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Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8387 · Antrag · Original ↗

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Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende Deutscher Bundestag Drucksache 21/8387 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Lukas Rehm, Robert Teske, Hans-Jürgen Goßner, Thomas Stephan, Ulrike Schielke- Ziesing, Carsten Becker, Jan Feser, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Peter Boehringer, Gereon Bollmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Kay Gottschalk, Stefan Henze, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Iris Nieland, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Bastian Treuheit, Martina Uhr, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Ein Jahr nach der Regierungsübernahme der Koalition aus Union und SPD lässt die versprochene Migrationswende weiterhin auf sich warten. Die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend und sparen zentrale Bereiche wie etwa die Einbürgerung aus. Punktuelle positive Entwicklungen sind vornehmlich günstigen äußeren Umständen wie der neuen Situation in Syrien und nicht der Politik der Bundesregierung geschuldet. Die GEAS-Reform kann bestenfalls vornehmlich zu einer Vereinfachung bei der Behandlung von solchen Asylanträgen führen, die gerade nicht die numerisch relevanten Hauptherkunftsländer betreffen; sie entbindet insoweit nicht von nötigen weiteren Maßnahmen auf nationaler und EU- Ebene, um die fortbestehenden Defizite der Migrationspolitik zu beheben. Die Zahl der Erstanträge auf Asyl lag auch im Jahr 2025 mit 113.236 Anträgen das dreizehnte Jahr in Folge wieder über hunderttausend, wobei nach der Regierungsübernahme in den monatlichen Zahlen kein relevanter Rückgang im Vergleich zur Vorgängerregierung zu verzeichnen war. Zurückweisungen an der Landesgrenze, die sich - wie derzeit - lediglich auf stichprobenartige Kontrollen an ausgewählten Übergängen beschränken, konnten nicht verhindern, dass von Januar bis Mai 2026 weitere 35.000 Erstantragsteller in das Asylverfahren gelangten. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Einbürgerungen gehen nicht etwa zurück, sondern erreichten im Jahr 2025 mit 332.000 Eingebürgerten einen neuen Rekordwert1, da die von der Vorgängerregierung aufgeweichten Voraussetzungen (regelhafte Hinnahme Mehrstaatigkeit, nur 5 Jahre Voraufenthalt, direkter Übergang aus einem temporären Flüchtlingsstatus) unverändert fortgelten. Die Streichung der praktisch kaum relevanten sog. Turboeinbürgerung erweist sich vor diesem Hintergrund als reine Symbolpolitik. Für den Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland wurden im Jahr 2025 wieder über 100.000 Visa ausgestellt2. Die Suspendierung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten allein bringt demnach keine ausreichende Entlastung und verschiebt einen zehntausendfachen Nachzug überdies nur in die kommenden Jahre. Die Zahl der Abschiebungen hat im Widerspruch zu der im Koalitionsvertrag angekündigten „Rückführungsoffensive“ im Jahr 2025 nach dem Regierungswechsel im Abgleich der Monatszahlen stagniert und ist im ersten Quartal 2026 sogar um 22% geringer als im Vorjahresquartal.3 Parallel stieg die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen von 232.086 Personen zum Jahresende 2025 auf 237.588 Personen im März 20264. Trotz der nunmehr seit eineinhalb Jahren befriedeten Situation in Syrien unterlässt es die Bundesregierung unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 73 Abs. 1 und Abs. 2 AsylG weiterhin, die Schutztitel von Syrern umfassend zu widerrufen und so deren Rückkehr in ihr wieder sicheres Heimatland einzuleiten. Seit Regierungsantritt wurden gerade einmal 4 Syrer in ihre Heimat abgeschoben5. Die für Flüchtlinge und Asyl veranschlagten Kosten im Bundeshaushalt liegen für das Jahr 2025 bei 24,9 Milliarden Euro und für das Jahr 2026 praktisch gleichbleibend bei 24,6 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2029 sind immer noch mindestens 23,8 Milliarden Euro pro Jahr eingeplant, so dass größere Einsparungen bei den Migrationskosten auch zukünftig nicht beabsichtigt sind.6 Auch die Kriminalitätsbelastung durch Zuwanderer bleibt unverändert hoch. So waren im Jahr 2025 in Relation zum Bevölkerungsanteil mit Syrern und Afghanen die beiden wichtigsten Nationalitäten unter den Asylbewerbern mehr als zehnmal so häufig Verdächtige bei Gewaltdelikten wie deutsche Staatsangehörige.7 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die bislang ausgebliebene Migrationswende tatsächlich herbeizuführen und hierzu insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a10044eaf9f246e564109d1/deutsche-staatsbuerger- schaft-einbuergerungen-auf-neuem-rekordwert-eine-gruppe-ist-besonders-dominant.html 2 https://www.evangelisch.de/inhalte/250875/21-12-2025/bericht-mehr-als-100000-visa-zum-familien- nachzug-2025-erteilt 3 https://www.welt.de/vermischtes/article69f2bf18052adba8a89e4e85/im-ersten-quartal-2026-erstmals- rueckgang-bei-abschiebungen-diese-herkunftslaender-sind-am-staerksten-betrof- fen.html#:~:text=Im%20ersten%20Quartal%202026%20wurden,die%20einen%20 generellen%20Abschiebestopp%20fordert. 4 Antwort auf Frage Nr.13 in Bundestags-Ds. 21/4403 und https://nius.de/politik/ausreisepflichtige-steigt 5 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a044ee8214d7d4d4aac57f9/migration-an-diesem-detail- scheitern-seit-monaten-abschiebungen-von-straftaetern-nach-syrien.html 6 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/665598/umfrage/kosten-des-bundes-in-deutschland-durc hdie-fluechtlingskrise/ 7 https://www.welt.de/politik/deutschland/article69367ef89f2b81ad2ac9fd6a/migration-bka-veroeffent- licht-lagebild-zu-zuwanderern-zwei-gruppen-stark-ueberrepraesentiert.html V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 1. Die Einbürgerung wieder am Allgemeininteresse auszurichten und damit eine nachgewiesene Integration sowie eine klare Hinwendung zu Deutschland und zur verfassungsmäßigen Ordnung als unabdingbare Voraussetzungen festzulegen und hierzu a. die Einbürgerung nur noch als Ermessenseinbürgerung und frühestens nach einem Aufenthalt von 10 Jahren zu gewähren, wobei Zeiten im Asylverfahren und in einem temporären Schutzstatus nicht als anrechenbarer Voraufenthalt gelten, b. die regelhafte Hinnahme einer doppelten Staatsbürgerschaft aufzuheben, c. ein betrugsfestes Einbürgerungsverfahren insbesondere hinsichtlich des Nachweises von bestandenen Sprach- und Integrationstests zu entwickeln. 2. Die bereits vor einem Jahr im Koalitionsvertrag angekündigte „Rückführungsoffensive“ tatsächlich zu beginnen und hierzu a. Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie auch die technologische und wirtschaftliche Kooperation sowie die Erteilung von Visa für die Arbeits- und Ausbildungsmigration strikt an die uneingeschränkte Kooperation des jeweiligen Staates bei der Rücknahme ausreisepflichtiger eigener Staatsbürger zu koppeln, b. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der Visahebel (Art. 25a Visakodex) nicht nur – wie derzeit - gegenüber einzelnen, sondern gegenüber allen unkooperativen Herkunftsstaaten angewandt wird, c. sich auch auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass auch die EU Zollpräferenzen und Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit strikt an die Kooperation des jeweiligen Staates bei der Rücknahme ausreisepflichtiger eigener Staatsbürger bindet, d. gegenüber den Bundesländern, die eine unterdurchschnittliche Rückführungsquote aufweisen, die freiwillige Kostenbeteiligung des Bundes an der Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern zu kürzen. 3. Eineinhalb Jahre nach dem Ende des Assad-Regimes die überfällige Rückkehr der in Deutschland aufhältigen Syrer in ihre weitgehend befriedete Heimat einzuleiten und hierzu insbesondere a. die an Syrer erteilten Schutztitel, wie von § 73 Abs.1, 2 AsylG zwingend vorgeschrieben, wegen Wegfall des Schutzgrundes umfassend zu widerrufen, b. die Anerkennungspraxis gegenüber syrischen Asylbewerbern im Lichte der neuen Lage in Syrien dahingehend zu gestalten, dass im Regelfall weder Flüchtlingsstatus noch subsidiärer Schutz gewährt wird, c. die Einbürgerungen von Syrern sowie die Erteilung von Visa für den Familiennachzug und von Niederlassungserlaubnissen zu suspendieren, soweit deren Schutzstatus generell zu widerrufen und ihr V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. regulärer Aufenthalt in Deutschland als Voraussetzung dieser Maßnahmen damit hinfällig ist, d. die zwangsweise Rückführung von ausreisepflichtigen Syrern wiederaufzunehmen und jede finanzielle Unterstützung der syrischen Regierung solange einzustellen, bis diese umstandslos Passersatzpapiere für die Rückführung ausstellt und Charterflüge mit Ausreisepflichtigen nach Syrien zulässt. 4. Den jährlichen zehntausendfachen Familiennachzug direkt in das Sozialsystem zukünftig zu unterbinden und hierzu a. den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nicht nur zu suspendieren, sondern - mit Ausnahme von Härtefällen gemäß § 22 AufenthG - aufzuheben, b. die Entgegennahme von Anträgen auf Familiennachzug zu individuell Schutzberechtigen nach dem Vorbild Österreichs wegen der Überlastung kommunaler Unterbringungs-, Bildungs- und Integrationskapazitäten sowie angespannter Wohnungsmärkte gemäß Art. 72 AEUV für ein halbes Jahr auszusetzen8, c. in dieser Zeit eine Initiative auf EU-Ebene zur Neuregelung der Voraussetzungen des Nachzugs zu individuell Schutzberechtigen anzustoßen, mit welcher der eigene Verdienst des Lebensunterhalts für die gesamte Familie und ausreichender Wohnraum als künftige Anforderungen für einen Familiennachzug festgelegt werden. 5. Die verbleibenden Lücken beim Schutz der Grenzen vor illegaler (Asyl-) Migration zu schließen und hierzu a. Kontrollen und Zurückweisungen auch bei der Einreise über die deutschen Flughäfen vorzunehmen, b. die Überwachung der Landgrenzen mittels des Einsatzes von KI und von Drohnen auf den technisch neuesten Stand zu bringen, c. an den Landgrenzen bei illegalen Einreisen umfassende und nicht nur selektive Zurückweisungen vorzunehmen. 6. Die fortbestehenden Fehlanreize für illegale Migration im deutschen Rechts- und Sozialsystem zu beheben und hierzu a. keine Asylverfahren für Personen mehr durchzuführen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen oder deren Identität ungeklärt ist, b. sicherzustellen, dass Asyl- und Gerichtsverfahren in angemessener Zeit abgeschlossen werden, c. die Versorgung von Asylbewerbern im Verfahren wie auch von Ausreisepflichtigen im Rahmen des rechtlich Möglichen als Sachleistung zu erbringen, d. die Gleichstellung von (temporär) Schutzberechtigten, die noch nie in das System eingezahlt haben, beim Bezug von Bürgergeld 8 https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk1207 und https://www.bmi.gv.at/114/files/gut- achten_aeuv/rechtsgutachten_zu_den_anforderungen_des_art_72_aeuv_bf_20250604.pdf V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. aufzuheben und für diese Gruppe ein reduziertes Leistungsniveau einzuführen, e. den „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber (Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung in §§ 60 c/d AufenthG) sowie die Bleiberechtsregelungen der §§ 25 a/b AufenthG, von denen sogar Ausreisepflichtige, deren Identität ungeklärt ist oder die sich ihrer Abschiebung durch Untertauchen entzogen haben, profitieren können, aufzuheben. 7. Die Erteilung von Visa an Bürger aus Afghanistan und Syrien als den Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern zu suspendieren, solange nicht ausgeschlossen ist, dass die legale Einreise zur späteren Stellung eines Asylantrages in Deutschland missbraucht wird. 8. Die freiwilligen Aufnahmeprogramme und damit insbesondere die Aufnahme von Afghanen, die ohne hinreichende Sicherheitsüberprüfung und mittels willkürlicher Beteiligung von NGOs ausgewählt wurden, sofort zu beenden. 9. Die „Westbalkanregelung“ des § 26 Abs. 2 BeschV, auf deren Grundlage jährlich ein Kontingent von 50.000 Unqualifizierten aus dieser Region Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhält, ersatzlos zu streichen. Berlin, den 6. Oktober 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Ein Jahr nach Amtsantritt reklamiert die Bundesregierung eine erfolgreiche Migrationswende für sich. Diese Behauptung hält einer näheren Betrachtung auf Grundlage der maßgeblichen Kennzahlen nicht stand. Auf den meisten Feldern setzen sich die Fehlentwicklungen vielmehr ungehindert fort oder beschleunigen sich – wie im Falle der Masseneinbürgerungen - sogar. Die Migrationswende kann sich nicht darin erschöpfen, den fortgesetzten Zuzug ein wenig zu drosseln, sondern muss im Rahmen des gesetzlich Möglichen die Fehlentwicklungen seit dem Jahr 2015 revidieren, indem künftig mehr außereuropäische Migranten Deutschland wieder verlassen als neu hinzukommen, also netto eine Minuszuwanderung erreicht wird. Der wichtigste Ansatz hierzu ist die Rückkehr der Syrer aus Deutschland in ihr befriedetes Heimatland. Während aus den Nachbarländern seit Ende des Bürgerkrieges bereits 1,6 Millionen Menschen nach Syrien zurückgekehrt sind9, gab es aus Deutschland lediglich 4.000 freiwillige Ausreisen und 4 Abschiebungen. Insbesondere die 9 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus69f22f7f622ae392e46e332c/syrer-kehren-aus-wichtigen- aufnahmelaendern-in-ihre-heimat-zurueck-aber-nicht-aus-deutschland.html V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 485.000 Syrer, die aktuell als Bürgergeldbezieher das Sozialsystem belasten,10 sind zusammen mit den 11.000 bereits vollziehbar ausreisepflichtigen und den 34.790 Syrern, die noch im Asylverfahren sind, zeitnah zur Ausreise zu bewegen. Der stetige Familiennachzug in die Sozialsysteme muss nicht nur für einen Teilbereich suspendiert, sondern zur Gänze unterbunden werden. Der ausgesetzte Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bildet nur einen geringen Anteil des gesamten Familiennachzugs und verliert relativ rapide an Bedeutung, da gerade in letzter Zeit ganz überwiegend Schutztitel aufgrund individueller Verfolgung vergeben werden11. Die überlasteten Ressourcen auf dem Wohnungsmarkt und die Staatsfinanzen können nur nachhaltig entlastet werden, wenn der Nachzug zu individuell Schutzberechtigten an die eigene Finanzierung des Lebensunterhalts der ganzen Familie sowie an ausreichenden Wohnraum gekoppelt wird. Die überlange Dauer von Asyl- und Gerichtsverfahren bietet einen Fehlanreiz, nach illegaler Einreise auch ohne Schutzanspruch jahrelang in Deutschland verbleiben zu können. Die im Jahr 2023 zwischen Bund und Ländern vereinbarte Zielmarke einer Gesamtverfahrensdauer von 6 Monaten wird weiterhin klar verfehlt. Im Jahr 2025 lag allein die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen einen ablehnenden Asylbescheid bei 14,7 Monaten.12 Eine relevante Zahl von Asylbewerbern gelangt nach Deutschland, indem sie ihr zu einem anderen Zweck erteiltes Visum missbrauchen, um nach der Einreise einen Asylantrag zu stellen. Im Jahr 2024 reisten 12% aller syrischen Asylbewerber mit Visum ein, im ersten Quartal 2025 knapp 10%13. Solange kein missbrauchssicheres Verfahren etabliert ist, ist daher die Visaerteilung an Syrer und Afghanen als wichtigste Nationalitäten unter den Asylbewerbern auszusetzen. Die Reform der sog. Westbalkan-Regelung in § 26 Abs. 2 BeschV im Sinne einer Halbierung des Kontingents ist eine weitere uneingelöste Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag (ebd. S. 93). Angesichts von über 3 Million Arbeitslosen, darunter hunderttausende unqualifizierte Migranten im Bürgergeld, sollte der Schwerpunkt staatlicher Arbeitsmarktpolitik zunächst auf der Aktivierung bereits im Inland vorhandener Arbeitskräftepotenziale liegen. Es besteht daher keine Notwendigkeit, weiteren Unqualifizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Infolge der in Rede stehenden Versäumnisse verfängt die Legende einer Migrationswende auch in der Bevölkerung nicht, da die Menschen in ihrem Alltag keine Veränderungen spüren. In einer Umfrage vom Mai 2026 bekunden nur 34% Zutrauen in die Fähigkeit der Regierung, irreguläre Migration zu begrenzen, während eine klare Mehrheit von 59% insoweit kein Vertrauen hat.14 10 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1622726/umfrage/empfaenger-von-buergergeld-in-deutschland-nach-staatsangehoerigkeiten/ 11 Von Januar bis Mai 2026 wurden mehr als zehnmal so viele Schutztitel wegen individueller Verfolgung als infolge subsidiären Schutzes gewährt, vgl. „Aktuelle Zahlen Asyl“ des BAMF für Mai 2026, S. 11. 12 https://www.nzz.ch/international/klagen-von-asylbewerbern-belasten-deutsche-verwaltungsgerichte-der-reformdruck-steigt-ld.1924489 und Antwort auf Frage Nr. 56 in Bundestags-Ds. 21/4403. 13 Antwort auf Fragen Nr. 6 und Nr. 9 in Bundestags-Ds. 21/978. 14 https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/grafiken/deutschlandtrend-pdf-218.pdf, S.16. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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