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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung ........................................................................... 7 Einnahmen-Tgr. 02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz........................... 9 Ausgaben-Tgr. 10 Begabtenförderung.................................................................................................................. 11 Ausgaben-Tgr. 20 Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung............................................................ 14 Ausgaben-Tgr. 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf...................................................................................... 17 Ausgaben-Tgr. 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)....................................................................... 22 Ausgaben-Tgr. 70 Europäische Schulen............................................................................................................... 24 Ausgaben-Tgr. 80 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung....................................................................... 25 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 28 3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems ................................................................... 29 Ausgaben-Tgr. 01 Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems....................................................... 34 Ausgaben-Tgr. 10 Geistes- und Sozialwissenschaften......................................................................................... 39 Ausgaben-Tgr. 20 Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS), Bonn...................................................................................................................................................................... 40 Ausgaben-Tgr. 30 Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG), Bonn........................................................... 41 Ausgaben-Tgr. 40 Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG), Berlin.................. 42 Ausgaben-Tgr. 50 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)................................................................................. 46 Ausgaben-Tgr. 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung.............. 47 Ausgaben-Tgr. 70 Leistungen für europäische und internationale Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen........................................................................................................................................................................ 49 Ausgaben-Tgr. 80 Abwicklung Deutsche Historische Institute Rom und Paris..................................................... 52 Ausgaben-Tgr. 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung gGmbH)................................................................................................................................................... 53 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 54 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 30) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 3004 Forschung für Innovationen, Zukunftsstrategie .................................................................................................... 62 Ausgaben-Tgr. 10 Neue Konzepte und regionale Förderung............................................................................... 74 Ausgaben-Tgr. 20 Ausgaben für den Schutz der Informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 77 Ausgaben-Tgr. 30 Innovation durch Lebenswissenschaften................................................................................. 82 Ausgaben-Tgr. 40 Nachhaltigkeit, Klima, Energie................................................................................................. 86 Ausgaben-Tgr. 50 Ausgewählte Schwerpunkte der Grundlagenforschung.......................................................... 92 Ausgaben-Tgr. 60 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München 94 Ausgaben-Tgr. 70 Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) und Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIH)................................................................................................................................. 98 Ausgaben-Tgr. 90 Großforschungseinrichtungen sächsische Lausitz und mitteldeutsches Revier und KI- Kompetenzzentren....................................................................................................................................................... 107 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 111 3010 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 125 Ausgaben-Tgr. 10 Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE).............................................................. 126 Ausgaben-Tgr. 20 JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH............................................ 127 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 129 3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 131 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 132 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 135 3012 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 139 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 145 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 146 Übersicht 2 Projektträger und Projektbegleiter des BMFTR ................................................................................ 152 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 157 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) nimmt die Aufgaben der Bundesregierung auf dem Gebiet der Bildungs- und Forschungspolitik wahr. Bildung, Forschung und Innovation sind der Schlüssel zur Lösung der Herausforderungen unserer Zeit. Investitionen in Bildung und Forschung sind Zukunftsinvestitionen. Sie sichern langfristig Wachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. Bildung erschließt den Menschen den Zugang zu Wissen und ermöglicht wirtschaftliche, soziale, kulturelle und digitale Teilhabe und Aufstieg. Die Aufgaben des BMFTR für ein leistungsfähiges Bildungswesen umfassen den gesamten Lebensverlauf. Sie reichen von der frühkindlichen Förderung und vorschulischen Bildung über Studium, Berufsausbildungs- und Ausbildungsförderung bis zur Erwachsenenbildung (lebensbegleitendes Lernen), auch im höheren Alter. Das BMFTR trägt damit entlang der jeweiligen Verantwortungsbereiche von Bund und Ländern zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich bei. Wichtige Schwerpunkte sind der Einsatz für mehr Chancengerechtigkeit und Qualität im Bildungssystem, die Sicherung des Fachkräfteangebots für Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Gestaltung eines zukunftsfähigen Bildungswesens. Hierzu fördert das BMFTR auch die Kompetenzentwicklung von Lernenden und Lehrenden in einer digital geprägten Welt und unterstützt die Entwicklung und den Ausbau von digitalen Bildungsplattformen. Zudem unterstützt das BMFTR Länder und Kommunen bei gezielten Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur (etwa über das Startchancen-Programm), in die digitale schulische Bildungsinfrastruktur und in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Deutschland ist Innovationsland und ein weltweit führender Standort für Wissenschaft, Forschung und Innovation. Grundlegend ist, dass die Wissenschaftslandschaft kooperativ, europäisch und international vernetzt, sicher, arbeitsteilig und polyzentrisch aufgestellt ist. Das BMFTR gestaltet die Rahmenbedingungen des Wissenschafts- und Innovationssystems maßgeblich mit. Davon profitieren Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen in ihren Aktivitäten in Forschung und Entwicklung (FuE) gleichermaßen. Mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation (FuI) hat die Bundesregierung ihre FuI-Politik neu aufgestellt. Die Umsetzung erfolgt ressortübergreifend, missionsorientiert, agil, lernend und mit Kennzahlen zur Erfolgsmessung. Ein zentraler Schwerpunkt ist es dabei, technologie- und lösungsoffen Innovation und Transfer entlang der gesamten Innovationskette zu fördern - von der Grundlagenforschung, etwa an leistungsfähigen Forschungsinfrastrukturen, bis zur Entwicklung marktfähiger Neuerungen. Die Gesundheitsforschung widmet sich den genetischen Grundlagen, der Entstehung und Prävention von Krankheiten, der wirksamen Bekämpfung von Infektions- und Volkskrankheiten, der Digitalisierung und Personalisierung der Medizin, der globalen Gesundheit und der Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen. Für eine nachhaltige Transformation entlang der Agenda 2030 sowie die Sicherung der Souveränität und Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas sind die vorausschauende Förderung innovativer Technologien und sozialer Innovationen, auch in länderübergreifenden Forschungsverbünden, unverzichtbar. Das BMFTR fördert deshalb Bildungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben, welche die Grundlagen für nachhaltiges Handeln schaffen und konkrete Lösungswege für die prioritären Transformationsbereiche der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bereitstellen. Um die technologische Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken, zu verteidigen und in Teilen zurückzugewinnen, fördert das BMFTR die Erforschung von Schlüsseltechnologien, deren Transfer in die Anwendung, den Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen Infrastruktur und die Sicherung der relevanten Kompetenzen sowie der Fachkräftebasis. Neben den Themenfeldern Mikroelektronik und neue Materialien liegen inhaltliche Schwerpunkte in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI), Quantensysteme, IT-Sicherheit, Kommunikationstechnologien, Höchstleistungsrechnen, Produktionstechnologien, Batterieforschung und Biotechnologie. Die Förderung umfasst auch Maßnahmen und Projekte zum Ausbau europäischer und internationaler Kooperationen. Für Deutschland ist es essentiell, in die weltweiten Wissensströme und Innovationsprozesse eingebunden zu sein und gleichzeitig die Sicherheit der Forschung zu verbessern. Nur so können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit sichern und zur Bewältigung der globalen Herausforderungen beitragen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis gelegt. Hierunter fallen u. a. Prototyp- und Demonstrationsanlagen, Reallabore und Experimentierräume, Untersuchungen von FuE-Aspekten zu technischen Regeln, Normen und Standards, die Unterstützung von technologieorientierten und sozial-innovativen Unternehmensgründungen aus der Forschung heraus sowie das Setzen innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen. Ziel ist eine neue Transfer- und Gründungskultur in Deutschland. Aus den für die Projektförderung sowie für gesetzliche Leistungen veranschlagten Mitteln dürfen ferner Ausgaben fürvorbereitende und begleitende Studien und Gutachten (einschließlich externer Beratung und Begutachtung einzelner- Fördermaßnahmen), für die Bereitstellung von aussagefähigen Datengrundlagen, für die im Rahmen der Projektzielsetzungenerforderliche kommunikative Verbreitung der Förderbedingungen und Ergebnisse, für die Verbreitung von Fachinformationenfür die Öffentlichkeit, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch im nationalen und internationalen Rahmen sowie für dieErstattung von Aufwendungen für Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen der Bewerbung um Fördermittel aus denForschungsrahmenprogrammen der EU geleistet werden. Bei den in der Regel nicht rückzahlbaren Zuwendungen für FuEProjektein der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Das BMFTR trägt insbesondere zu den „Sustainable Development Goals“ (SDGs) 4 „Hochwertige Bildung“ und 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ bei, sowie, da Bildung und Forschung zentrale Treiber für Nachhaltigkeit darstellen, zu zahlreichen weiteren SDGs: SDG 2 „Kein Hunger“, SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, SDG 5 „Geschlechtergleichheit“, SDG 6 „Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen“, SDG 7 „Bezahlbare und saubere Energie“, SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, SDG 10 „Weniger Ungleichheit“, SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, SDG 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“, SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“, SDG 14 „Leben unter Was- - 3 - Vorwort 30 ser“, SDG 15 „Leben an Land“ und SDG 17 „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“. - 4 - 30 Vorwort Überblick zum Einzelplan 30 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 40 245 40 245 - 75 523 Übrige Einnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 79 807 Gesamteinnahmen.................................................. 51 251 51 251 - 155 330 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 167 369 155 588 +11 781 21 541 151 458 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 160 066 154 523 +5 543 9 142 135 159 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 18 671 014 18 364 071 +306 943 186 109 18 854 099 Ausgaben für Investitionen...................................... 3 931 346 3 657 379 +273 967 6 052 2 172 271 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -552 117 -845 227 +293 110 - Gesamtausgaben.................................................... 22 377 678 21 486 334 +891 344 222 844 21 312 987 davon flexibilisiert.................................................... 243 818 218 215 +25 603 31 108 208 618 davon nicht flexibilisiert........................................... 22 133 860 21 268 119 +865 741 191 736 21 104 369 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 882 766 - +882 766 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 137 085 129 278 +7 807 23 535 121 261 Aus Hauptgruppe 5................................................. 33 370 21 157 +12 213 5 562 20 384 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 62 117 56 856 +5 261 87 59 921 Aus Hauptgruppe 7................................................. 100 100 - 105 - Aus Hauptgruppe 8................................................. 11 146 10 824 +322 1 819 7 052 Zusammen.............................................................. 243 818 218 215 +25 603 31 108 208 618 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 7 022 695 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 874 190 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 836 600 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 796 150 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 160 485 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 229 620 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 95 150 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 30 500 - 5 - Überblick zum Einzelplan 30 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 3004 Tit. 686 06 und Kap. 3011 Tit. 981 01. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3011 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3012 Tit. 831 01. 4. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3011 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Detailinformationen zu den Projektträgern und Projektbegleitern des BMFTR ergeben sich aus der Übersicht 2. Angewandte Kurse: 1 CHF = 1,06247 EUR. - 6 - 30 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen Schwerpunkte der Bildungspolitik mit Ausnahme der Hochschulfinanzierung zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere die Zuweisungen an die Länder im Rahmen des DigitalPakts Schule zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur in Höhe von 1,62 Mrd. Euro und Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im Lebenslauf mit einem Gesamtvolumen von rd. 390 Mio. Euro. Hinzu kommen Ausgaben zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung in Höhe von rd. 308 Mio. Euro. Darüber hinaus sind hier folgende Studien-, Fortbildungs- und sonstige individuelle Bildungsfinanzierung durch den Bund mit insgesamt über 3,4 Mrd. Euro verankert: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Leistungen der Begabtenförderungswerke, berufliche Begabtenförderung und nationales Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Im Kontext der grundlegenden gesellschaftlichen Transformationsprozesse kommt der Stärkung des Lernens im Lebenslauf wesentliche Bedeutung zu. Hierfür müssen entsprechende Möglichkeiten und Anreize geschaffen sowie die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden. Frühe Bildung in hoher Qualität ist eine entscheidende Voraussetzung für einen gelingenden Bildungs- und Lebensweg aller Kinder. Indem sie die Integrations- und Teilhabechancen befördert, trägt sie zu einer ganzheitlichen Kindesentwicklung bei. BMFTR fördert daher verschiedene Projekte zum Erwerb von Grundkompetenzen beim Lesen sowie mathematischer und naturwissenschaftlicher Grundfertigkeiten. Durch empirische Bildungsforschung, Monitoring und innovative Entwicklungsvorhaben, u. a. in der "Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“, wird die Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte als Qualitätskriterium gefördert. Mit dem DigitalPakt Schule (DPS) unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele sind der flächendeckende Auf- und Ausbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Vor allem die länderübergreifenden Vorhaben als Teil des DPS schaffen Kooperationen und zeigen nachhaltig den Mehrwert des DPS innerhalb des föderalen Systems. Zur Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Umgang mit digitalen Medien im Unterricht fördert das BMFTR „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ in Kooperation mit den Ländern. Die Qualifizierung der Lehrkräfte, die Stärkung diversitätssensiblen Handlungswissens zur Verbesserung der Bildungsteilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie eine verbesserte Diagnostik in der inklusiven Bildung über alle Bildungsbereiche hinweg unterstützt das BMFTR vor allem durch die Förderung von Forschungs- und Transferaktivitäten. Gemeinsam mit den Ländern fördert der Bund im Rahmen der Initiative "Leistung macht Schule" leistungsstarke und potenziell besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler, sowie mit "Schule macht stark" eine Initiative zur Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen. Im Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" sollen gerade bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen über außerschulische Angebote neue Zugänge zur Bildung eröffnet werden. Durch das Bildungsmonitoring sichern und verbessern Bund und Länder die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens mithilfe der Bereitstellung von evidenzbasiertem Wissen für bildungsrelevante Entscheidungen und Reformen im Bildungssystem. Mit dem "Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung“ bündelt das BMFTR die Forschungsförderung zu zukunftsträchtigen Handlungsfeldern im Bildungsbereich und unterstützt so die Evidenzbasierung der Bildungspolitik. Im Rahmen der Förderung von Bildungskommunen, z. B. durch Forschung zu finanzieller Bildung und des Fachnetzwerks kommunales Bildungsmanagement unterstützt das BMFTR Städte und Landkreise dabei, ein datenbasiertes Bildungsmanagement aufzubauen, um vor Ort passende Bildungsangebote rund um gewählte Themenschwerpunkte für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können. Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung ist eine wesentliche Aufgabe für das deutsche Bildungssystem, da die zunehmende Globalisierung und der fortlaufende ökologische und technologische Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft dazu führen, dass sich die Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte stetig verändern. Mit der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung verleiht das BMFTR der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der beruflichen Neuorientierung neuen Schub mit dem Ziel, den zukünftig weiter steigenden Fachkräftebedarf decken zu können und bestmögliche individuelle Bildungschancen zu eröffnen. Darüber hinaus müssen Aus- und Fortbildungsordnungen kontinuierlich und bedarfsorientiert modernisiert und dadurch verlässliche Grundlagen für eine zukunftsfeste berufliche Ausbildung und Weiterqualifizierung geschaffen werden. Durch eine frühzeitige individuelle Förderung soll die Zahl an Schulabgängern ohne Schulabschluss weiter reduziert werden. Durch eine intensivere Berufsorientierung soll der Übergang von Schule in Ausbildung weiter verbessert werden. Maßnahmen, wie etwa im Rahmen der Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss", beugen nicht nur dem drohenden Fachkräftemangel vor, sondern auch einer hohen Jugendarbeitslosigkeit, und tragen zur Stärkung des Berufsbildungssystems bei. Ein neues Sonderprogramm soll zur technologischen Innovation, individuelleren Beratung und - 7 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

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