Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 425/1/26
05.10.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - K - R
zu Punkt ... der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Bericht über die
Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der
Europäischen Union
COM(2026) 900 final
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Kulturfragen (K) und
der Rechtsausschuss (R)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Zur Lage der Rechtsstaatlichkeit allgemein
Der Bundesrat begrüßt den siebten Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission
und unterstreicht die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit als einen zentralen
Grundpfeiler der europäischen Werteordnung. Er betont, dass die
Rechtsstaatlichkeit ein unverzichtbarer Bestandteil des europäischen
Gemeinschaftsprojekts ist, der die Grundlage für die Sicherung von Frieden, Stabilität und
Wohlstand in der Europäischen Union bildet.
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Der Bundesrat begrüßt, dass wiederholt Erweiterungskandidatenstaaten in den
Rechtsstaatlichkeitsbericht miteinbezogen wurden. Er unterstreicht die
Empfehlungen der Kommission zur Korruptionsbekämpfung und zur Unabhängigkeit
der Medien. Er betont, dass der Beitritt zur Europäischen Union grundsätzlich
ein leistungsorientierter Prozess ist, der von den Fortschritten der einzelnen
Beitrittskandidaten abhängt.
Der Bundesrat schließt sich der Auffassung der Kommission an, dass die
Rechtsstaatlichkeit in allen Lebensbereichen, einschließlich des digitalen
Bereichs, umfassend und konsequent umgesetzt werden muss, um die europäische
Lebensweise zu stärken.
Aktuelle Sicherheitsvorfälle, bei denen es zu unkontrollierten gegenseitigen
Angriffen von KI-Systemen kam, zeigen, dass die Rechtsstaatlichkeit durch die
zunehmende Digitalisierung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)
herausgefordert wird. Der Bundesrat fordert die Kommission daher dazu auf,
sicherzustellen, dass es in der Europäischen Union unter anderem bei der
Prävention im Rahmen der Nutzung digitaler Systeme keine rechtsfreien Räume
gibt.
Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der Kommission, die
Rechtsstaatlichkeit im digitalen Bereich zu stärken und sieht eine gelungene Digitalisierung
als Gewährleistung des Rechts auf gute Verwaltung aus Artikel 41 der Charta
der Grundrechte, auch im Sinne einer Stärkung der Resilienz der
Verwaltungssysteme.
Der Bundesrat teilt die Bedeutung einer umfassenden Digitalisierung des
Justizwesens, um die Effizienz und Transparenz von Gerichtsverfahren zu
verbessern und so die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Er fordert die Kommission dazu
auf, die Interoperabilität von Justizinformationssystemen in den Mitgliedstaaten
zu fördern, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen
den Justizbehörden zu erleichtern.
Der Bundesrat betont die Bedeutung rechtsstaatlicher Systeme für die
Sicherheit und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Angesichts der aktuellen
geopolitischen Lage, inklusive des fortwährenden völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine, gewinnt die Stärkung der Resilienz durch eine
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rechtsstaatliche Rückbindung an Bedeutung und sollte zentraler in den
europäischen Diskurs miteinbezogen werden.
Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Justiz, Korruptionsbekämpfung
Der Bundesrat begrüßt den Bericht der Kommission über die
Rechtsstaatlichkeit 2026 und schätzt seine Bedeutung für den europäischen Dialog über die
Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit der Justiz. Er begrüßt insbesondere,
dass die Kommission darin auch die angemessene Besoldung von Richterinnen
und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den Blick nimmt.
Der Bundesrat nimmt positiv zur Kenntnis, dass das Länderkapitel
Deutschland in der Besoldungsfrage auf die Datengrundlage des EU-Justizbarometers
2026 verweist und zugleich in Fußnote 21 klarstellt, dass besondere
Versorgungsregelungen, die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen,
Wohnungsleistungen und sonstige finanzielle Vorteile im Vergleich der Einstiegsgehälter
mit dem durchschnittlichen nationalen Bruttogehalt nicht berücksichtigt
werden.
Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der
Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Angemessenheit der
Richterbesoldung nicht allein anhand des Grundgehalts im Wege eines
Vergleiches mit dem nationalen Durchschnittsgehalt beurteilt werden kann. Der
Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2025 in den verbundenen
Rechtssachen C-146/23 und C-374/23 hervorgehoben, dass neben dem
regulären Grundgehalt insbesondere auch Zulagen und sonstige Leistungen sowie eine
Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sind.
Maßgeblich ist danach eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Absicherung der
Richterinnen und Richter im jeweiligen sozioökonomischen Kontext.
Der Bundesrat hält es daher für sachgerecht, bei künftigen
Rechtsstaatsberichten und EU-Justizbarometern die Gesamtstruktur der richterlichen und
staatsanwaltschaftlichen Besoldungs- und Versorgungsleistungen in Deutschland
stärker zu berücksichtigen. Eine Fortsetzung des hervorgehobenen Vergleichs
allein der Bruttoeinstiegsgehälter mit dem durchschnittlichen nationalen
Bruttogehalt entspricht den vom Gerichtshof gesetzten Kriterien nicht.
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Der Bundesrat weist zu der in Kapitel II „Rahmen für die
Korruptionsbekämpfung“ im dritten Abschnitt des Länderkapitels vorgenommenen Darstellung der
Gesetzesreform betreffend Sanktionen für Unternehmen für Korruptionsdelikte
darauf hin, dass es sich bei den aufgeführten Ordnungswidrigkeiten nicht um
„Straftaten“ handelt, weshalb diese auch nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafen,
sondern typischerweise mit Geldbußen (Verwarnungs- oder Bußgelder)
geahndet werden. Dementsprechend wird angeregt, anstelle von „Strafen“ oder
„penalties“ rechtlich zutreffender den Begriff „sanctions“ und damit
korrespondierend in der deutschen Fassung den Begriff „Sanktionen“ zu verwenden.
Medienfreiheit und Medienpluralismus
Der Bundesrat begrüßt die Feststellung der Kommission, dass die
Unabhängigkeit der Landesmedienanstalten sowie deren transparente und vorhersehbare
Finanzierung gewährleistet ist. Die Selbstkontrolle der Presse durch den
Deutschen Presserat ist weiterhin gut etabliert. Die Zahl der Beschwerden und
ausgesprochenen Rügen belegen die Bedeutung dieses Instruments der
Selbstregulierung und das dem Deutschen Presserat entgegengebrachte Vertrauen.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Unabhängigkeit des
öffentlichrechtlichen Rundfunks gewährleistet ist. Der am 1. Dezember 2025 in Kraft
getretene Siebte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge –
Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) hat die
Unabhängigkeit weiter gestärkt.
Mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag werden wichtige Herausforderungen
des Mediensystems adressiert. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder haben am 25. Juni 2026 den Entwurf zum Neunten
Medienänderungsstaatsvertrag – Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 1 – beschlossen. Ein
Digitale-Medien-Staatsvertrag Teil 2 befindet sich in Vorbereitung. Wie die
Kommission zutreffend ausführt, kommen der Stärkung der wirtschaftlichen
Grundlage privater Medien, der Verbesserung der Auffindbarkeit von
Medieninhalten und der Wahrung des Medienpluralismus durch eine Reform der
Vorschriften über die Medienkonzentration in diesem Zusammenhang besondere
Bedeutung zu.
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Der Bundesrat bekräftigt, dass der Schutz von Journalistinnen und Journalisten
zentrale Bedeutung hat. Es ist unbestritten, dass die Pressefreiheit
fundamentales Element und unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie ist. Angriffen
auf Journalisten – ob physisch oder online – tritt der Bundesrat entschieden
entgegen.
Direktzuleitung
Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Europäische
Kommission [und das Europäische Parlament].
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Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)