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Altersteilzeit weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell ermöglichen

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8390 · Antrag · Original ↗

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Altersteilzeit weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell ermöglichen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8390 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Sarah Vollath, Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Altersteilzeit weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell ermöglichen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung empfohlen, die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Die Altersteilzeit im Blockmodell soll zudem abgeschafft werden. Beide Vorschläge würden die Nutzung der Altersteilzeit erheblich einschränken, vor allem die Abschaffung des Blockmodells, auf das im langjährigen Durchschnitt etwa 80 Prozent aller Altersteilzeitvereinbarungen entfallen. Dabei ist die Inanspruchnahme seit 2010 laut Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ohnehin schon stark rückläufig. Während sich 2009 noch rund jeder sechste Person (18,4 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Altersgruppe der 55- bis 65-Jährigen in Altersteilzeit befand, liegt der Anteil inzwischen nur noch bei rund vier Prozent (siehe Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 24/2025, „Flexible Übergänge in den Ruhestand: Verbreitung und Ausgestaltung von Altersteilzeit und Zeitwertkonten“, Seiten 11-13). Die Verbreitung der Altersteilzeit hat sich in den letzten Jahren weg vom öffentlichen Sektor hin zum Verarbeitendem Gewerbe verschoben. Laut IAB konzentriert sich die Altersteilzeit heute vor allem auf Produktionsberufe. Für die von der Transformation betroffenen Betriebe und ihre Beschäftigten, insbesondere in der Industrie, würden die angekündigten Einschränkungen bei der Altersteilzeit die ohnehin schon schwierige Situation noch weiter verschlechtern. Die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen steigt erheblich, wenn mit dem Blockmodell ein langjährig bewährtes Instrument des sozialverträglichen Personalabbaus entfallen würde. Das zeigt sich auch durch erste Reaktionen von Betrieben, beispielsweise in der Automobil- und Zuliefererindustrie, die die Altersteilzeit nutzen, um Stellen sozialverträglich abzubauen (siehe z.B. https://www.morgenpost.de/poli- tik/article412886844/waere-gerade-jetzt-fatal-beliebte-form-der-rente-steht-auf- der-kippe.html). Vielerorts könnte die Alternative in betriebsbedingten Kündigungen bestehen. Dies könnte auch zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Laut IAB (mit Verweis auf Blank et al. 2025, „Wege in den Ruhestand“) waren fast in der Hälfte aller Betriebe mit Branchentarifvertrag Regelungen zur Altersteilzeit vorhanden. In Betrieben ohne Tarifvertrag nur in knapp einem Viertel. Die angekündigten Einschränkungen bei der Altersteilzeit und der Wegfall des Blockmodells würden demnach insbesondere Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben treffen. Das Blockmodell ist ein beliebtes und bewährtes Instrument für einen sozial abgesicherten und flexiblen Übergang in den Ruhestand. Gerade angesichts des massiven Stellenabbaus und der tiefgreifenden Transformation in der Industrie brauchen Beschäftigte Sicherheit und Perspektiven. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, insbesondere in körperlich belastenden Berufen, muss die Möglichkeit haben, rechtzeitig und selbstbestimmt aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Das Blockmodell abzuschaffen, wäre deshalb ein weiterer sozialpolitischer Rückschritt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. das angekündigte Gesetzgebungsvorhaben, die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit auf 58 Jahre anzuheben und an die Anhebung der Regelaltersgrenze zu koppeln, nicht weiterzuverfolgen; 2. das angekündigte Gesetzgebungsvorhaben, die Altersteilzeit im Blockmodell abzuschaffen, nicht weiterzuverfolgen und so die Möglichkeiten der Beschäftigten, ihren Vorruhestand gemeinsam mit ihren Arbeitgebern zu gestalten, unangetastet zu lassen. Berlin, den 6. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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