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Schriftliche Frage 116 von Emmi Zeulner (CDU/CSU): Hat die Bundesregierung von der laut Meldungen erfolgenden Errichtung eines Biosicherheitslabors der Risikostufe 3 im Rahmen des Baus eines…

dip / schriftliche_frage 21.02.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 116 von Emmi Zeulner (CDU/CSU): Hat die Bundesregierung von der laut Meldungen erfolgenden Errichtung eines Biosicherheitslabors der Risikostufe 3 im Rahmen des Baus eines… Frage 116 (Emmi Zeulner, CDU/CSU): Hat die Bundesregierung von der laut Meldungen erfolgenden Errichtung eines Biosicherheitslabors der Risikostufe 3 im Rahmen des Baus eines US- Militärkrankenhauses in Weilerbach bei Kaiserslautern Kenntnis, und wenn ja, seit wann, und zu welchem Zweck soll dieses Labor errichtet werden, da in der Regierungspressekonferenz vom 12. Februar 2025 der Eindruck entstanden ist, dass der Bundesregierung bzw. dem Sprecher des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) keine Kenntnisse zu diesem Labor vorliegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 21. Februar 2025: Die Baumaßnahme der US-Klinik am Standort Weilerbach ist ein Projekt der US-Streitkräfte in Deutschland, die den Bund im Jahr 2011 beauftragt haben, die US-Klinik zu planen und zu bauen. Dabei ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Außenverhältnis Bauherr, vor Ort führt die Bauverwaltung Rheinland-Pfalz die Baumaßnahme in Organleihe für den Bund durch. Der Bau des Sicherheitslabors ist dem BMWSB als für die Errichtung der US-Klinik Weilerbach (ROBMCR) zuständigem Ressort bekannt. Es handelt sich um ein Krankenhauslabor, in dem mögliche Infektionsrisiken von Patienten festgestellt werden, um eine gesicherte Behandlung zu gewährleisten. Diese Funktionalität ist seit Beginn des Projektes öffentlich bekannt. Das gesamte Projekt unterliegt deutschen Rechtsnormen, sowohl die Abnahme der Bauausführung also auch die Erteilung einer Betriebserlaubnis erfolgt durch die dafür zuständigen deutschen Behörden. Ergänzung Die Bundesregierung hat die Antwort auf die Schriftliche Frage 107 des Abgeordneten Stefan Seidler (fraktionslos) auf Bundestagsdrucksache 20/14639 Wie hoch sind die notwendigen offenen Sanierungsinvestitionen der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Schleswig-Holstein (bitte nach Brücken, Gleise, Weichen, Stellwerken, Bahnhöfen, Bahnübergängen und sonstigen aufschlüsseln)? nachträglich ergänzt: Für den sicheren Betrieb werden alle Anlagen der Deutschen Bahn AG (DB AG) in regelmäßigen Abständen begutachtet, bewertet und instandgehalten. Nach Ablauf der festgelegten technischen Nutzungsdauer steht die Erneuerung der Infrastruktur an. Kann diese nicht unmittelbar durchgeführt werden, entsteht bei der Anlage ein sogenannter Investitionsrückstau. Nach Auskunft der DB AG zeigen Angaben zum sogenannten Rückstau den theoretischen Erneuerungsbedarf einer Anlage auf, erfassen jedoch nicht deren tatsächlichen Zustand. Brücken, Gleise, Stellwerke oder Weichen, die sich im Investitionsrückstau befinden, sind grundsätzlich in einem für den Bahnbetrieb sicheren Zustand. Der Zustand der Anlagen kann durch eine individuelle Nutzungsintensität stark differieren. Daher müssen einige Anlagen vor der durchschnittlichen Nutzungsdauer ersetzt werden, andere sind länger nutzbar. Eine anlagenbezogene Ermittlung des Investitionsbedarfes für einen längeren Zeitraum (10 Jahre) ist nach Angaben der DB AG nicht zielführend. Unabhängig davon gibt es auch absehbar größere Einzelinvestitionen, die längerfristig geplant werden. Erst nach der Bereitstellung des ermittelten Budgets erfolgt die Ausplanung. Hier werden dann die tatsächlich zu erneuernden Anlagen und die Reihenfolge der Umsetzung identifiziert. Zu den Gewerken Brücken, Gleise, Weichen, Stellwerke und Sonstige Gewerke der DB InfraGO AG zeigt die nachfolgende Tabelle eine Übersicht des Wiederbeschaffungswerts der Anlagen der DB InfraGO AG in Schleswig-Holstein, die nach Erreichen der durchschnittlichen technischen Nutzungsdauer im Bestand sind. Gewerk Offene Sanierungsinvestitionen in Mrd. Euro Brücken* 0,6 Gleise* 0,8 Weichen* 0,1 Stellwerke* 0,2 Sonstige Gewerke Fahrweg der DB InfraGO AG 0,2 Bahnhöfe (nur Verkehrsstationen)**  0,07 * Die Auswertungen für Brücken, Gleise, Weichen und Stellwerke basieren auf dem Datenstand zum Stichtag am 30. September 2023. Die monetäre Bewertung erfolgt zu Ist- Preisen mit Stand 2022 und entspricht den Preisen der Qualitätskennzahl Substanzwert im Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht 2023. ** Bei den offenen Sanierungsinvestitionen der Bahnhöfe werden nach Angaben der DB InfraGO AG die Gewerke der Verkehrsstationen berücksichtigt, u. a. Bahnsteige, Bahnsteigdächer, Personenunterführungen, Fahrgastinformationsanlagen, Höhenfördertechnik und Wetterschutzhäuser. Sanierungsinvestitionen der Empfangsgebäude sind nicht enthalten. Diese Bedarfe werden durch Veränderungen im bisherigen Verkaufsportfolio sowie eine fortwährende Inventur des Bestandsportfolios beeinflusst. Die Auswertung der Bahnhöfe basiert auf dem Datenstand 01/2025 mit Preisstand 2024 und aktualisierten Bestandsdaten. Mögliche Abweichungen zu den Daten zum IZB ergeben sich aus einer in dieser Tabelle vollumfänglicheren Betrachtung der Anlagenklassen, vom Preisstand her aktuelleren Kostenansätzen sowie der durch die DB InfraGO AG angesetzten technischen Nutzungsdauer der Anlagen. Ergänzung Die Bundesregierung hat die Antwort auf die Schriftliche Frage 126 des Abgeordneten Bernd Riexinger (Gruppe Die Linke) auf Bundestagsdrucksache 20/14954 Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Projektstand für die Sternbrücke in Hamburg, und welche Beträge bekommt bzw. finanziert die Deutsche Bahn AG nach aktuellem Stand für den Neubau, für den an die Freie und Hansestadt Hamburg zu zahlenden Ablösebetrag sowie ggf. für welche weiteren Kostenpositionen (sollte kein aktueller Stand vorliegen, dann bitte die zuletzt bekannten Beträge nennen)? nachträglich ergänzt: Nach Angaben der DB InfraGO AG befindet sich das Projekt zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sternbrücke im Zeitplan. Aktuell finden die Hauptbauarbeiten (Beton- und Stahlbau) statt. Für den Ersatzneubau hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ein eisenbahnrechtliches Verlangen für ein stützenfreies Kreuzungsbauwerk gestellt (d. h. Wegfall der bisherigen sechs Stützen im Straßenbereich). Daher ist die FHH gemäß dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) verpflichtet, sich an den Kosten der Erneuerung der Eisenbahnbrücke zu beteiligen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach Angaben der DB InfraGO AG voraussichtlich rund 172,7 Mio. Euro (Stand: 2024), davon sind 171,0 Mio. Euro kreuzungsbedingte Kosten. Nach Angaben der DB InfraGO AG entfallen von den kreuzungsbedingten Kosten gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 EKrG 48,66 Prozent (voraussichtlich rd. 83,2 Mio. Euro) auf die DB InfraGO AG und 51,34 Prozent (voraussichtlich rd. 87,8 Mio. Euro) auf die FHH. Nach Fertigstellung des Bauwerks wird die DB InfraGO AG nach eigenen Angaben einen sogenannten Vorteilsausgleich als Ablösebetrag in Höhe von voraussichtlich rund 49,2 Mio. Euro an die FHH zahlen. Berlin, den 21. Februar 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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