polradar

Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland - Agrarflächen sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6931)

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8343 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland - Agrarflächen sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6931) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8343 21. Wahlperiode 05.10.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6931 – Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland – Agrarflächen sichern A. Problem In Deutschland werden jährlich mehrere Tausend Hektar an Landwirtschaftsfläche für in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Darüber hinaus werden nach Auffassung der Antragsteller Flächen für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen und den ideologisch begründeten Ausbau der Erneuerbaren Energien der Nutzung als Anbauflächen entzogen. Schätzungen zufolge könnte die Landwirtschaftsfläche bis 2030 um etwa 300.000 Hektar zurückgehen, wenn bestehende, flächenrelevante politische Ziele weiterhin verfolgt würden. Vor dem Hintergrund, dass globale Lieferketten bekanntermaßen durch Migration, Konflikte beispielsweise in der Ukraine oder im Nahen Osten oder Maßnahmen, wie sie während der Corona-Pandemie ergriffen worden seien, gestört würden, sei die nationale Resilienz der Ernährungsversorgung besonders wichtig. Dafür müssten die Landwirtschaftsflächen als solche erhalten bleiben. Im Gesetz über die Ernährungsvorsorge und Versorgungssicherstellung seien keine Regelungen zum Schutz von landwirtschaftlichen Flächen festgelegt. Da der Staat die Aufgabe habe, die Versorgung seiner Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln sicherzustellen, müsse der Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Grundgesetz verankert werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. D. Kosten Wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6931 abzulehnen. Berlin, den 23. September 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Alexander Engelhard Berichterstatter Christian Reck Berichterstatter Svenja Stadler Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Marcel Bauer Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht der Abgeordneten Alexander Engelhard, Christian Reck, Svenja Stadler, Dr. Ophelia Nick und Marcel Bauer I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 9. Juli 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6931 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag der Fraktion der AfD zielt im Wesentlichen auf die Feststellung ab, dass in Deutschland Landwirtschaftsflächen zunehmend durch die Nutzung für Siedlung und Verkehr sowie den für die Antragsteller nicht in diesem Maße nötigen Ausbau der Erneuerbaren Energien wegfallen. Um die nationale Ernährungssouveränität zu fördern, müssten die landwirtschaftlichen Flächen rechtlich geschützt werden. Dabei müssten die Eigentumsrechte der Landwirte und ihre unternehmerische Freiheit gewahrt bleiben. Aus diesem Grund soll die Bundesregierung mit dem vorliegenden Antrag aufgefordert werden, bis Ende 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, mit dem die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln durch die heimische Landwirtschaft als Staatsziel festgelegt werde. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 46. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6931 empfohlen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 42. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6931 empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 29. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6931 empfohlen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 29. Sitzung am 23. September 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6931 empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6931 in seiner 31. Sitzung am 23. September 2026 abschließend beraten. Die Beratung erfolgte aufgrund des V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Sachzusammenhangs gemeinsam mit den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksachen 21/6662 und 21/6663. Die Fraktion der AfD erklärte, Ernährungssicherheit sei keine Selbstverständlichkeit. Ein Staat könne seine Bevölkerung nur dann dauerhaft versorgen, wenn er die Grundlagen wie Agrarflächen und eine leistungsfähige Landwirtschaft erhalte. Um dem zunehmenden Verlust landwirtschaftlicher Flächen und der mangelnden Zuverlässigkeit globaler Lieferketten entgegenzuwirken, müssten die landwirtschaftlichen Produktionsflächen geschützt und die Ernährungssicherheit als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Anträge der Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN enthielten einen richtigen Ansatz, wenn dort Krisenvorsorge, funktionierende Lieferketten und regionale Strukturen als maßgeblich bezeichnet würden. Noch wichtiger sei allerdings, verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen und für die Produktion von Lebensmittel benötigte Flächen, Dünge- und Futtermittel, Energie, Maschinen sowie Arbeitskräfte nicht zu verteuern oder immer stärker zu reglementieren. Für die Ernährungssicherung würden eigenverantwortliche Betriebe, Schutz des Eigentums und weniger Bürokratie benötigt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, die drei vorliegenden Anträge zeigten, wie unterschiedliche Fraktionen das Gleiche und zugleich das Gegenteil meinen könnten. Eine Verankerung der Ernährungssicherheit im Grundgesetz könne zu einem Zielkonflikt führen. Im Zweifelsfall werde das Bundesverfassungsgericht das Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen höher gewichten als das Staatsziel der Ernährungssicherheit und entscheiden, dass ein funktionierendes Agrarökosystem eine Grundvoraussetzung für die Ernährungssouveränität sei. Ernährungssouveränität bedeute auch Unabhängigkeit von internationalen Lieferketten. Der Biolandbau sei z. B. von der Düngemittelkrise durch den Konflikt in der Straße von Hormus nicht so stark betroffen, weil er weniger Dünger brauche. Die deutsche Landwirtschaft werde resilienter, wenn sie mehr auf Ökologie und vielfältige Fruchtfolgen setze. Außerdem brauche es für den Krisenfall Strukturen, in denen ebenen- und ressortübergreifend zusammengearbeitet werden könne. Die Fraktion der CDU/CSU* merkte an, die Bundesregierung habe bereits ein umfassendes Konzept zur Ernährungssicherung vorgelegt, das auf der staatlichen Lagerhaltung, der geplanten Vorhaltung sofort verzehrfähiger Lebensmittel, den Eingriffsinstrumenten und der Stärkung der privaten Vorsorge beruhe. In Deutschland gebe es viele landwirtschaftliche Flächen und nach wie vor eine zunehmende Produktionssteigerung. Zudem würden landwirtschaftliche Flächen für funktionierende Infrastruktur und Wirtschaft benötigt. Die Landwirte wünschten sich weniger Bürokratie und weniger Auflagen, um mehr Zeit für die landwirtschaftliche Produktion zu haben. Eine Regulierung wie der Mindestlohn oder Arbeitszeitvorgaben belasteten die Betriebe. Die Bundesregierung sei mit ihren Vorhaben zum Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg. Die Fraktion Die Linke kritisierte, das Konzept der Ernährungssouveränität sei von der Kleinbäuerinnenbewegung La Via Campesina als Kritik an nationaler Abschottung, Konzernmacht und neoliberaler Handelspolitik ins Leben gerufen worden und dürfe nicht von der Fraktion der AfD vereinnahmt werden. Die wirtschaftspolitische Position der Fraktion der AfD begünstige große Vermögen, Eigentumskonzentration sowie Deregulierung und leiste damit dem Höfesterben Vorschub. Den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne zugestimmt werden, auch wenn sie einige wichtige Punkte nicht adressierten. Es fehlten beispielsweise die Forderungen, Nahrungsmittelspekulation zu verhindern, Landwirte bei Ernteausfällen zu entschädigen und durch Lebensmittelarmut gefährdete Menschen mit einem Notfallwarenkorb erschwingliche Nahrungsmittel zu garantieren. Ebenso wenig werde die Marktmacht von Zwischenhändlern und Supermärkten bemängelt. Die Fraktion der SPD hielt fest, Ernährungssicherheit sei eine staatliche Aufgabe. Alle vorliegenden Anträge griffen zwar wichtige Herausforderungen auf, der Antrag der Fraktion der AfD beschränke sich aber nur auf den Schutz landwirtschaftlicher Flächen und lasse eine Lösung des Zielkonflikts mit Siedlungs- und Verkehrsflächen, dem Naturschutz oder dem Ausbau der erneuerbaren Energien offen. Ernährungssicherheit benötige vor allem eine leistungsfähige und klimaresiliente Landwirtschaft sowie eine funktionierende Energie- und Wasserversorgung. Die Forderungen in den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN zielten auf mehr Bürokratie ab, das sei nicht gewünscht. Zudem sollten keine parallelen Strukturen aufgebaut, sondern die bestehenden gestärkt und verbessert werden. Die Bundesregierung habe bereits Förderprogramme für eine nachhaltige Produk- * Der Berichterstatter der Fraktion der CDU/CSU, Abg. Alexander Engelhard, legte eine Interessenverknüpfung nach § 49 Abgeordnetengesetz als Inhaber einer Bio-Getreidemühle offen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. tivitätssteigerung der Landwirtschaft und Modellvorhaben im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung ins Leben gerufen. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/6931 abzulehnen. Berlin, den 23. September 2026 Alexander Engelhard Berichterstatter Christian Reck Berichterstatter Svenja Stadler Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Marcel Bauer Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Relationen