Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 15
Bundesministerium für Gesundheit
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
1501 Gesetzliche Krankenversicherung ....................................................................................................................... 6
1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung .................................................................................................. 9
Ausgaben-Tgr. 01 Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger......................................... 13
1503 Prävention und Gesundheitsverbände ................................................................................................................. 15
Ausgaben-Tgr. 01 Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens................................ 22
Ausgaben-Tgr. 02 Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.......................................................................... 24
Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 26
1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen ............................................................................................................. 28
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 40
1505 Internationales Gesundheitswesen ...................................................................................................................... 41
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 47
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 49
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 51
1512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 56
1513 Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ............................................................................................................ 65
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten im Auftrag der
Krankenkassen........................................................................................................................................................................ 68
Ausgaben-Tgr. 03 Abwicklung von Sponsoringmaßnahmen, Spenden und ähnlichen Geldleistungen............... 68
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 69
Ausgaben-Tgr. 06 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 69
Ausgaben-Tgr. 07 Nationales Zentrum Frühe Hilfen............................................................................................. 70
Ausgaben-Tgr. 08 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 70
1515 Paul-Ehrlich-Institut .............................................................................................................................................. 74
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 77
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 77
Ausgaben-Tgr. 03 Prüflabor für In-vitro Diagnostika/EU-Referenzlabor............................................................... 78
Ausgaben-Tgr. 04 Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Tierimpfstoffen in der EU.............................. 78
Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 79
Ausgaben-Tgr. 07 Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und Therapeutika (ZEPAI)................................................. 79
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 15)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
1516 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ........................................................................................... 84
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 90
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 91
Ausgaben-Tgr. 03 Cannabis-Agentur.................................................................................................................... 91
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 92
Ausgaben-Tgr. 05 Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz.. 93
Ausgaben-Tgr. 07 Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben des
Beschäftigtenverzeichnisses BeVaP gem. § 293 Abs. 8 SGB V..................................................................................................... 94
1517 Robert Koch-Institut ............................................................................................................................................. 99
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 102
Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der EU....................................................................................... 103
Ausgaben-Tgr. 04 Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung......................................... 103
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 109
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 110
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 115
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestaltet die
Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Zu dem breiten
Aufgabenspektrum des BMG gehören die gesetzliche
Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung, die
staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge, die
Prävention und Gesundheitsförderung, der Gesundheitsschutz, die
Krankheitsbekämpfung, die Förderung der
Patientensicherheit, die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Herstellung,
klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und
Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Drogen-
und Suchtprävention, die Berufsgesetze für die Zulassung zu
den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen
sowie Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik einschließlich
der Telematik und der Ressortforschung. Das BMG wirkt für
den Bund an der Gesundheitspolitik der Europäischen Union
mit und nimmt gesundheitspolitische Aufgaben im
zwischenstaatlichen und multilateralen Bereich wahr. Das BMG ist mit
der gesetzlichen Kranken- und der sozialen
Pflegeversicherung für zwei wichtige Zweige der sozialen Sicherung
verantwortlich, in denen rund 90 Prozent der Bevölkerung gegen die
mit Krankheit und fast alle Bürgerinnen und Bürger gegen die
mit Pflegebedürftigkeit verbundenen finanziellen Risiken
abgesichert sind. Kernziel der gesetzlichen Krankenversicherung
ist es, im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte, dem
anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende
Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die soziale
Pflegeversicherung ermöglicht es Pflegebedürftigen und pflegenden
Angehörigen, Hilfe und Unterstützung für eine bedarfsgerechte
Pflege in Anspruch zu nehmen. Mit der Förderung freiwilliger
privater Pflege-Zusatzversicherungen wird das Ziel verfolgt,
dass Bürgerinnen und Bürger sich zusätzlich
eigenverantwortlich für den Pflegefall absichern.
Das BMG erarbeitet Strategien und Regelungen zur
Prävention und zur Gesundheitsförderung, zum Gesundheitsschutz
und zur Krankheitsbekämpfung - insbesondere im Bereich
des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene, der
Prävention von HIV und weiteren sexuell übertragbaren
Infektionen, der Kindergesundheit, der bevölkerungsmedizinisch und
volkswirtschaftlich bedeutsamen nicht-übertragbaren
Volkskrankheiten. Ziel der Drogen- und Suchtpolitik ist die
Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Drogen sowie die
Vermeidung der drogen- und suchtbedingten Probleme in unserer
Gesellschaft.
Das BMG initiiert Regelungen mit dem Ziel, einen sicheren
Verkehr mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die
Versorgung mit wirksamen und unbedenklichen Arzneimitteln
und Medizinprodukten zu gewährleisten.
Zu den Zielen des BMG gehört es ebenfalls, die Bereitschaft
zur Organ- und Gewebespende in Deutschland zu fördern, die
Patientensicherheit zu verbessern, die mit dem
medizinischtechnischen Fortschritt verbundenen Risiken und Chancen
zu bewerten und für eine qualitativ hochwertige medizinische
Versorgung der Bevölkerung nutzbar zu machen sowie im
digitalen Wandel der Gesellschaft insbesondere die Vorteile
zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologien
erschließen zu können.
Mit all diesen Aufgaben und Zielsetzungen orientiert sich das
BMG am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der
Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer Umsetzung
in Form der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS). Der
Schwerpunkt liegt dabei auf dem Nachhaltigkeitsziel 3.
Weitere Nachhaltigkeitsziele (sustainable development goals –
SDGs), die durch die Aufgaben des BMG insbesondere mit
umgesetzt werden, sind die SDGs 4, 9 und 10. Auf
internationaler Ebene trägt das BMG zudem dazu bei, das
Nachhaltigkeitsziel 17 zu verwirklichen. Mit dem breiten
Aufgabenspektrum des BMG wird Nachhaltigkeit insbesondere im
Transformationsbereich "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten,
soziale Gerechtigkeit" gestärkt.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Programmhaushalt gliedert sich in fünf Kapitel:
1. Gesetzliche Krankenversicherung (Kapitel 1501),
2. Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (Kapitel
1502),
3. Prävention und Gesundheitsverbände (Kapitel 1503),
4. Forschungsvorhaben und -einrichtungen (Kapitel 1504)
und
5. Internationales Gesundheitswesen (Kapitel 1505).
Es folgen ein Kapitel mit zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Kapitel 1511) sowie Kapitel mit
den Verwaltungshaushalten des Bundesministeriums (Kapitel
1512) und seiner vier Geschäftsbereichsbehörden (Kapitel
1513 bis 1517).
- 3 -
Vorwort 15
Überblick zum Einzelplan 15
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 104 977 103 749 +1 228 629 373
Übrige Einnahmen.................................................. 1 208 574 +634 36 405
Gesamteinnahmen.................................................. 106 185 104 323 +1 862 665 778
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 400 701 354 076 +46 625 31 893 370 386
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 649 816 796 876 -147 060 98 786 350 515
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 15 410 305 15 541 519 -131 214 1 984 597 21 053 785
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 868 370 54 948 +2 813 422 94 615 1 033 090
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -29 909 -38 892 +8 983 -
Gesamtausgaben.................................................... 19 299 283 16 708 527 +2 590 756 2 209 891 22 807 776
davon flexibilisiert.................................................... 490 817 432 615 +58 202 149 469 411 116
davon nicht flexibilisiert........................................... 18 808 466 16 275 912 +2 532 554 2 060 422 22 396 660
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 000 - +2 000 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 302 402 259 129 +43 273 14 576 258 252
Aus Hauptgruppe 5................................................. 140 359 138 867 +1 492 59 740 128 364
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 37 37 - 7 22
Aus Hauptgruppe 7................................................. 23 487 11 757 +11 730 47 277 3 627
Aus Hauptgruppe 8................................................. 24 532 22 825 +1 707 27 869 20 851
Zusammen.............................................................. 490 817 432 615 +58 202 149 469 411 116
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 273 040
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 119 078
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 82 761
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 67 201
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 000
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 000
- 4 -
15 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 15 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1511 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 15 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1511 Tit. 981 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR, 1 CHF = 1,06247 EUR.
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Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 15
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In dem Kapitel sind die Mittel für die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) veranschlagt.
Ausgabenschwerpunkt ist die pauschale Abgeltung der
Aufwendungen der Krankenkassen für
gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Gesundheitsfonds). Die Finanzierung der
Ausgaben der GKV erfolgt in erster Linie über Beiträge ihrer
Mitglieder und deren Arbeitgeber. In Ergänzung zu den
Beitragseinnahmen leistet der Bund seit dem Jahr 2004 eine
pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für
gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Ab dem Jahr 2017 ist der
Bundeszuschuss gemäß § 221 Absatz 1 SGB V auf jährlich
14,5 Mrd. Euro festgeschrieben. Die hierfür erforderlichen
Mittel sind bei Titel 636 06 etatisiert.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die GKV ist zentraler Bestandteil des deutschen
Gesundheitssystems und der älteste Zweig der Sozialversicherung. In ihr
sind rund 74 Millionen Versicherte gegen das finanzielle
Risiko der mit einer Krankheit verbundenen Kosten versichert.
Ein wesentliches Ziel der GKV ist es, im Krankheitsfall eine
bedarfsgerechte, dem anerkannten Stand der medizinischen
Wissenschaft entsprechende Gesundheitsversorgung zu
gewährleisten. Es ist ihre Aufgabe, die Gesundheit der
Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren
Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten
aufzuklären, zu beraten, Leistungen zu gewähren und auf gesunde
Lebensführung hinzuwirken. Damit hat die GKV einen
umfassenden Auftrag von Gesundheitsförderung und Prävention über
Krankenbehandlung bis zur Rehabilitation. Der Bund leistet
hierzu einen Zuschuss im Rahmen der pauschalen
Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für
gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dadurch sollen die
Krankenkassen bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
teilweise entlastet werden.
Aufgrund der vielschichtigen Wirkweise tragen die Mittel des
Kapitels 1501 "Gesetzliche Krankenversicherung" zur
Erreichung verschiedener Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030
bei. Insbesondere durch den Zugang zu hochwertiger
Gesundheitsversorgung aller gesetzlich Versicherten wird dabei
das SDG 3 verfolgt. Die Absicherung gegen wirtschaftliche
Folgen von Krankheitsfällen hilft darüber hinaus, Armut zu
vermeiden (SDG 1). Mitglieder der GKV entrichten
Beiträge nach ihrer individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
während sich ihr Leistungsanspruch – unabhängig von der
Höhe der gezahlten Beiträge – allein nach ihrem
individuellen Bedarf richtet. Durch dieses Solidaritätsprinzip der GKV
wird das Ziel, Ungleichheiten zu verringern (SDG 10), verfolgt.
Die Erreichung von SDG 10 wird zudem durch die
Übernahme von Leistungen zur Teilhabe durch die GKV unterstützt.
Durch die Übernahme von Leistungen bei Schwangerschaft
und Mutterschutz sowie zur Empfängnisverhütung, bei
Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch stärkt die gesetzliche
Krankenversicherung die Geschlechtergleichstellung (SDG 5).
Die Gesunderhaltung der erwerbsfähigen Bevölkerung durch
die Leistungen der GKV unterstützt maßgeblich die
Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (SDG 8). Mit
der Finanzierung innovativer Arzneimittel und Maßnahmen zur
Sicherstellung medizinischer Infrastruktur trägt die GKV zur
Zielerreichung von SDG 9 bei.
Überblick zum Kapitel 1501
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 14 500 000 14 650 580 -150 580 17 935 840
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 300 000 - +2 300 000 1 000 000
Gesamtausgaben.................................................... 16 800 000 14 650 580 +2 149 420 18 935 840
davon nicht flexibilisiert........................................... 16 800 000 14 650 580 +2 149 420 18 935 840
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
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