2
KSVG) (SDG 8).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die UVB ist als Selbstverwaltungskörperschaft des
öffentlichen Rechts Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes und
besonderer Personengruppen wie ehrenamtlicher Helferinnen und
Helfer beim DRK und THW sowie der Entwicklungshelfer. Die
UVB betreut für die Zuständigkeit des Bundes rd. 10,8
Millionen Versicherte in Deutschland und im Ausland. Im Bereich
des Arbeitsschutzes ist sie auch für die Beamten des Bundes
zuständig. Seit dem 1. Januar 2025 führt die UVB im Auftrag
der Bundeswehrverwaltung die medizinische Versorgung, die
Teilhabe am Arbeitsleben und die finanzielle Entschädigung
von aktiven und früheren Soldaten und Soldatinnen nach
dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) durch.
Hauptstandorte sind Wilhelmshaven und Frankfurt am Main.
Ziel ist nach Maßgabe des SGB VII:
1. für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine
wirksame Erste Hilfe zu sorgen (§ 14 SGB VII) (SDG 8),
2. die Beratung und Überwachung von Betrieben und
Verwaltungen des Bundes im Arbeitsschutz nach § 21 Abs. 5
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (SDG 8),
3. nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Sorge zu tragen für
a) die Wiederherstellung der Gesundheit und der
Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln
(Rehabilitation) (SDGs 1, 3, 8),
b) Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen
durch Geldleistungen (Rente) (SDG 1).
In Angelegenheiten der Künstlersozialversicherung führt
das dafür zuständige Mitglied der Geschäftsführung der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die
Verwaltungsgeschäfte und vertritt die KSK gerichtlich und
außergerichtlich.
Die KSK hat die Aufgabe festzustellen, wer nach dem KSVG
als Künstler/Publizist in der Kranken-, Renten- und
Pflegeversicherung versicherungspflichtig und wer als Verwerter
künstlerischer/publizistischer Leistungen abgabepflichtig ist. Die
KSK meldet die versicherungspflichtigen Künstler/Publizisten
bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der
zuständigen Krankenkasse/Pflegekasse an. Sie zieht zur Finanzierung
der Mittel für die Künstlersozialversicherung die
Beitragsanteile der Versicherten (50 Prozent), die Künstlersozialabgabe der
Verwerter (30 Prozent) und den Bundeszuschuss (20 Prozent)
ein und entrichtet für die Versicherten monatlich die
Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Ziel ist,
für selbstständige Künstler und Publizisten den Zugang zur
gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu
schaffen und damit diese Personengruppen durch eine soziale
Absicherung zu fördern (SDG 8).
Überblick zum Kapitel 1104
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 1 000 1 000 - 723
Gesamteinnahmen.................................................. 1 000 1 000 - 723
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 448 167 437 901 +10 266 15 214 414 016
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 448 167 437 901 +10 266 15 214 414 016
davon nicht flexibilisiert........................................... 448 167 437 901 +10 266 15 214 414 016
- 28 -