Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 15
Bundesministerium für Gesundheit
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
1501 Gesetzliche Krankenversicherung ....................................................................................................................... 6
1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung .................................................................................................. 9
Ausgaben-Tgr. 01 Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger......................................... 13
1503 Prävention und Gesundheitsverbände ................................................................................................................. 15
Ausgaben-Tgr. 01 Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens................................ 22
Ausgaben-Tgr. 02 Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.......................................................................... 24
Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 25
1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen ............................................................................................................. 27
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 39
1505 Internationales Gesundheitswesen ...................................................................................................................... 40
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 46
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 48
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 50
1512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 55
Ausgaben-Tgr. 09 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 57
1513 Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ............................................................................................................ 65
Ausgaben-Tgr. 03 Abwicklung von Sponsoringmaßnahmen, Spenden und ähnlichen Geldleistungen............... 68
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 68
Ausgaben-Tgr. 06 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 68
Ausgaben-Tgr. 07 Präventiver Kinderschutz......................................................................................................... 69
Ausgaben-Tgr. 08 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 69
Ausgaben-Tgr. 09 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 70
1515 Paul-Ehrlich-Institut .............................................................................................................................................. 74
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 77
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 77
Ausgaben-Tgr. 03 Prüflabor für In-vitro Diagnostika/EU-Referenzlabor............................................................... 78
Ausgaben-Tgr. 04 Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Tierimpfstoffen in der EU.............................. 78
Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 79
Ausgaben-Tgr. 07 Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI)................................................ 79
Ausgaben-Tgr. 09 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 80
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 15)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
1516 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ........................................................................................... 84
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 90
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 91
Ausgaben-Tgr. 03 Cannabis-Agentur.................................................................................................................... 91
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 92
Ausgaben-Tgr. 05 Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz.. 93
Ausgaben-Tgr. 07 Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben des
Beschäftigtenverzeichnisses BeVaP gem. § 293 Abs. 8 SGB V..................................................................................................... 94
Ausgaben-Tgr. 09 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 94
1517 Robert Koch-Institut ............................................................................................................................................. 100
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 103
Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 104
Ausgaben-Tgr. 04 Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung......................................... 104
Ausgaben-Tgr. 09 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 105
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 110
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 111
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 117
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestaltet die
Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Zu dem breiten
Aufgabenspektrum des BMG gehören die gesetzliche
Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung, die
staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge, die
Prävention und Gesundheitsförderung, der Gesundheitsschutz, die
Krankheitsbekämpfung, die Förderung der
Patientensicherheit, die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Herstellung,
klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und
Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Drogen-
und Suchtprävention, die Berufsgesetze für die Zulassung zu
den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen
sowie Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik einschließlich
der Telematik und der Ressortforschung. Das BMG wirkt für
den Bund an der Gesundheitspolitik der Europäischen Union
mit und nimmt gesundheitspolitische Aufgaben im
zwischenstaatlichen und multilateralen Bereich wahr. Das BMG ist mit
der gesetzlichen Kranken- und der sozialen
Pflegeversicherung für zwei wichtige Zweige der sozialen Sicherung
verantwortlich, in denen rund 90 Prozent der Bevölkerung gegen die
mit Krankheit und fast alle Bürgerinnen und Bürger gegen die
mit Pflegebedürftigkeit verbundenen finanziellen Risiken
abgesichert sind. Kernziel der gesetzlichen Krankenversicherung
ist es, im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte, dem
anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende
Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die soziale
Pflegeversicherung ermöglicht es Pflegebedürftigen und pflegenden
Angehörigen, Hilfe und Unterstützung für eine bedarfsgerechte
Pflege in Anspruch zu nehmen. Mit der Förderung freiwilliger
privater Pflege-Zusatzversicherungen wird das Ziel verfolgt,
dass Bürgerinnen und Bürger sich zusätzlich
eigenverantwortlich für den Pflegefall absichern.
Das BMG erarbeitet Strategien und Regelungen zur
Prävention und zur Gesundheitsförderung, zum Gesundheitsschutz
und zur Krankheitsbekämpfung - insbesondere im Bereich
des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene, der
Prävention von HIV und weiteren sexuell übertragbaren
Infektionen, der Kindergesundheit, der bevölkerungsmedizinisch und
volkswirtschaftlich bedeutsamen nicht-übertragbaren
Volkskrankheiten. Ziel der Drogen- und Suchtpolitik ist die
Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Drogen sowie die
Vermeidung der drogen- und suchtbedingten Probleme in unserer
Gesellschaft.
Das BMG initiiert Regelungen mit dem Ziel, einen sicheren
Verkehr mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die
Versorgung mit wirksamen und unbedenklichen Arzneimitteln
und Medizinprodukten zu gewährleisten.
Zu den Zielen des BMG gehört es ebenfalls, die Bereitschaft
zur Organ- und Gewebespende in Deutschland zu fördern, die
Patientensicherheit zu verbessern, die mit dem
medizinischtechnischen Fortschritt verbundenen Risiken und Chancen
zu bewerten und für eine qualitativ hochwertige medizinische
Versorgung der Bevölkerung nutzbar zu machen sowie im
digitalen Wandel der Gesellschaft insbesondere die Vorteile
zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologien
erschließen zu können.
Mit all diesen Aufgaben und Zielsetzungen orientiert sich das
BMG am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der
Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer Umsetzung
in Form der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS). Der
Schwerpunkt liegt dabei auf dem Nachhaltigkeitsziel 3.
Weitere Nachhaltigkeitsziele (sustainable development goals –
SDGs), die durch die Aufgaben des BMG insbesondere mit
umgesetzt werden, sind die SDGs 4, 9 und 10. Auf
internationaler Ebene trägt das BMG zudem dazu bei, das
Nachhaltigkeitsziel 17 zu verwirklichen. Mit dem breiten
Aufgabenspektrum des BMG wird Nachhaltigkeit insbesondere im
Transformationsbereich "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten,
soziale Gerechtigkeit" gestärkt.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Programmhaushalt gliedert sich in fünf Kapitel:
1. Gesetzliche Krankenversicherung (Kapitel 1501),
2. Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (Kapitel
1502),
3. Prävention und Gesundheitsverbände (Kapitel 1503),
4. Forschungsvorhaben und -einrichtungen (Kapitel 1504)
und
5. Internationales Gesundheitswesen (Kapitel 1505).
Es folgen ein Kapitel mit zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Kapitel 1511) sowie Kapitel mit
den Verwaltungshaushalten des Bundesministeriums (Kapitel
1512) und seiner vier Geschäftsbereichsbehörden (Kapitel
1513 bis 1517).
- 3 -
Vorwort 15
Überblick zum Einzelplan 15
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 117 955 104 955 +13 000 141 898
Übrige Einnahmen.................................................. 1 208 1 208 - 67 942
Gesamteinnahmen.................................................. 119 163 106 163 +13 000 209 840
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 437 186 402 109 +35 077 35 096 415 976
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 514 834 673 850 -159 016 73 008 683 762
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 13 409 029 15 128 304 -1 719 275 1 327 318 15 140 361
Ausgaben für Investitionen...................................... 86 837 5 585 000 -5 498 163 101 031 2 840 608
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -111 318 -15 318 -96 000 -
Gesamtausgaben.................................................... 14 336 568 21 773 945 -7 437 377 1 536 453 19 080 707
davon flexibilisiert.................................................... 574 551 518 842 +55 709 130 005 474 971
davon nicht flexibilisiert........................................... 13 762 017 21 255 103 -7 493 086 1 406 448 18 605 736
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 549 806 193 370 +356 436 1 800 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 338 414 304 179 +34 235 8 099 296 787
Aus Hauptgruppe 5................................................. 172 597 157 510 +15 087 41 794 149 108
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 37 37 - 15 8
Aus Hauptgruppe 7................................................. 32 679 28 792 +3 887 63 971 6 416
Aus Hauptgruppe 8................................................. 30 824 28 324 +2 500 16 126 22 652
Zusammen.............................................................. 574 551 518 842 +55 709 130 005 474 971
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 497 380
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 96 370
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 85 465
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 48 695
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 11 500
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 70 100
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 61 750
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 61 750
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 61 750
- 4 -
15 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 15 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1511 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
§ 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 15 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 1503 Tgr. 03, Kap. 1512 Tgr. 09, Kap. 1513
Tgr. 09, Kap. 1515 Tgr. 09, Kap. 1516 Tgr. 09 und Kap. 1517 Tgr. 09 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1511 Tit. 981 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,85106 EUR, 1 CHF = 1,07365 EUR.
- 5 -
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 15
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In dem Kapitel sind die Mittel für die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) veranschlagt.
Ausgabenschwerpunkt ist die pauschale Abgeltung der
Aufwendungen der Krankenkassen für
gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Gesundheitsfonds). Die Finanzierung der
Ausgaben der GKV erfolgt in erster Linie über Beiträge ihrer
Mitglieder und deren Arbeitgeber. In Ergänzung zu den
Beitragseinnahmen leistet der Bund seit dem Jahr 2004 eine
pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für
gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Die hierfür erforderlichen
Mittel sind bei Titel 636 06 etatisiert.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die GKV ist zentraler Bestandteil des deutschen
Gesundheitssystems und der älteste Zweig der Sozialversicherung. In ihr
sind rund 74 Millionen Versicherte gegen das finanzielle
Risiko der mit einer Krankheit verbundenen Kosten versichert.
Ein wesentliches Ziel der GKV ist es, im Krankheitsfall eine
bedarfsgerechte, dem anerkannten Stand der medizinischen
Wissenschaft entsprechende Gesundheitsversorgung zu
gewährleisten. Es ist ihre Aufgabe, die Gesundheit der
Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren
Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten
aufzuklären, zu beraten, Leistungen zu gewähren und auf gesunde
Lebensführung hinzuwirken. Damit hat die GKV einen
umfassenden Auftrag von Gesundheitsförderung und Prävention über
Krankenbehandlung bis zur Rehabilitation. Der Bund leistet
hierzu einen Zuschuss im Rahmen der pauschalen
Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für
gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dadurch sollen die
Krankenkassen bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
teilweise entlastet werden.
Aufgrund der vielschichtigen Wirkweise tragen die Mittel des
Kapitels 1501 "Gesetzliche Krankenversicherung" zur
Erreichung verschiedener Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030
bei. Insbesondere durch den Zugang zu hochwertiger
Gesundheitsversorgung aller gesetzlich Versicherten wird dabei
das SDG 3 verfolgt. Die Absicherung gegen wirtschaftliche
Folgen von Krankheitsfällen hilft darüber hinaus, Armut zu
vermeiden (SDG 1). Mitglieder der GKV entrichten
Beiträge nach ihrer individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
während sich ihr Leistungsanspruch – unabhängig von der
Höhe der gezahlten Beiträge – allein nach ihrem
individuellen Bedarf richtet. Durch dieses Solidaritätsprinzip der GKV
wird das Ziel, Ungleichheiten zu verringern (SDG 10), verfolgt.
Die Erreichung von SDG 10 wird zudem durch die
Übernahme von Leistungen zur Teilhabe durch die GKV unterstützt.
Durch die Übernahme von Leistungen bei Schwangerschaft
und Mutterschutz sowie zur Empfängnisverhütung, bei
Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch stärkt die gesetzliche
Krankenversicherung die Geschlechtergleichstellung (SDG 5).
Die Gesunderhaltung der erwerbsfähigen Bevölkerung durch
die Leistungen der GKV unterstützt maßgeblich die
Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (SDG 8). Mit
der Finanzierung innovativer Arzneimittel und Maßnahmen zur
Sicherstellung medizinischer Infrastruktur trägt die GKV zur
Zielerreichung von SDG 9 bei.
Überblick zum Kapitel 1501
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 12 500 000 14 500 000 -2 000 000 14 340 235
Ausgaben für Investitionen...................................... - 2 300 000 -2 300 000 2 300 000
Gesamtausgaben.................................................... 12 500 000 16 800 000 -4 300 000 16 640 235
davon nicht flexibilisiert........................................... 12 500 000 16 800 000 -4 300 000 16 640 235
- 6 -