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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 05 Auswärtiges Amt (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 05 Auswärtiges Amt (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 Einzelplan 05 Auswärtiges Amt Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität ................................................................................................................... 6 Ausgaben-Tgr. 01 Leistungen an die VN und im internationalen Bereich............................................................. 8 Ausgaben-Tgr. 02 Sicherheit, Stabilität und Abrüstung........................................................................................ 13 Ausgaben-Tgr. 03 Humanitäre Hilfe und Krisenprävention................................................................................... 15 Ausgaben-Tgr. 04 Globale Partnerschaften.......................................................................................................... 18 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 21 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen ..................................................................... 22 Ausgaben-Tgr. 01 Bilaterale Zusammenarbeit...................................................................................................... 26 Ausgaben-Tgr. 02 Pflege der Auslandsbeziehungen, Europäische Zusammenarbeit.......................................... 29 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 36 0504 Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland ....................................................................................................... 37 Ausgaben-Tgr. 01 Allgemeine Auslandskulturarbeit (Projektförderung)............................................................... 40 Ausgaben-Tgr. 02 Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich (Schulfonds)......................................................................................................................... 48 Ausgaben-Tgr. 04 Allgemeine Auslandskulturarbeit (Institutionelle Förderung)................................................... 52 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 59 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 63 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 64 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 67 0512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 71 Einnahmen-Tgr. 01 Inland..................................................................................................................................... 73 Einnahmen-Tgr. 02 Ausland.................................................................................................................................. 74 Ausgaben-Tgr. 05 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 77 0513 Deutsches Archäologisches Institut ..................................................................................................................... 92 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 96 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen für Bundesbehörden.................................................................. 96 0514 Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten ....................................................................................................... 102 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 106 Anlage zur Drucksache 21/600 (Einzelplan 05) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 107 Übersicht 2 Grundsätze für die Berechnung der Aufwandsentschädigung der entsandten Bediensteten der diplomatischen und konsularischen Vertretungen ................................................................................................ 114 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 117 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet und fest in den Vereinten Nationen und der Europäischen Union verankert. Sie trägt zum Erfolg und Ansehen unseres Landes bei. Der Auswärtige Dienst will die Chancen, die sich unserem Land und seinen Bürgerinnen und Bürgern bieten, auch künftig auf die bestmögliche Weise nutzen. Dabei muss der Auswärtige Dienst die richtige Balance zwischen effizientem Krisenmanagement und der Gestaltung langfristiger Ordnung sicherstellen. Die deutsche Außenpolitik muss dafür noch konsequenter in den europäischen Kontext eingebettet werden. Nach Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten und zu internationalen und überstaatlichen Organisationen Sache des Bundes. Für Angelegenheiten der Europäischen Union bestehen daneben Mitwirkungsrechte der Bundesländer nach Artikel 23 Absatz 2 GG. Der nach Artikel 87 Absatz 1 GG in bundeseigener Verwaltung geführte Auswärtige Dienst ist das Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Auswärtige Dienst nimmt den Auftrag und die Aufgabe der Auswärtigen Angelegenheiten nach dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842) wahr. Danach dient der Auswärtige Dienst 1. einer dauerhaften, friedlichen und gerechten Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt, 2. der Wahrung der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, 3. der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Erde und dem Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit, 4. der Achtung und Fortentwicklung des Völkerrechts, 5. dem Aufbau eines vereinten Europas und 6. der Einheit und Freiheit des deutschen Volkes. 7. Seine Aufgaben sind insbesondere, 8. die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu vertreten, 9. die auswärtigen Beziehungen, insbesondere auf politischem, wirtschaftlichem, entwicklungspolitischem, kulturellem, wissenschaftlichem, technologischem, umweltpolitischem und sozialem Gebiet zu pflegen und zu fördern, 10. die Bundesregierung über die Verhältnisse und Entwicklung im Ausland zu unterrichten, 11. über die Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu informieren, 12. Deutschen im Ausland Hilfe und Beistand zu leisten, 13. bei der Gestaltung der Beziehungen im internationalen Rechtswesen und bei der Entwicklung der internationalen Rechtsordnung mitzuarbeiten und 14. die außenpolitischen Beziehungen betreffenden Tätigkeiten von staatlichen und anderen öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland im Rahmen der Politik der Bundesregierung zu koordinieren. 15. Europa und die transatlantische Partnerschaft bilden das Fundament deutscher Außenpolitik, welches gestärkt wird durch die weitere Arbeit an einem vereinten, solidarischen Europa, die nachbarschaftliche Zusammenarbeit mit Frankreich und Polen, die engen Beziehungen zu allen europäischen Staaten und die Intensivierung der transatlantischen Beziehungen. 16. Deutschland verfolgt einen umfassenden Ansatz, der die Instrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (SDGs 4,5,10,16) und der Außenwirtschaftsförderung einbezieht. Deutsche Sicherheitspolitik ist multilateral gestaltete Friedenspolitik, die einem Ansatz integrierter Sicherheit und präventiver Politik verpflichtet ist (SDG 16). Die Zusammenarbeit mit den EU- und NATO-Partnern und die Arbeit in den Vereinten Nationen sind zentrale Wirkungsfelder der deutschen Außenpolitik in den Bereichen Abrüstung und Nichtverbreitung, Menschenrechtsfragen, Humanitäre Hilfe und Krisenprävention (SDGs 1, 2, 3, 5, 6, 16, 17). Schwerpunktaufgaben sind die Beilegung internationaler Konflikte bzw. Kriege, allen voran in der Ukraine, in Syrien und Jemen sowie in Gaza, die Wahrung der Menschenrechte, aber auch in komplexen Krisenbrennpunkten Afrikas, die Bekämpfung von Fluchtursachen durch Krisenprävention und Stabilisierung sowie Überlebenssicherung und die Linderung akuten menschlichen Leids durch rasche und bedarfsgerechte Leistung humanitärer Hilfe. Mit einer ambitionierten und zielgerichteten Klima-, Energie- und Umweltaußenpolitik setzt sich Deutschland, auch mit seinen Auslandsvertretungen dafür ein, die Umsetzung der Rio- Beschlüsse von 1992 und des Übereinkommens von Paris voranzutreiben und die Auswirkungen zu bewältigen, die die Klima- und Biodiversitätskrise weltweit auf Frieden, Sicherheit und Stabilität hat (SDG 6, 7, 13, 14, 15, 16, 17). Zur Gliederung des Einzelplans Die Fach- und Programmausgaben des Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 0501 bis 0504 dargestellt. Finanzieller Schwerpunkt ist dabei Kapitel 0501, das die Beitragszahlungen an die VN und andere internationale Institutionen enthält. In Kapitel 0502 bilden bilaterale und europäische Projekte den Schwerpunkt. Einen weiteren Schwerpunkt der Fachausgaben bildet Kapitel 0504, in dem die Ausgaben für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik veranschlagt werden. In den Kapiteln 0511 und 0512 sind die Personal- und Sachausgaben abgebildet. Organisatorisch besteht der Auswärtige Dienst aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Behörde unter Leitung der Bundesministerin des Auswärtigen bilden. Außerdem gehört zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts das Deutsche Archäologische Institut. Rechtsgrundlage, Sitz und Gliederung des Instituts sind in der Vorbemerkung zu Kapitel 0513 dargestellt. Informationen zur nachgeordneten Dienststelle Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten sind in den Vorbemerkungen zu Kapitel 0514 enthalten. - 3 - Vorwort 05 Überblick zum Einzelplan 05 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 192 619 67 619 +125 000 208 121 Übrige Einnahmen.................................................. 200 200 - 2 211 Gesamteinnahmen.................................................. 192 819 67 819 +125 000 210 332 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 1 393 597 1 355 202 +38 395 11 940 1 325 864 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 848 351 808 168 +40 183 56 751 699 517 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 539 981 3 613 140 -73 159 1 413 4 604 087 Ausgaben für Investitionen...................................... 312 939 264 528 +48 411 89 032 344 860 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -35 738 -76 238 +40 500 - Gesamtausgaben.................................................... 6 059 130 5 964 800 +94 330 159 136 6 974 328 davon flexibilisiert.................................................... 1 968 586 2 016 406 -47 820 140 697 2 019 775 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 090 544 3 948 394 +142 150 18 439 4 954 553 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 218 984 64 800 +154 184 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 1 220 727 1 199 179 +21 548 11 685 1 166 496 Aus Hauptgruppe 5................................................. 497 987 579 122 -81 135 51 093 519 410 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 814 814 - 227 926 Aus Hauptgruppe 7................................................. 157 561 136 761 +20 800 51 955 105 683 Aus Hauptgruppe 8................................................. 91 497 100 530 -9 033 25 737 227 260 Aus Hauptgruppe 9................................................. - - - - Zusammen.............................................................. 1 968 586 2 016 406 -47 820 140 697 2 019 775 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 511 981 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 125 268 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 812 609 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 462 749 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 41 623 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 8 878 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 8 605 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 8 462 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 8 062 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 7 420 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 7 274 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 4 074 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 3 630 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 3 630 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 3 630 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 4 567 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 300 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 300 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 300 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 300 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 300 - 4 - 05 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 05 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0512 Tgr. 05 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0511 Tit. 981 01 und 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0511 Tit. 381 01 und 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR; 1 CHF = 1,06247 EUR. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 05 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die Ausgaben dieses Kapitels werden im Rahmen eines Gender Budgeting seit 2023 sukzessive nach Kriterien zur Geschlechtergerechtigkeit erfasst (SDGs 5, 16). Humanitäre Hilfe ist Ausdruck der außenpolitischen Verantwortung Deutschlands in der Welt und unseres solidarischen Selbstverständnisses. Regionale Schwerpunkte sind der Nahe und Mittlere Osten, Afrika und die humanitäre Notlage aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine (SDGs 1, 2, 3, 6). Einen weiteren Ausgabenschwerpunkt stellen die Leistungen an die Vereinten Nationen (VN) und weitere internationale Organisationen dar. Hierdurch erfüllt Deutschland seine Verpflichtungen als Mitglied der multilateralen Welt- und Wertegemeinschaft und beteiligt sich aktiv an deren Weiterentwicklung (SDG 17). Maßnahmen der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung flankieren das diplomatische Handeln der Bundesregierung. Sie sind ein Instrument der Sicherheitspolitik, in fragilen Kontexten gemeinsam mit europäischen und internationalen Partnern. Hierzu gehören die Stärkung eines bürgernahen und verantwortungsvollen Sicherheitssektors, Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramme für Polizei und Streitkräfte, Mediation, die Förderung von Rechtstaatlichkeit und Demokratie ebenso wie die Bekämpfung von Extremismus und Terror mit zivilen Mitteln sowie der Prävention und Bewältigung klimainduzierter bewaffneter Konflikte (SDG 16). Das Auswärtige Amt setzt daneben auch Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte um, u. a. über unsere, zu diesem Zwecke vom Deutschen Bundestag auch personell verstärkten Auslandsvertretungen weltweit und eine verstärkte Unterstützung des Büros des Hohen VN-Kommissars für Menschenrechte (SDG 5). Deutschland setzt sich zudem weltweit für mehr Sicherheit und Stabilität durch Abrüstung, Rüstungskontrolle und Zusammenarbeit zur Nichtverbreitung sowie Cybersicherheit ein. Schwerpunkt ist hierbei, die bestehende Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur zu erhalten und wo erforderlich weiterzuentwickeln. Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine rücken erhöhte Risiken im Bereich von Nuklear-, Bio- und Chemiewaffen, die nukleare Sicherheit und Sicherung der KKW der Ukraine sowie zunehmend Cyberthemen in den Mittelpunkt (SDG 16). Mit der Entsendung ziviler Expertinnen und Experten über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze unterstützt die Bundesregierung multilaterale Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Demokratie, Menschenrechte und humanitäre Hilfe (SDGs 1, 2, 3, 5, 6, 16, 17). Als deutscher Federführer in der internationalen Klimapolitik und in den internationalen Klimaverhandlungen steuert das Auswärtige Amt die Bemühungen, Industrie- und Schwellenländer zu mehr Klimaschutz zu bewegen und sie konkret beim Kohleausstieg, bei der Dekarbonisierung ihrer Industrie oder beim Stopp der Entwaldung zu unterstützen. Klimapolitik ist Sicherheits- und Geopolitik: Durch ein verlässliches und überzeugendes klimapolitisches Angebot stärkt Deutschland die internationalen Klimaregime und schärft sein Profil als verlässlicher Partner auch in Zeiten, in denen der regelbasierte Multilateralismus von verschiedenen Seiten unter Druck gerät. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Verantwortungsvolles und vorausschauendes Agieren in der humanitären Hilfe soll dazu beitragen, die weitere Verschärfung humanitärer Krisen sowie deren regionale und überregionale Auswirkungen einzudämmen. Übergeordnetes Ziel der humanitären Hilfe ist es, für Menschen in Notlagen ein Überleben in Würde und Sicherheit zu gewährleisten (SDGs 1, 2, 3, 6). Deutschland ist den Zielen der VN-Charta verpflichtet und wirkt über die Leistungen an die Vereinten Nationen auf die Sicherung und Schaffung von Frieden und Sicherheit in der Welt hin. Durch den Beitrag zum ordentlichen Haushalt der VN beteiligt sich Deutschland an der Erhaltung der Normen setzungs- und Verwaltungsfähigkeit der VN. Es beteiligt sich darüber hinaus finanziell an vom VN-Sicherheitsrat mandatierten friedenserhaltenden Maßnahmen (SDG 16, 17). Die Mittel für Krisenfrüherkennung, Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung ermöglichen einen politischen Beitrag zur Prävention und Bewältigung von Gewaltkonflikten. Stabilisierungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, die Grundlagen für Frieden und menschliche Sicherheit herzustellen sowie ein weiteres Anwachsen der humanitären Bedarfe zu verhindern. Im Rahmen des PREVIEW-Projekts setzt das AA den Ausbau von Krisenfrüherkennungs- und Analysefähigkeiten fort (SDG 16). Ziel der Projektarbeit zur Förderung der Menschenrechte ist die Unterstützung der örtlichen Zivilgesellschaft, primär in Entwicklungs- und Schwellenländern, in ihrem Engagement für die Überwachung, Stärkung und Durchsetzung von Menschenrechten weltweit. Ziel der Förderung im Bereich Abrüstung, Rüstungskontrolle und der Zusammenarbeit zu Nichtverbreitung sowie Cybersicherheit ist ein friedliches, vertrauensvolles Zusammenleben mit weniger Waffen, vor allem ohne Massenvernichtungswaffen. Wichtige Beiträge hierfür sind u.a. die Sicherung und Vernichtung von Nuklearmaterial und Chemiewaffen, eine Erhöhung der Biosicherheit, konventionelle Rüstungskontrolle, einschl. neuer Regelungsansätze für neue Technologien und den Weltraum. Die Vorhaben zur Cybersicherheit und Weltraumkommunikation sollen der Stärkung eines globalen, offenen und freien Internets dienen (SDG 16). Die seit 2022 vom AA verantwortete Klima-, Energie- und Umweltaußenpolitik trägt zur Umsetzung der SDGs 7, 13, 14, 15 und 17 bei, ebenso die Beiträge zur Klimarahmenkonvention und (UNFCCC), dem „International Panel on Climate Change“ (IPCC) und der „Climate and Clean Air Coalition“ - 6 -

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