Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende
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Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8387
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Lukas
Rehm, Robert Teske, Hans-Jürgen Goßner, Thomas Stephan, Ulrike Schielke-
Ziesing, Carsten Becker, Jan Feser, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Adam
Balten, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, René
Bochmann, Peter Boehringer, Gereon Bollmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl,
Thomas Dietz, Boris Gamanov, Kay Gottschalk, Stefan Henze, Karsten Hilse,
Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch,
Achim Köhler, Iris Nieland, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt,
Georg Schroeter, Bastian Treuheit, Martina Uhr, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin,
Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ein Jahr nach der Regierungsübernahme der Koalition aus Union und SPD lässt
die versprochene Migrationswende weiterhin auf sich warten. Die bisherigen
Maßnahmen sind unzureichend und sparen zentrale Bereiche wie etwa die
Einbürgerung aus. Punktuelle positive Entwicklungen sind vornehmlich günstigen
äußeren Umständen wie der neuen Situation in Syrien und nicht der Politik der
Bundesregierung geschuldet. Die GEAS-Reform kann bestenfalls vornehmlich zu
einer Vereinfachung bei der Behandlung von solchen Asylanträgen führen, die
gerade nicht die numerisch relevanten Hauptherkunftsländer betreffen; sie
entbindet insoweit nicht von nötigen weiteren Maßnahmen auf nationaler und EU-
Ebene, um die fortbestehenden Defizite der Migrationspolitik zu beheben.
Die Zahl der Erstanträge auf Asyl lag auch im Jahr 2025 mit 113.236 Anträgen
das dreizehnte Jahr in Folge wieder über hunderttausend, wobei nach der
Regierungsübernahme in den monatlichen Zahlen kein relevanter Rückgang im
Vergleich zur Vorgängerregierung zu verzeichnen war. Zurückweisungen an der
Landesgrenze, die sich - wie derzeit - lediglich auf stichprobenartige Kontrollen an
ausgewählten Übergängen beschränken, konnten nicht verhindern, dass von
Januar bis Mai 2026 weitere 35.000 Erstantragsteller in das Asylverfahren
gelangten.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Einbürgerungen gehen nicht etwa zurück, sondern erreichten im Jahr 2025
mit 332.000 Eingebürgerten einen neuen Rekordwert1, da die von der
Vorgängerregierung aufgeweichten Voraussetzungen (regelhafte Hinnahme
Mehrstaatigkeit, nur 5 Jahre Voraufenthalt, direkter Übergang aus einem temporären
Flüchtlingsstatus) unverändert fortgelten. Die Streichung der praktisch kaum
relevanten sog. Turboeinbürgerung erweist sich vor diesem Hintergrund als reine
Symbolpolitik.
Für den Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland wurden
im Jahr 2025 wieder über 100.000 Visa ausgestellt2. Die Suspendierung des
Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten allein bringt demnach keine ausreichende
Entlastung und verschiebt einen zehntausendfachen Nachzug überdies nur in die
kommenden Jahre.
Die Zahl der Abschiebungen hat im Widerspruch zu der im Koalitionsvertrag
angekündigten „Rückführungsoffensive“ im Jahr 2025 nach dem
Regierungswechsel im Abgleich der Monatszahlen stagniert und ist im ersten Quartal 2026 sogar
um 22% geringer als im Vorjahresquartal.3 Parallel stieg die Zahl der vollziehbar
Ausreisepflichtigen von 232.086 Personen zum Jahresende 2025 auf 237.588
Personen im März 20264.
Trotz der nunmehr seit eineinhalb Jahren befriedeten Situation in Syrien unterlässt
es die Bundesregierung unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 73
Abs. 1 und Abs. 2 AsylG weiterhin, die Schutztitel von Syrern umfassend zu
widerrufen und so deren Rückkehr in ihr wieder sicheres Heimatland einzuleiten.
Seit Regierungsantritt wurden gerade einmal 4 Syrer in ihre Heimat
abgeschoben5.
Die für Flüchtlinge und Asyl veranschlagten Kosten im Bundeshaushalt liegen für
das Jahr 2025 bei 24,9 Milliarden Euro und für das Jahr 2026 praktisch
gleichbleibend bei 24,6 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2029 sind immer noch
mindestens 23,8 Milliarden Euro pro Jahr eingeplant, so dass größere Einsparungen bei
den Migrationskosten auch zukünftig nicht beabsichtigt sind.6
Auch die Kriminalitätsbelastung durch Zuwanderer bleibt unverändert hoch. So
waren im Jahr 2025 in Relation zum Bevölkerungsanteil mit Syrern und Afghanen
die beiden wichtigsten Nationalitäten unter den Asylbewerbern mehr als zehnmal
so häufig Verdächtige bei Gewaltdelikten wie deutsche Staatsangehörige.7
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die bislang ausgebliebene Migrationswende tatsächlich herbeizuführen und
hierzu insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a10044eaf9f246e564109d1/deutsche-staatsbuerger-
schaft-einbuergerungen-auf-neuem-rekordwert-eine-gruppe-ist-besonders-dominant.html
2 https://www.evangelisch.de/inhalte/250875/21-12-2025/bericht-mehr-als-100000-visa-zum-familien-
nachzug-2025-erteilt
3 https://www.welt.de/vermischtes/article69f2bf18052adba8a89e4e85/im-ersten-quartal-2026-erstmals-
rueckgang-bei-abschiebungen-diese-herkunftslaender-sind-am-staerksten-betrof-
fen.html#:~:text=Im%20ersten%20Quartal%202026%20wurden,die%20einen%20
generellen%20Abschiebestopp%20fordert.
4 Antwort auf Frage Nr.13 in Bundestags-Ds. 21/4403 und https://nius.de/politik/ausreisepflichtige-steigt
5 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a044ee8214d7d4d4aac57f9/migration-an-diesem-detail-
scheitern-seit-monaten-abschiebungen-von-straftaetern-nach-syrien.html
6 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/665598/umfrage/kosten-des-bundes-in-deutschland-durc
hdie-fluechtlingskrise/
7 https://www.welt.de/politik/deutschland/article69367ef89f2b81ad2ac9fd6a/migration-bka-veroeffent-
licht-lagebild-zu-zuwanderern-zwei-gruppen-stark-ueberrepraesentiert.html
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
1. Die Einbürgerung wieder am Allgemeininteresse auszurichten und damit eine
nachgewiesene Integration sowie eine klare Hinwendung zu Deutschland und
zur verfassungsmäßigen Ordnung als unabdingbare Voraussetzungen festzulegen
und hierzu
a. die Einbürgerung nur noch als Ermessenseinbürgerung und
frühestens nach einem Aufenthalt von 10 Jahren zu gewähren, wobei
Zeiten im Asylverfahren und in einem temporären Schutzstatus nicht als
anrechenbarer Voraufenthalt gelten,
b. die regelhafte Hinnahme einer doppelten Staatsbürgerschaft
aufzuheben,
c. ein betrugsfestes Einbürgerungsverfahren insbesondere hinsichtlich
des Nachweises von bestandenen Sprach- und Integrationstests zu
entwickeln.
2. Die bereits vor einem Jahr im Koalitionsvertrag angekündigte
„Rückführungsoffensive“ tatsächlich zu beginnen und hierzu
a. Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie auch
die technologische und wirtschaftliche Kooperation sowie die
Erteilung von Visa für die Arbeits- und Ausbildungsmigration strikt an
die uneingeschränkte Kooperation des jeweiligen Staates bei der
Rücknahme ausreisepflichtiger eigener Staatsbürger zu koppeln,
b. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der Visahebel (Art. 25a
Visakodex) nicht nur – wie derzeit - gegenüber einzelnen, sondern
gegenüber allen unkooperativen Herkunftsstaaten angewandt wird,
c. sich auch auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass auch die
EU Zollpräferenzen und Leistungen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit strikt an die Kooperation des jeweiligen Staates bei
der Rücknahme ausreisepflichtiger eigener Staatsbürger bindet,
d. gegenüber den Bundesländern, die eine unterdurchschnittliche
Rückführungsquote aufweisen, die freiwillige Kostenbeteiligung des
Bundes an der Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern zu kürzen.
3. Eineinhalb Jahre nach dem Ende des Assad-Regimes die überfällige Rückkehr
der in Deutschland aufhältigen Syrer in ihre weitgehend befriedete Heimat
einzuleiten und hierzu insbesondere
a. die an Syrer erteilten Schutztitel, wie von § 73 Abs.1, 2 AsylG
zwingend vorgeschrieben, wegen Wegfall des Schutzgrundes umfassend
zu widerrufen,
b. die Anerkennungspraxis gegenüber syrischen Asylbewerbern im
Lichte der neuen Lage in Syrien dahingehend zu gestalten, dass im
Regelfall weder Flüchtlingsstatus noch subsidiärer Schutz gewährt
wird,
c. die Einbürgerungen von Syrern sowie die Erteilung von Visa für den
Familiennachzug und von Niederlassungserlaubnissen zu
suspendieren, soweit deren Schutzstatus generell zu widerrufen und ihr
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regulärer Aufenthalt in Deutschland als Voraussetzung dieser
Maßnahmen damit hinfällig ist,
d. die zwangsweise Rückführung von ausreisepflichtigen Syrern
wiederaufzunehmen und jede finanzielle Unterstützung der syrischen
Regierung solange einzustellen, bis diese umstandslos
Passersatzpapiere für die Rückführung ausstellt und Charterflüge mit
Ausreisepflichtigen nach Syrien zulässt.
4. Den jährlichen zehntausendfachen Familiennachzug direkt in das Sozialsystem
zukünftig zu unterbinden und hierzu
a. den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nicht nur zu
suspendieren, sondern - mit Ausnahme von Härtefällen gemäß § 22
AufenthG - aufzuheben,
b. die Entgegennahme von Anträgen auf Familiennachzug zu
individuell Schutzberechtigen nach dem Vorbild Österreichs wegen der
Überlastung kommunaler Unterbringungs-, Bildungs- und
Integrationskapazitäten sowie angespannter Wohnungsmärkte gemäß Art. 72
AEUV für ein halbes Jahr auszusetzen8,
c. in dieser Zeit eine Initiative auf EU-Ebene zur Neuregelung der
Voraussetzungen des Nachzugs zu individuell Schutzberechtigen
anzustoßen, mit welcher der eigene Verdienst des Lebensunterhalts für
die gesamte Familie und ausreichender Wohnraum als künftige
Anforderungen für einen Familiennachzug festgelegt werden.
5. Die verbleibenden Lücken beim Schutz der Grenzen vor illegaler (Asyl-)
Migration zu schließen und hierzu
a. Kontrollen und Zurückweisungen auch bei der Einreise über die
deutschen Flughäfen vorzunehmen,
b. die Überwachung der Landgrenzen mittels des Einsatzes von KI und von
Drohnen auf den technisch neuesten Stand zu bringen,
c. an den Landgrenzen bei illegalen Einreisen umfassende und nicht nur
selektive Zurückweisungen vorzunehmen.
6. Die fortbestehenden Fehlanreize für illegale Migration im deutschen Rechts-
und Sozialsystem zu beheben und hierzu
a. keine Asylverfahren für Personen mehr durchzuführen, die aus
sicheren Drittstaaten einreisen oder deren Identität ungeklärt ist,
b. sicherzustellen, dass Asyl- und Gerichtsverfahren in angemessener
Zeit abgeschlossen werden,
c. die Versorgung von Asylbewerbern im Verfahren wie auch von
Ausreisepflichtigen im Rahmen des rechtlich Möglichen als
Sachleistung zu erbringen,
d. die Gleichstellung von (temporär) Schutzberechtigten, die noch nie
in das System eingezahlt haben, beim Bezug von Bürgergeld
8 https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk1207 und https://www.bmi.gv.at/114/files/gut-
achten_aeuv/rechtsgutachten_zu_den_anforderungen_des_art_72_aeuv_bf_20250604.pdf
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aufzuheben und für diese Gruppe ein reduziertes Leistungsniveau
einzuführen,
e. den „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber (Ausbildungs- und
Beschäftigungsduldung in §§ 60 c/d AufenthG) sowie die
Bleiberechtsregelungen der §§ 25 a/b AufenthG, von denen sogar
Ausreisepflichtige, deren Identität ungeklärt ist oder die sich ihrer
Abschiebung durch Untertauchen entzogen haben, profitieren können,
aufzuheben.
7. Die Erteilung von Visa an Bürger aus Afghanistan und Syrien als den
Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern zu suspendieren, solange nicht
ausgeschlossen ist, dass die legale Einreise zur späteren Stellung eines Asylantrages in
Deutschland missbraucht wird.
8. Die freiwilligen Aufnahmeprogramme und damit insbesondere die Aufnahme
von Afghanen, die ohne hinreichende Sicherheitsüberprüfung und mittels
willkürlicher Beteiligung von NGOs ausgewählt wurden, sofort zu beenden.
9. Die „Westbalkanregelung“ des § 26 Abs. 2 BeschV, auf deren Grundlage
jährlich ein Kontingent von 50.000 Unqualifizierten aus dieser Region Zugang zum
deutschen Arbeitsmarkt erhält, ersatzlos zu streichen.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Ein Jahr nach Amtsantritt reklamiert die Bundesregierung eine erfolgreiche Migrationswende für sich. Diese
Behauptung hält einer näheren Betrachtung auf Grundlage der maßgeblichen Kennzahlen nicht stand. Auf den
meisten Feldern setzen sich die Fehlentwicklungen vielmehr ungehindert fort oder beschleunigen sich – wie im Falle
der Masseneinbürgerungen - sogar.
Die Migrationswende kann sich nicht darin erschöpfen, den fortgesetzten Zuzug ein wenig zu drosseln, sondern
muss im Rahmen des gesetzlich Möglichen die Fehlentwicklungen seit dem Jahr 2015 revidieren, indem künftig
mehr außereuropäische Migranten Deutschland wieder verlassen als neu hinzukommen, also netto eine
Minuszuwanderung erreicht wird.
Der wichtigste Ansatz hierzu ist die Rückkehr der Syrer aus Deutschland in ihr befriedetes Heimatland. Während
aus den Nachbarländern seit Ende des Bürgerkrieges bereits 1,6 Millionen Menschen nach Syrien zurückgekehrt
sind9, gab es aus Deutschland lediglich 4.000 freiwillige Ausreisen und 4 Abschiebungen. Insbesondere die
9 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus69f22f7f622ae392e46e332c/syrer-kehren-aus-wichtigen-
aufnahmelaendern-in-ihre-heimat-zurueck-aber-nicht-aus-deutschland.html
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485.000 Syrer, die aktuell als Bürgergeldbezieher das Sozialsystem belasten,10 sind zusammen mit den 11.000
bereits vollziehbar ausreisepflichtigen und den 34.790 Syrern, die noch im Asylverfahren sind, zeitnah zur
Ausreise zu bewegen.
Der stetige Familiennachzug in die Sozialsysteme muss nicht nur für einen Teilbereich suspendiert, sondern zur
Gänze unterbunden werden. Der ausgesetzte Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bildet nur einen geringen
Anteil des gesamten Familiennachzugs und verliert relativ rapide an Bedeutung, da gerade in letzter Zeit ganz
überwiegend Schutztitel aufgrund individueller Verfolgung vergeben werden11. Die überlasteten Ressourcen auf
dem Wohnungsmarkt und die Staatsfinanzen können nur nachhaltig entlastet werden, wenn der Nachzug zu
individuell Schutzberechtigten an die eigene Finanzierung des Lebensunterhalts der ganzen Familie sowie an
ausreichenden Wohnraum gekoppelt wird.
Die überlange Dauer von Asyl- und Gerichtsverfahren bietet einen Fehlanreiz, nach illegaler Einreise auch ohne
Schutzanspruch jahrelang in Deutschland verbleiben zu können. Die im Jahr 2023 zwischen Bund und Ländern
vereinbarte Zielmarke einer Gesamtverfahrensdauer von 6 Monaten wird weiterhin klar verfehlt. Im Jahr 2025
lag allein die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen einen ablehnenden Asylbescheid bei 14,7
Monaten.12
Eine relevante Zahl von Asylbewerbern gelangt nach Deutschland, indem sie ihr zu einem anderen Zweck erteiltes
Visum missbrauchen, um nach der Einreise einen Asylantrag zu stellen. Im Jahr 2024 reisten 12% aller syrischen
Asylbewerber mit Visum ein, im ersten Quartal 2025 knapp 10%13. Solange kein missbrauchssicheres Verfahren
etabliert ist, ist daher die Visaerteilung an Syrer und Afghanen als wichtigste Nationalitäten unter den
Asylbewerbern auszusetzen.
Die Reform der sog. Westbalkan-Regelung in § 26 Abs. 2 BeschV im Sinne einer Halbierung des Kontingents ist
eine weitere uneingelöste Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag (ebd. S. 93). Angesichts von über 3 Million
Arbeitslosen, darunter hunderttausende unqualifizierte Migranten im Bürgergeld, sollte der Schwerpunkt
staatlicher Arbeitsmarktpolitik zunächst auf der Aktivierung bereits im Inland vorhandener Arbeitskräftepotenziale
liegen. Es besteht daher keine Notwendigkeit, weiteren Unqualifizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu
eröffnen.
Infolge der in Rede stehenden Versäumnisse verfängt die Legende einer Migrationswende auch in der
Bevölkerung nicht, da die Menschen in ihrem Alltag keine Veränderungen spüren. In einer Umfrage vom Mai 2026
bekunden nur 34% Zutrauen in die Fähigkeit der Regierung, irreguläre Migration zu begrenzen, während eine klare
Mehrheit von 59% insoweit kein Vertrauen hat.14
10 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1622726/umfrage/empfaenger-von-buergergeld-in-deutschland-nach-staatsangehoerigkeiten/
11 Von Januar bis Mai 2026 wurden mehr als zehnmal so viele Schutztitel wegen individueller Verfolgung als infolge subsidiären Schutzes gewährt,
vgl. „Aktuelle Zahlen Asyl“ des BAMF für Mai 2026, S. 11.
12 https://www.nzz.ch/international/klagen-von-asylbewerbern-belasten-deutsche-verwaltungsgerichte-der-reformdruck-steigt-ld.1924489 und
Antwort auf Frage Nr. 56 in Bundestags-Ds. 21/4403.
13 Antwort auf Fragen Nr. 6 und Nr. 9 in Bundestags-Ds. 21/978.
14 https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/grafiken/deutschlandtrend-pdf-218.pdf, S.16.
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