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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 1501 Gesetzliche Krankenversicherung ....................................................................................................................... 6 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung .................................................................................................. 9 Ausgaben-Tgr. 01 Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger......................................... 13 1503 Prävention und Gesundheitsverbände ................................................................................................................. 15 Ausgaben-Tgr. 01 Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens................................ 22 Ausgaben-Tgr. 02 Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.......................................................................... 24 Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 26 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen ............................................................................................................. 28 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 40 1505 Internationales Gesundheitswesen ...................................................................................................................... 41 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 47 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 49 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 51 1512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 56 1513 Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ............................................................................................................ 65 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten im Auftrag der Krankenkassen........................................................................................................................................................................ 68 Ausgaben-Tgr. 03 Abwicklung von Sponsoringmaßnahmen, Spenden und ähnlichen Geldleistungen............... 68 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 69 Ausgaben-Tgr. 06 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 69 Ausgaben-Tgr. 07 Nationales Zentrum Frühe Hilfen............................................................................................. 70 Ausgaben-Tgr. 08 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 70 1515 Paul-Ehrlich-Institut .............................................................................................................................................. 74 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 77 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 77 Ausgaben-Tgr. 03 Prüflabor für In-vitro Diagnostika/EU-Referenzlabor............................................................... 78 Ausgaben-Tgr. 04 Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Tierimpfstoffen in der EU.............................. 78 Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 79 Ausgaben-Tgr. 07 Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und Therapeutika (ZEPAI)................................................. 79 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 15) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 1516 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ........................................................................................... 84 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 90 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 91 Ausgaben-Tgr. 03 Cannabis-Agentur.................................................................................................................... 91 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 92 Ausgaben-Tgr. 05 Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz.. 93 Ausgaben-Tgr. 07 Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Beschäftigtenverzeichnisses BeVaP gem. § 293 Abs. 8 SGB V..................................................................................................... 94 1517 Robert Koch-Institut ............................................................................................................................................. 99 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 102 Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 103 Ausgaben-Tgr. 04 Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung......................................... 103 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 109 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 110 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 115 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestaltet die Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Zu dem breiten Aufgabenspektrum des BMG gehören die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung, die staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge, die Prävention und Gesundheitsförderung, der Gesundheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung, die Förderung der Patientensicherheit, die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Drogen- und Suchtprävention, die Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen sowie Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik einschließlich der Telematik und der Ressortforschung. Das BMG wirkt für den Bund an der Gesundheitspolitik der Europäischen Union mit und nimmt gesundheitspolitische Aufgaben im zwischenstaatlichen und multilateralen Bereich wahr. Das BMG ist mit der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung für zwei wichtige Zweige der sozialen Sicherung verantwortlich, in denen rund 90 Prozent der Bevölkerung gegen die mit Krankheit und fast alle Bürgerinnen und Bürger gegen die mit Pflegebedürftigkeit verbundenen finanziellen Risiken abgesichert sind. Kernziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte, dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die soziale Pflegeversicherung ermöglicht es Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, Hilfe und Unterstützung für eine bedarfsgerechte Pflege in Anspruch zu nehmen. Mit der Förderung freiwilliger privater Pflege-Zusatzversicherungen wird das Ziel verfolgt, dass Bürgerinnen und Bürger sich zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall absichern. Das BMG erarbeitet Strategien und Regelungen zur Prävention und zur Gesundheitsförderung, zum Gesundheitsschutz und zur Krankheitsbekämpfung - insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene, der Prävention von HIV und weiteren sexuell übertragbaren Infektionen, der Kindergesundheit, der bevölkerungsmedizinisch und volkswirtschaftlich bedeutsamen nicht-übertragbaren Volkskrankheiten. Ziel der Drogen- und Suchtpolitik ist die Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Drogen sowie die Vermeidung der drogen- und suchtbedingten Probleme in unserer Gesellschaft. Das BMG initiiert Regelungen mit dem Ziel, einen sicheren Verkehr mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Versorgung mit wirksamen und unbedenklichen Arzneimitteln und Medizinprodukten zu gewährleisten. Zu den Zielen des BMG gehört es ebenfalls, die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende in Deutschland zu fördern, die Patientensicherheit zu verbessern, die mit dem medizinischtechnischen Fortschritt verbundenen Risiken und Chancen zu bewerten und für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung nutzbar zu machen sowie im digitalen Wandel der Gesellschaft insbesondere die Vorteile zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologien erschließen zu können. Mit all diesen Aufgaben und Zielsetzungen orientiert sich das BMG am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer Umsetzung in Form der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS). Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Nachhaltigkeitsziel 3. Weitere Nachhaltigkeitsziele (sustainable development goals – SDGs), die durch die Aufgaben des BMG insbesondere mit umgesetzt werden, sind die SDGs 4, 9 und 10. Auf internationaler Ebene trägt das BMG zudem dazu bei, das Nachhaltigkeitsziel 17 zu verwirklichen. Mit dem breiten Aufgabenspektrum des BMG wird Nachhaltigkeit insbesondere im Transformationsbereich "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" gestärkt. Zur Gliederung des Einzelplans Der Programmhaushalt gliedert sich in fünf Kapitel: 1. Gesetzliche Krankenversicherung (Kapitel 1501), 2. Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (Kapitel 1502), 3. Prävention und Gesundheitsverbände (Kapitel 1503), 4. Forschungsvorhaben und -einrichtungen (Kapitel 1504) und 5. Internationales Gesundheitswesen (Kapitel 1505). Es folgen ein Kapitel mit zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Kapitel 1511) sowie Kapitel mit den Verwaltungshaushalten des Bundesministeriums (Kapitel 1512) und seiner vier Geschäftsbereichsbehörden (Kapitel 1513 bis 1517). - 3 - Vorwort 15 Überblick zum Einzelplan 15 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 104 977 103 749 +1 228 629 373 Übrige Einnahmen.................................................. 1 208 574 +634 36 405 Gesamteinnahmen.................................................. 106 185 104 323 +1 862 665 778 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 400 701 354 076 +46 625 31 893 370 386 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 649 816 796 876 -147 060 98 786 350 515 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 15 410 305 15 541 519 -131 214 1 984 597 21 053 785 Ausgaben für Investitionen...................................... 2 868 370 54 948 +2 813 422 94 615 1 033 090 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -29 909 -38 892 +8 983 - Gesamtausgaben.................................................... 19 299 283 16 708 527 +2 590 756 2 209 891 22 807 776 davon flexibilisiert.................................................... 490 817 432 615 +58 202 149 469 411 116 davon nicht flexibilisiert........................................... 18 808 466 16 275 912 +2 532 554 2 060 422 22 396 660 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 000 - +2 000 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 302 402 259 129 +43 273 14 576 258 252 Aus Hauptgruppe 5................................................. 140 359 138 867 +1 492 59 740 128 364 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 37 37 - 7 22 Aus Hauptgruppe 7................................................. 23 487 11 757 +11 730 47 277 3 627 Aus Hauptgruppe 8................................................. 24 532 22 825 +1 707 27 869 20 851 Zusammen.............................................................. 490 817 432 615 +58 202 149 469 411 116 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 273 040 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 119 078 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 82 761 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 67 201 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 000 - 4 - 15 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 15 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1511 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 15 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1511 Tit. 981 01. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR, 1 CHF = 1,06247 EUR. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 15 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In dem Kapitel sind die Mittel für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) veranschlagt. Ausgabenschwerpunkt ist die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Gesundheitsfonds). Die Finanzierung der Ausgaben der GKV erfolgt in erster Linie über Beiträge ihrer Mitglieder und deren Arbeitgeber. In Ergänzung zu den Beitragseinnahmen leistet der Bund seit dem Jahr 2004 eine pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Ab dem Jahr 2017 ist der Bundeszuschuss gemäß § 221 Absatz 1 SGB V auf jährlich 14,5 Mrd. Euro festgeschrieben. Die hierfür erforderlichen Mittel sind bei Titel 636 06 etatisiert. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die GKV ist zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und der älteste Zweig der Sozialversicherung. In ihr sind rund 74 Millionen Versicherte gegen das finanzielle Risiko der mit einer Krankheit verbundenen Kosten versichert. Ein wesentliches Ziel der GKV ist es, im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte, dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Es ist ihre Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten aufzuklären, zu beraten, Leistungen zu gewähren und auf gesunde Lebensführung hinzuwirken. Damit hat die GKV einen umfassenden Auftrag von Gesundheitsförderung und Prävention über Krankenbehandlung bis zur Rehabilitation. Der Bund leistet hierzu einen Zuschuss im Rahmen der pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dadurch sollen die Krankenkassen bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen teilweise entlastet werden. Aufgrund der vielschichtigen Wirkweise tragen die Mittel des Kapitels 1501 "Gesetzliche Krankenversicherung" zur Erreichung verschiedener Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 bei. Insbesondere durch den Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung aller gesetzlich Versicherten wird dabei das SDG 3 verfolgt. Die Absicherung gegen wirtschaftliche Folgen von Krankheitsfällen hilft darüber hinaus, Armut zu vermeiden (SDG 1). Mitglieder der GKV entrichten Beiträge nach ihrer individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, während sich ihr Leistungsanspruch – unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge – allein nach ihrem individuellen Bedarf richtet. Durch dieses Solidaritätsprinzip der GKV wird das Ziel, Ungleichheiten zu verringern (SDG 10), verfolgt. Die Erreichung von SDG 10 wird zudem durch die Übernahme von Leistungen zur Teilhabe durch die GKV unterstützt. Durch die Übernahme von Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschutz sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch stärkt die gesetzliche Krankenversicherung die Geschlechtergleichstellung (SDG 5). Die Gesunderhaltung der erwerbsfähigen Bevölkerung durch die Leistungen der GKV unterstützt maßgeblich die Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (SDG 8). Mit der Finanzierung innovativer Arzneimittel und Maßnahmen zur Sicherstellung medizinischer Infrastruktur trägt die GKV zur Zielerreichung von SDG 9 bei. Überblick zum Kapitel 1501 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 14 500 000 14 650 580 -150 580 17 935 840 Ausgaben für Investitionen...................................... 2 300 000 - +2 300 000 1 000 000 Gesamtausgaben.................................................... 16 800 000 14 650 580 +2 149 420 18 935 840 davon nicht flexibilisiert........................................... 16 800 000 14 650 580 +2 149 420 18 935 840 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 6 -

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