Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 05 Auswärtiges Amt (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 05 Auswärtiges Amt (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 05
Auswärtiges Amt
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
0501 Sicherung von Frieden und Stabilität ................................................................................................................... 6
Ausgaben-Tgr. 01 Leistungen an die VN und im internationalen Bereich............................................................. 8
Ausgaben-Tgr. 02 Sicherheit, Stabilität und Abrüstung........................................................................................ 13
Ausgaben-Tgr. 03 Humanitäre Hilfe und Krisenprävention................................................................................... 15
Ausgaben-Tgr. 04 Globale Partnerschaften.......................................................................................................... 18
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 20
0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen ..................................................................... 21
Ausgaben-Tgr. 01 Bilaterale Zusammenarbeit...................................................................................................... 25
Ausgaben-Tgr. 02 Pflege der Auslandsbeziehungen, Europäische Zusammenarbeit.......................................... 29
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 36
0504 Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland ....................................................................................................... 37
Ausgaben-Tgr. 01 Allgemeine Auslandskulturarbeit (Projektförderung)............................................................... 40
Ausgaben-Tgr. 02 Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen
Zusammenarbeit im Schulbereich (Schulfonds)......................................................................................................................... 48
Ausgaben-Tgr. 04 Allgemeine Auslandskulturarbeit (Institutionelle Förderung)................................................... 51
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 59
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 63
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 64
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 67
0512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 72
Einnahmen-Tgr. 01 Inland..................................................................................................................................... 74
Einnahmen-Tgr. 02 Ausland.................................................................................................................................. 75
Ausgaben-Tgr. 05 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 78
0513 Deutsches Archäologisches Institut ..................................................................................................................... 93
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 97
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen für Bundesbehörden.................................................................. 97
0514 Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten ....................................................................................................... 103
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 108
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 05)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 109
Übersicht 2 Grundsätze für die Berechnung der Aufwandsentschädigung der entsandten Bediensteten der
diplomatischen und konsularischen Vertretungen ................................................................................................
116
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 119
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Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet und fest
in den Vereinten Nationen und der Europäischen Union
verankert. Sie trägt zum Erfolg und Ansehen unseres Landes
bei. Der Auswärtige Dienst will die Chancen, die sich
unserem Land und seinen Bürgerinnen und Bürgern bieten, auch
künftig auf die bestmögliche Weise nutzen. Dabei muss der
Auswärtige Dienst die richtige Balance zwischen effizientem
Krisenmanagement und der Gestaltung langfristiger Ordnung
sicherstellen. Die deutsche Außenpolitik muss dafür noch
konsequenter in den europäischen Kontext eingebettet werden.
Nach Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist die Pflege der
Beziehungen zu auswärtigen Staaten und zu internationalen
und überstaatlichen Organisationen Sache des Bundes. Für
Angelegenheiten der Europäischen Union bestehen daneben
Mitwirkungsrechte der Bundesländer nach Artikel 23 Absatz
2 GG. Der nach Artikel 87 Absatz 1 GG in bundeseigener
Verwaltung geführte Auswärtige Dienst ist das Instrument zur
Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Auswärtige Dienst nimmt
den Auftrag und die Aufgabe der Auswärtigen
Angelegenheiten nach dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom
30. August 1990 (BGBl. I S. 1842) wahr.
Danach dient der Auswärtige Dienst
1. einer dauerhaften, friedlichen und gerechten Ordnung in
Europa und zwischen den Völkern der Welt,
2. der Wahrung der unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft,
3. der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der
Erde und dem Schutz des kulturellen Erbes der
Menschheit,
4. der Achtung und Fortentwicklung des Völkerrechts,
5. dem Aufbau eines vereinten Europas und
6. der Einheit und Freiheit des deutschen Volkes.
7. Seine Aufgaben sind insbesondere,
8. die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im
Ausland zu vertreten,
9. die auswärtigen Beziehungen, insbesondere auf
politischem, wirtschaftlichem, entwicklungspolitischem,
kulturellem, wissenschaftlichem, technologischem,
umweltpolitischem und sozialem Gebiet zu pflegen und zu fördern,
10. die Bundesregierung über die Verhältnisse und
Entwicklung im Ausland zu unterrichten,
11. über die Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu
informieren,
12. Deutschen im Ausland Hilfe und Beistand zu leisten,
13. bei der Gestaltung der Beziehungen im internationalen
Rechtswesen und bei der Entwicklung der internationalen
Rechtsordnung mitzuarbeiten und
14. die außenpolitischen Beziehungen betreffenden
Tätigkeiten von staatlichen und anderen öffentlichen
Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland im
Rahmen der Politik der Bundesregierung zu koordinieren.
15. Europa und die transatlantische Partnerschaft bilden
das Fundament deutscher Außenpolitik, welches gestärkt
wird durch die weitere Arbeit an einem vereinten,
solidarischen Europa, die nachbarschaftliche Zusammenarbeit
mit Frankreich und Polen, die engen Beziehungen zu
allen europäischen Staaten und die Intensivierung der
transatlantischen Beziehungen.
16. Deutschland verfolgt einen umfassenden Ansatz, der
die Instrumente der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik (SDGs 4,5,10,16) und der Außenwirtschaftsförderung
einbezieht. Deutsche Sicherheitspolitik ist multilateral
gestaltete Friedenspolitik, die einem Ansatz integrierter
Sicherheit und präventiver Politik verpflichtet ist (SDG 16).
Die Zusammenarbeit mit den EU- und NATO-Partnern
und die Arbeit in den Vereinten Nationen sind zentrale
Wirkungsfelder der deutschen Außenpolitik in den
Bereichen Abrüstung und Nichtverbreitung,
Menschenrechtsfragen, Humanitäre Hilfe und Krisenprävention (SDGs
1, 2, 3, 5, 6, 16, 17). Schwerpunktaufgaben sind die
Beilegung internationaler Konflikte bzw. Kriege, allen
voran in der Ukraine, in Syrien und Jemen sowie in
Gaza, die Wahrung der Menschenrechte, aber auch in
komplexen Krisenbrennpunkten Afrikas, die Bekämpfung
von Fluchtursachen durch Krisenprävention und
Stabilisierung sowie Überlebenssicherung und die Linderung
akuten menschlichen Leids durch rasche und
bedarfsgerechte Leistung humanitärer Hilfe. Mit einer
ambitionierten und zielgerichteten Klima-, Energie- und
Umweltaußenpolitik setzt sich Deutschland, auch mit seinen
Auslandsvertretungen, dafür ein, die Umsetzung der Rio-
Beschlüsse von 1992 und des Übereinkommens von Paris
voranzutreiben und die Auswirkungen zu bewältigen, die
die Klima- und Biodiversitätskrise weltweit auf Frieden,
Sicherheit und Stabilität hat (SDG 6, 7, 13, 14, 15, 16,
17).
Zur Gliederung des Einzelplans
Die Fach- und Programmausgaben des Geschäftsbereichs
werden in den Kapiteln 0501 bis 0504 dargestellt. Finanzieller
Schwerpunkt ist dabei Kapitel 0501, das die
Beitragszahlungen an die VN und andere internationale Institutionen enthält.
In Kapitel 0502 bilden bilaterale und europäische Projekte den
Schwerpunkt. Einen weiteren Schwerpunkt der Fachausgaben
bildet Kapitel 0504, in dem die Ausgaben für Auswärtige
Kultur- und Bildungspolitik veranschlagt werden.
In den Kapiteln 0511 und 0512 sind die Personal- und
Sachausgaben abgebildet. Organisatorisch besteht der Auswärtige
Dienst aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den
Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Behörde
unter Leitung der Bundesministerin des Auswärtigen bilden.
Außerdem gehört zum Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amts das Deutsche Archäologische Institut. Rechtsgrundlage,
Sitz und Gliederung des Instituts sind in der Vorbemerkung
zu Kapitel 0513 dargestellt. Informationen zur nachgeordneten
Dienststelle Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten sind
in den Vorbemerkungen zu Kapitel 0514 enthalten.
- 3 -
Vorwort 05
Überblick zum Einzelplan 05
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 67 619 67 619 - 214 552
Übrige Einnahmen.................................................. 200 200 - 3 218
Gesamteinnahmen.................................................. 67 819 67 819 - 217 770
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 1 355 202 1 232 810 +122 392 15 154 1 253 234
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 808 168 730 669 +77 499 31 882 660 931
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 613 140 4 612 148 -999 008 10 633 5 291 888
Ausgaben für Investitionen...................................... 264 528 207 823 +56 705 132 900 202 043
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -76 238 -75 738 -500 -
Gesamtausgaben.................................................... 5 964 800 6 707 712 -742 912 190 569 7 408 096
davon flexibilisiert.................................................... 2 016 406 1 833 773 +182 633 175 769 1 781 681
davon nicht flexibilisiert........................................... 3 948 394 4 873 939 -925 545 14 800 5 626 415
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 64 800 - +64 800 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 1 199 179 1 082 673 +116 506 14 860 1 095 600
Aus Hauptgruppe 5................................................. 579 122 556 439 +22 683 27 149 495 041
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 814 1 515 -701 860 788
Aus Hauptgruppe 7................................................. 136 761 82 614 +54 147 81 308 83 592
Aus Hauptgruppe 8................................................. 100 530 110 532 -10 002 51 592 106 660
Aus Hauptgruppe 9................................................. - - - -
Zusammen.............................................................. 2 016 406 1 833 773 +182 633 175 769 1 781 681
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 306 088
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 877 476
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 506 533
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 675 308
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 52 745
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 19 275
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 9 248
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 8 725
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 7 182
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 10 146
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 9 358
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 7 314
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 6 414
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 6 414
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 6 414
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 6 064
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 6 064
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 6 064
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 4 064
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 4 064
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 4 064
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 73 152
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05 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 05 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Kap. 0511 Tit. 981 01 und 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0511
Tit. 381 01 und 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR; 1 CHF = 1,06247 EUR.
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Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 05
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die Ausgaben dieses Kapitels werden im Rahmen eines
Gender Budgeting seit 2023 sukzessive nach Kriterien zur
Geschlechtergerechtigkeit erfasst (SDGs 5, 16).
Humanitäre Hilfe ist Ausdruck der außenpolitischen
Verantwortung Deutschlands in der Welt und unseres solidarischen
Selbstverständnisses. Regionale Schwerpunkte sind der
Nahe und Mittlere Osten, Afrika und die humanitäre Notlage
aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine (SDGs
1, 2, 3, 6).
Einen weiteren Ausgabenschwerpunkt stellen die Leistungen
an die Vereinten Nationen (VN) und weitere internationale
Organisationen dar. Hierdurch erfüllt Deutschland seine
Verpflichtungen als Mitglied der multilateralen Welt- und
Wertegemeinschaft und beteiligt sich aktiv an deren Weiterentwicklung
(SDG 17).
Maßnahmen der Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung flankieren das diplomatische Handeln der
Bundesregierung. Sie sind ein Instrument der
Sicherheitspolitik, in fragilen Kontexten gemeinsam mit europäischen
und internationalen Partnern. Hierzu gehören die Stärkung
eines bürgernahen und verantwortungsvollen
Sicherheitssektors, Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramme für Polizei
und Streitkräfte, Mediation, die Förderung von
Rechtstaatlichkeit und Demokratie ebenso wie die Bekämpfung von
Extremismus und Terror mit zivilen Mitteln sowie der Prävention
und Bewältigung klimainduzierter bewaffneter Konflikte (SDG
16).
Das Auswärtige Amt setzt daneben auch Maßnahmen zur
Förderung der Menschenrechte um, u. a. über unsere, zu
diesem Zwecke vom Deutschen Bundestag auch personell
verstärkten Auslandsvertretungen weltweit und eine verstärkte
Unterstützung des Büros des Hohen VN-Kommissars für
Menschenrechte (SDG 5).
Deutschland setzt sich zudem weltweit für mehr Sicherheit
und Stabilität durch Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Zusammenarbeit zur Nichtverbreitung sowie
Cybersicherheit ein. Schwerpunkt ist hierbei, die bestehende Abrüstungs-
und Rüstungskontrollarchitektur zu erhalten und wo
erforderlich weiterzuentwickeln. Im Zusammenhang mit dem
russischen Angriffskrieg auf die Ukraine rücken erhöhte Risiken
im Bereich von Nuklear-, Bio- und Chemiewaffen, die nukleare
Sicherheit und Sicherung der KKW der Ukraine sowie
zunehmend Cyberthemen in den Mittelpunkt (SDG 16).
Mit der Entsendung ziviler Expertinnen und Experten
über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze
unterstützt die Bundesregierung multilaterale Krisenprävention,
Konfliktbewältigung, Demokratie, Menschenrechte und
humanitäre Hilfe (SDGs 1, 2, 3, 5, 6, 16, 17).
Als deutscher Federführer in der internationalen
Klimapolitik und in den internationalen Klimaverhandlungen steuert
das Auswärtige Amt die Bemühungen, Industrie- und
Schwellenländer zu mehr Klimaschutz zu bewegen und sie konkret
beim Kohleausstieg, bei der Dekarbonisierung ihrer Industrie
oder beim Stopp der Entwaldung zu unterstützen. Klimapolitik
ist Sicherheits- und Geopolitik: Durch ein verlässliches und
überzeugendes klimapolitisches Angebot stärkt Deutschland
die internationalen Klimaregime und schärft sein Profil als
verlässlicher Partner auch in Zeiten, in denen der regelbasierte
Multilateralismus von verschiedenen Seiten unter Druck gerät.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Verantwortungsvolles und vorausschauendes Agieren in der
humanitären Hilfe soll dazu beitragen, die weitere
Verschärfung humanitärer Krisen sowie deren regionale und
überregionale Auswirkungen einzudämmen. Übergeordnetes Ziel der
humanitären Hilfe ist es, für Menschen in Notlagen ein
Überleben in Würde und Sicherheit zu gewährleisten (SDGs 1, 2, 3,
6).
Deutschland ist den Zielen der VN-Charta verpflichtet und
wirkt über die Leistungen an die Vereinten Nationen auf die
Sicherung und Schaffung von Frieden und Sicherheit in der
Welt hin. Durch den Beitrag zum ordentlichen Haushalt der
VN beteiligt sich Deutschland an der Erhaltung der Normen
setzungs- und Verwaltungsfähigkeit der VN. Es beteiligt sich
darüber hinaus finanziell an vom VN-Sicherheitsrat
mandatierten friedenserhaltenden Maßnahmen (SDG 16, 17).
Die Mittel für Krisenfrüherkennung, Krisenprävention,
Stabilisierung und Friedensförderung ermöglichen einen
politischen Beitrag zur Prävention und Bewältigung von
Gewaltkonflikten. Stabilisierungsmaßnahmen sollen dazu beitragen,
die Grundlagen für Frieden und menschliche Sicherheit
herzustellen sowie ein weiteres Anwachsen der humanitären
Bedarfe zu verhindern. Im Rahmen des PREVIEW-Projekts setzt
das AA den Ausbau von Krisenfrüherkennungs- und
Analysefähigkeiten fort (SDG 16).
Ziel der Projektarbeit zur Förderung der Menschenrechte
ist die Unterstützung der örtlichen Zivilgesellschaft, primär in
Entwicklungs- und Schwellenländern, in ihrem Engagement
für die Überwachung, Stärkung und Durchsetzung von
Menschenrechten weltweit.
Ziel der Förderung im Bereich Abrüstung,
Rüstungskontrolle und der Zusammenarbeit zu Nichtverbreitung sowie
Cybersicherheit ist ein friedliches, vertrauensvolles
Zusammenleben mit weniger Waffen, vor allem ohne
Massenvernichtungswaffen. Wichtige Beiträge hierfür sind u.a. die Sicherung
und Vernichtung von Nuklearmaterial und Chemiewaffen, eine
Erhöhung der Biosicherheit, konventionelle Rüstungskontrolle,
einschl. neuer Regelungsansätze für neue Technologien und
den Weltraum. Die Vorhaben zur Cybersicherheit und
Weltraumkommunikation sollen der Stärkung eines globalen,
offenen und freien Internets dienen (SDG 16).
Die seit 2022 vom AA verantwortete Klima-, Energie- und
Umweltaußenpolitik trägt zur Umsetzung der SDGs 7, 13,
14, 15 und 17 bei, ebenso die Beiträge zur
Klimarahmenkonvention und (UNFCCC), dem „International Panel on Climate
Change“ (IPCC) und der „Climate and Clean Air Coalition“
- 6 -