Altersteilzeit weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell ermöglichen
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Altersteilzeit weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell ermöglichen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8390
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Sarah Vollath, Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi,
Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre,
Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Altersteilzeit weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell ermöglichen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung empfohlen, die
Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersteilzeit von derzeit 55
Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln.
Die Altersteilzeit im Blockmodell soll zudem abgeschafft werden. Beide
Vorschläge würden die Nutzung der Altersteilzeit erheblich einschränken, vor allem
die Abschaffung des Blockmodells, auf das im langjährigen Durchschnitt etwa 80
Prozent aller Altersteilzeitvereinbarungen entfallen. Dabei ist die
Inanspruchnahme seit 2010 laut Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) ohnehin schon stark rückläufig. Während sich 2009 noch
rund jeder sechste Person (18,4 Prozent) der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten der Altersgruppe der 55- bis 65-Jährigen in Altersteilzeit befand, liegt
der Anteil inzwischen nur noch bei rund vier Prozent (siehe Forschungsbericht
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 24/2025, „Flexible
Übergänge in den Ruhestand: Verbreitung und Ausgestaltung von Altersteilzeit
und Zeitwertkonten“, Seiten 11-13).
Die Verbreitung der Altersteilzeit hat sich in den letzten Jahren weg vom
öffentlichen Sektor hin zum Verarbeitendem Gewerbe verschoben. Laut IAB
konzentriert sich die Altersteilzeit heute vor allem auf Produktionsberufe. Für die von
der Transformation betroffenen Betriebe und ihre Beschäftigten, insbesondere in
der Industrie, würden die angekündigten Einschränkungen bei der Altersteilzeit
die ohnehin schon schwierige Situation noch weiter verschlechtern. Die Gefahr
von betriebsbedingten Kündigungen steigt erheblich, wenn mit dem Blockmodell
ein langjährig bewährtes Instrument des sozialverträglichen Personalabbaus
entfallen würde. Das zeigt sich auch durch erste Reaktionen von Betrieben,
beispielsweise in der Automobil- und Zuliefererindustrie, die die Altersteilzeit nutzen, um
Stellen sozialverträglich abzubauen (siehe z.B. https://www.morgenpost.de/poli-
tik/article412886844/waere-gerade-jetzt-fatal-beliebte-form-der-rente-steht-auf-
der-kippe.html). Vielerorts könnte die Alternative in betriebsbedingten
Kündigungen bestehen. Dies könnte auch zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Laut IAB (mit Verweis auf Blank et al. 2025, „Wege in den Ruhestand“) waren
fast in der Hälfte aller Betriebe mit Branchentarifvertrag Regelungen zur
Altersteilzeit vorhanden. In Betrieben ohne Tarifvertrag nur in knapp einem Viertel. Die
angekündigten Einschränkungen bei der Altersteilzeit und der Wegfall des
Blockmodells würden demnach insbesondere Beschäftigte in tarifgebundenen
Betrieben treffen.
Das Blockmodell ist ein beliebtes und bewährtes Instrument für einen sozial
abgesicherten und flexiblen Übergang in den Ruhestand. Gerade angesichts des
massiven Stellenabbaus und der tiefgreifenden Transformation in der Industrie
brauchen Beschäftigte Sicherheit und Perspektiven. Wer jahrzehntelang
gearbeitet hat, insbesondere in körperlich belastenden Berufen, muss die Möglichkeit
haben, rechtzeitig und selbstbestimmt aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Das
Blockmodell abzuschaffen, wäre deshalb ein weiterer sozialpolitischer
Rückschritt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das angekündigte Gesetzgebungsvorhaben, die Altersgrenze für die
Inanspruchnahme von Altersteilzeit auf 58 Jahre anzuheben und an die Anhebung
der Regelaltersgrenze zu koppeln, nicht weiterzuverfolgen;
2. das angekündigte Gesetzgebungsvorhaben, die Altersteilzeit im
Blockmodell abzuschaffen, nicht weiterzuverfolgen und so die Möglichkeiten der
Beschäftigten, ihren Vorruhestand gemeinsam mit ihren Arbeitgebern zu
gestalten, unangetastet zu lassen.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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