polradar

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

dip / drucksache 05.10.2026 · WP 21 · 425/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 425/1/26 05.10.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - K - R zu Punkt ... der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2026) 900 final Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Kulturfragen (K) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Zur Lage der Rechtsstaatlichkeit allgemein Der Bundesrat begrüßt den siebten Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission und unterstreicht die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit als einen zentralen Grundpfeiler der europäischen Werteordnung. Er betont, dass die Rechtsstaatlichkeit ein unverzichtbarer Bestandteil des europäischen Gemeinschaftsprojekts ist, der die Grundlage für die Sicherung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in der Europäischen Union bildet. EU ... Der Bundesrat begrüßt, dass wiederholt Erweiterungskandidatenstaaten in den Rechtsstaatlichkeitsbericht miteinbezogen wurden. Er unterstreicht die Empfehlungen der Kommission zur Korruptionsbekämpfung und zur Unabhängigkeit der Medien. Er betont, dass der Beitritt zur Europäischen Union grundsätzlich ein leistungsorientierter Prozess ist, der von den Fortschritten der einzelnen Beitrittskandidaten abhängt. Der Bundesrat schließt sich der Auffassung der Kommission an, dass die Rechtsstaatlichkeit in allen Lebensbereichen, einschließlich des digitalen Bereichs, umfassend und konsequent umgesetzt werden muss, um die europäische Lebensweise zu stärken. Aktuelle Sicherheitsvorfälle, bei denen es zu unkontrollierten gegenseitigen Angriffen von KI-Systemen kam, zeigen, dass die Rechtsstaatlichkeit durch die zunehmende Digitalisierung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) herausgefordert wird. Der Bundesrat fordert die Kommission daher dazu auf, sicherzustellen, dass es in der Europäischen Union unter anderem bei der Prävention im Rahmen der Nutzung digitaler Systeme keine rechtsfreien Räume gibt. Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der Kommission, die Rechtsstaatlichkeit im digitalen Bereich zu stärken und sieht eine gelungene Digitalisierung als Gewährleistung des Rechts auf gute Verwaltung aus Artikel 41 der Charta der Grundrechte, auch im Sinne einer Stärkung der Resilienz der Verwaltungssysteme. Der Bundesrat teilt die Bedeutung einer umfassenden Digitalisierung des Justizwesens, um die Effizienz und Transparenz von Gerichtsverfahren zu verbessern und so die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Er fordert die Kommission dazu auf, die Interoperabilität von Justizinformationssystemen in den Mitgliedstaaten zu fördern, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Justizbehörden zu erleichtern. Der Bundesrat betont die Bedeutung rechtsstaatlicher Systeme für die Sicherheit und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage, inklusive des fortwährenden völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, gewinnt die Stärkung der Resilienz durch eine EU EU EU EU EU EU ... rechtsstaatliche Rückbindung an Bedeutung und sollte zentraler in den europäischen Diskurs miteinbezogen werden. Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Justiz, Korruptionsbekämpfung Der Bundesrat begrüßt den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2026 und schätzt seine Bedeutung für den europäischen Dialog über die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit der Justiz. Er begrüßt insbesondere, dass die Kommission darin auch die angemessene Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den Blick nimmt. Der Bundesrat nimmt positiv zur Kenntnis, dass das Länderkapitel Deutschland in der Besoldungsfrage auf die Datengrundlage des EU-Justizbarometers 2026 verweist und zugleich in Fußnote 21 klarstellt, dass besondere Versorgungsregelungen, die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen, Wohnungsleistungen und sonstige finanzielle Vorteile im Vergleich der Einstiegsgehälter mit dem durchschnittlichen nationalen Bruttogehalt nicht berücksichtigt werden. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Angemessenheit der Richterbesoldung nicht allein anhand des Grundgehalts im Wege eines Vergleiches mit dem nationalen Durchschnittsgehalt beurteilt werden kann. Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2025 in den verbundenen Rechtssachen C-146/23 und C-374/23 hervorgehoben, dass neben dem regulären Grundgehalt insbesondere auch Zulagen und sonstige Leistungen sowie eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sind. Maßgeblich ist danach eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Absicherung der Richterinnen und Richter im jeweiligen sozioökonomischen Kontext. Der Bundesrat hält es daher für sachgerecht, bei künftigen Rechtsstaatsberichten und EU-Justizbarometern die Gesamtstruktur der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Besoldungs- und Versorgungsleistungen in Deutschland stärker zu berücksichtigen. Eine Fortsetzung des hervorgehobenen Vergleichs allein der Bruttoeinstiegsgehälter mit dem durchschnittlichen nationalen Bruttogehalt entspricht den vom Gerichtshof gesetzten Kriterien nicht. EU R EU R EU R EU R ... Der Bundesrat weist zu der in Kapitel II „Rahmen für die Korruptionsbekämpfung“ im dritten Abschnitt des Länderkapitels vorgenommenen Darstellung der Gesetzesreform betreffend Sanktionen für Unternehmen für Korruptionsdelikte darauf hin, dass es sich bei den aufgeführten Ordnungswidrigkeiten nicht um „Straftaten“ handelt, weshalb diese auch nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern typischerweise mit Geldbußen (Verwarnungs- oder Bußgelder) geahndet werden. Dementsprechend wird angeregt, anstelle von „Strafen“ oder „penalties“ rechtlich zutreffender den Begriff „sanctions“ und damit korrespondierend in der deutschen Fassung den Begriff „Sanktionen“ zu verwenden. Medienfreiheit und Medienpluralismus Der Bundesrat begrüßt die Feststellung der Kommission, dass die Unabhängigkeit der Landesmedienanstalten sowie deren transparente und vorhersehbare Finanzierung gewährleistet ist. Die Selbstkontrolle der Presse durch den Deutschen Presserat ist weiterhin gut etabliert. Die Zahl der Beschwerden und ausgesprochenen Rügen belegen die Bedeutung dieses Instruments der Selbstregulierung und das dem Deutschen Presserat entgegengebrachte Vertrauen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gewährleistet ist. Der am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene Siebte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) hat die Unabhängigkeit weiter gestärkt. Mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag werden wichtige Herausforderungen des Mediensystems adressiert. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 25. Juni 2026 den Entwurf zum Neunten Medienänderungsstaatsvertrag – Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 1 – beschlossen. Ein Digitale-Medien-Staatsvertrag Teil 2 befindet sich in Vorbereitung. Wie die Kommission zutreffend ausführt, kommen der Stärkung der wirtschaftlichen Grundlage privater Medien, der Verbesserung der Auffindbarkeit von Medieninhalten und der Wahrung des Medienpluralismus durch eine Reform der Vorschriften über die Medienkonzentration in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. EU R EU K EU K EU K Der Bundesrat bekräftigt, dass der Schutz von Journalistinnen und Journalisten zentrale Bedeutung hat. Es ist unbestritten, dass die Pressefreiheit fundamentales Element und unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie ist. Angriffen auf Journalisten – ob physisch oder online – tritt der Bundesrat entschieden entgegen. Direktzuleitung Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Europäische Kommission [und das Europäische Parlament]. EU K EU R K [EU K]

Relationen